Neuwertentschädigung. 12.11.1 Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache glei- cher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Sofern Sie es wünschen, leisten wir diesen Neuwert für Sachschäden unter den folgenden Vo- raussetzungen. 12.11.2 Die beschädigte oder zerstörte Sache ist zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem nachge- wiesenen ersten Kauf der Sache. 12.11.3 Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. Dieser Betrag stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Bei Schäden größer als 3.000 EUR erfolgt keine anteilige Entschädigung zum Neuwert.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung