Common use of Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Obliegenheiten des Kunden. Kündigung durch den Reisenden; Ausschlussverfahren; Verjährung. Die sich aus § 651 o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EF dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Schulleitung als Vertretung von EF anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit EF infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadebsersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er EF bzw. seine Beauftragten (Schulleitung bzw. örtliche Vertretung) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EF oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden 02 Ausführung D2 2023_01 Gültig ab 09/01/2023 unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EF, der örtlichen Schulleitung oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

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Obliegenheiten des Kunden. Kündigung durch den Reisenden; Ausschlussverfahren; Verjährung. Die sich aus § 651 o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EF dahingehend konkretisiertMängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, dass so kann der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Schulleitung als Vertretung von EF anzuzeigen und Kunde Abhilfe zu verlangen. Der Reisende kann jedoch Kunde ist aber verpflichtet, der EA Bayern einen festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis bringenzu geben. Soweit EF infolge einer schuldhaften Unterlassung Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Mängelanzeige EA Bayern an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht Abhilfe schaffen konntebefugt, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadebsersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machenAnsprüche des Kunden anzuerkennen. • Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde/Reisender Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 615 c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651 l e BGB oder aus wichtigem, der EA Bayern erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er EF bzw. seine Beauftragten (Schulleitung bzw. örtliche Vertretung) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe objektiv unmöglich ist, von EF oder seinen Beauftragten der EA Bayern verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der EA Bayern erkennbarem Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Der Reisende wird darauf hingewiesen• Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Die EA Bayern empfiehlt dringend, dass Gepäckverlust, -beschädigung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden 02 Ausführung D2 2023_01 Gültig ab 09/01/2023 unverzüglich vor Ort Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sindanzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die lehnen in der Regel Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnenab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung Gepäckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 TagenTagen nach Aushändigung, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EF, der Reiseleitung oder der örtlichen Schulleitung oder dem Reisevermittler Vertretung der EA Bayern anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden • Reiseunterlagen: Der Kunde hat die EA Bayern zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. • Schadenminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu erstattenverhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er die EA Bayern auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

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Obliegenheiten des Kunden. Kündigung durch den Reisenden; Ausschlussverfahren; VerjährungDer Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH behält sich aus § 651 o Absvor, für den Kunden eingegangene, persönliche Nachrichten nach 3 Monate ohne Rückfrage zu löschen. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EF dahingehend konkretisiertDer Kunde verpflichtet sich, von der WMS Webmad Systemhaus GmbH zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Reisende verpflichtet istPasswörter Leistungen von der WMS Webmad Systemhaus GmbH nutzen, auftretende Mängel unverzüglich haftet der örtlichen Schulleitung als Vertretung von EF anzuzeigen Kunde gegenüber der WMS Webmad Systemhaus GmbH auf Nutzungsentgelt und Abhilfe zu verlangenSchadensersatz. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit EF infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadebsersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er EF bzw. seine Beauftragten (Schulleitung bzw. örtliche Vertretung) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EF oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Der Reisende Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlustes ihm obliegt, -beschädigung und –verspätung in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den WebServern der WMS Webmad Systemhaus GmbH abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der WMS Webmad Systemhaus GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Zusammenhang Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden 02 Ausführung D2 2023_01 Gültig ab 09/01/2023 unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der WMS Webmad Systemhaus GmbH erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein. Ende des Nutzungsrechts Soweit dem Kunden von der WMS Webmad Systemhaus GmbH ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme ( ASP Modulen ) oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sindKunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die WMS Webmad Systemhaus GmbH zurück. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnenDer Kunde löscht alle gespeicherten Programme, wenn die Schadensanzeige soweit er nicht ausgefüllt worden gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der WMS Webmad Systemhaus GmbH bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. WMS Webmad Systemhaus GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0-0 Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Gerichtsstand AG Neuss Bankverbindung Sparkasse Neuss 00000 Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx HRB 10370 BLZ 30550000 Die WMS Webmad Systemhaus GmbH speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die Schadensanzeige ist erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt di WMS Webmad Systemhaus GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, Auskunft erteilen. Bei Abrechnungen von Datentransfervolumen wird dem Kunden die Transfermenge in Rechnung gestellt die zum Abrechnungszeitpunkt an dem jeweiligen Port angefallen ist. Diese wird als Position Traffic auf der Rechnung ausgewiesen. Eine weitere Aufschlüsselung kann wenn möglich dem Kunden kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH behält sich vor bei Gepäckbeschädigung binnen 7 TagenMultihost Systemen weitere Transfervolumen per IP zu berechnen. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Erstellung weitere Aufschlüsselung besteht nicht. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH wir weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, bei Verspätung innerhalb 21 Tagenals die WMS Webmad Systemhaus GmbH verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach Aushändigung dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu erstattenkontrollieren. Zusätzlich ist Für die Sicherheit der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EF, ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der örtlichen Schulleitung oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstattenKunde vollumfänglich selbst Sorge.

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Samples: www.webmad.eu

Obliegenheiten des Kunden. Kündigung Im Falle dass die Kunden der CSB GmbH ihr Eigentum und ihre Daten anvertrauen, können sie sich darauf verlassen, dass die CSB GmbH im Sinne des Kunden kompetent, sorgsam und wirtschaftlich sinnvoll agiert. Dies gelingt allerdings nur durch gute Zusammenarbeit zwischen der CSB GmbH und den Reisenden; Ausschlussverfahren; VerjährungKunden. Daher setzt die CSB GmbH bei jedem Kunden Folgendes voraus: • Der Kunde unterstützt die CSB GmbH in ihren Arbeitsabläufen, indem er sich Kenntnisse über dieselben aneignet, alle zur Erledigung notwendigen Informationen bereitstellt und während der Erledigung für Rückfragen zur Verfügung steht. • Der Kunde handelt so, dass Aufwand und Schäden minimiert werden. Er sorgt sich insbesondere um die Anfertigung und das Validieren von Backups. Die sich aus § 651 o AbsCSB GmbH geht bei allen Aufträgen vom Vorhandensein, der Aktualität und der Funktionalität des Kundenbackups aus. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist Ist dies nicht gegeben, informiert der Kunde die CSB GmbH vor Beginn der Tätigkeit darüber. Ein zusätzlicher Aufwand durch die Beseitigung von Folgeschäden sowie die Anfertigung und Validierung von Backups vor einer Tätigkeit gehen immer zu Lasten des Kunden, auch bei Reisen mit EF dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Schulleitung als Vertretung von EF anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit EF infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadebsersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er EF bzw. seine Beauftragten (Schulleitung bzw. örtliche Vertretung) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EF oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung Abwicklung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden 02 Ausführung D2 2023_01 Gültig ab 09/01/2023 unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung. • Der Kunde trägt Sorge für das Vorhandensein und die Dokumentation von Zugangsdaten und Passwörtern sowie das Vorliegen und die Legalität von Installationsmedien und Lizenzen. Werden Zugangsdaten, Passwörter, Installationsmedien oder Lizenzen für die Erledigung eines Auftrags benötigt, stellt der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sindKunde diese der CSB GmbH zur Verfügung. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen• Reserviert oder bestellt der Kunde Ware oder erhält er Informationen bezüglich der Fertigstellung eines Auftrags, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verluster dazu verpflichtet, die Beschädigung Ware zeitnah abzuholen. Im Falle einer Bestellung von Xxxx verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme. Wird zur Reparatur abgegebene Ware nicht binnen sechs Monaten nach Fertigstellung abgeholt, wird diese auf Kosten des Kunden entsorgt oder zugunsten des Kunden verkauft. Ein Erlös aus dem Verkauf steht dem Kunden für weitere sechs Monate zu. • Der Kunde überprüft alle Lieferungen der CSB GmbH beim Empfang auf Ordnungsmäßigkeit und Freiheit von Mängeln. Unstimmigkeiten zeigt der Kunde der CSB GmbH umgehend, spätestens aber nach Wochenfrist an. Transportschäden zeigt der Kunde dem Transportführer unverzüglich an und reguliert sie mit diesem. • Der Kunde nimmt Rechnungen der CSB GmbH entgegen und zahlt diese in der gesetzten Frist ohne Abschläge. Unstimmigkeiten bezüglich einer Rechnung meldet der Kunde der CSB GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb der Zahlfrist. Mit Ablauf der Zahlfrist gilt die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EF, der örtlichen Schulleitung oder dem Reisevermittler anzuzeigenRechnung als unbestritten. Dies entbindet den Reisenden nicht davonBestehen Unstimmigkeiten bezüglich einer Rechnung, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb nicht rechtzeitig angetragen wurden, begründen diese keine Verweigerung der vorstehenden Fristen zu erstattenZahlung seitens des Kunden.

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Samples: www.cs-bockenheim.de