Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen ist für die Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den nachfolgenden Bezahlsystemen (Ziffer IV. 11.-17.) auch im Hinblick auf geltende SEPA-Anforderungen und -Umstellungen selbst verantwortlich (z.B.: Vereinbarungen mit der Hausbank und dem Kreditkarten- Acquirer bzw. Anpassung bestehender Vereinbarungen auf die SEPA- Abwicklung). Das Unternehmen muss zur Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs für deutsche girocard-Transaktionen der Ingenico Payment Services seine Gläubiger-ID mitteilen. Das POS-Terminal muss mit einer SEPA-fähigen Software-Version ausgestattet sein. Das Unternehmen ist verpflichtet, jede Weiterleitungsregeln oder Maßnahmen gleicher Wirkung, die darauf abzielen Transaktionen über bestimmte Kanäle oder Prozesse abzuwickeln, sowie alle anderen Technik- und Sicherheitsstandards und -anforderungen, die den Umgang mit kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken oder Zahlungsanwendungen tragen, betreffen, diskriminierungsfrei anzuwenden und keine dieser Marken zu diskriminieren.Das Unternehmen ist nicht befugt, Zahlverfahren am POS- Terminal auszulösen, die nicht vertraglich vereinbart wurden. Dies gilt auch dann, wenn das POS-Terminal rein technisch zur Abwicklung anderer Zahlvorgänge als der vertraglich vereinbarten in der Lage ist. Löst das Unternehmen am POS-Terminal dennoch Zahlungsvorgänge aus, die nicht Vertragsbestandteil sind, so stellt dieses eine Vertragsverletzung dar, für welches das Unternehmen vollumfänglich haftet. Der Unterlassungsanspruch bleibt hiervon unbenommen. Das Unternehmen ist verpflichtet, das POS-Terminal vor Zugriffen unbefugter Dritter, sowohl während, als auch außerhalb der Geschäftszeiten, zu sichern. Führt ein Verstoß hiergegen zu einem Schaden (z.B. im Falle einer Terminalmanipulation sog. Skimming), ist das Unternehmen zum Schadens- ersatz verpflichtet.Zur Geltendmachung von Ansprüchen sollten zu allen Zahlverfahren grundsätzlich vollständige Händlerbelege sorgfältig und im Original aufbewahrt werden. Bei der Erstellung der Händlerbelege stellt das Unternehmen sicher, dass keine Warenkorb-Informationen abgedruckt sind. electronic cash ist ein Zahlverfahren, bei dem der Käufer den Kaufpreis mittels Bezahlkarte und Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) am POS-Terminal bezahlt. Das Zahlverfahren electronic cash wird von der DK betrieben. Voraussetzung für die Teilnahme am electronic cash-System ist die wir...
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen verpflichtet sich,
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen ist verpflichtet, PPS EU je nach Versandart die postalische Anschrift des Kartennutzers zum Zwecke der Übersendung der Karte und des PIN-Codes zu übermitteln. Das Unternehmen trägt dafür Sorge, dass die vorgenannten Kontaktdaten korrekt sind und die Übermittlung in datenschutzrechtlich zulässiger Weise erfolgt (Zwecke der Vertragserfüllung – Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO bzw. berechtigter Interessen – Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO). Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Kartennutzer die Nutzungsbedingungen von Edenred / PPS EU (siehe Teil C) auszuhändigen. Das Unternehmen wird den Kartennutzer auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verpflichten und dafür Sorge tragen, dass der Kartennutzer die Nutzungsbedingungen einhält. Jede Karte darf ausschließlich durch den Kartennutzer genutzt werden, dem sie zugewiesen wurde und darf unter keinen Umständen verkauft oder einer anderen Person (z. B. einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens) übergeben werden. Das Unternehmen haftet für jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sowie jeden Verlust und jeden Schaden, der aus einer widerrechtlichen Nutzung einer Karte resultiert (z. B. einer nicht autorisierten Transaktion). Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, Betrugs oder eines sonstigen Risikos einer nicht autorisierten Nutzung einer Karte hat das Unternehmen unverzüglich Edenred (Kundenservice) zu informieren, damit die entsprechende Karte gesperrt werden kann. Sofern PPS EU eine Transaktion untersuchen muss, wird Edenred die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Fragen an das Unternehmen richten. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Xxxxxxx. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Polizei sowie jeder anderen zuständigen Behörde. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass auch alle betroffenen Kartennutzer zu einer entsprechenden Zusammenarbeit bereit sind. Wenn eine Transaktion mithilfe einer PIN des Kartennutzers vorgenommen wurde, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen und der Kartennutzer die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert haben. Das Unternehmen haftet für jede Transaktion, die mittels einer PIN vorgenommen wurde. Auch für Zahlungen, welche mittels NFC (kontaktlose Zahlung) vorgenommen werden, haftet das Unternehmen. Das Unternehmen hat PPS EU, seine Distributoren, Partner, Agenten, Sponsoren, Dienstleister und verbundenen Unternehmen von allen Aufwendungen freizustellen, die durch eine Rechtshandlung zur Durchsetzung dieser ...
Pflichten des Unternehmens. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Mitteilung der Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Karten gegenüber den Kartennutzern und gegenüber allen Personen, die für das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Programm tätig sind. Jede Karte darf ausschließlich durch den Kartennutzer genutzt werden, dem sie zugewiesen wurde und darf unter keinen Umständen verkauft oder einer anderen Person (z. B. einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens) übergeben werden. Das Unternehmen haftet für jeden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sowie jeden Verlust und jeden Schaden, der aus einer widerrechtlichen Nutzung einer Karte resultiert (z. B. einer nicht autorisierten Transaktion). Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, Betrugs oder eines sonstigen Risikos einer nicht autorisierten Nutzung einer Karte hat das Unternehmen unverzüglich Edenred (Kundenservice) zu informieren, damit die entsprechende Karte gesperrt werden kann. Sofern PPT eine Transaktion untersuchen muss, wird Xxxxxxx die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Fragen an das Unternehmen richten. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Xxxxxxx. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Polizei sowie jeder anderen zuständigen Behörde. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass auch alle betroffenen Kartennutzer zu einer entsprechenden Zusammenarbeit bereit sind. Wenn eine Transaktion mithilfe einer PIN des Kartennutzers vorgenommen wurde, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen und der Kartennutzer die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert haben. Das Unternehmen haftet für jede Transaktion, die mittels einer PIN vorgenommen wurde. Das Unternehmen hat PPT, seine Distributoren, Partner, Agenten, Sponsoren, Dienstleister und verbundenen Unternehmen von allen Aufwendungen freizustellen, die durch eine Rechtshandlung zur Durchsetzung dieser Vereinbarung oder durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder durch eine betrügerische Nutzung einer Karte oder PIN durch das Unternehmen oder einen Kartennutzer entstehen.
Pflichten des Unternehmens. 2.1 Beim Einstieg in das Ownersportal verpflichtet sich das Unternehmen, dem Dienstleistungsanbieter ein genaues und aktuelles Register der Wertpapierinhaber bereitzustellen. Nach der Übertragung eines in Ownersportal geführten Wertpapiers verpflichtet sich das Unternehmen, das Register in der Form zu genehmigen, in welcher es sich auf dem Ownersportal darstellt.
Pflichten des Unternehmens. 3.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, alle gesetzlichen, insbesondere gemäß dem Geldwäschegesetz erforderlichen sowie von easycash darüber hinaus - für Zwecke der Vertragsdurchführung notwendigen und von easycash geforderten - Angaben und Nachweise easycash bzw. dem KNB als Boten von easycash unverzüglich kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Pflichten des Unternehmens. 2.1 Unternehmenszugriff: Das Unternehmen trägt die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die im Rahmen der Konten des Unternehmens für Cloud-Dienste und Support ausgeführt werden. Das Unternehmen stellt McAfee sämtliche Informationen und Betreuung bereit, die für die Bereitstellung der Cloud-Dienste an das Unternehmen erforderlich sind oder die Nutzung der Cloud-Dienste ermöglichen. Bei nicht genehmigter Nutzung eines Xxxxxx oder anderen vermuteten Sicherheitsverletzungen oder nichtgenehmigter Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung der Cloud-Dienste, Unterlagen oder Unternehmensdaten hat das Unternehmen McAfee umgehend darüber zu informieren.
Pflichten des Unternehmens a) Das Unternehmen des Vertragspartners hat das Fahrpersonal über die Pflichten aus diesem Vertrag zu unterrichten.
Pflichten des Unternehmens. 7.1. Das Unternehmen verpflichtet sich und stellt für seine Nutzer sicher, sämtliche Zugangsdaten zur Appinio-Plattform sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
Pflichten des Unternehmens. 1. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zusammenarbeit, d. h. es wirkt am dualen Studium mit und führt insbesondere die betrieblichen Ausbildungs- und Praxisphasen durch.