Pflichten. ⮚ Zur pünktlichen und unaufgeforderten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages quartalsweise bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des Jahres. ⮚ Zum Einhalten der Sportstättenordnungen. ⮚ Änderungen, die die Person betreffen (Name, An- schrift, Beginn und Ende der Ausbildung usw.) sind vom Mitglied umgehend der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen. ⮚ Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft.
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Pflichten. ⮚ Zur pünktlichen und unaufgeforderten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages quartalsweise bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des Jahres. ⮚ Zum Einhalten der Sportstättenordnungen. ⮚ Änderungen, die die Person betreffen (Name, An- schriftAnschrift, Beginn und Ende der Ausbildung usw.) sind vom Mitglied umgehend der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen. ⮚ Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft.
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Pflichten. ⮚ ➢ Zur pünktlichen und unaufgeforderten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages quartalsweise bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November des Jahres. ⮚ ➢ Zum Einhalten der Sportstättenordnungen. ⮚ ➢ Änderungen, die die Person betreffen (Name, An- schrift, Beginn und Ende der Ausbildung usw.) sind vom Mitglied umgehend der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen. ⮚ ➢ Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft.
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