Pflichten des Benutzers Musterklauseln

Pflichten des Benutzers. Der Benutzer ist verantwortlich für: die Auswahl aus der vom Lizenzgeber angebotenen Software; bei Individualsoftware für die Übermittlung aller für die Softwareerstellung erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss; die Benutzung der Software gemäß den gegenständlichen Bedingungen sowie den vertraglich geregelten Bestimmungszweck; die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte; dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
Pflichten des Benutzers. Der Benutzer garantiert die Richtigkeit der Bestandteile seines Profils und informiert Xxxxxxx über etwaige Änderungen an diesen Bestandteilen während der Vertragslaufzeit. Der Benutzer erklärt, dass die Bestandteile seines Profils auf der Website weder die Rechte Dritter verletzen noch rechtswidrig sind noch gegen die oben genannten Bedingungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dem Benutzer ist Folgendes nicht gestattet: • Rechtswidriges Ausführen des Vertrags oder der Bedingungen, welche die Website gefährden, deaktivieren, überlasten oder verändern könnte; • Verwenden von automatischen Skripts, um Informationen über die Website zu sammeln und/oder mit der Website zu interagieren; • Verteilen, Veröffentlichen oder Speichern von rechtswidrigen oder der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten widersprechenden Inhalten sowie solchen Inhalten, die in Artikel 27.1 aufgeführt sind; • Aneignen der Identität einer anderen Person oder eines Rechtssubjekts, Verfälschen oder Verbergen der eigenen Identität oder des Alters oder Erschaffen einer falschen Identität; • Weitergeben persönlicher Daten oder Informationen, die einen Dritten betreffen, z. B. Postanschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankkartennummern etc.; Bei Verstoß gegen diese Pflichten behält sich Xxxxxxx das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das betreffende Verhalten abzustellen. Xxxxxxx behält sich ebenso das Recht vor, alle Inhalte oder Informationen zu löschen, die Leetchi für unangemessen hält. Xxxxxxx ist ebenso berechtigt, die Benutzeridentifizierung des Benutzers zu sperren und zu löschen, den Zugang zur Website zu sperren oder den Vertrag zu kündigen. Unbeschadet etwaiger von Dritten eingeleiteten Gerichtsverfahren ist Xxxxxxx berechtigt, persönlich rechtliche Schritte auszuüben, um den Schaden zu ersetzen, der Leetchi durch die von einem Benutzer im Rahmen des Vertrags begangenen Verstöße und/oder Fehler entstanden ist. Wenn ein Benutzer die Verletzung der oben genannten Pflichten durch einen anderen Benutzer feststellt, wird er aufgefordert, den Kundendienst unter der folgenden E-Mail-Adresse über dieses Verhalten zu informieren: xxxxxxx@xxxxxxx.xxx.
Pflichten des Benutzers. 1. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich über sein Konto an MyRoute-app zu kommunizieren. 2. Der Nutzer stellt MyRoute-app frei von jeglichen Ansprüchen durch Dritte, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Website durch den Benutzer zu Schaden kommen, der auf den Benutzer zurückzuführen ist. 3. Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Internetseite und/oder die Dienste in einer Weise zu verwenden, die den ordnungsgemäßen Betrieb von EDV-Systemen der MyRoute-app oder Dritter beeinträchtigt oder andere Benutzer der Website stört oder behindert. 4. Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er auf der Webseite platziert.
Pflichten des Benutzers. 4.1 Die während des Registrierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse muss gültig sein. Für weitere vom Benutzer gelieferte Kontaktinformationen gilt dasselbe. Die Profildaten können über die App eingesehen und vom Benutzer selbst aktualisiert werden. 4.2 Der Benutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Darüber hinaus ist der Benutzer für alle Aktivitäten, die auf seinem Konto ausgeführt werden, verantwortlich. Dasselbe gilt für alle Inhalte, die über sein Konto übermittelt werden. Der Benutzer ist verpflichtet, Vorwerk unverzüglich über jegliche unbefugte Nutzung seines Xxxxxx zu informieren. 4.3 Der Benutzer verpflichtet sich, keine illegalen oder verletzenden Inhalte zu verwenden oder diese in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere beleidigende, diffamierende, diskriminierende, menschenverachtende, rassistische, verfassungswidrige, sexistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte aller Art. 4.4 Der Benutzer verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Vorwerk keine Informationen oder Daten aus der App oder den Systemen von Vorwerk zu erheben oder zu sammeln oder zu versuchen, Übermittlungen an die Server, auf denen die App läuft, oder von diesen insbesondere durch Verwendung von Robotern, Spider, Anwendungen zur Seitendurchsuchung oder Abfrage oder anderen manuellen oder automatischen Geräten zu entschlüsseln, um in irgendeiner Weise die App-Inhalte abzufragen, zu erschließen, zu „scrapen“, „Data-Mining“ zu betreiben, oder die Navigationsstruktur oder Darstellung der App zu reproduzieren oder zu umgehen.
Pflichten des Benutzers. 3.1. Um das Portal nutzen zu können, müssen Sie: (a) befugt sein, diese AGB anzunehmen und das Portal zu nutzen, da Sie: i. entweder volljährig sind und Verträge abschließen dürfen, ii. oder die Zustimmung Ihres Vormunds oder Verwalters erhalten haben iii. oder ein bevollmächtigter Vertreter der Organisation sind, in deren Namen Sie auf das Portal zugreifen möchten, und das Recht haben, diese AGB im Namen dieser juristischen Person verbindlich anzunehmen. (b) eine Vereinbarung geschlossen haben, die Sie berechtigt, den Service zu nutzen; (c) das Konto ausschließlich in Ihrem eigenen Namen erstellen und verwenden, entweder für den persönlichen Gebrauch oder im Namen einer von Ihnen vertretenen juristischen Person oder gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen in einem Familienabonnement; und (d) ein Passwort mit einem ausreichenden Sicherheitsniveau wählen. Sie sind für den ordnungsgemäßen Schutz Ihres Passworts verantwortlich und ändern es aus Sicherheitsgründen regelmäßig. 3.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für alle Informationen verantwortlich sind, die zur Nutzung des Portals und des zugrunde liegenden Service übermittelt werden, und dass Sie Informationen nur gemäß diesen AGB oder der Vereinbarung mit dem Reseller bzw. Vermittler übermitteln dürfen. 3.3. Wenn Sie einen unbefugten Zugriff auf Ihr Konto vermuten oder wenn Ihr Passwort oder andere Kontoinformationen verloren gehen oder gestohlen werden, müssen Sie Ihr Passwort unverzüglich ändern und den Reseller bzw. Vermittler benachrichtigen. Sie sind für alle Aktivitäten auf Ihrem Konto verantwortlich und können nur ein Konto pro E-Mail- Adresse erstellen. 3.4. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Kontaktdaten korrekt und auf dem neusten Stand sind. Ihnen obliegt ebenfalls die Überwachung der Kontaktkanäle, die Sie für Benachrichtigungen seitens des Portals ausgewählt haben.
Pflichten des Benutzers. Der Benutzer ist verpflichtet: 1. ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben in seinem Profil und seiner Kommunikation mit anderen Benutzern zu machen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden, 2. nur solche Fotos seiner Person an die friendsurance-Websites zu übermitteln, die maximal fünf Jahre alt sind und den Benutzer klar und deutlich erkennen lassen. Der Benutzer stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe der von ihm übermittelten Fotos auf den friendsurance- Websites erlaubt ist. Die Übermittlung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Tiere, Fantasiewesen etc.) ist nicht gestattet. 3. bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den Friendsurance- Websites die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Benutzer insbesondere untersagt, beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Benutzer, Alecto-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen, pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden oder pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, andere Benutzer unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG), gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben sowie wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Benutzerwerbung (wie Ketten¬-, Schneeball- oder Pyramidensysteme). 4. die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten: Versendung von Kettenbriefen, Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi- Level-Network-Marketing) oder anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit oder implizit). 5. Folgende Handlungen sind dem Benutzer untersagt: Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Friendsurance-Websites (Der Benutzer darf jedoch die Schnittstellen oder Software nutzen, die ihm im Rahmen der auf den Friendsurance-Websites angebotenen Dienste von der Alecto GmbH zur Verfügung gestellt werden), Blockieren, Überschreiben, ...
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Related to Pflichten des Benutzers

  • Pflichten des Nutzers 3.1 Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen können durch die Nutzer nicht auf Dritte übertragen werden. 3.2 Die Login-Daten (Benutzername und Passwort), die für den Benutzerzugang erforderlich sind, sind vom Nutzer geheim zu halten und unter Verschluss aufzubewahren. Der Nutzer ist verpflichtet, jeden unbe- fugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Benutzerzugang sowie sonstige Sicherheitsverstöße (z.B. Hackerangriffe, etc.) unverzüglich nach Bekanntwerden an den Betreiber zu melden. Der Nutzer wird den Betreiber ebenfalls unverzüglich informieren, sofern derartige Verdachtsmomente für ihn bestehen. 3.3 Der Nutzer ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur uneingeschränkten Nutzung des DoRIS Portals verantwortlich. Zu den technischen Voraussetzungen zählen insbesondere das Vorliegen eines aktuellen Betriebssystems, eines unterbrechungsfreien Internetzugangs und die Installation eines aktuellen Internet-Browsers (samt entsprechendem Verschlüsselungsprotokoll). Die dafür anfallenden Kos- ten trägt der Nutzer. 3.4 Der Nutzer erklärt sich bereit, auf Anfrage des Betreibers unentgeltlich mündlich und schriftlich re- levante Informationen über den Verlauf der Nutzung zu erteilen. 3.5 Der Nutzer wird ersucht Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Änderungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle im Zusammenhang mit dem DoRIS Portal sowie sonstige Mängel und Probleme (im Folgenden „Störungen“) unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen und, soweit erforderlich, angemessen bei der Behebung mitzuwirken. Der Betreiber ist bemüht, gemeldete Störungen so schnell wie möglich zu beheben, gewährleistet jedoch keine konkrete Reaktions- oder Behebungszeiten im Zusammen- hang mit Störungen. 3.6 Das DoRIS Portal ist nicht dafür bestimmt, Daten dauerhaft zu speichern. Es liegt in der Verantwor- tung des Nutzers, die im Zusammenhang mit dem DoRIS Portal verwendeten Daten und Dokumente außer- halb des DoRIS Portals im Einklang mit den Anforderungen des Nutzers und gegebenenfalls anwendbaren Aufbewahrungspflichten, zu speichern. 3.7 Der Nutzer ist dafür verantwortlich die rechtlichen Voraussetzungen für seine Nutzung des DoRIS Portals zu schaffen und alle anwendbaren Rechtsvorschriften (insbesondere datenschutz- und arbeitsrecht- liche Bestimmungen) einzuhalten.

  • Pflichten des Mieters 1. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstands sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen. 2. Bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die vollständige und rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Straßennutzungsgebühren zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter in voller Höhe von diesen Straßennutzungsgebühren frei. Alternativ kann der Vermieter beim Mieter in voller Höhe Rückgriff nehmen. Für die Bearbeitung von nicht entrichteten Mautgebühren fällt bei dem Vermieter ein Verwaltungsaufwand an, für den der Mieter 10 Euro für jeden Fall als Aufwandspauschale zu zahlen hat. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 3. Der Mieter wird dafür sorgen, dass der Mietgegenstand nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Der Mietgegenstand ist vom Mieter wie sein Eigentum zu behandeln, was eine regelmäßige Reinigung innen sowie außen mit sich zieht. Der Mietgegenstand ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird. 4. Der Mieter muss die laufenden Kontroll- und Wartungsmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung, wie Prüfen und Ergänzen von Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck durchführen. 5. Den Kraftstoff stellt der Mieter. Der Mietgegenstand wird mit mindestens ¼ voller Tankfüllung übergeben und ist mindestens ¼ voll wieder zurückzugeben. Für AdBlue® Tanks gilt diese Regelung analog. Es erfolgt keine Gutschrift für eine Übertankung. Abweichend hiervon wird die V-Klasse mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank (1/1) zurückzugeben. Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß betankt, so wird der Vermieter die Fehlmenge ausgleichen und dem Mieter die Kosten für die Betankung zum tagesgültigen Kraftstoff- bzw. AdBlue® Preis, zuzüglich einer Servicegebühr von 20 Euro in Rechnung stellen. 6. Der Mieter wird den Mietgegenstand dem Vermieter so rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß Abschnitt X. Xxxxxx 1 und 2 zur Verfügung stellen bzw. den Mietgegenstand in die vom Vermieter benannte Werkstatt bringen, dass die erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen gemäß dem vom Vermieter festgelegten Betreuungskonzept sowie die Untersuchungen und Prüfungen des Mietgegenstands aufgrund gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

  • Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Aufstellungsort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschie- denheiten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe des vermieteten Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Xxxxxx unter den gesetzlichen Voraussetzun- gen zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Mieter davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bei Rücktritt vom Vertrag bereits erbrachte Gegenleistungen des Mieters unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen Mängel der Mietsache steht dem Mieter das Recht zur Kündigung zu. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich nach den Bestimmungen im folgenden Absatz. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchfüh- rung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung (Euro 1.000.000,00), die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungs- gesetzes beruhen.

  • Pflichten des Kunden 6.1 Der Kunde darf Hotspot nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Be- stimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des Anbieters und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 6.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spam-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 6.3 Der Kunde darf über Hotspot keine urheberrechtsverletzende Datenkommunikation vornehmen, z. B. durch Nutzung von Filesharing-Diensten. 6.4 Der Kunde darf das angemeldete Endgerät nicht als Modem nutzen und auf diese Weise weiteren Endgeräten über Hotspot die Nutzung des Internets ermöglichen (Tethering). 6.5 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter oder sonstigen Dritten für jede Nutzung von Hotspot verantwortlich, die von Dritten aufgrund der Weitergabe seines beim Hotspot angemeldeten Endgerätes erfolgt. 6.6 Der Kunde hat es zu unterlassen, sich unberechtigt Zugriff auf die Datenkommunikation Dritter über Hotspot zu verschaffen, insbesondere hat er es zu unterlassen, von der Kommunikation Dritter Kenntnis zu nehmen oder sie zu speichern oder zu manipulieren. 6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu Hotspot umgehend zu sperren. 6.8 Der Kunde ist für die Inhalte, welche er über Hotspot übermittelt, nutzt oder in sonstiger Weise verbreitet, gegenüber dem Anbieter und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Anbieter. 6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Hotspot und hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit der Billigung des Kunden erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Hotspot durch den Kunden verbunden sind.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden 2.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet- Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt NCS von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 2.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen NCS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist NCS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegter Daten, so kann NCS diese Programme, Skripte etc. Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 2.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt den bereitgestellten Server zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von Anonymisierungs-Diensten zu nutzen. 2.2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom NCS ein neues Passwort zugeteilt. NCS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 2.2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt NCS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

  • Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. (2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. (4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen. (5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden. (6) Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber soweit erforderlich bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung und einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Die erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten. (7) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist. (8) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (9) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. (10) Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.

  • Pflichten des Auftraggebers 1. Der Abfall ist vollständig und richtig in einer Abfallspezifikation zu be- schreiben und zu deklarieren. Zusätzlich muss in dieser Abfallspezi- fikation auch die Verpackung und die Anlieferungsform definiert sein. Dabei sind insbesondere alle dem Auftraggeber obliegenden Ver- pflichtungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen unter- gesetzlichem Regelwerk (z.B. NachwV, AVV, DepV, AbfAEV) sowie der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO(EG) 1013/2006) von die- sem zu beachten. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner ei- genen gesetzlichen Verpflichtungen auf die Mitwirkung und ord- nungsgemäße Information durch den Auftraggeber angewiesen ist, ist dieser hierzu verpflichtet. 2. Zusätzlich hat der Auftraggeber unaufgefordert auf alle ihm bekann- ten und/oder erkennbaren Gefahren, die vom Abfall selbst ausgehen oder bei der Handhabung des Abfalls entstehen können, schriftlich im Entsorgungsnachweis und in der Abfallspezifikation hinzuweisen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Spezifikationen / Zertifikate (z. B. Abfalldatenblatt) und die vereinbarten sonstigen für die Übernahme erforderlichen Bedingungen (insbesondere die unten in Ziffer B. I. 2.1 genannten) einzuhalten. Jegliche Änderungen in der Abfallzusammensetzung bzw. der Abfallspezifikation (auch innerhalb der gesetzlichen Grenzen) sind dem Auftragnehmer unaufgefordert mitzuteilen. Die Annahmezeiten werden einzelvertraglich vereinbart und sind einzuhalten. Lieferungen außerhalb der vereinbarten Annah- mezeiten können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Der Auftraggeber und seine Beauftragten haben die Betriebsordnung der jeweiligen Anlage, in der der Abfall entsorgt wird, sowie Anweisungen des Personals des Auftragnehmers bzw. – soweit die Anlage nicht vom Auftragnehmer selbst mit eigenem Personal betrieben wird – des Personals der jeweiligen Anlage zu beachten. Es gelten weiterhin die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften (SOV) des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind einsehbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx. 4. Sollten für bestimmte Abfallströme aufgrund entsprechender gesetz- licher, untergesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftragge- ber spezielle Analysen im Vorfeld der Entsorgung benötigt werden (z.B. Deklarationsanalytik gemäß Deponieverordnung) oder aber jede gelieferte Charge eine Analyse benötigen (z.B. PCB-haltige Ab- fälle), so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sein beauftragtes Labor die dafür erforderlichen Zulassungen (z.B. nach LAGA) und/oder Akkreditierungen besitzt.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.