Nachweise. (1) Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden bei TIPS-Geldkonten alle zahlungs- und abwicklungsbezogenen Nachrichten (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den TIPS-Geldkontoinhabern über den TIPS-Netzwerkdienstleister übermittelt.
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Nachweise. (1) Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden bei TIPS-Geldkonten alle zahlungs- und abwicklungsbezogenen Nachrichten (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den TIPS-Geldkontoinhabern über den TIPS-Netzwerkdienstleister übermittelt.
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