Common use of Optionsrecht Clause in Contracts

Optionsrecht. Für die versicherte Person besteht das Optionsrecht, ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten – in eine Krankheitskostenversicherung mit höheren Leistungen, – in die private Pflegepflichtversicherung, – in eine Krankentagegeldversicherung, – in eine Pflegezusatz- oder alternativ in eine Pflegetage- geldversicherung, – in eine Kurkostenversicherung sowie – in eine Kurtagegeldversicherung zu wechseln, soweit in diesen Tarifen Versicherungsfä- higkeit besteht und die Tarife für den Neuzugang geöff- net sind. Der Wechsel ist rechtzeitig vor dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem der Wechsel wirksam werden soll, beim Versicherer zu beantragen. Das Optionsrecht auf eine Krankentagegeldversicherung kann nur wahrgenommen werden, wenn eine Krankheits- kostenvollversicherung bei der Continentale Krankenversi- cherung a.G. besteht oder zeitgleich abgeschlossen wird. Die Krankentagegeldversicherung kann für – Arbeitnehmer mit einem Leistungsbeginn entsprechend der Gehalts– bzw. Lohnfortzahlung, frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sowie für – Selbständige mit einem frühesten Leistungsbeginn ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Das Krankentagegeld ist – unter An- rechnung bestehender Krankentagegeldversicherungen sowie von Krankengeldansprüchen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – auf das auf den Kalender- tag umgerechnete Nettoeinkommen begrenzt, darf jedoch 130% des zum Zeitpunkt des Wechsels maßgebenden höchsten Krankengeldes in der GKV nicht übersteigen. In der Pflegetagegeldversicherung kann – unter Anrech- nung bestehender Pflegetagegeldversicherungen – für ambulante und stationäre Pflege jeweils ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurkostenversicherung kann – unter Anrechnung bestehender Kurkostenversicherungen – ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurtagegeldversicherung kann ein Tagessatz von bis zu 50,– Euro vereinbart werden.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Optionsrecht. Für die versicherte Person besteht das Optionsrecht, ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten – in eine Krankheitskostenversicherung mit höheren LeistungenLeis- tungen, – in die private Pflegepflichtversicherung, – in eine Krankentagegeldversicherung, – in eine Pflegezusatz- oder alternativ in eine Pflegetage- geldversicherung, – in eine Kurkostenversicherung sowie – in eine Kurtagegeldversicherung zu wechseln, soweit in diesen Tarifen Versicherungsfä- higkeit Versicherungsfähig- keit besteht und die Tarife für den Neuzugang geöff- net geöffnet sind. Der Wechsel ist rechtzeitig vor dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem der Wechsel wirksam werden soll, beim Versicherer zu beantragen. Das Optionsrecht auf eine Krankentagegeldversicherung kann nur wahrgenommen werden, wenn eine Krankheits- kostenvollversicherung bei der Continentale Krankenversi- cherung a.G. besteht oder zeitgleich abgeschlossen wird. Die Krankentagegeldversicherung kann für – Arbeitnehmer mit einem Leistungsbeginn entsprechend der Gehalts– bzw. Lohnfortzahlung, frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sowie für – Selbständige mit einem frühesten Leistungsbeginn ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Das Krankentagegeld ist – unter An- rechnung bestehender Krankentagegeldversicherungen sowie von Krankengeldansprüchen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – auf das auf den Kalender- tag umgerechnete Nettoeinkommen begrenzt, darf jedoch 130130 % des zum Zeitpunkt des Wechsels maßgebenden höchsten Krankengeldes in der GKV nicht übersteigen. In der Pflegetagegeldversicherung kann – unter Anrech- nung bestehender Pflegetagegeldversicherungen – für ambulante am- bulante und stationäre Pflege jeweils ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurkostenversicherung kann – unter Anrechnung bestehender be- stehender Kurkostenversicherungen – ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurtagegeldversicherung kann ein Tagessatz von bis zu 50,– Euro vereinbart werden.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Optionsrecht. Für die versicherte Person besteht das Optionsrecht, ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten – in eine Krankheitskostenversicherung mit höheren LeistungenLeis- tungen, – in die private Pflegepflichtversicherung, – in eine Krankentagegeldversicherung, – in eine Pflegezusatz- oder alternativ in eine Pflegetage- geldversicherung, – in eine Kurkostenversicherung sowie – in eine Kurtagegeldversicherung zu wechseln, soweit in diesen Tarifen Versicherungsfä- higkeit Versicherungsfähig- keit besteht und die Tarife für den Neuzugang geöff- net geöffnet sind. Der Wechsel ist rechtzeitig vor dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem der Wechsel wirksam werden soll, beim Versicherer zu beantragen. Das Optionsrecht auf eine Krankentagegeldversicherung kann nur wahrgenommen werden, wenn eine Krankheits- kostenvollversicherung bei der Continentale Krankenversi- cherung a.G. besteht oder zeitgleich abgeschlossen wird. Die Krankentagegeldversicherung kann für – Arbeitnehmer mit einem Leistungsbeginn entsprechend der Gehalts– bzw. Lohnfortzahlung, frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sowie für – Selbständige Selbstständige mit einem frühesten Leistungsbeginn ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Das Krankentagegeld ist – unter An- rechnung bestehender Krankentagegeldversicherungen sowie von Krankengeldansprüchen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – auf das auf den Kalender- tag umgerechnete Nettoeinkommen begrenzt, darf jedoch 130130 % des zum Zeitpunkt des Wechsels maßgebenden höchsten Krankengeldes in der GKV nicht übersteigen. In der Pflegetagegeldversicherung kann – unter Anrech- nung bestehender Pflegetagegeldversicherungen – für ambulante am- bulante und stationäre Pflege jeweils ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurkostenversicherung kann – unter Anrechnung bestehender be- stehender Kurkostenversicherungen – ein Tagessatz von bis zu 100,– Euro vereinbart werden. In der Kurtagegeldversicherung kann ein Tagessatz von bis zu 50,– Euro vereinbart werden.

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Samples: Versicherungsbedingungen