Pensionskasse. 1 Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) unterhalten die Vertragsparteien die "Pensionskasse Schreinergewerbe, PKS“. 2 Ist der Arbeitgeber keiner anderen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, sind die Arbeitnehmenden bei der „Pensionskasse Schreinergewerbe“ zu versichern. 3 Die Versicherungskommission PKS ist paritätisch aus Vertretern der Vertragsparteien zusammengesetzt. 4 Die Xxxx des Versicherungsträgers erfolgt im Einvernehmen mit den Arbeitnehmenden durch den Arbeitgeber.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Pensionskasse. 1 Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der beruflichen Vorsorge Vor- sorge (BVG) unterhalten die Vertragsparteien die "«Pensionskasse SchreinergewerbeSchreiner- gewerbe, PKS“».
2 Ist der Arbeitgeber keiner anderen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, sind die Arbeitnehmenden bei der „«Pensionskasse Schreinergewerbe“ » zu versichern.
3 Die Versicherungskommission PKS ist paritätisch aus Vertretern der Vertragsparteien zusammengesetzt.
4 Die Xxxx des Versicherungsträgers erfolgt im Einvernehmen mit den Arbeitnehmenden Arbeit- nehmenden durch den Arbeitgeber.
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