Nutzungszweck Musterklauseln

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen.
Nutzungszweck. Die Überlassung der Räume und Flächen erfolgt nur zu dem vom Vertragspartner 2 im Vertrag angegebenen Nutzungszweck. Eine Änderung des Nutzungszwecks kann nur durch vorherige Zustimmung der Vertragspartner 1 erfolgen.
Nutzungszweck. (1) Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das auf dem Erbbaugrundstück errichtete / gemäß § 4a dieses Vertrags erworbene14 Gebäude/Bauwerk und die sonstigen baulichen Anlagen in vollem Umfang zum Zwecke des Schulbetriebs zu nutzen oder durch einen Mieter nutzen zu lassen. Temporäre Überlassungen/Untervermietungen von Flächen des Erbbaugrundstücks bzw. von sich darauf befindenden Gebäuden (z. B. Sporthallen), Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten an Sportvereine, Musik- und Volkshochschulen und sonstige außerschulische Einrichtungen durch den jeweiligen Mieter des Erbbauberechtigten sind im Einzelfall zulässig. Diese Nutzung darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers eingestellt, räumlich eingeschränkt oder ganz oder teilweise geändert werden. Das Erbbaurecht erstreckt sich auch auf den für die Baulichkeiten nicht erforderlichen Teil des Erbbaugrundstücks, wobei das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Die unbebaut bleibenden Teile des Erbbaugrundstücks sind zum Zwecke des Schulbetriebs (Schulhof, Sportplatz usw.) und als Grün- und Verkehrsflächen zu nutzen.
Nutzungszweck. (1) Der Mieter ist berechtigt, auf dem Grundstü ck eine Pkw-Garage / einen Carport zu haben.
Nutzungszweck. Die Räume werden ausschließlich für Kurse, Seminare, Workshops, Coachings oder Besprechungen vermietet. Die Anbringung von Dekoration in den gemieteten Räumlichkeiten ist nur zulässig, wenn weder durch die Dekoration selbst noch durch deren Montage oder Entfernung die Räumlichkeiten beschädigt werden. Das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und offenes Feuer ist in allen Räumen verboten. Der Mieter ist für die Einhaltung des Rauch- und Alkoholverbots verantwortlich. Der Konsum von Kaffee, Tee sowie ausgewählten alkoholfreien Getränken ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Benutztes Geschirr ist direkt in den Geschirrspüler einzuräumen und der Küchenbereich gesäubert zu hinterlassen.
Nutzungszweck. Der Stellplatz darf ausschließlich zum Einstellen von mit Benzin- und Dieselkraftstoff betriebenen Kraftfahrzeugen nach Maßgabe der Garagenbenutzungsordnung genutzt werden. Das Abstellen von Gegenständen, auch Reifen oder Kraftfahrzeugzubehör sowie Fahrrädern ist nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig.
Nutzungszweck. Der Mieter ist zum rechtmäßigen verkehrsüblichen Gebrauch des Fahrzeuges berechtigt. Es darf nicht zu motorsportlichen oder zu Testzwecken sowie zum gewerblichen Personenverkehr eingesetzt werden. Die Nutzung des Fahrzeuges außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes. Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassis- tische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt wer- den können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlas- sen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Be- reitstellung eines bestimmten Speicherkontingents.
Nutzungszweck. Die Nutzung der Räume erfolgt für Schreibtischarbeiten bzw Seminare und Workshops. Die Flex DESKS sind bei Verlassen gänzlich zu räumen, sodass ein weiterer Coworker diesen Arbeitsplatz nutzen kann.
Nutzungszweck. (1) Das Gemeindehaus kann von dem in § 2 genannten Benutzerkreis für Tagungen, Sitzungen, Besprechungen, Veranstaltungen, Feiern und Ausstellungen gemietet werden.