Common use of Nebenleistungen Clause in Contracts

Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder können zudem folgende Nebenleistungen erhalten: • Dienstwagen, wobei sich die Nutzung nach der Dienstwagenrichtlinie der Gesellschaft richtet • Dienstliches Mobiltelefon, dass auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht • Abschluss einer D&O-Versicherung durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied • Erstattung von Reisekosten • Versicherungsleistungen (Unfallversicherung, Pflege- und Krankenversicherung) • Übernahme von Leistungen für die (betriebliche oder private) Altersvorsorge Die nachfolgenden Leistungskriterien sollen aus Sicht des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bieten, den langfristigen nachhaltigen Erfolg, die Umsetzung der vereinbarten Strategie, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens zu fördern. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Vergütungsbestandteilen: eine kurzfristige, einjährige Vergütung (Short Term Incentive Plan (STI)) und eine langfristige, mehrjährige Vergütung (Long Term Incentive Plan (LTI)). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine variable Vergütung, die sich am nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten bereinigten EBITDA orientiert und davon maximal 1,5 % beträgt. Der Höhe nach ist diese Vergütungskomponente auf EUR 150.000,00 begrenzt. Die Zahlung der variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt. Unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich. Eine maßgebliche Kennzahl zur Evaluierung des Erfolgs der Unternehmensaktivitäten der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrats das EBITDA („earnings before interest, tax, depreciation, and amortization“). Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das EBITDA als wesentliches Leistungskriterium für die einjährige variable Vergütung festgelegt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) + Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand - Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag = EBIT (operatives Ergebnis) + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - Außergewöhnliche Erträge = bereinigtes EBITDA Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind dabei alle außergewöhnlichen, einmaligen, nicht wiederkehrenden oder außerordentlichen Posten. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit liegen (unternehmensfremd) und unregelmäßig (in Ausnahmefällen) anfallen. Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf eine mehrjährige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Plan (LTI). In diesem Zusammenhang erhalten die Vorstände jährlich einen Betrag in Höhe von maximal EUR 300.000,00. Die langfristige, mehrjährige variable Vergütung wird jährlich zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt, ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr zeitanteilig. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den überwiegenden Teil des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen Vergütung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Beachtung der sich aus den Bestimmungen des Directors‘ Dealings ergebenden Handelsverbote in Aktien der Schumag Aktiengesellschaft zu investieren und die Aktien unter Beachtung von Share Ownership Guidelines mindestens vier Jahre vom Erwerbszeitpunkt an zu halten. Diese Investition ist dem Aufsichtsrat auf Verlangen nachzuweisen. Die maßgeblichen Leistungskriterien des LTI bemessen sich wie folgt: • 40 % Durchschnitt der jährlichen Zielerreichung nach Plan EBIT während der fünfjährigen Laufzeit • 30 % Kursentwicklung der Peer Group • 30 % Nachhaltigkeitsziele Der Aufsichtsrat wird dabei Ziele auswählen, die den langfristigen nachhaltigen Erfolg und die Strategie des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens fördern. Dabei können künftig insbesondere nichtfinanzielle Ziele aus den nachfolgenden Themenfeldern unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Funktion und des Verantwortungsbereichs eines Vorstandes gesetzt werden: • Umwelt • Soziales/Mitarbeiter • Governance/Compliance Sofern über eine Zeitperiode von vier Jahren die vereinbarten bzw. festgelegten Ziele erreicht werden, können die Vorstände die Aktien und einen etwaigen Wertzuwachs hieraus vollständig behalten. Bei einer Verfehlung der Ziele besteht die Möglichkeit, dass eine rückwirkende Reduzierung des Bonus vereinbart und der Vorstand verpflichtet wird, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den die Aktien, die aus dem zu viel gezahlten Bonusbetrag erworben wurden zum Zeitpunkt der Feststellung der Verfehlung der Ziele haben.

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Samples: www.schumag.de

Nebenleistungen. Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sog. Nebenleistungen). Als Nebenleistungen werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen gewährt: • Jedem Vorstandsmitglied wird in der Regel ein Dienstwagen aus der Porsche- Serienproduktion zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Eine Fahrzeugregelung kann entfallen, wenn das Vorstandsmitglied aufgrund einer Nebentätigkeit bei einem Drittunternehmen bereits Anspruch auf ein Dienstfahrzeug hat. • Jedes Vorstandsmitglied hat zudem die Möglichkeit, weitere Firmenfahrzeuge entsprechend den für die erste Führungsebene geltenden Konditionen gegen ein vergünstigtes Nutzungsentgelt privat zu verwenden. • Jedes Vorstandsmitglied ist in den Versicherungsschutz der von der Porsche SE abgeschlossenen Straf-Rechtsschutzversicherung und D&O-Versicherung einbezogen, außerdem in den Versicherungsschutz der von der Porsche SE abgeschlossenen Gruppenunfall-Versicherung, soweit nicht bereits aufgrund einer Nebentätigkeit des Vorstandsmitglieds für ein Drittunternehmen eine Unfallversicherung besteht. • Jedes Vorstandsmitglied erhält einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch nur, sofern das Vorstandsmitglied nicht aufgrund einer Doppelanstellung bereits einen entsprechenden Zuschuss aus einem anderen Vertragsverhältnis erhält. • Jedes Vorstandsmitglied hat Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge im Krankheitsfall für längstens 12 Monate. Im Todesfall besteht ein Anspruch der Hinterbliebenen auf ein Sterbegeld in Höhe von 6 Monatsraten des Festgehalts. • Die Vorstandsmitglieder erhalten gewisse Vergünstigungen bzw. Leistungen in geringfügigem Umfang, wie sie auch der ersten Führungsebene von Zeit zu Zeit gewährt werden. Die Sach- und sonstigen Bezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Gewährung einzelner Leistungen und die konkrete Höhe können zudem folgende Nebenleistungen erhalten: • Dienstwagenindes je nach Situation/Ressort des Vorstandsmitglieds (insbesondere abhängig von dem Vorliegen von Doppelmandaten/Nebentätigkeiten und dem Zuständigkeitsressort) variieren. Dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden ist es zusätzlich (auch im Falle einer Verlängerung) gestattet, wobei sich zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Kosten der Porsche SE per Charter-Flugzeug zum Sitz der Porsche SE an- und von dort wieder abzureisen. Außerdem trägt die Nutzung Porsche SE für bestimmte Vorstandsmitglieder Kosten für Unterbringung und Verpflegung für den Aufenthalt am Sitz der Porsche SE am Tag vor oder nach dem dienstlich veranlassten Aufenthalt am Sitz der Dienstwagenrichtlinie der Gesellschaft richtet • Dienstliches MobiltelefonPorsche SE. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen, dass auch wie z. B. die Möglichkeit zur privaten Nutzung zur Verfügung steht • Abschluss einer D&O-Versicherung durch der dienstlichen mobilen Endgeräte oder z.B. bei Neueintritten von Vorstandsmitgliedern die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied • Erstattung von Reisekosten • Versicherungsleistungen (Unfallversicherung, Pflege- und Krankenversicherung) • Übernahme von Leistungen Kosten für die (betriebliche oder private) Altersvorsorge Die nachfolgenden Leistungskriterien sollen aus Sicht des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bietenZweitwohnsitz am Dienstort, den langfristigen nachhaltigen Erfolg, die Umsetzung der vereinbarten Strategie, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens zu fördern. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Vergütungsbestandteilen: eine kurzfristige, einjährige Vergütung (Short Term Incentive Plan (STI)) und eine langfristige, mehrjährige Vergütung (Long Term Incentive Plan (LTI)). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine variable Vergütung, die sich am nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten bereinigten EBITDA orientiert und davon maximal 1,5 % beträgt. Der Höhe nach ist diese Vergütungskomponente auf EUR 150.000,00 begrenzt. Die Zahlung der variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt. Unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich. Eine maßgebliche Kennzahl zur Evaluierung des Erfolgs der Unternehmensaktivitäten der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrats das EBITDA („earnings before interest, tax, depreciation, and amortization“). Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das EBITDA als wesentliches Leistungskriterium für die einjährige variable Vergütung festgelegt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) + Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand - Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag = EBIT (operatives Ergebnis) + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - Außergewöhnliche Erträge = bereinigtes EBITDA Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind dabei alle außergewöhnlichen, einmaligen, nicht wiederkehrenden oder außerordentlichen Posten. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit liegen (unternehmensfremd) und unregelmäßig (in Ausnahmefällen) anfallen. Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf eine mehrjährige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Plan (LTI). In diesem Zusammenhang erhalten die Vorstände jährlich einen Betrag in Höhe von maximal EUR 300.000,00. Die langfristige, mehrjährige variable Vergütung wird jährlich zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt, ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr zeitanteilig. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den überwiegenden Teil des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen Vergütung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Beachtung der sich aus den Bestimmungen des Directors‘ Dealings ergebenden Handelsverbote in Aktien der Schumag Aktiengesellschaft zu investieren und die Aktien unter Beachtung von Share Ownership Guidelines mindestens vier Jahre vom Erwerbszeitpunkt an zu halten. Diese Investition ist dem Aufsichtsrat auf Verlangen nachzuweisen. Die maßgeblichen Leistungskriterien des LTI bemessen sich wie folgt: • 40 % Durchschnitt der jährlichen Zielerreichung nach Plan EBIT während der fünfjährigen Laufzeit • 30 % Kursentwicklung der Peer Group • 30 % Nachhaltigkeitsziele Der Aufsichtsrat wird dabei Ziele auswählen, die den langfristigen nachhaltigen Erfolg und die Strategie des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens fördern. Dabei können künftig insbesondere nichtfinanzielle Ziele aus den nachfolgenden Themenfeldern unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Funktion und des Verantwortungsbereichs eines Vorstandes gesetzt werden: • Umwelt • Soziales/Mitarbeiter • Governance/Compliance Sofern über eine Zeitperiode von vier Jahren die vereinbarten bzw. festgelegten Ziele erreicht werden, können die Vorstände die Aktien und einen etwaigen Wertzuwachs hieraus vollständig behalten. Bei einer Verfehlung der Ziele besteht die Möglichkeit, dass eine rückwirkende Reduzierung des Bonus vereinbart und der Vorstand verpflichtet wird, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den die Aktien, die aus dem zu viel gezahlten Bonusbetrag erworben wurden zum Zeitpunkt der Feststellung der Verfehlung der Ziele habengewähren.

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Samples: www.porsche-se.com

Nebenleistungen. Die Zusätzlich zur Festvergütung können die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen erhalten. Nebenleistungen sind nicht leistungsabhängig. Steuerpflichtige Nebenleistungen werden von den Vorstandsmitgliedern individuell versteuert. Unter anderem können zudem folgende Nebenleistungen erhalten: • Dienstwagenneben der Erstattung von Reisekosten und sonstigen dienstlichen Auslagen jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug – bzw. eine Barkompensation bei Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Dienstwagens – sowie ein Mobiltelefon und Laptop, wobei sich die Nutzung nach der Dienstwagenrichtlinie der Gesellschaft richtet • Dienstliches Mobiltelefon, dass auch zur privaten Nutzung Nutzung, zur Verfügung steht • Abschluss gestellt werden und Zuschüsse von 50 % zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen gewährt sowie zu Gunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Daneben kann die Gesellschaft für den Fall, dass das Vorstandsmitglied aus krankheitsbedingten Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sein sollte, die Vergütung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten unter Anrechnung sämtlicher Leistungen, die dem Vorstandsmitglied von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für den Verdienstausfall gezahlt werden und nicht allein aus Beiträgen des Vorstandsmitglieds finanziert wurden, fortzahlen. Alle Vorstandsmitglieder sind gegen das Risiko, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, über eine auf Kosten der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG) versichert. Der Aufsichtsrat kann weiterhin im Einzelfall anlässlich des Amtsantritts eines neuen Vorstandsmitglieds eine Zahlung aus Anlass des Amtsantritts gewähren. Durch eine solche Zahlung können u.a. Verluste variabler Vergütung ausgeglichen werden, die ein Vorstandsmitglied durch den Wechsel zur Gesellschaft bei einem früheren Dienstgeber erleidet. Solche Zahlungen müssen stets angemessen sein. Sie fließen wie alle anderen Nebenleistungen mit steuerpflichtigem geldwertem Vorteil zudem in die Gesellschaft festgelegte Maximalvergütung ein und werden insoweit betragsmäßig durch diese beschränkt. Dem Aufsichtsrat steht es frei, mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied • Erstattung von Reisekosten • Versicherungsleistungen (Unfallversicherung, Pflege- und Krankenversicherung) • Übernahme von Leistungen für die (betriebliche oder private) Altersvorsorge Die nachfolgenden Leistungskriterien sollen aus Sicht des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern neben der Grundvergütung einen Anreiz bieten, den langfristigen nachhaltigen Erfolg, die Umsetzung der vereinbarten Strategie, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die ComplianceIncentive Bonus zu vereinbaren. Der Incentive Bonus ist als jährlicher Bonus mit einjähriger Bemessungsgrundlage ausgestaltet. Hierfür wird mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied vertraglich ein Gesamt-Kultur des Unternehmens zu fördernZielbetrag in EUR definiert. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Vergütungsbestandteilen: eine kurzfristige, einjährige Vergütung Höhe des tatsächlich auszahlbaren Betrags ist abhängig vom Grad der Zielerreichung bezüglich drei vertraglich vereinbarter Performance-Kennzahlen (Short Term Incentive Plan (STI)) und eine langfristige, mehrjährige Vergütung (Long Term Incentive Plan (LTI)Bonus“). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine variable Vergütungkonkreten Performance-Kennzahlen sind (a) angepasstes Konzern-EBITDA (IFRS) vor Bonus, die sich am nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten bereinigten EBITDA orientiert (b) angepasste Konzernumsatzerlöse (IFRS) sowie (c) ein individuelles Ziel, welches wiederum aus mehreren Komponenten bestehen kann. Die Anpassungen der Performance-Kennzahlen (a) und davon maximal 1,5 % beträgt(b) erfolgen zur Bereinigung um Einmaleffekte. Der Höhe nach ist diese Vergütungskomponente auf EUR 150.000,00 begrenztGesamt- Zielbetrag teilt sich entsprechend den drei Performance-Kennzahlen (a), (b) und (c) in drei Teil- Zielbeträge (a), (b) und (c) auf. Die Zahlung Teil-Zielbeträge sind jeweils in Abhängigkeit von dem Grad der variablen Vergütung Zielerreichung der jeweiligen Performance-Kennzahl wie folgt zahlbar: 0 % 0 mind. 80 % 25 % 100 % 100 % 120% oder mehr 120 % Zwischen den Graden der Zielerreichung von 80 % bis 100 % bzw. von 100 % bis 120 % errechnet sich der auszahlbare Teil-Zielbetrag jeweils durch lineare Interpolation. Die Auszahlung eines Incentive Bonus erfolgt zum Ende des Monatsdabei insgesamt nur, in dem wenn bezüglich der beiden Performance-Kennzahlen (a) und (b) jeweils ein Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % festgestellt wird. Für jede der definierten Performance-Kennzahlen legt der Aufsichtsrat oder vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres ambitionierte Ziel- und Schwellenwerte fest. Über den Grad der Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Zeitpunkt, wenn auch über die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft feststellt. Unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich. Eine maßgebliche Kennzahl zur Evaluierung des Erfolgs der Unternehmensaktivitäten der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrats das EBITDA („earnings before interest, tax, depreciation, and amortization“). Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das EBITDA als wesentliches Leistungskriterium für die einjährige variable Vergütung festgelegt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) + Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand - Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag = EBIT (operatives Ergebnis) + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - Außergewöhnliche Erträge = bereinigtes EBITDA Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind dabei alle außergewöhnlichen, einmaligen, nicht wiederkehrenden oder außerordentlichen Posten. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit liegen (unternehmensfremd) und unregelmäßig (in Ausnahmefällen) anfallen. Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf eine mehrjährige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Plan (LTI). In diesem Zusammenhang erhalten die Vorstände jährlich einen Betrag in Höhe von maximal EUR 300.000,00. Die langfristige, mehrjährige variable Vergütung wird jährlich zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt, ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das jeweilige betroffene Geschäftsjahr zeitanteiligBeschluss gefasst wird. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den überwiegenden Teil des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen Vergütung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Beachtung der sich aus den Bestimmungen des Directors‘ Dealings ergebenden Handelsverbote in Aktien der Schumag Aktiengesellschaft zu investieren und die Aktien unter Beachtung von Share Ownership Guidelines mindestens vier Jahre vom Erwerbszeitpunkt an zu halten. Diese Investition Der Incentive Bonus ist dem Aufsichtsrat auf Verlangen nachzuweisen. Die maßgeblichen Leistungskriterien des LTI bemessen sich wie folgt: • 40 % Durchschnitt der jährlichen Zielerreichung 30 Tage nach Plan EBIT während der fünfjährigen Laufzeit • 30 % Kursentwicklung der Peer Group • 30 % Nachhaltigkeitsziele Der Aufsichtsrat wird dabei Ziele auswählen, die den langfristigen nachhaltigen Erfolg und die Strategie des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens fördern. Dabei können künftig insbesondere nichtfinanzielle Ziele aus den nachfolgenden Themenfeldern unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Funktion und des Verantwortungsbereichs eines Vorstandes gesetzt werden: • Umwelt • Soziales/Mitarbeiter • Governance/Compliance Sofern über eine Zeitperiode von vier Jahren die vereinbarten bzw. festgelegten Ziele erreicht werden, können die Vorstände die Aktien und einen etwaigen Wertzuwachs hieraus vollständig behalten. Bei einer Verfehlung der Ziele besteht die Möglichkeit, dass eine rückwirkende Reduzierung des Bonus vereinbart und der Vorstand verpflichtet wird, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den die Aktien, die aus dem zu viel gezahlten Bonusbetrag erworben wurden zum Zeitpunkt der Feststellung der Verfehlung Zielerreichung bezüglich der Ziele habendrei Performance-Kennzahlen durch den Aufsichtsrat zur Zahlung fällig. Bestand der Dienstvertrag während eines Geschäftsjahres nur zeitanteilig, so wird auch der Incentive Bonus nur zeitanteilig gezahlt.

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Samples: ir.vita34.de

Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder können zudem folgende Der AN hat sämtliche Nebenleistungen erhalten: • Dienstwagenauch dann zu erbringen, wobei sich wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht erwähnt werden, insbesondere (1) Erwirken der erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Pkt 6.3); (2) Beistellung und Erhaltung der Absteckzeichen udgl. während der Ausführung eigener Leistungen; (3) Messungen für Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen, einschließlich Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; (4) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion, wenn dem AN auch die Nutzung nach Bauführertätigkeit übertragen wurde, und zwar auf die Dauer der Dienstwagenrichtlinie vertraglichen Leistungsfrist; (5) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der Gesellschaft richtet • Dienstliches Mobiltelefonvorhandenen Höhenpunkte und Erhalten jener, dass die auch zur privaten Nutzung für Arbeiten anderer AN Verwendung finden können; (6) Prüfen von vorhandenen Waagrissen; (7) Beistellen und Instandhalten der Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachen im Baustellenbereich; (8) sonstige Vorsorgen zum Schutze von Lebens und Gesundheit eigener Arbeitnehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften und/oder eines allfälligen SiGePlans; (9) Transport von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Verfügung steht • Abschluss einer D&O-Versicherung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen. Montage des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kosten für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen; (10) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten üblichen und erforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge; (11) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der für die eigenen Arbeiten angelieferten Materialien, Werkstücke und Bauteile aller Art im Baustellenbereich, das Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstücke und Bauteile, einschließlich der ordnungsgemäßen Übernahme und Abrechnung, ausgenommen Abladen und Transport zur Lagerstelle; (12) alle Sicherungen der eigenen Arbeiten ua. gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, Beseitigung von Tagwasser; (13) Mitbenutzung der Gerüste durch andere AN; (14) Beseitigen aller von eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und Materialrückstände sowie Rückstände jener Materialien, die bei Erbringung der Leistung benötigt werden; (15) sonstige durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied • Erstattung technische Ausführung bedingte Leistungen, insb. Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Reisekosten • Versicherungsleistungen Neben- und Hilfsmaterial; (Unfallversicherung16) der vom AG beigestellte Baustellenbereich ist vom AN nach Benutzung in den früheren Zustand zu versetzen; Bauprovisorien sind jedenfalls zu entfernen; (17) Erfüllung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Aufzeichnungs-, Pflege- Melde und Krankenversicherung) • Übernahme von Leistungen Nachweispflichten im Bereich des Abfall- und Umweltrechts, samt Erstellung und unaufgeforderter laufender Übermittlung an die AG sämtlicher Unterlagen, die für die (betriebliche oder private) Altersvorsorge Die nachfolgenden Leistungskriterien sollen aus Sicht AG zum Nachweis des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bietenErfüllens der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten, den langfristigen nachhaltigen Erfolginsbesondere betreffend Aufzeichnungs-, die Umsetzung Melde-, Nachweis- und Behandlungspflichten, erforderlich sind. Es sind unteilbare Gesamtleistungen vereinbart. Soweit der vereinbarten StrategieAN am Erfüllungsort anwesend ist, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens zu fördern. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Vergütungsbestandteilen: eine kurzfristige, einjährige Vergütung (Short Term Incentive Plan (STI)) und eine langfristige, mehrjährige Vergütung (Long Term Incentive Plan (LTI)). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine variable Vergütung, die sich am nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten bereinigten EBITDA orientiert und davon maximal 1,5 % beträgt. Der Höhe nach ist diese Vergütungskomponente auf EUR 150.000,00 begrenzt. Die Zahlung der variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt. Unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich. Eine maßgebliche Kennzahl zur Evaluierung des Erfolgs der Unternehmensaktivitäten der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrats das EBITDA („earnings before interest, tax, depreciation, and amortization“). Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das EBITDA als wesentliches Leistungskriterium dies für die einjährige variable Vergütung festgelegt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) + Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand - Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag = EBIT (operatives Ergebnis) + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - Außergewöhnliche Erträge = bereinigtes EBITDA Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind dabei alle außergewöhnlichenAG ohne Mehrkosten, einmaligenSpesenersatz, nicht wiederkehrenden oder außerordentlichen Posten. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit liegen (unternehmensfremd) und unregelmäßig (in Ausnahmefällen) anfallen. Die Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf eine mehrjährige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Plan (LTI). In diesem Zusammenhang erhalten die Vorstände jährlich einen Betrag in Höhe von maximal EUR 300.000,00. Die langfristige, mehrjährige variable Vergütung wird jährlich zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt, ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr zeitanteilig. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den überwiegenden Teil des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen Vergütung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Beachtung der sich aus den Bestimmungen des Directors‘ Dealings ergebenden Handelsverbote in Aktien der Schumag Aktiengesellschaft zu investieren und die Aktien unter Beachtung von Share Ownership Guidelines mindestens vier Jahre vom Erwerbszeitpunkt an zu halten. Diese Investition ist dem Aufsichtsrat auf Verlangen nachzuweisen. Die maßgeblichen Leistungskriterien des LTI bemessen sich wie folgt: • 40 % Durchschnitt der jährlichen Zielerreichung nach Plan EBIT während der fünfjährigen Laufzeit • 30 % Kursentwicklung der Peer Group • 30 % Nachhaltigkeitsziele Der Aufsichtsrat wird dabei Ziele auswählen, die den langfristigen nachhaltigen Erfolg und die Strategie des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens fördern. Dabei können künftig insbesondere nichtfinanzielle Ziele aus den nachfolgenden Themenfeldern unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Funktion und des Verantwortungsbereichs eines Vorstandes gesetzt werden: • Umwelt • Soziales/Mitarbeiter • Governance/Compliance Sofern über eine Zeitperiode von vier Jahren die vereinbarten bzw. festgelegten Ziele erreicht werden, können die Vorstände die Aktien und einen etwaigen Wertzuwachs hieraus vollständig behalten. Bei einer Verfehlung der Ziele besteht die Möglichkeit, dass eine rückwirkende Reduzierung des Bonus vereinbart und der Vorstand verpflichtet wird, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den die Aktien, die aus dem zu viel gezahlten Bonusbetrag erworben wurden zum Zeitpunkt der Feststellung der Verfehlung der Ziele habenetc.

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Samples: www.meduniwien.ac.at