Pflichten des Unternehmens Musterklauseln

Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen ist für die Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den nachfolgenden Bezahlsystemen (Ziffer IV. 11.-17.) auch im Hinblick auf geltende SEPA-Anforderungen und -Umstellungen selbst verantwortlich (z.B.: Vereinbarungen mit der Hausbank und dem Kreditkarten- Acquirer bzw. Anpassung bestehender Vereinbarungen auf die SEPA- Abwicklung). Das Unternehmen muss zur Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs für deutsche girocard-Transaktionen der Ingenico Payment Services seine Gläubiger-ID mitteilen. Das POS-Terminal muss mit einer SEPA-fähigen Software-Version ausgestattet sein. Das Unternehmen ist verpflichtet, jede Weiterleitungsregeln oder Maßnahmen gleicher Wirkung, die darauf abzielen Transaktionen über bestimmte Kanäle oder Prozesse abzuwickeln, sowie alle anderen Technik- und Sicherheitsstandards und -anforderungen, die den Umgang mit kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken oder Zahlungsanwendungen tragen, betreffen, diskriminierungsfrei anzuwenden und keine dieser Marken zu diskriminieren.Das Unternehmen ist nicht befugt, Zahlverfahren am POS- Terminal auszulösen, die nicht vertraglich vereinbart wurden. Dies gilt auch dann, wenn das POS-Terminal rein technisch zur Abwicklung anderer Zahlvorgänge als der vertraglich vereinbarten in der Lage ist. Löst das Unternehmen am POS-Terminal dennoch Zahlungsvorgänge aus, die nicht Vertragsbestandteil sind, so stellt dieses eine Vertragsverletzung dar, für welches das Unternehmen vollumfänglich haftet. Der Unterlassungsanspruch bleibt hiervon unbenommen. Das Unternehmen ist verpflichtet, das POS-Terminal vor Zugriffen unbefugter Dritter, sowohl während, als auch außerhalb der Geschäftszeiten, zu sichern. Führt ein Verstoß hiergegen zu einem Schaden (z.B. im Falle einer Terminalmanipulation sog. Skimming), ist das Unternehmen zum Schadens- ersatz verpflichtet.Zur Geltendmachung von Ansprüchen sollten zu allen Zahlverfahren grundsätzlich vollständige Händlerbelege sorgfältig und im Original aufbewahrt werden. Bei der Erstellung der Händlerbelege stellt das Unternehmen sicher, dass keine Warenkorb-Informationen abgedruckt sind. electronic cash ist ein Zahlverfahren, bei dem der Käufer den Kaufpreis mittels Bezahlkarte und Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) am POS-Terminal bezahlt. Das Zahlverfahren electronic cash wird von der DK betrieben. Voraussetzung für die Teilnahme am electronic cash-System ist die wir...
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen ist verpflichtet, PPS EU nach seiner Xxxx entweder die E-Mail-Adresse oder die postalische Anschrift des Kartennutzers zum Zwecke der Übersendung des Aktivierungscodes zu übermitteln. Das Unternehmen trägt dafür Sorge, dass die vorgenannten Kontaktdaten korrekt sind und die Übermittlung in datenschutzrechtlich zulässiger Weise erfolgt (Zwecke der Vertragserfüllung – Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO bzw. berechtigter Interessen – Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO). Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Kartennutzer die Nutzungsbedingungen von Edenred / PPS EU (siehe Teil C) auszuhändigen. Das Unternehmen wird den Kartennutzer auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verpflichten und dafür Sorge tragen, dass der Kartennutzer die Nutzungsbedingungen einhält. Jede Karte darf ausschließlich durch den Kartennutzer genutzt werden, dem sie zugewiesen wurde und darf unter keinen Umständen verkauft oder einer anderen Person (z. B. einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens) übergeben werden. Das Unternehmen haftet für jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sowie jeden Verlust und jeden Schaden, der aus einer widerrechtlichen Nutzung einer Karte resultiert (z. B. einer nicht autorisierten Transaktion). Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, Betrugs oder eines sonstigen Risikos einer nicht autorisierten Nutzung einer Karte hat das Unternehmen unverzüglich Edenred (Kundenservice) zu informieren, damit die entsprechende Karte gesperrt werden kann. Sofern PPS EU eine Transaktion untersuchen muss, wird Edenred die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Fragen an das Unternehmen richten. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Xxxxxxx. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Polizei sowie jeder anderen zuständigen Behörde. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass auch alle betroffenen Kartennutzer zu einer entsprechenden Zusammenarbeit bereit sind. Wenn eine Transaktion mithilfe einer PIN des Kartennutzers vorgenommen wurde, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen und der Kartennutzer die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert haben. Das Unternehmen haftet für jede Transaktion, die mittels einer PIN vorgenommen wurde. Auch für Zahlungen, welche mittels NFC (kontaktlose Zahlung) vorgenommen werden, haftet das Unternehmen. Das Unternehmen hat PPS EU, seine Distributoren, Partner, Agenten, Sponsoren, Dienstleister und verbundenen Unternehmen von allen Aufwendungen freizustellen, die durch eine Rechtshandlung...
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen verpflichtet sich, 5.1. dafür zu sorgen, dass die Feststellung der Eignung der Arbeitsstätten nach der Studienordnung der Hochschule durch das Praktikantenamt der Hochschule ermöglicht wird und dem Lehrpersonal der Hochschule der Zutritt zu den Arbeitsstätten zur Betreuung des Studierenden gestattet wird; 5.2. dafür zu sorgen, dass dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die nach der Studienordnung der Hochschule zur Erreichung des Studienziels und der berufspraktischen Ausbildung während der Praxisphasen erforderlich sind; 5.3. dem Studierenden Tätigkeiten zu übertragen, die dem Studienziel dienen; 5.4. den Studierenden für die Teilnahme an den Prüfungen der Hochschule und der IHK und für den theoretischen Unterricht der berufspraktischen Ausbildung freizustellen; 5.5. dem Studierenden nach jeder Praxisphase den durch den Studierenden geführten Nachweis über die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Anforderungen der Studienordnung der Hochschule zu bestätigen.
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Mitteilung der Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Karten gegenüber den Kartennutzern und gegenüber allen Personen, die für das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Programm tätig sind. Jede Karte darf ausschließlich durch den Kartennutzer genutzt werden, dem sie zugewiesen wurde und darf unter keinen Umständen verkauft oder einer anderen Person (z. B. einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens) übergeben werden. Das Unternehmen haftet für jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sowie jeden Verlust und jeden Schaden, der aus einer widerrechtlichen Nutzung einer Karte resultiert (z. B. einer nicht autorisierten Transaktion). Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, Betrugs oder eines sonstigen Risikos einer nicht autorisierten Nutzung einer Karte hat das Unterneh- men unverzüglich Edenred (Kundenservice) zu informieren, damit die entsprechende Karte gesperrt werden kann. Sofern PPT eine Transaktion untersuchen muss, wird Xxxxxxx die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Fragen an das Unternehmen richten. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Xxxxxxx. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Polizei sowie jeder anderen zuständigen Behörde. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass auch alle betroffenen Kartennutzer zu einer entsprechenden Zusammenarbeit bereit sind. Wenn eine Transaktion mithilfe einer PIN des Kartennutzers vorgenommen wurde, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen und der Kartennutzer die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert haben. Das Unternehmen haftet für jede Transaktion, die mittels einer PIN vorgenommen wurde. Das Unternehmen hat PPT, seine Distributoren, Partner, Agenten, Sponsoren, Dienstleister und verbundenen Unternehmen von allen Aufwendungen freizustellen, die durch eine Rechtshandlung zur Durchsetzung dieser Vereinbarung oder durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder durch eine betrügerische Nutzung einer Karte oder PIN durch das Unternehmen oder einen Kartennutzer entstehen.
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen verpflichtet sich, 1. (Ausbildungsziel) 2. (Ausbilder/Ausbilderin; Anleiter/Anleiterin) 3. (Ausbildungsmittel) 4. (Freistellung, Studium)
Pflichten des Unternehmens. 2.1 Beim Einstieg in das Ownersportal verpflichtet sich das Unternehmen, dem Dienstleistungsanbieter ein genaues und aktuelles Register der Wertpapierinhaber bereitzustellen. Nach der Übertragung eines in Ownersportal geführten Wertpapiers verpflichtet sich das Unternehmen, das Register in der Form zu genehmigen, in welcher es sich auf dem Ownersportal darstellt. 2.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Dienstleistungsanbieter relevante Informationen über Fusionen und Übernahmen sowie über andere Vereinbarungen und Änderungen, die sich auf das Register der Wertpapierinhaber auswirken könnten, zur Verfügung zu stellen. 2.3 Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Aktionäre, die Aktienzertifikate auf der Grundlage des Gesellschaftsgesetzes (Kapitel 3, Abschnitt 9) verlangen, darüber zu informieren, dass in Zukunft Dokumente in Zusammenhang mit dem Aktienzertifikat bei Bedarf vom System des Dienstleistungsanbieters heruntergeladen oder ausgedruckt werden können. Das Zertifikat ist nur denjenigen Wertpapierinhabern zugänglich, die die Wertpapiere über Xxxxxxxx.xxx gezeichnet haben und über ein registriertes Profil auf der Plattform verfügen. Das Unternehmen verpflichtet sich zudem, den Dienstleistungsanbieter oder eine von ihm beauftragte Partei zu ermächtigen, die Aktienzertifikate im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen. 2.4 Aus Gründen der Klarheit wird darauf hingewiesen, dass trotz dieser Bedingungen und der Vereinbarung über das Ownersportal der Vorstand der Gesellschaft gegenüber Dritten für die Führung der Aktionärsliste in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetz (Kapitel 3, Abschnitte 15- 17) verantwortlich ist.
Pflichten des Unternehmens. Hat das Unternehmen / Händler die Installation durch einen Techniker gewählt, schafft das Unter‐ nehmen rechtzeitig vor Lieferung des im Einzelvertrag aufgeführten Terminals die räumlichen, technischen und sonstigen Anschlussvoraussetzungen. Kommt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Unternehmen für den Mehraufwand, welcher der Firma ec- cash-mobil hierdurch in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht entsteht, aufzukommen. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Terminals zu Beginn der Inbetriebnahme auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Das Unternehmen / Händler wird das Terminal ausschließlich zu Zwecken der Ausführung dieses Vertrages nutzen. Es ist zur pfleglichen Behandlung des überlassenen Terminals verpflichtet. Es wird hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und die von ec-cash-mobil mitgeteilten Bedienungsanleitungen beachten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist das Unternehmen nicht zu Verfügungen über die ihm zum Gebrauch überlassenen Terminals oder zur Überlassung an Dritte befugt. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Das Unternehmen wird der Firma ec-cash-mobil den etwaigen Zugriff Dritter unverzüglich schriftlich und unter Erteilung aller erforderlichen Auskünfte anzeigen. Das Unternehmen / Händler trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter und die zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes des Terminals aufgrund des Zugriffs Dritter erforderlich sind, es sei denn, es handelt sich um einen der Sphäre der ec-cash-mobil zuzurechnenden Zugriff eines Dritten. Bei Vertragsauflösung oder Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Unternehmen verpflichtet, das Terminal an die Firma ec-cash-mobil unter Übernahme der Kosten sauber und bruchsicher verpackt als versichertes Paket zurück zu senden. Für aus Zuwiderhandlung entstehende Kosten oder Schäden hat das Unternehmen aufzukommen. Geht das Terminal nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen bei der Firma ec-cash-mobil ein, ist das Unternehmen / Händler zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe des Gerätewertes ( Zeitwertes ) verpflichtet. Das Unternehmen ist verpflichtet, im Rahmen der Wartungs- und Installationsleistungen der Firma ec- cash-mobil durch fachkundiges Personal in jeder Weise aktiv zu unterstützen. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Firma ec-cash-mobil bei Leistungsstörungen unverzüglich zu benachrichtigen und Art und Ausmaß der Leistungsstörung präzise zu beschreiben. Bei der Beschreibung, Eingrenzung, Feststellung ...
Pflichten des Unternehmens. 2.1 Beim Einstieg in das OwnersPortal verpflichtet sich das Unternehmen, dem Dienstleistungsanbieter ein genaues und aktuelles Register der Wertpapierinhaber bereitzustellen. Nach der Übertragung eines in OwnersPortal geführten Wertpapiers verpflichtet sich das Unternehmen, das Register in der Form zu genehmigen, in welcher es sich auf dem OwnersPortal darstellt. 2.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Dienstleistungsanbieter relevante Informationen über Fusionen und Übernahmen sowie über andere Vereinbarungen und Änderungen, die sich auf das Register der Wertpapierinhaber auswirken könnten bzw. ausgewirkt haben, zur Verfügung zu stellen. 2.3 Das Unternehmen verpflichtet sich die Wertpapierinhaber darüber zu Informieren, dass die Urkunde bzw. das Zertifikat über die Wertpapierinhaberschaft bei Bedarf über das OwnersPortal heruntergeladen werden kann. Das Zertifikat oder die Urkunde ist den Wertpapierinhabern zugänglich, die Wertpapiere eines Unternehmens halten, dessen Wertpapiere auf OwnersPortal registriert sind und die ein registriertes Profil auf der Invesdor- Plattform haben. Das Unternehmen verpflichtet sich zudem, den Dienstleistungsanbieter oder eine von ihm beauftragte Partei zu ermächtigen, die ausgestellten Zertifikate oder Urkunden im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen. 2.4 Aus Gründen der Klarheit wird darauf hingewiesen, dass trotz dieser Bedingungen und der Vereinbarung über das OwnersPortal das zuständige Organ des Unternehmens gegenüber Dritten für die Führung der Aktionärsliste oder deren länderspezifisches Äquivalent in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Regelungen verantwortlich ist.
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit, d. h. es wirkt am dualen Studium mit und führt insbesondere die betrieblichen Ausbildungs- und Praxisphasen durch.
Pflichten des Unternehmens a) Das Unternehmen des Vertragspartners hat das Fahrpersonal über die Pflichten aus diesem Vertrag zu unterrichten. b) Das Unternehmen darf nur Personal zur Bedienung des Datenfunks einsetzen, das einen gültigen Fahrervertrag besitzt. c) Das Unternehmen hat die Akzeptanz von Kreditkarten VISA, Master-Card, Amex, Diners und Fahrtauftragsscheine der Partner der Taxi-München eG sicherzustellen. d) Das Unternehmen ist verpflichtet an der Aufklärung von Reklamationen, gleich welcher Art, mitzuwirken. e) Der Unternehmer verpflichtet sich, seine Fahrzeuge und die Ausrüstung auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten, sowohl in rechtlicher als auch technischer Sicht. f) Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Anlage (Fahrzeugliste) auszufüllen. g) Änderungen der Unternehmerdaten, der Fahrzeugbeschaffenheit sowie der Fahrzeugausrüstung müssen der Taxi-München eG im Interesse der Auftragsvermittlung unverzüglich mitgeteilt werden.