Common use of Ordnungsbestimmungen Clause in Contracts

Ordnungsbestimmungen. Das Auslegen, Plakatieren und Vertei- len von politischem Informationsmate- rial ist untersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Dekoration auf jegliche politische Aussage verzichtet werden. Die Messe Berlin übernimmt keine Haftung für die Exponate. Die Ausstel- ler müssen selbst für ausreichende Versicherung ihrer Ware Sorge tragen. Tiere dürfen auf das Ausstellungsge- lände nicht mitgebracht werden. Die Bauaufsichts- und Brandschutzbe- stimmungen müssen strikt eingehalten werden. Es gelten im Übrigen die Technischen Richtlinien der Messe Ber- lin GmbH (siehe Ziffer 11). Bei Zuwider- handlung behält sich die Messe Berlin GmbH die kostenpflichtige Entfernung von Ausstellungsgut vor, sollte dieses nicht den Bestimmungen entsprechend im Stand untergebracht worden sein. Parkscheine erhalten die Aussteller gegen Zahlung einer Gebühr. Park- platzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

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Ordnungsbestimmungen. Das Auslegen, Plakatieren und Vertei- len von politischem Informationsmate- rial ist untersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Dekoration auf jegliche politische Aussage verzichtet werden. Die Messe Berlin übernimmt keine Haftung für die Exponate. Die Ausstel- ler müssen selbst für ausreichende Versicherung ihrer Ware Sorge tragen. Tiere dürfen auf das Ausstellungsge- lände nicht mitgebracht werden. Die Bauaufsichts- und Brandschutzbe- stimmungen müssen strikt eingehalten werden. Es gelten im Übrigen die Technischen Richtlinien der Messe Ber- lin GmbH (siehe Ziffer 1112). Bei Zuwider- handlung behält sich die Messe Berlin GmbH die kostenpflichtige Entfernung von Ausstellungsgut vor, sollte dieses nicht den Bestimmungen entsprechend im Stand untergebracht worden sein. Parkscheine erhalten die Aussteller gegen Zahlung einer Gebühr. Park- platzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

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Ordnungsbestimmungen. Das Auslegen, Plakatieren und Vertei- len von politischem Informationsmate- rial ist untersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Dekoration auf jegliche politische Aussage verzichtet werden. Die Messe Berlin übernimmt keine Haftung für die Exponate. Die Ausstel- ler Aus- steller müssen selbst für ausreichende Versicherung ihrer Ware Sorge tragentra- gen. Tiere dürfen auf das Ausstellungsge- lände Ausstel- lungsgelände nicht mitgebracht werdenwer- den. Die Bauaufsichts- und Brandschutzbe- stimmungen Brandschutz- bestimmungen müssen strikt eingehalten einge- halten werden. Es gelten im Übrigen die Technischen Richtlinien der Messe Ber- lin Berlin GmbH (siehe Ziffer 11). ) Bei Zuwider- handlung Zuwiderhandlung behält sich die Messe Berlin GmbH die kostenpflichtige kostenpflich- tige Entfernung von Ausstellungsgut vor, sollte dieses nicht den Bestimmungen Bestim- mungen entsprechend im Stand untergebracht worden sein. Parkscheine erhalten die Aussteller gegen Zahlung einer Gebühr. Park- platzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

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