Common use of Nebenleistungen Clause in Contracts

Nebenleistungen. 4.1 Der Mieter kann bei PERI kostenpflichtige Nebenleistungen bestellen. Hierzu gehören insbesondere: - Ingenieurleistungen (baubegleitende Taktplanung, Schalungseinsatzplanung, Gerüsteinsatzplanung, Erstellen von statischen und prüffähigen statischen Berechnungen, Beratung bei der Schalungskoordination auf der Baustelle, etc.); - Transportleistungen; - Schalungsvormontage und –demontage; - Einweisung in den Umgang mit der Mietsache; - Rücknahme der Mietsache auf der Baustelle; - Reinigung der Mietsache; - Reparatur von Beschädigungen aus unsachgemäßer Handhabung und - Entsorgung 4.2 Die Kosten für die Nebenleistungen sind vom Mieter zu tragen. 4.3 Nebenleistungen sind nicht skontierbar. Erteilt der Mieter ein SEPA Firmenlastschriftmandat, so werden 2 Prozent Skonto ab Rechnungszugang gewährt. 4.4 Für Nebenleistungen gelten im Übrigen die „Besondere PERI Bedingungen für Sonderschalungsvormontagen“ (Ziff. D), die „Besondere PERI Bedingungen für Vormontagen von Schalung am PERI Standort“ (Ziff. E), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Ingenieur- und Statikleistungen“ (Ziff. F), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Einweisung und Planabgleich“ (Ziff. G) und die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Transportleistungen“ (Ziff. H).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Nebenleistungen. 4.1 Der Mieter kann Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.22.2) sind insbeson- dere: (1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Detailpläne, Terminpläne uä), vor allem auch bei PERI kostenpflichtige Nebenleistungen bestellen. Hierzu gehören insbesondere: - Ingenieurleistungen Vari- anten-, Alternativ- und Abänderungsangeboten und allfälli- gen Übersetzungen; (baubegleitende Taktplanung2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals; (3) die Erstellung, SchalungseinsatzplanungBeistellung und Prüfung von Dokumentatio- nen, GerüsteinsatzplanungSchulungs- und Ausführungsunterlagen; (4) die Durchführung von Güte- und Funktionsprüfungen, Erstellen von statischen die Inbetriebnahme und prüffähigen statischen Berechnungender Probebetrieb (1.16); (5) alle Sicherungsvorkehrungen, Beratung bei insbesondere die Sicherung der Schalungskoordination auf vom Auftraggeber in die Cloud-Services eingebrachten Werke, Daten, Inhalte und Dokumente; (6) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zu- sammenhängenden Abgaben und Gebühren; (7) die Behebung aller Mängel und sonstigen Schäden, die bis zum Ablauf der BaustelleGewährleistungs-, etc.)Haftungs- und Verjäh- rungsfristen auftreten; (8) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl; (9) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers; - Transportleistungen; - Schalungsvormontage und –demontage; - Einweisung (10)die in den Umgang ÖNORMEN mit der Mietsache; - Rücknahme der Mietsache auf der Baustelle; - Reinigung der Mietsache; - Reparatur von Beschädigungen aus unsachgemäßer Handhabung vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und - Entsorgung 4.2 Die Kosten für die Nebenleistungen sind vom Mieter zu tragenGebührenordnungen bzw Standardleistungs- beschreibungen angeführten Nebenleistungen. 4.3 Nebenleistungen sind nicht skontierbar. Erteilt der Mieter ein SEPA Firmenlastschriftmandat, so werden 2 Prozent Skonto ab Rechnungszugang gewährt. 4.4 Für Nebenleistungen gelten im Übrigen die „Besondere PERI Bedingungen für Sonderschalungsvormontagen“ (Ziff. D), die „Besondere PERI Bedingungen für Vormontagen von Schalung am PERI Standort“ (Ziff. E), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Ingenieur- und Statikleistungen“ (Ziff. F), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Einweisung und Planabgleich“ (Ziff. G) und die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Transportleistungen“ (Ziff. H).

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Samples: Cloud Services Agreement

Nebenleistungen. 4.1 Der Mieter kann Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.22.2) sind insbesonde- re: (1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Detailpläne, Terminpläne uä), vor allem auch bei PERI kostenpflichtige Nebenleistungen bestellen. Hierzu gehören insbesondere: - Ingenieurleistungen Vari- anten-, Alternativ- und Abänderungsangeboten und allfäl- ligen Übersetzungen; (baubegleitende Taktplanung2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals; (3) die Erstellung, SchalungseinsatzplanungBeistellung und Prüfung von Dokumentati- onen, GerüsteinsatzplanungSchulungs- und Ausführungsunterlagen; (4) die Durchführung von Güte- und Funktionsprüfungen, Erstellen von statischen die Inbetriebnahme und prüffähigen statischen Berechnungender Probebetrieb (1.16); (5) alle Sicherungsvorkehrungen; (6) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren; (7) die Behebung aller Mängel und sonstigen Schäden, Beratung bei die bis zum Ablauf der Schalungskoordination auf der BaustelleGewährleistungs-, etc.)Haftungs- und Ver- jährungsfristen auftreten; (8) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl; (9) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers; - Transportleistungen; - Schalungsvormontage und –demontage; - Einweisung (10)die in den Umgang ÖNORMEN mit der Mietsache; - Rücknahme der Mietsache auf der Baustelle; - Reinigung der Mietsache; - Reparatur von Beschädigungen aus unsachgemäßer Handhabung vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und - Entsorgung 4.2 Die Kosten für die Nebenleistungen sind vom Mieter zu tragenGebührenordnungen bzw Standardleis- tungsbeschreibungen angeführten Nebenleistungen. 4.3 Nebenleistungen sind nicht skontierbar. Erteilt der Mieter ein SEPA Firmenlastschriftmandat, so werden 2 Prozent Skonto ab Rechnungszugang gewährt. 4.4 Für Nebenleistungen gelten im Übrigen die „Besondere PERI Bedingungen für Sonderschalungsvormontagen“ (Ziff. D), die „Besondere PERI Bedingungen für Vormontagen von Schalung am PERI Standort“ (Ziff. E), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Ingenieur- und Statikleistungen“ (Ziff. F), die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Einweisung und Planabgleich“ (Ziff. G) und die „Besondere PERI Geschäftsbedingungen für Transportleistungen“ (Ziff. H).

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Samples: Cloud Services Agreement