Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 10.000,– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager) - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC) - Film- und Fotoapparate - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 10.0003.000,– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager) ), - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC) ), - Film- und Fotoapparate Fotoapparate, - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers Versicherungs nehmer für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 10.0003.000,– € 2 je Versicherungsfall Versiche rungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - – mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager) - – Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PCTabletPC) - Film- – Film und Fotoapparate - – tragbare Musik- Musik oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-PlayerMP3Player, CD-Wiedergabegeräte)CDWiedergabegeräte) – Brillen jeder Art.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 10.000,– € 2.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch An- spruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: - mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager) - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. z.B. LaptopLap- top, Tablet-PC) - Film- und Fotoapparate - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-MP3- Player, CD-Wiedergabegeräte)) - Brillen jeder Art
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Neuwertentschädigung. Der Versicherer leistet auf Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung Diese Leistung ist auf 10.000,– € 3.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der Voraussetzung für die Leistung ist, dass der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung Beschädigung nicht älter als 12 Monate ab dem Kaufdatum seinist. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, Ohne diesen Nachweis besteht lediglich der gesetzliche Anspruch auf Zeitwertentschädigung. .
A1-6.17.1 Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an: -
a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, PagerPager etc.)
b) - Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PCPC etc.)
c) - Film- und Fotoapparate - tragbare Fotoapparaten
d) Tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräte und Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-WiedergabegeräteWiedergabegeräte etc.)
e) Brillen jeder Art
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung