Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen I...
Naturschutz. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die südliche Klagesmarktfläche, die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie den vorhandenen Gastronomiebetrieb im nördlichen Planbereich. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist damit weitgehend versie- gelt. Die Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanen. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehalten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die uneingeschränkt Anwendung findet. Eine Entscheidung über den Erhalt der Bäume und ggf. deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei Fällung von Gehölzen ist im Sinne des Artenschutzes ein Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit vorzusehen. Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter Bedeutung. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich eine geringe Versickerung zu. Das Ortsbild weist einen stark urbanen Charakter auf. Die Planung wird zu einer Veränderung des Ortsbildes führen, welches im Hinblick auf die jetzige Situation jedoch nicht zusätzlich beeinträchtigt wird. Als Besonderheit hervorzuheben ist das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten in den Pflasterritzen der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fer, die an magere, warme Standorte angepasst sind und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwis...
Naturschutz. 8.1 Zum Schutz schlaggefährdeter Vogelarten ist eine temporäre Betriebszeitenbeschränkung (Tagabschaltung der WEA) an 3 Tagen ab Beginn bodenwendender Bearbeitungen und/ oder Erntearbeiten in einem Umkreis von mindestens 200 m vom Mastfuß während der Brut- und Aufzuchtszeiten der betroffenen Greifvogelarten (Rotmilan, Schwarzmilan, Weißstorch und Mäusebussard) vorzunehmen. Entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung sind der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes nachzuweisen.
8.2 Zur Vermeidung eines erhöhten Kollisionsrisikos sind im 1. Betriebsjahr die WEA 7, 6, 3 und 2 präventiv vom 01.04. bis 31.10., jeweils 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei gleichzeitiger Erfüllung der Abschaltparameter: - Windgeschwindigkeiten < 6 m/s in Gondelhöhe, - Temperaturen > 10 °C und - kein Niederschlag abzuschalten.
8.3 Bezüglich der WEA-empfindlichen Fledermausarten kann auf der Grundlage von detaillierten Fledermausuntersuchungen im Vorfeld ein auf den Einzelfall abgestimmtes art- und vorkommenspezifisches Abschaltszenario festgelegt werden. Die Abschaltzeiten für die WEA 7, 6, 3 und 2 sind nach Auswertung der seit 2021 an 3 angrenzenden Bestandsanlagen (Windpark Flugplatz Zerbst) laufenden akustischen Erfassung der Fledermausaktivitäten in Gondelhöhe in Abstimmung mit der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes für das 1. Betriebsjahr modifizierbar. Ab dem 2. Betriebsjahr sind die Abschaltzeiten der WEA 7, 6, 3 und 2 entsprechend den Ergebnissen des bioakustischen Monitorings (8.4) anzupassen.
8.4 An den geplanten WEA 7, 5 und 2 ist eine Gondelerfassung vorzunehmen Die akustische Erfassung der Fledermausaktivität im Bereich der WEA-Gondeln ist mittels im BMU-Projekt Renebat I-III erprobter Detektor-Technik (Batcorder, Anabat) oder mindestens qualitativ gleichwertiger Geräte mit Echtzeitaufnahme in hohen Datenraten an bzgl. der räumlichen Lage geeigneten WEA durchzuführen. Die Erfassungszeiträume umfassen: - Erfassungszeitraum jährlich während der Zeit vom 10.04. bis zum 31.10., - Aufzeichnungen täglich von 12:00 Uhr bis zum Sonnenaufgang des Folgetages, - zeitgleiche Erfassung lokaler meteorologischer Daten (u.a. Windgeschwindigkeit, Regen, Temperatur), die WEA-eigenen Aufzeichnungen können genutzt werden. Die Erfassung der Daten erfolgt in zwei aufeinander folgenden Jahren. Im 1. Jahr erfolgt das Monitoring unter Abschaltung der WEA 7, 6, 3, 2 und unter Entwicklung eines Abschaltalgorithmus aus den Ergebnissen. Im 2. Jahr ist der A...
Naturschutz. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Die Natur ist zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.
Naturschutz. Die Koalitionspartner setzen sich für die ökologische Modernisierung unseres Landes ein, um Innovation, wirtschaftliche Interessen und Ressourceneffizienz besser miteinander zu verbinden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Schutz unserer natürlichen Umwelt. Dies ist bei jeder naturschutzrechtlichen Abwägung zu berücksichtigen. Schutz und Pflege des einzigartigen Naturreichtums und der Kulturlandschaften des Landes sind wesentliche Standortvorteile der Tourismuswirtschaft. Dies gilt ins- besondere für die Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke. 153. Die Koalitionspartner werden durch eine Landesverordnung zur Ökokontierung die Voraussetzungen konkretisieren, um Kompensationsmaßnahmen noch effi- zienter und zielgerichteter umzusetzen. Bei der Bewertung von Kompensati- onsmaßnahmen werden die Koalitionspartner Entsiegelungsmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert beimessen. 154. Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine Flexibilisie- rung der Eingriffsreglung im Naturschutzrecht nutzen und insbesondere prüfen, ob das Ausgleichsspektrum erweitert und das Bewertungsverfahren vereinfacht werden kann. 155. Die Koalitionspartner werden dafür Sorge tragen, dass bis 2016 zwei Drittel der Natura-2000-Gebiete mit Managementplänen ausgestattet werden, dass Ge- bietsbetreuer als Ansprechpartner für die verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung stehen und finanzielle Mittel so eingesetzt werden, dass ein quantita- tiv und qualitativ angemessenes Monitoring möglich ist. Ziel ist es, dass sich die Natura-2000-Gebiete so entwickeln, dass den Anforderungen des europäischen Rechts im notwendigen Umfang Rechnung getragen wird und sowohl Be- schwerde- als auch Klageverfahren vermieden werden können. 156. Die Koalitionspartner werden die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um die in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Teile des Weltnaturerbegebietes „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland“ entspre- chend zu bewahren und als touristisches Markenzeichen von Weltrang zu nut- zen.
Naturschutz. Nachhaltige, umweltgerechte Landnutzung und erfolgreicher Natur- und Umweltschutz sind Investitionen in die Zukunft. Die Errichtung eines Netzwerkes geschützter Gebiete von herausragender Bedeutung im Rahmen des Programms NATURA 2000 ist ein wesentliches Element des Naturschutzes. Die Regierungskoalition bekräftigt den Vorrang des Vertragsnaturschutzes insbesondere bei der Umsetzung von NATURA 2000. Wir prüfen, auch die Freihaltung von Schwarzwaldhöhen in den Vertragsnaturschutz einzubeziehen. Wir setzen bei der Umsetzung von Naturschutzzielen auf die Bewahrung der Schöpfung und eine natürliche Umwelt für Mensch und Tier. Der Naturschutz braucht auch die bäuerliche Landwirtschaft als gestaltende Kraft der Kulturlandschaft. In einem dicht besiedelten Land und in einer fortgeschrittenen Industriegesellschaft ist die Pflege und der Erhalt unserer Kulturlandschaft immer wichtiger. Wir werden deshalb Naturschutz, Pflege und Entwicklung unserer natürlichen Heimat im Dialog mit den Betroffenen durchführen. Die ”Leitlinien Naturschutzpolitik” entsprechen diesen Zielvorgaben. Die Regierungskoalition vereinbart, zur Integration und Optimierung der unterschiedlichen Schutzgebietsansätze eine abgestimmte Konzeption zu entwickeln.
Naturschutz. Wir werden die Umsetzung von Naturschutzprojekten im Fehrmoor als letztem Hochmoor im Land Bremen weiter vorantreiben. Es ist ein einzigartiger Landschaftsraum. Unser Ziel ist einerseits der Schutz der wertvollen Bereiche des Fehrmoors als Habitat seltener Tiere und Pflanzen. Andererseits ist es uns wichtig, diesen besonderen Lebensraum der Öffentlichkeit für die Naherholung und Wissensvermittlung zugänglich zu machen. Um den Lebensraum Moor mit seiner spezialisierten Pflanzen- und Tierwelt begehbar zu machen, wird ein barrierefreier Moorerlebnispfad errichtet. Wir werden das bisherige Landschaftsschutzgebiet „Rohrniederung" in ein Naturschutzgebiet umwandeln.
Naturschutz. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt ist für uns ein zentrales An- liegen. Der zunehmende Verlust von Lebensräumen für heimische Arten hat zu einem alarmierenden Rückgang der Artenvielfalt geführt. Neben der Bewältigung der Folgen des Klimawandels ist auch die Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen und Artenvielfalt eine drängende Aufgabe. Mit dem bundesweit einmaligen „Niedersächsischen Weg“ ist es gelungen, lange Zeit bestehende Zielkonflikte zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Dialog auf Augenhöhe aufzulösen. Daher werden wir den Niedersächsischen Weg auch zur Umsetzung von Natura 2000 stärken und dauerhaft besser finanzieren. Wir werden die personellen Ressourcen verstetigen und ausbauen und dabei auch bestehende Strukturen wie Trinkwasserschutzkooperationen einbeziehen. Wir wollen ein ausreichendes Netz ökologischer Stationen zur Schutzgebietsbetreuung schaffen und die Biodiversitätsberatung in der Fläche angemessen ausstatten. Das angekündigte Wiesenvogel- schutzprogramm werden wir schnellstmöglich umsetzen. Das Aktionsprogramm Insektenvielfalt werden wir zügig umsetzen und ein landesweites Artenschutzprogramm für gefährdete Tier- und Pflanzenarten aufbauen. Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine stärkere Honorierung der Naturschutzleistungen von Land- wirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft ein. Die niedersächsischen Wildtierauffangsta- tionen werden wir unterstützen. Wir wollen eine Stärkung des Naturschutzes auf allen behördlichen Ebenen. Wir unterstützen die Schaffung eines zentralen und digitalen Kompensationsverzeichnisses, das öffentlich einsehbar ist. Die Erfassung von Tieren und Pflanzen ist Grundlage des Artenschutzes und muss verstärkt werden. Mit dem konsequenten Ausbau der Naturschutz-Informationssysteme einschließlich der Entwicklung mobiler Anwendungen unterstützen wir die Naturschutzbehörden, zur Beschleunigung von Verfahren beizutragen. Wie im Niedersächsischen Weg vereinbart, werden wir einen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche entwickeln. Wir werden Nationalparke und Biosphärenreservate stärken, um ihrer Vorreiterrolle zum Schutz der Artenvielfalt sowie für die Entwicklung von Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes gerecht zu werden. Die UNESCO-Biosphärenreservate werden wir als Modellregionen für nachhaltige Entwick- lung entwickeln und das Auenmanagement in der Elbtalaue ausbauen. Unsere Natur- und Geoparke werden wir weiter förde...
Naturschutz. Aus Sicht des Naturschutzes bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Auflagen wa- ren nicht erforderlich. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Bebauungsplanes (B-Plan). So- mit ist gemäß § 18 Abs. 2 BNatSchG die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzu- wenden. Im vorliegenden B-Plan wurde die geplante Bebauung hinsichtlich der Auswirkungen auf die streng geschützten Arten und europäische Vogelarten bisher nicht erörtert. Durch die An- tragstellerin wurde eine artenschutzrechtliche Beurteilung vorgelegt, wonach im Zuge des Vorhabens keine Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx § 00 XXxxXxxX ausgelöst werden. Die arten- schutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist damit gegeben.
Naturschutz. Wir werden eine Naturschutzkonzeption für Dresden beschließen, die im Interesse des Biotopverbunds und der Artenvielfalt die Entwicklungsziele für Schutzgebiete überarbeitet, eine naturnähere und kostengünstigere Pflege öffentlicher Parks und Wiesenflächen vorsieht sowie die Richtlinien für Baumpflanzungen und -‐pflege im Interesse der Entwicklung großer Altbäume ändert.