Allmählichkeitsschäden Musterklauseln

Allmählichkeitsschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen.
Allmählichkeitsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.) entstehen.
Allmählichkeitsschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Sachschäden, die entste- hen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und derglei- chen).
Allmählichkeitsschäden. Versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Tempera- tur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen entstehen. Zu Niederschlägen gehören auch Rauch, Ruß und Staub.
Allmählichkeitsschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Allmählichkeitsschäden. A2-1 01NEO Eigenschäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Heizöl aus Anlagen A2-1.1-01NEO Heizöltank
Allmählichkeitsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.). A2-1 01NEO Eigenschäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Heizöl aus Anlagen Mitversichert sind in Erweiterung zu A2-1 AVB PHV und in Abänderung von A1-3 AVB PHV – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass Heizöl bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen des Heizöls. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Der Versicherungsnehmer hat von den Aufwendungen je Versicherungsfall 150,- EUR selbst zu tragen, sofern nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Allmählichkeitsschäden. Mitversichert ist die gesetzliche HaLpLicht des Versicherungsnehmers aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, RuS, Staub und dergleichen) entstehen. Bf>7 Allgemeine Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungs> schutz ausgeschlossen: Bf>7.f Vorsätzlich herbeigeführte 3chäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. B1>2.1o findet keine Anwendung. Bf>7.2 Kenntnis der MangelhaLigkeit oder 3chädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren MangelhaLigkeit oder Schädlichkeit – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. B1>2.1o findet keine Anwendung. Bf>7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Ausgeschlossen sind Ansprüche – des Versicherungsnehmers selbst oder der in B1>7.4 benannten Personen gegen die mitversicherten Personen, sofern nicht etwas anders vereinbart wurde, – zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags, – zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags. Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher GemeinschaL leben. Abweichend sind mitversichert – gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeit> gebern gegen alle sonstigen versicherten Personen. Bf>7.4 3chadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaLlich verbundenen Personen Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
Allmählichkeitsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).