Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapitalrückzah- lung an die Zahlstelle geleistet worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegens- tänden zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten ein- schließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Teilschuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Si- cherheit teilnehmen oder den Anleihegläubiger eine andere Sicherheit, die von einer unab- hängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, ge- währt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person be- stellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt.
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuld- verschreibungen zu zahlenden Beträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, 1.5 Negative Pledge. The Issuer under- takes, until interest and principal as well as any cash amounts payable under the Notes have been paid to the Paying Agent,
(a) keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstige dingliche Si- cherheiten (zusammen die „Sicherheiten”) an ihren ge- genwärtigen oder zukünftigen Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Finanzver- bindlichkeiten (wie in § 1.6 definiert) der Emittentin oder eines Dritten einschließlich hierfür abgegebener Garan- tien oder Gewährleistungen zu bestellen und (a) not to create any mortgage, liens, encumbrances or other real collateral (together “Col- laterals”) upon any or all of its present or future assets as col- lateral for any present or future Financial Liabilities (as defined in § 1.6) of the Issuer or any third party, including guaran- tees or warranties given in re- spect thereof; and
(b) dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Tochter- gesellschaften (wie in § 1.8 definiert) keine Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten bestellen, (b) to procure that none of its Subsidiaries (as defined in § 1.8), will create any Collat- erals to secure any Financial Liabilities, es sei denn, dass die Schuldverschrei- bungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teil- nehmen oder den Anleihegläubiger ei- ne andere Sicherheit, die von einer un- abhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leis- tende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die inso- weit als Treuhänder der Anleihegläubi- ger handelt. unless the Notes participate simultane- ously and proportionately in the same ranking in this collateral or the Note- holders are provided with another col- lateral approved as equivalent collateral by an independent, internationally rec- ognized auditing company. Any collat- eral to be provided pursuant to sen- tence 1 may also be provided in favour of one person acting as trustee of the Noteholders. Die vorstehenden Verpflichtungen gel- ten jedoch nicht, The aforementioned obligations do not apply with respect to
(a) für Sicherheiten, die gesetz- lich vorgeschrieben sind oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden; (a) a...
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, für die Laufzeit der Schuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin stehen oder diesen im Rang vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen eigenen Kapitalmarktverbindlichkeiten und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht diese Schuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Zudem verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin keine Garantien oder sonstigen Gewährleistungen zu Gunsten von gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten Dritter abzugeben.
Negativerklärung. Nach Einschätzung des Managements der Emittentin wurden von der Emittentin darüber hinaus keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Emittentin abgeschlossen wurden und die dazu führen könnten, dass die Emittentin eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern in Bezug auf die unter dem Angebotsprogramm auszugebenden Schuldverschreibungen nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist. Dieser Prospekt ist in Verbindung mit den unten angeführten Teilen der folgenden Dokumente zu lesen, die durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert werden und die bei der FMA hinterlegt wurden: Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2020 geendet hat ("Jahresabschluss 2020"; dem Geschäftsbericht 2020 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2019 geendet hat ("Jahresabschluss 2019"; dem Geschäftsbericht 2019 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Sämtliche Informationen, die in der vorstehenden Liste nicht angeführt sind, sind nicht durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommen und sind nicht Teil dieses Prospekts, da sie entweder für Anleger nicht relevant oder bereits an anderer Stelle in diesem Prospekt enthalten sind. Soweit eine durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommene Information diesem Prospekt widerspricht, hat dieser Prospekt Vorrang.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflich- tet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) gezahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenstän- den zur Besicherung gegenwärtiger oder zu- künftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten ein- schließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anlei- hegläubigern eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft als gleichwertige Sicherheit aner- kannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt.
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, keine zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten – gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund – durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Be- lastung des eigenen Vermögens abzusichern, sofern nicht diese Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnimmt und/oder die Anleiheschuldnerin von ihrem Recht nach Ziffer 2.3 Gebrauch macht.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflich- tet sich, solange die Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Zinsen und Kapital sowie etwaige andere unter den Schuldver- schreibungen zu zahlenden Beträge („Zahl- baren Beträge“) an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) gezahlt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte oder sonsti- gen dinglichen Sicherungsrechte (jeweils eine "Sicherheit" und zusammen "Sicher- heiten") in Bezug auf ihren gesamten Ge- schäftsbetrieb oder ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Besicherung gegenwärtiger o- der zukünftiger eigener oder fremder Fi- nanzverbindlichkeiten (wie in § 1.7 definiert) oder zur Besicherung hierfür gewährter Ga- rantien oder Freistellungen zu bestellen und
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, keine Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder sonstigen dinglichen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht ein „Sicherungsrecht") in Bezug auf ihren gesamten Geschäftsbetrieb oder ihr gesamtes Vermögen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten, einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen, zu bestellen, es sei denn, dass die Teilschuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an einem solchen Sicherungsrecht teilnehmen oder den Anleihegläubigern andere Sicherungsrechte, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft als gleichwertige Sicherungsrechte anerkannt werden, gewährt werden. Jedes nach Satz 1 zu leistende Sicherungsrecht kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt. Diese Verpflichtung findet keine Anwendung auf Sicherungsrechte, (i) die gesetzlich vorgeschrie- ben sind, oder (ii) die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen erforderlich sind, oder (iii) die eine Kapitalmarktverbindlichkeit besichern, die infolge einer zukünftigen Akquisition eine Ver- pflichtung der Emittentin wird, sofern diese Kapitalmarktverbindlichkeit nicht im Hinblick auf diese zukünftige Akquisition begründet wurde. Keine Besicherung im vorstehenden Sinne, und daher nicht von der Negativklausel erfasst, ist die Verbriefung von Zahlungsansprüchen der Emittentin gegen die von ihr Geförderten zum Zwe- cke des Verkaufs dieser Zahlungsansprüche an Dritte, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Angebotes der Wertpapiere an einem Wertpapiermarkt („Asset-backed Securities")
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Xxxxxx und 1.5 Negative Pledge. The Issuer undertakes not to grant any encumbrance over its
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung 1.5 Negative Pledge. The Issuer undertakes as long as not all interest and amounts of capital as well as any cash amounts to be paid under the Notes have been paid to the Paying Agent, the Issuer under takes not to grant or any encumbrance over its assets, as security for present or future Capital gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anleihegläubigern eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt. Market Indebtedness including guarantees or warranties provided for those, unless the Notes at the same time and with equal rank participate in another security or the Noteholders are granted an alternative security, which has been approved by an independent accounting firm as being an equivalent security. Any security to be provided in accordance to with sentence 1 may also be provided to a person acting as trustee for the Noteholders.