Common use of Photovoltaikanlagen Clause in Contracts

Photovoltaikanlagen. Versicherte Sache ist die zu dem Wohngebäude gehörende Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung. Zu den versicherten Sachen einer Photovoltaikanlage zählen die Photovoltaikmodule inklusive Tragekonstruktion, Wechselrichter, Laderichter und Akkumulatoren, Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen, Einspeise- und Bezugszähler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten. Der Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage - Technikversicherung ist im Teil R beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind.

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Samples: ergo-versicherung.at, ergo-versicherung.at

Photovoltaikanlagen. Versicherte Sache ist die zu dem Wohngebäude gehörende Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sind. Zu den versicherten Sachen einer Photovoltaikanlage zählen die Photovoltaikmodule inklusive Tragekonstruktion, Wechselrichter, Laderichter und Akkumulatoren, Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen, Einspeise- und Bezugszähler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten. Der Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage - Technikversicherung ist im Teil R L beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind.

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Samples: ergo-versicherung.at, durchblicker.at

Photovoltaikanlagen. Versicherte Sache ist die zu dem Wohngebäude gehörende Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sind. Zu den versicherten Sachen einer Photovoltaikanlage zählen die Photovoltaikmodule inklusive Tragekonstruktion, Wechselrichter, Laderichter und Akkumulatoren, Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen, Einspeise- und Bezugszähler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten. Der Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage - Photovoltaikanlage-Technikversicherung ist im Teil R L beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind.

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