Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbe- reich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Pflichten für alle Bausteine. Private Krankenversicherung Hier finden Sie die übergreifenden Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine aus Teil A gelten. Geregelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen. Im Einzelnen befinden sich hier folgende Regelungen:
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie Pflichten und →Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten. Geregelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegen- heitsverletzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
1. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei- tragszahlung
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie die bausteinübergreifenden Pflichten und Obliegen- heiten, die im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Anzeige- pflicht und der Pflicht zur Beitragszahlung bestehen. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (Fahrzeugversiche- rung) - für Schäden an Ihrem Fahrzeug
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang.. 5
2. Leistungsausschlüsse und Leistungseinschrän- kungen 8
3. Ihre besonderen Obliegenheiten 8
4. Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 9 5. Geltung der Regelungen auch für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 9
6. Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 9 7. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 10 8. Fälle, in denen wir unsere Leistung zurückfordern können, wenn Sie nicht selbst gefahren sind 10
1. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszah- lung 19
2. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen 20
3. Gefahrerhöhung 20
4. Übergang Ihrer Ansprüche gegen Dritte auf uns 21
5. Obliegenheiten bei der Ruheversicherung 21
6. Anzeige einer Veräußerung 21 7. Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung 21 8. Anzeigepflicht bei Änderung der Art oder Verwen- dung des Fahrzeugs 21
Pflichten für alle Bausteine. Private Krankenversicherung Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben.
(4) Besondere Pflicht bei Zahlung im Lastschriftverfahren Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschrift- mandat erteilt werden. Wir können verlangen, dass dieses in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erteilt wird.
(5) Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens bei fehlge- schlagenem Einzug
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Leis- tungsbausteinen. Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen unsere Leistung ausgeschlos- sen oder eingeschränkt ist. Daneben werden besondere Verhal- tensregeln beschrieben, die Sie in Bezug auf den jeweiligen Bau- stein beachten müssen (besondere Obliegenheiten). Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie in Teil Die Leistungsbausteine sind jeweils selbstständige Verträge. Wel- che Bausteine Sie abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versi- cherungsschein entnehmen. Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schä- den, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufü- gen
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang.. 1
2. Leistungsausschlüsse und Leistungseinschrän- kungen 2
3. Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten) 3 Hier finden Sie übergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten. Geregelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegen- heitsverletzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
1. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei- tragszahlung Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll (Last- schriftverfahren) muss uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt werden.
Pflichten für alle Bausteine. Hier finden Sie übergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver-