Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. 4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. 5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten 7.1 Der Preis der Waren/Dienstleistungen ist der- jenige, der in dem Auftrag angegeben wurde, und wenn ADM nicht die Liefer- und Versandkostenschriftlich etwas anderes festgelegt hat, enthält er keine MwSt., Die Preise verstehen sich zuzüglich aber alle anderen Kosten. Soweit Umsatzsteuer zu erheben ist, wird sie dem Preis hinzugerechnet. Ist im Auftrag kein Preis ange- geben, so gilt als Preis der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenzuletzt gebotene Preis oder, ist falls niedriger, der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist Marktpreis zum Zeitpunkt der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenLie- ferung.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall7.2 ADM behält sich das Recht vor, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, angemes- sene Preisanpassungen (falls gemäß landesspezifi- schen Rechnungsstellungs-/MwSt.-Regelungen zuläs- sig) an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenPreis vorzunehmen, die in einem angemessenen Verhältnis Verbindung mit von ADM eventuell nach der Vereinbarung des Ver- kaufs mit dem Verkäufer durchgeführten Prozessen bezüglich der Waren für die Waren stehen. Dies kann Prozesse wie das Sammeln, Trocknen und Wiegen der Waren betreffen. Jegliche Anpassung wird als Preis- abschlag gegenüber dem an den Verkäufer für die Wa- ren zu den aufgetretenen Mängeln stehenzahlenden Preis behandelt und auf der von ADM ausgestellten Selbstfakturierungsrechnung aus- gewiesen (im Gegensatz zur separaten Rechnungsstel- lung durch ADM und Behandlung als separate Dienst- leistungserbringung durch ADM). Die Durchführung erfolgt über die Selbstfakturierungsvereinbarung ge- mäß unten stehender Klausel 7.5.
57.3 Jegliche Preiserhöhung unterliegt der aus- drücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung von ADM.
7.4 Wenn nicht schriftlich etwas anderes verein- bart wurde, so legt der Verkäufer für die Dienstleistun- gen Rechnungen vor, die auf der Anzahl der geleiste- ten Arbeitsstunden basieren. ADM ist berechtigt, Rechnungen, denen nicht der entsprechende Auftrag von ADM und eine unterzeichnete Zeitaufstellung bei- liegen, zurückzuweisen.
7.5 Wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass bestimmte Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur durch selbst fakturierte Rechnungen erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.so gilt Folgendes:
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate Mo- nate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vor- lieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers Käu- fers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers Ver- käufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß ordnungs- gemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen aufge- tretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., Versandkos- ten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner sei- ner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenMehr- aufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtbe- rührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lie- ferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten
Preis und Zahlung. 14.1 Wenn der Käufer in einem Auftrag einen Preis angibt, den er für eine Ausrüstung zu zahlen bereit ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer einem Verkauf zu solch einem Preis zugestimmt hat, wenn er den Auftrag annimmt und/oder die Ausrüstung liefert. Ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Käufers werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
4.2 Der Verkäufer trägt das Risiko von Wechselkursschwankungen und Rohstoffkostensteigerungen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung Zahlung durch den Käufer erfolgt in der in dem jeweiligen Auftrag (gegebenenfalls) angegebenen Währung. Ist keine solche Währung angegeben, kann der Käufer die Zahlung in der am Ort des Käufers geltenden Währung leisten.
4.3 Der Käufer zahlt jegliche und sämtliche unstrittigen Beträge innerhalb von neunzig (90) Tagen oder der nach geltendem Recht zulässigen Höchstanzahl an Tagen ab Lager dem Tag der Abnahme des Verkäufers Käufers gemäß Abschnitt 9 und dem Eingang der jeweiligen Rechnung beim Käufer, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Ficht der Käufer alle oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenbestimmte Teile einer Rechnung an, ist er nur zur Zahlung des unstrittigen Betrags verpflichtet. In solch einem Fall benachrichtigt der Käufer den Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen über Höhe und Art der Streitigkeit. Eine von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung dem Käufer geleistete Zahlung hat keinen Verzicht auf Rechte des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenKäufers zur Folge, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenim Rahmen dieses Vertrages über Ausrüstungen besitzt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung 4.4 Der Verkäufer stimmt zu, dass jegliche und sämtliche seiner Konten bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch auf Nettobasis geführt werden. Der Käufer kann Belastungen und Guthaben (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren und Vollstreckungskosten des Käufers) gegen jegliche Abrechnungen des Verkäufers, ungeachtet der Basis solcher Belastungen und Guthaben und ohne den Verkäufer zuvor benachrichtigen zu müssen, verrechnen und einbehalten, sofern es nach geltendem Recht nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3untersagt ist. Der Verkäufer nimmt nur stimmt jeglicher Verrechnung oder Einziehung von Belastungen und Guthaben zu und vereinbart zu diesem Zweck, sich nach besten Kräften um deren Vollstreckbarkeit zu bemühen, wozu unter anderem jegliche notwendigen Schritte bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Banken und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel jeglichen sonstigen juristischen Personen gehören.
4.5 Die Preise enthalten jegliche und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen sämtliche Steuern mit Wertstellung des TagesAusnahme von Mehrwertsteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen oder jegliche sonstigen Verkaufs- und Gebrauchssteuern, an dem die der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4von Rechts wegen von dem Käufer einzuziehen hat. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Jegliche und sämtliche solche Steuern werden in der Rechnung des Verkäufers separat ausgewiesen und dem Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Käufer gezahlt, sofern der Käufer nur geltend machendem Verkäufer nicht den Nachweis einer Ausnahme erbringt. Ausschließlich der Verkäufer ist für die rechtzeitige Zahlung jeglicher und sämtlicher solcher Steuern an die entsprechende staatliche Behörde verantwortlich, soweit es und er erbringt dem Käufer den Nachweis, sie bei Fälligkeit und in angemessener Höhe gezahlt zu haben. Der Verkäufer zahlt (ohne dass eine Rückerstattung durch den Käufer erfolgt) jegliche und sämtliche solche Steuern termingerecht und hält den Käufer schadlos in Bezug auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wirdjegliche Strafen, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenAufschläge und Zinsen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte im Ergebnis des Versäumnisses oder Rückstands des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenbei der Zahlung solcher Steuern erhoben oder bemessen werden können.
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Samples: Equipment Purchase Agreement, Equipment Purchase Agreement
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise Prei- se verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten uner- warteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenMehraufwen- dungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer Käu- fer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen an- gemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 13.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
23.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
33.3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
43.4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten Umfang zurück- gehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
53.5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gelten- den Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen Preiserhöhun- gen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- rechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lie- ferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen Zah- lungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln Män- geln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Verbraucher, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Verbraucher
Preis und Zahlung. 1Soweit die Vertragsparteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben, gilt der von Nouryon für die Waren angegebene Preis. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die Sämtliche von Xxxxxxx angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich ausschließlich Mehrwertsteuern und anderer für die Waren geltender Steuern und sämtliche Steuern gehen zu Lasten des Käufers. Xxxxxxx wird dem Käufer für alle an ihn verkauften Waren Rechnungen ausstellen. Diese Rechnungen sind vom Käufer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in der geltenden Umsatzsteuerin der Rechnung angegebenen Währung an die von Nouryon ebenfalls darin angegebene Anschrift zu zahlen. Soll Eine Einbehaltung von an Nouryon fälligen Beträgen im Rahmen von Verrechnungen, Gegenforderungen, Minderungen oder sonstigen Abzügen ist dem Käufer nicht gestattet. Auf Verlangen wird der Käufer Xxxxxxx sämtliche Kosten, einschließlich Honoraren von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, erstatten, die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenNouryon bei der Beitreibung der vom Käufer geschuldeten Beträge entstehen. Im Falle eines vor dem vereinbarten Lieferdatum auftretenden Anstiegs der Preise für Strom, ist Rohstoffe oder sonstige für die Herstellung der Verkäufer Waren erforderliche Ressourcen steht Nouryon bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung Erteilung einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer das Recht zur proportionalen Erhöhung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2bestellten Waren zu. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht dieser schriftlichen Mitteilung kann der Käufer nur geltend machenden Vertrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang derselben schriftlich kündigen. Zur Klarstellung wird festgehalten, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wirddass der angepasste Preis als vom Käufer akzeptiert gilt, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehensofern er diese Kündigung nicht innerhalb der genannten Frist vornimmt.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich zu- züglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit Lie- ferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lieferun- gen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen5.1 Wenn es keine Verkaufsvereinbarung gibt, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Preis derjenige, der in der Auftragsbestätigung angegeben ist, oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt– in Ermangelung einer Auftragsbestätigung - der in der Rechnung des Verkäufers angegebene Preis.
5.2 Wenn es eine Verkaufsvereinbarung gibt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der anfängliche Preis derjenige, der in der Verkaufsvereinbarung angegeben ist. Der Verkäufer nur kann den Preis nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer ändern, und der geänderte Preis tritt in Kraft, sofern der Käufer nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung des Verkäufers bekannt gibt, den Vertrag gemäß Artikel 10.2 zu kündigen.
5.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Einfuhrzoll, Umsatzsteuer (zum Kurs am Tag der Lieferung berechnet) oder andere entsprechende örtliche Steuern und alle Kosten oder Gebühren in Bezug auf Beladen, Entladen, Fracht, Porto und Versicherung (der Käufer verpflichtet sich, all diese Beträge bei Bezahlung der Produkte zu bezahlen) und Liegegelder, die gegebenenfalls der Handlung oder Unterlassung des Käufers oder dessen Vertretern zuzuschreiben sind. Solche Liegegelder muss der Käufer dem Verkäufer (oder so wie der Verkäufer es anordnet) nach schriftlicher Aufforderung zahlen.
5.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, muss die Zahlung für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundengelieferten Produkte in voller Höhe spätestens an dem Tag, der 30 Kalendertage nach dem Datum der Rechnung für diese Produkte liegt, beim Verkäufer eingehen; oder auf Abruf, wenn Produkte für den Export geliefert werden. MehraufwendungenVorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 5.9 wird eine Zahlung erst dann als eingegangen betrachtet, wenn der Verkäufer den fälligen Betrag in voller Höhe als frei verfügbare Mittel in der in der/den Rechnung(en) für die dem Produkte festgelegte Währung empfängt. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrags sind alle an den Verkäufer durch den Annahmeverzug im Rahmen des Vertrags zu leistenden Zahlungen unverzüglich nach Beendigung des Vertrags fällig. Die Zahlungsfrist ist von grundlegender Bedeutung.
5.5 Der Vertrag wird basierend auf offenen Zahlungskonditionen ausgehandelt. Der Verkäufer behält sich aber das Recht vor, diese offenen Zahlungskonditionen zu ändern, (a) wenn sich die Bonität des Käufers entstehenwesentlich verändert, kann er vom Käufer ersetzt oder (b) wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändern. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist 5.6 Der Käufer leistet alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrags fällig sind, ohne jeglichen Abzug, d. h. ohne Aufrechnung, Gegenanspruch, Rabatt oder Sonstiges.
5.7 Wenn der Käufer oder ein Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe des Käufers gegenüber dem Verkäufer oder einem Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe des Verkäufers in Zahlungsverzug in Bezug auf im Rahmen des Vertrags gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen gerät, kann der Verkäufer in alleinigem Ermessen eventuelle Rabatte oder andere exklusive Abmachungen, die er mit dem Käufer getroffen hat, so lange aussetzen, bis die Zahlung bei Lieferung eingegangen ist.
5.8 In jedem Vertragsjahr erteilt der Käufer dem Verkäufer auf jährlicher Basis am Datum der Veröffentlichung oder Bereitstellung sobald ihm dies angemessenerweise möglich ist, eine Kopie seines veröffentlichten Jahresabschlusses. Wenn der Käufer nicht verpflichtet ist, seine Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, erteilt er dem Verkäufer auf jährlicher Basis eine Kopie der jährlichen Gewinn-und- Verlust-Rechnung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb Bilanz, von 12 Tagen frei Zahlstelle einem Direktor oder entsprechend befugten leitenden Mitarbeiter und vom Buchhalter des Verkäufers zu leis- tenKäufers unterzeichnet. Die Gewinn-und Verlustrechnung und die Bilanz müssen beim Verkäufer spätestens sechs Monate nach dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtTag des Geschäftsjahresendes des Käufers eingegangen sein. Skonti-Zusagen gelten nur für den FallUm jeden Zweifel auszuschließen: Das heißt, wenn die Bücher des Käufers so geführt werden, dass sich die Abschlüsse Informationen bis beispielsweise einschließlich 31. Dezember enthalten, müssen die Jahresabschlüsse bis zum 30. Juni des Folgejahres eingegangen sein. 5.9 Artikel 5.9 gilt nur, wenn der Käufer mit Preis in Euro zu zahlen ist. Wenn ein Staat, der Bezahlung früherer Lieferungen nicht am 1. Januar 2012 den Euro als Währung hatte („Eurozonen-Staat“), aufhört, den Euro als Währung zu verwenden („steigt aus dem Euro aus“), hat der Verkäufer die Option, alle Verweise im Rückstand befindet.
3Vertrag auf den Euro und/oder alle fälligen Beträge im Rahmen des Vertrags in US-Dollar umzuwandeln. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich kann seine Option während des Eingangs abzüglich Zeitraums ausüben, der Auslagen mit Wertstellung des Tagesan dem Tag beginnt, an dem der Staat der Eurozone aus dem Euro aussteigt (das „Ausstiegsdatum“) und 90 Tage nach dem Ausstiegsdatum endet. Der Verkäufer über kann seine Option in Bezug auf den Gegenwert verfügen kann.
4Vertrag und/oder jeden Betrag ausüben, der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt wurde (einschließlich - aber nicht darauf beschränkt - Zinsen auf Beträge, die bereits gezahlt wurden). Die Aufrechnung mit etwaigen Diese Option besteht einzeln für jeden Staat der Eurozone; sie kann vom Verkäufer bestrittenen nach eigenem Ermessen ausgeübt werden, der hierzu nur umgehend eine Mitteilung an den Käufer zu senden hat, dass dieser Vertrag oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruhtentsprechende Beträge umgewandelt worden sind. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wirdder Verkäufer seine Option ausübt, dürfen Zahlungen wird die Umwandlung als eingetreten erachtet: (a) am Tag unmittelbar vor dem jeweiligen Ausstiegsdatum, oder - falls früher - am Tag unmittelbar vor dem ersten Tag, an dem der jeweilige Staat der Eurozone Kontrollen des Käufers freien Kapital- oder Zahlungsverkehrs verhängt („das Umrechnungsdatum“), und (b) zum US-Dollar/Euro-Wechselkurs am Umrechnungsdatum, wie in einem Umfange zurückgehalten der wöchentlichen Ausgabe des H.10 vom Board of Governors of the United States Federal Reserve System angegeben, die das Umrechnungsdatum enthält. Dieser Artikel wird von den Parteien nicht dazu bestimmt und darf nicht so interpretiert werden, dem Prinzip der Währungshoheit („Lex Monetae“) Wirkung zu verleihen oder in irgendeiner anderen Weise die in einem angemessenen Verhältnis Xxxx des geltenden Rechts und des Gerichtsstands, die an anderer Stelle im Vertrag bestimmt sind, zu den aufgetretenen Mängeln stehenändern.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Not Specified, Not Specified
Preis und Zahlung. 15.1. Wenn der Auftraggeber in einem Zusatzvertrag einen Preis angibt, den er für eine Logistikleistung zu zahlen bereit ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer einem Verkauf zu solch einem Preis zugestimmt hat, wenn er den Zusatzvertrag annimmt und/oder die Logistikleistung bereitstellt. Ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftraggebers werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
5.2. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt in der in dem jeweiligen Zusatzvertrag (gegebenenfalls) angegebenen Währung. Ist keine solche Währung angegeben, kann der Auftraggeber die Zahlung in der am Ort des Auftraggebers geltenden Währung leisten.
5.3. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der Bereitstellung der in dem jeweiligen Zusatzvertrag aufgeführten Logistikleistungen Rechnungen vor. Der Auftraggeber muss nur Logistikleistungen begleichen, die tatsächlich bereitgestellt wurden. Der Auftraggeber zahlt jegliche und sämtliche unstrittigen Beträge innerhalb von neunzig (90) Tagen oder der nach geltendem Recht zulässigen Höchstanzahl an Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung beim Auftraggeber. Ficht der Auftraggeber die gesamte Rechnung oder einen Teil davon an, ist er nur zur Zahlung des unstrittigen Betrags verpflichtet. In solch einem Fall benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer über Höhe und Art der Streitigkeit. Eine von dem Auftraggeber geleistete Zahlung hat keinen Verzicht auf Rechte des Auftraggebers zur Folge, die er im Rahmen dieses Vertrages über Logistikleistungen besitzt.
5.4. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass jegliche und sämtliche seiner Konten bei dem Auftraggeber auf Nettobasis geführt werden. Der Auftraggeber kann Belastungen und Guthaben (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren und Vollstreckungskosten des Auftraggebers) gegen jegliche Abrechnungen des Auftragnehmers, ungeachtet der Basis solcher Belastungen und Guthaben und ohne den Auftragnehmer zuvor benachrichtigen zu müssen, verrechnen und einbehalten, sofern es nach geltendem Recht nicht untersagt ist. Der Auftragnehmer stimmt jeder Verrechnung oder Einbehaltung von Belastungen und Guthaben zu und vereinbart diesbezüglich, sich nach besten Kräften um deren Vollstreckbarkeit zu bemühen, wozu unter anderem jegliche notwendigen Schritte bei Banken und jeglichen sonstigen juristischen Personen gehören.
5.5. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager enthalten jegliche und sämtliche Steuern mit Ausnahme von Mehrwertsteuer oder Steuer auf Logistikleistungen oder jegliche sonstigen Steuern, die der Auftragnehmer von Rechts wegen von dem Auftraggeber einzuziehen hat. Jegliche und sämtliche solche Steuern werden in der Rechnung des Verkäufers Auftragnehmers separat ausgewiesen und dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber gezahlt, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht den Nachweis einer Ausnahme erbringt. Ausschließlich der Auftragnehmer ist für die rechtzeitige Zahlung jeglicher und sämtlicher solcher Steuern an die entsprechende staatliche Behörde verantwortlich, und er erbringt dem Auftraggeber den Nachweis, sie bei Fälligkeit und in angemessener Höhe gezahlt zu haben. Der Auftragnehmer zahlt (ohne dass eine Rückerstattung durch den Auftraggeber erfolgt) jegliche und sämtliche solche Steuern termingerecht und hält den Auftraggeber schadlos in Bezug auf jegliche Strafen, Aufschläge und Zinsen, die im Ergebnis des Versäumnisses oder Rückstands des Auftragnehmers bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkder Zahlung solcher Steuern erhoben oder bemessen werden können. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, Der Auftraggeber ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Rechts wegen auch berechtigt, Verhandlungen jegliche Abzüge oder Steuern, einschließlich Quellensteuer, von dem Preis für im Rahmen dieses Vertrages über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangenLogistikleistungen und eines Zusatzvertrages erbrachte Logistikleistungen einzubehalten.
5.6. An Ausschließlich der Auftragnehmer haftet für sämtliche Gebühren/ Aufwendungen in Verbindungen mit der Erbringung der Logistikleistungen für den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur Auftraggeber durch den Auftragnehmer. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Arbeitskräfte, Materialien, Rohstoffe, Verpackungsmaterialien und von für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenErbringung der Logistikleistungen erforderliche Komponenten, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehenKosten für Standardqualitätskontrolle und Qualitätssicherung, kann er vom Käufer ersetzt verlangenPrüfung, Dokumentation, Verpackung, Kennzeichnung und entsprechende Steuern.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Logistics Services Agreement, Logistics Services Agreement
Preis und Zahlung. 14.1 Die Preise für die Zukaufteile sind die in der jeweiligen Bestellung angegebenen Preise. Wenn in der Bestellung kein Preis angegeben ist, gilt der von den Parteien in einer Preisvereinbarung vereinbarte Preis, oder, wenn keine Preisvereinbarung getroffen wurde, der zuletzt vom Käufer akzeptierte Preis gemäß des Angebots des Lieferanten.
4.2 Der Preis der Zukaufteile beinhaltet weder die Umsatzsteuer (USt.) noch andere Verkaufssteuern, jedoch Kosten für Verpackung und, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Versicherung und Transport der Zukaufteile (einschließlich Zollgebühren). Extrakosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie zuvor vom Käufer schriftlich akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt wurden.
4.3 Nach Erhalt einer gültigen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke vom Lieferanten wird der Käufer dem Lieferanten die zusätzlich anzurechnenden Beträge für Umsatzsteuer auf die Lieferung der Zukaufteile erstatten.
4.4 Der Lieferant kann dem Käufer die Rechnung für die Zukaufteile mit der vollständigen Lieferung oder jederzeit danach zukommen lassen.
4.5 Der Käufer wird korrekt ausgestellte schriftliche Rechnungen innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist bezahlen. Ist keine Frist vereinbart, so sind die Rechnungen vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der korrekt ausgestellten schriftlichen Rechnung zu begleichen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Zahlung erfolgt auf das vom Lieferanten schriftlich mitgeteilte Bankkonto.
4.6 Der Käufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, gegen Forderungen des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die Lieferanten gegenüber dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Käufer mit sämtlichen Forderungen des Käufers entstehengegenüber dem Lieferanten aufzurechnen. Der Lieferant bestätigt hierzu, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dass sämtliche dem Käufer geschuldeten Beträge als Forderung aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetdiesen Einkaufsbedingungen unterliegenden Vertragsbeziehung gelten.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Den Einkauf Von Zukaufteilen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 14.1. Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, außer aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten keine die Mehrwertsteuer- und/oder andere Quellensteuern, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Verkäufers Auftrags oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkin Zukunft gültig sind. DER KÄUFER ZAHLT ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB VON ZWEI (2) KALENDERMONATEN UND FÜNF (5) TAGEN AB DEM LETZTEN TAG DES MONATS, IN DEM BEIDE DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WURDEN, AN DEN VERKÄUFER: (i) alle Waren (einschließlich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die angegebenen Preise enthalten Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Liefer- und Versandkosten.Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll Beträge oder Summen, die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten dem Käufer schuldet, gegen alle vom
4.2. Der Käufer und der Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder unerwarteten Steigerungen der letzten Zahlung im Rahmen des Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von Lohn- allen Aufzeichnungen und Transportkosten berechtigtzugehörigen Dokumenten, Verhandlungen über eine Neufestsetzung Verfahren und Kontrollen des Preises zu verlangenVertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. An den vereinbarten Preis ist Der Käufer und der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenKunde des Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung feste Sätze abgedeckt oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige führt seine Bücher und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesAufzeichnungen, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen soweit sie sich auf die nicht feststehenden oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Rahmen des Vertrags auf (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Der Käufer und der Kunde des Käufers ist nicht statthafthaben das Recht, die oben genannten Aufzeichnungen und Dokumente zu vervielfältigen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Klausel 4.2 in Verträgen mit Unterauftragnehmern/Anbietern usw. enthalten sind, sodass Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen und Kunde des Käufers dieselben Rechte zur Durchführung von Inspektionen/Audits von Unteraufträgen haben wie in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu Bezug auf den aufgetretenen Mängeln stehenVertrag.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Kaufbedingungen
Preis und Zahlung. (1) An speziell ausgearbeitete Angebote ist Solution 30 Kalendertage gebunden. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preis- angaben – freibleibend und unverbindlich.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zahlbar, wenn keine anderen Zahlungsziele vereinbart sind. Der Auftraggeber kommt in Verzug mit dem Zugang einer Mahnung von Solution, die nach Eintritt der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs erfolgt. Unab- hängig davon kommt der Auftraggeber in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.
(3) Media-Aufträge an Werbeträger erteilt Solution im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Kommt es bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkden Werbeaufträgen zu Auflagen- schwankungen, welche die Werbeträger (Zeitungs- verlage etc.) zur Nachvergütung berechtigen bzw. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenzu Erstattungen verpflichtet, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Solution berechtigt, Verhandlungen über dem Auftraggeber eine Neufestsetzung des Preises etwaige Nachvergütung eben- falls in Rechnung zu stellen, bzw. verpflichtet, dem Auftraggeber eine etwaige Erstattung weiterzuleiten.
(4) Solution ist berechtigt, angemessene Abschlags- zahlungen zu verlangen, die den von ihr oder den von ihr beauftragten Dritten bereits erbrachten Leistungen entsprechen.
(5) Verlangt der Auftraggeber nachträglich die Änderung einzelner von ihm bereits abgenommener bzw. An den vereinbarten Preis freigezeichneter Werkteile, so hat er Solution die durch diese Änderung entstehenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen. Diese Ersatz- pflicht gilt auch für zusätzlich aufgewandte Arbeitszeit, für die der Auftraggeber eine übliche Ver- gütung schuldet.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – Auftrag- geber jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenauch wegen Gegenansprüchen aus dem- selben Vertragsverhältnis berechtigt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers Lieferanten oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer Lieferant bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung die Preis entsprechend anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Preises zu verlangenvereinbarten Preises, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer Lieferant nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 vier Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer Lieferanten durch den Annahmeverzug des Käufers Bestellers entstehen, kann er vom Käufer Besteller ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden unter Abzug von 2 % Skonto innerhalb von 12 acht Tagen, rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Verkäufers Lieferanten zu leis- tenleisten. Die dem Käufer Besteller aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Skonti- Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer Lieferant nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel gegen Berechnung der Wechsel- und Diskontspesen zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer Lieferant über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer Lieferanten bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers Bestellers nur in einem Umfange zurückgehalten dem Umfang zurückbehalten werden, die der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehensteht.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers Lieferanten nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
6. Der Lieferant ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises zu verlangen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., Versandkos- ten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner sei- ner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenMehr- aufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Skonti- Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer besondrer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetbefi ndet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Gegen ansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 17.1 Der Warenpreis ist im Kaufvertrag und/oder in der Bestellung festgelegt.
7.2 Die Fälligkeit der Rechnungen ist auf 30 Tage ab dem Tag deren Zustellung an Optimont festgelegt und der Verzugszins darf nicht höher als 0,01% für jeden Verzugstag sein.
7.3 Der in der Bestellung oder im Kaufvertrag festgelegte Preis, unter Berücksichtigung der Bestimmung des Artikels 7.4. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkunten, wird bis zur Zeit verwendet, bis die Vertragsparteien einen neuen Preis schriftlich vereinbaren. Die angegebenen Preise enthalten Falls nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenanders schriftlich vereinbart, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenWare festgelegte Preis der Endpreis.
7.4 Der Lieferant gewährt während der Dauer des Kaufvertrags die Waren, die konkurrenzfähig in Bezug auf Preis, Qualität, Liefertermine und technische Parameter sind. Falls Optimont bestimmt, dass die Warenlieferung vom Lieferanten nicht mehr konkurrenzfähig ist, was den Preis, die Qualität, Liefertermine und/oder technische Eigenschaften der Teile betrifft, erteilt Optimont dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Lieferanten die Informationen, die seine Überzeugung stützen. Der Lieferant und Optimont verhandeln in gutem Glauben, wie die Waren wieder konkurrenzfähig werden können.
7.5 Der Lieferant verpflichtet sich, eine vollständige Übersicht der berechneten Kosten und Preise aller Grundbestandteile zur Verfügung zu stellen.
7.6 Alle Rechnungen sind nach der gesetzlichen Regelung auszustellen und richtig zu adressieren und müssen alle weiteren Informationen umfassen, die von Optimont verlangt werden.
7.7 Die Zahlungsüberweisung von Optimont bedeutet nicht die Annahme der Lieferung oder die Akzeptierung des Käufers entstehenberechneten Betrags.
7.8 Der Lieferant und Optimont verpflichten sich, gemeinsam alle Möglichkeiten der Senkung von Herstellungspreisen während der gesamten Dauer des Kaufvertrags zu nutzen und sie werden diese Möglichkeiten in der Preissenkung für Lieferungen für Optimont berücksichtigen.
7.9 Ohne andere Rechte und Möglichkeiten von Optimont zu berühren, kann Optimont ihre gültigen Forderungen gegenüber dem Lieferanten aufrechnen, wenn er vom Käufer ersetzt verlangendabei in gutem Glauben handelt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle 7.10 Optimont wird keine unbegründete Preiserhöhung seitens des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetLieferanten akzeptieren.
3. 7.11 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers Lieferant ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenverpflichtet, die Änderungen der Preise von künftigen Lieferungen mitzuteilen, z.B. durch neue Preislisten, und zwar mindestens 90 Tage, bevor sie in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenKraft treten.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 14.1 Die Preise für die Zukaufteile sind die in der jeweiligen Bestellung angegebenen Preise. Wenn in der Bestellung kein Preis angegeben ist, gilt der von den Parteien in einer Preisvereinbarung vereinbarte Preis, oder, wenn keine Preisvereinbarung getroffen wurde, der zuletzt vom Käufer akzeptierte Preis gemäß des Angebots des Lieferanten.
4.2 Der Preis der Zukaufteile beinhaltet weder die Umsatzsteuer (USt.) noch andere Verkaufssteuern, jedoch Kosten für Verpackung und, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Versicherung und Transport der Zukaufteile (einschließlich Zollgebühren). Extrakosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie zuvor vom Käufer schriftlich akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt wurden.
4.3 Nach Erhalt einer gültigen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke vom Lieferanten wird der Käufer dem Lieferanten die zusätzlich anzurechnenden Beträge für Umsatzsteuer auf die Lieferung der Zukaufteile erstatten.
4.4 Der Lieferant kann dem Käufer die Rechnung für die Zukaufteile mit der vollständigen Lieferung oder jederzeit danach zukommen lassen.
4.5 Der Käufer wird korrekt ausgestellte schriftliche Rechnungen innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist bezahlen. Ist keine Frist vereinbart, so sind die Rechnungen vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der korrekt ausgestellten schriftlichen Rechnung zu begleichen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Zahlung erfolgt auf das vom Lieferanten schriftlich mitgeteilte Bankkonto.
4.6 Der Käufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, gegen Forderungen des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die Lieferanten gegenüber dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Käufer mit sämtlichen Forderungen des Käufers entstehengegenüber dem Lieferanten aufzurechnen. Der Lieferant bestätigt hierzu, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dass sämtliche dem Käufer geschuldeten Beträge als Forderung aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetdiesen Einkaufsbedingungen unterliegenden Vertragsbeziehung gelten.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Zukaufteile
Preis und Zahlung. 1. Die Angegebene Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung in EUR ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkWerk inklusive Verpackung. Die angegebenen Preise Etwaig geschuldete gesetzliche MwSt, Fracht, Porto- und sonstige Versandkosten sind nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten nicht die Liefer- sind Kosten für etwaige Versicherungen, Zölle, Steuern und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerEinfuhrabgaben. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangenDiese gelten nur für den jeweiligen Auftrag. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – etwaige Folgeaufträge sind wir diesbezüglich nicht gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte vom Besteller gewünscht werden, werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetgesondert berechnet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich Veranlasst der Auslagen mit Wertstellung des TagesBesteller nachträglich Änderungen, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannso werden die hierfür erforderlichen Aufwendungen – einschließlich eines etwaigen Maschinenstillstandes – gesondert berechnet.
4. Die Aufrechnung Besteller, mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen denen keine feste Geschäftsverbindung besteht, werden nur gegen Nachnahme oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenVorauskasse beliefert.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers haben mangels anderweitiger Vereinbarungen binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Besteller in Verzug.
6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
7. Für Mahnungen berechnen wir EUR 5,00 Bearbeitungskosten pro Mahnung ab der 1. Mahnung nach Verzugseintritt.
8. Skonto gewähren wir nur erfolgennach vorheriger Vereinbarung in Textform. Ist Skonto vereinbart, ist der Besteller zum Skontoabzug nicht berechtigt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisennoch ältere fällige Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung offenstehen. Eine etwaige Gewährung von Skonto bezieht sich nicht auf Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sowie Kosten etwaiger Versicherungen.
9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 10.Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nicht zu. Die Rechte des § 320 BGB bleiben ihm jedoch erhalten, solange wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nach diesen Verkaufsbedingungen nicht nachkommen. 11.Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen. 12.Unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 15.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Umsatz- steuer, sofern anwendbar, in der geltenden Umsatzsteuerjeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenSämtliche Steuern, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Gebühren, Beiträge, Kosten für Bewilligungen sowie Beurkundungen und Ähnliches oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungensonstige Abgaben, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Vertrag, seinem Abschluss oder seiner Durchführung erho- ben werden, gehen zu Lasten des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenBestellers.
25.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen Abzug, frei Zahlstelle des Verkäufers Lieferanten zu leis- ten. Die leisten, und zwar: - 40% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung; - 60% sobald dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den FallBesteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile ver- sandbereit sind. Zahlungen für Serviceleistungen sind sofort zahlbar.
5.3. Sofern die Vergütung des Lieferanten nicht fest vereinbart ist, sind seine am Liefertag gültigen Preise maßgebend. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhun- gen, insbesondere aufgrund von Entgelttarifabkommen oder Material- preisänderungen eintreten. Diese wird der Lieferant dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
5.4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
5.5. Der Lieferant ist zur Vertragsabwicklung erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet, wenn der Besteller eine solche zu leisten hat.
5.6. Bei Zahlungsverzug finden die gesetzlichen Vorschriften An- wendung, sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt wird.
5.7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet den Lieferanten von der Lieferverpflichtung, den Besteller aber nicht von seiner Abnahmepflicht.
5.8. Hält der Besteller die Zahlungstermine nicht ein, so kommt er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an in Verzug. Der Bestel- ler hat während des Zahlungsverzugs die Geldschuld mit 8% p.a. über EURIBOR (für 12-Monatszeitraum; Berechnungshöhe am ersten Tag des Verzugseintritts) zu verzinsen. Der Nachweis für die Geltendma- chung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.9. Sollte der Besteller mit einer Teilzahlung länger als einen Monat im Rückstand befindetsein, so wird sofort der dann noch offene Restbetrag fällig.
35.10. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Lieferant berech- tigt, nach vorheriger vergeblicher Mahnung die Ware zurückzuneh- men, ggf. den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware siche- rungshalber wegzunehmen.
5.11. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anBesteller darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprü- chen oder vom Lieferanten nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Auslagen mit Wertstellung des TagesLieferant nicht zu vertreten hat, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannverzögert oder unmöglich wird.
45.12. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Sämtliche Forderungen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenLieferanten gegenüber dem Bestel- ler, soweit es auf Ansprüchen gleich aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu der den aufgetretenen Mängeln stehenLieferanten gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung zum Rücktritt berechtigt.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- Lohn‐ und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.Die
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenerfol- gen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigtbe- rechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangenver- langen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte ver- einbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenMehr- aufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung Rechnung, ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch hier- durch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand Rück- stand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige diskont- fähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenxx- xxxx, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers Käu- fers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen ange- messenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundenge-bunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 14.1 Wenn der Käufer in einem Auftrag einen Preis angibt, den er für Waren zu zahlen bereit ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer einem Verkauf zu solch einem Preis zugestimmt hat, wenn er den Auftrag annimmt und/oder die Waren liefert. Ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Käufers werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
4.2 Der Verkäufer trägt das Risiko von Wechselkursschwankungen und Rohstoffkostensteigerungen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Zahlung durch den Käufer erfolgt in der in dem jeweiligen Auftrag (gegebenenfalls) angegebenen Währung. Ist keine solche Währung angegeben, kann der Käufer die Zahlung in der am Ort des Verkäufers Käufers geltenden Währung leisten.
4.3 Der Verkäufer legt dem Käufer nach Abschluss der Lieferung der in dem jeweiligen Zusatzvertrag aufgeführten Waren Rechnungen vor. Der Käufer ist verpflichtet, nur die Waren zu bezahlen, die einem Auftrag entsprechend gelieferten, tatsächlichen Mengen zuzuordnen sind. Der Käufer bezahlt jegliche und sämtliche fälligen unstrittigen Beträge innerhalb von neunzig (90) Tagen oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkder nach geltendem Recht zulässigen Höchstanzahl an Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung beim Käufer. Die angegebenen Preise enthalten nicht Ficht der Käufer die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgengesamte Rechnung oder einen Teil davon an, ist er nur zur Zahlung des unstrittigen Betrags verpflichtet. In solch einem Fall benachrichtigt der Käufer den Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen über Höhe und Art der Streitigkeit. Eine von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung dem Käufer geleistete Zahlung hat keinen Verzicht auf Rechte des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenKäufers zur Folge, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenim Rahmen dieses Vertrages über die Warenlieferung besitzt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung 4.4 Der Verkäufer stimmt zu, dass jegliche und sämtliche seiner Konten bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch auf Nettobasis geführt werden. Der Käufer kann Belastungen und Guthaben (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren und Vollstreckungskosten des Käufers) gegen jegliche Abrechnungen des Verkäufers, ungeachtet der Basis solcher Belastungen und Guthaben und ohne den Verkäufer zuvor benachrichtigen zu müssen, verrechnen und einbehalten, sofern es nach geltendem Recht nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3untersagt ist. Der Verkäufer nimmt nur stimmt jeglicher Verrechnung oder Einziehung von Belastungen und Guthaben zu und vereinbart zu diesem Zweck, sich nach besten Kräften um deren Vollstreckbarkeit zu bemühen, wozu unter anderem jegliche notwendigen Schritte bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Banken und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel jeglichen sonstigen juristischen Personen gehören.
4.5 Die Preise enthalten jegliche und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen sämtliche Steuern mit Wertstellung des TagesAusnahme von Mehrwertsteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen oder jegliche sonstigen Verkaufs- und Gebrauchssteuern, an dem die der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4von Rechts wegen von dem Käufer einzuziehen hat. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Jegliche und sämtliche solche Steuern werden in der Rechnung des Verkäufers separat ausgewiesen und dem Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Käufer gezahlt, sofern der Käufer nur geltend machendem Verkäufer nicht den Nachweis einer Ausnahme erbringt. Ausschließlich der Verkäufer ist für die rechtzeitige Zahlung jeglicher und sämtlicher solcher Steuern an die entsprechende staatliche Behörde verantwortlich, soweit es und er erbringt dem Käufer den Nachweis, sie bei Fälligkeit und in angemessener Höhe gezahlt zu haben. Der Auftragnehmer zahlt (ohne dass eine Rückerstattung durch den Auftraggeber erfolgt) jegliche und sämtliche solche Steuern termingerecht und hält den Auftraggeber schadlos in Bezug auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wirdjegliche Strafen, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenAufschläge und Zinsen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenim Ergebnis des Versäumnisses oder Rückstands des Auftragnehmers bei der Zahlung solcher Steuern erhoben oder bemessen werden können.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Warenlieferungsvertrag
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise Prei-se verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung Rechnung, ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen an-gemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß erfolgen, ist der Verkäufer Verkäu- fer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Transport- kosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten ver- einbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – - jedoch mindestens 4 Monate – - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehenent- stehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtleisten. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass daß sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte ver- steuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenDie Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausge- schlossen, soweit es sofern diese Ansprüche nicht auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruhtdemselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovoll- macht vorweisen.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwert- steuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen Prei- serhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – - jedoch mindestens 4 Monate – - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. SkontiSkon- ti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte versteu- erte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Ge- genansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. .Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen angemes- senen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovoll- macht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 13.1. Der in der Bestellung angegebene Preis für die Waren und/oder Leistungen („Preis“) ist:
3.1.1. ohne Umsatzsteuer (die vom Käufer vorbehaltlich des Erhalts einer Rechnung, die sämtliche Pflichtangaben gemäß des Umsatzsteuergesetzes enthält, zu zahlen ist). Wenn der Verkauf von Waren und/oder Leistungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer (oder ihrem Äquivalent) in Frage kommt, ist es die Pflicht des Verkäufers, die nach dem/den geltenden Gesetz(en) notwendigen Bedingungen zu erfüllen, um die Umsatzsteuer-befreiung zu gewährleisten; und
3.1.2. einschließlich aller Kosten für den Versand (inklusive aller erforderlichen Verpackungen – siehe Ziffer 2.3), die Beförderung, die Versicherung und die Lieferung der Waren und/oder Liefergegenstände und/oder die Erbringung der Leistungen sowie aller Zölle, Abgaben oder Gebühren mit Ausnahme der Mehrwertsteuer.
3.2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Zahlung erfolgt durch den Käufer in der in der Bestellung angegebenen Währung und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung, die sämtliche Pflichtangaben gemäß des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkUmsatzsteuergesetzes enthält und in der die Bestellnummer des Käufers angegeben ist. Die angegebenen Preise Rechnung ist nach Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Leistungen auszustellen. Der Rechnung sind Bescheinigungen über die durchgeführten Arbeiten und sonstige Belege beizufügen.
3.3. Steht dem Verkäufer ein Anspruch nach § 1170 ABGB zu, so hat der Verkäufer dem Käufer eine entsprechende Sicherheit in Form einer abstrakten Garantie eines renommierten Kreditinstituts mit Sitz in der Europäischen Union zu stellen.
3.4. Der Verkäufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Käufer ist indes vollumfänglich zur Aufrechnung berechtigt. Der Käufer ist zudem berechtigt, Zahlungen in Bezug auf Waren und/oder Leistungen und/oder Liefergegenstände zurückzubehalten, die nicht mit den physikalischen Eigenschaften, technischen Spezifikationen, Beschreibungen, Mustern und/oder Rezepturen (falls vorhanden) der Waren, Leistungen oder Liefergegenstände übereinstimmen, die in der Bestellung enthalten sind oder auf die in der Bestellung Bezug genommen wird oder die anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden ("Spezifikation"), oder die anderweitig nicht die Liefer- und Versandkosten.vertragsgemäß sind, Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuervorbehaltlich einer Mitteilung an den Verkäufer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenIm Falle von mehreren Forderungen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten nicht berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für Einspruch gegen die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Entscheidung des Käufers entstehenzu erheben, kann er vom Käufer ersetzt verlangenwelche Forderung aufgerechnet werden soll.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
33.5. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Preis darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenerhöht werden (sei es wegen gestiegener Material-, soweit es auf Ansprüchen Arbeits- oder Transportkosten, Wechselkurs- schwankungen oder aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenanderen Gründen).
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Lage des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen verste- hen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Vorlieferanten, unerwarte- ten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – - jedoch mindestens 4 Monate – - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch hier- durch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß ordnungs- gemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln Män- geln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk Hersteller- werk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuergesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen Ver- handlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – - jedoch mindestens 4 Monate – - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Der Käufer verpflichtet sich grundsätzlich zur Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung Zug um Zug gegen Übergabe und Erhalt Übereignung der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenKaufsa- che. Ist eine Zahlungsfrist vereinbart, kommt nach Ablauf dieser Frist der Käufer in Zahlungsverzug. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannBasiszinssatz zu verzinsen.
4. Gegenüber dem Käufer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Kommt der Käufer mit Zahlungen bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Verlangt der Verkäufer Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden bzw. das gänzliche Fehlen eines Schadens nachweist.
7. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen Ansprü- chen aus dem Kaufvertrag beruht. Wird das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung geltend gemacht, ist dies jedoch uneingeschränkt zulässig. Wenn eine Mängelrüge der Käufer Mängel geltend gemacht wirdmacht, dürfen darf er Zahlungen des Käufers nur in einem Umfange zurückgehalten werdenUmfang zurückhalten, die der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen aufgetrete- nen Mängeln stehensteht.
58. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 13.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Ver- sendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., Versand- kosten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss erfolgenund Liefertag einer oder mehrere folgende Faktoren, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner wie Energiekosten und/oder Kosten für Roh- bzw. Vormaterial und/oder Kosten für Hilfs- und Be- triebsstoffe und/oder Kosten für den Bezug des Liefergegenstandes, wenn er von Unter- oder Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten bezogen wird, sind wir berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Preises zu verlangenLiefergegenstandes erhöht haben. An den vereinbarten Preis ist Mindernd werden jedoch solche in Satz 1 genannten Kosten im Rahmen der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenAnpassung berücksichtigt, die sich in dem Verkäufer durch in Satz 1 genannten Zeitraum vermindert haben. Im Fall einer Preiserhöhung werden wir die Kostensteigerungen und –minderungen der Art und der Höhe nach darlegen. Für den Annahmeverzug Fall, dass die Preissteigerung 5 % des Käufers entstehenursprünglich vereinbarten Preises übersteigt, kann er vom Käufer ersetzt verlangensteht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
23.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetbefi ndet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
43.3. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten Umfang zurückge- halten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
53.4. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht In- kassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 14.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Ver- sendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen Preis- erhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Transport- kosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
24.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
44.3. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten Umfang zurückge- halten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54.4. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. a) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- Versen-dung vom Herstellerwerk Her- stellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. b) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 10 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- leis-ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. c) Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. d) Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Gegenansprü- chen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. e) Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- Inkasso-vollmacht vorweisenvorwei- sen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch aus- schließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Alle Preise verstehen sich zuzüglich zzgl. der geltenden jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung Zahlungen gelten erst dann als bewirkt und somit als rechtzeitig, wenn ein entsprechender Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu verzeichnen ist oder wenn die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen Auftragnehmerin in sonstiger Weise frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für über den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetBetrag verfügen kann.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der durch die Auftragnehmerin erteilten Auftragsbestätigung. Ändern sich bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin die Kostenfaktoren, wie etwa Transport- und Lager- kosten, Lohnkosten, Material- und Rohstoffpreise sowie Vertriebskosten , kann die Auftragsnehmerin den Preis bis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen, sofern nicht die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern die Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht wird. Im Falle der Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber aneines Pauschalprei- ses gelten die gesetzlichen Regelungen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannDas Währungsrisiko ist grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Alle Zahlungen sind auf die im Briefbogen angegebenen Kontenverbindungen der Auftragnehmerin in Euro zu leisten. Im Falle vereinbarter Teilzahlungen ist die Auftragnehmerin bei Nichtzahlung auch nur einer fälligen Rate, ebenso bei Wechselprotest, bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenbei sonstigen Umständen, die ernste Zweifel an der Einhaltung der Teilzahlungsvereinbarung durch den Auftraggeber begründen, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Fälligkeiten berechtigt, ihre Leistung insoweit zu verweigern, als der Auftraggeber keine angemes- sene Vorleistung erbringt. Kommt der Auftraggeber mit der Teilzahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenVerzug und hat die Auftragnehmerin be- reits ihre Leistung im vollen Umfang erbracht, so werden sämtliche Restraten auf einmal und sofort fällig.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers Es gilt das vereinbarte Zahlungsziel, bei Nichteinhaltung befindet sich der Auftraggeber bereits in Verzug und es bedarf keiner nochmaligen Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch die Auftragnehmerin. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (derzeit nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 8 % über den jeweiligen Ba- siszinssatz) zu entrichten. Darüber hinaus gehende Schäden bleiben unberührt.
6. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur erfolgenmit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- rechts ist der Auftrageber nur insoweit befugt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 15.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beinhalten unsere Preise keine Transportkosten, Versicherung, Steuern, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben.
5.2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen.Wenn in einem Land von Sandvik im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen Mehrwertsteuer an eine Steuerbehörde zu zahlen ist, wird ein Betrag in Höhe dieser Mehrwertsteuer berechnet und dem Kunden als zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt. Soweit eine Zahlung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch Bezugnahme auf oder als ein bestimmter Prozentsatz eines anderen Betrags oder einer anderen Erlösquelle berechnet wird, wird diese Zahlung durch Bezugnahme auf oder als ein bestimmter Prozentsatz des Verkäufers Betrags oder der Erlösquelle ohne die darin enthaltene Mehrwertsteuer berechnet. Wenn ein Verkauf von Waren als nicht mehrwertsteuerpflichtig behandelt wird, weil der Kunde oder sein Spediteur die Waren von einem Land in ein anderes Land befördert, stellt der Kunde Sandvik auf Anfrage alle Transportdokumente und (falls zutreffend) Zolldokumente zur Verfügung, um den grenzüberschreitenden Verkehr der Waren nachzuweisen. Wenn der Kunde diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder die Waren nicht grenzüberschreitend befördert wurden, zahlt der Kunde an Sandvik einen Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer, die Sandvik gegenüber einer Steuerbehörde zu entrichten hat, zusammen mit Strafen und/oder Zinsen, die Sandvik von einer Steuerbehörde im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren auferlegt werden.
5.3. Wir erstellen die Rechnung bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkLieferung der Ware bzw. Die angegebenen Preise enthalten nicht Erbringung der Leistungen. Unter der Voraussetzung, dass die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerLieferung bzw. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenLeistungserbringung erfolgt ist, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen die Rechnung für Warenlieferungen innerhalb von Lohn- 30 Tagen und Transportkosten für sonstige Leistungen innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Verhandlungen Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass diese von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertrag wegen Mängeln, Nichtleistung und / oder unfertiger bzw. unvollständiger Leistung bleiben hiervon unberührt.
5.5. Wird ein geschuldeter Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, können wir ab diesem Datum hierauf Verzögerungszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszins berechnen sowie zusätzlich eine Neufestsetzung des Preises zu verlangenPauschale von € 40,00.
5.6. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenDer Kunde ersetzt uns alle Kosten, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug uns im Zusammenhang mit der nicht termingerechten Zahlung des Käufers Kunden entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangeneinschließlich der Kosten unserer Rechtsabteilung und/oder der von uns eingeschalteten externen Anwälte, unserer Beitreibungskosten und Kosten von Inkassobüros.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk Werk einschließ- lich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Prei- sen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus ab WerkLiefe- rungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Die angegebenen Preise enthalten Zu- rückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur be- fugt, insoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Lieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich per Voraus- kasse. Bestehen gegenüber einem Kunden noch offene Forderungen aus vorherigen Lieferungen, kann der Lieferer vor einer weiteren Lieferung Vorauskasse verlangen. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Be- stimmungen des Bestellers nur nach Xxxx des Lieferers auf bestehende Forderungen verbucht. Schecks werden bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto des Lieferers zahlungshalber entgegengenommen. Wech- sel werden grundsätzlich vom Lieferer nicht angenommen. Der Lieferer ist berechtigt, die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen Bonität des Bestellers mit den allgemein üblichen Mit- teln zu prüfen; ergeben sich zuzüglich dabei Zweifel an der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenBonität des Bestellers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver- hältnisse des Bestellers ein, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Lieferer berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises gewährte Zah- lungsziele zu verlangenwiderrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vor- kasse auszuführen. An den vereinbarten Preis Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch mindestens 4 Monate – gebunden8% p. a. zu berechnen. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2Rücklastschrif- ten werden mit 15,- € berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung Mahngebühren werden bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenVerzug mit jeweils EUR 10,- berechnet. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht Einen nachweislich höheren Verspätungs- schaden kann der Käufer nur Lieferer geltend machen. Andererseits ist auch der Be- steller berechtigt, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruhteinen gegebenenfalls wesentlich geringeren Schaden des Lieferers nachzuweisen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten Des Weiteren werden, die wenn der Besteller mit einer Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenRückstand gerät, gewährte Zahlungsziele hinfällig und sämtliche Ansprüche des Lieferers sofort fällig.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen ver- stehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss erfolgen, . ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – ‒ gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenverfangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung Rech- nung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § §320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, . dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Gegen- ansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenxx- xxxx, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung zu den am Liefertag gültigen Preisen. Unsere Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle der Erhöhung der Produktionskosten zwischen Angebots- abgabe und Fertigstellung haben wir das Recht einen Mehrpreis zu verlangen. Die Rechnungsanschrift entspricht der Adresse des Auftraggebers sofern nicht anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber stellt sicher, das eine gestellte Rechnung unverzüglich in seiner Buchhaltung bearbeitet wird. Kosten durch Verzögerungen in der Rechnungs - bearbeitung trägt der Auftragnehmer. Bei Klärungsbedarf zu gestellten Rechnung bleibt das Zahlungsziel bestehen, die erbrachte Leitung ist innerhalb des Zahlungszieles zu bezahlen. Zurückweisungen wegen geringfügiger Formfehler sind ausgeschlossen.
2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Werk, incl. Verladung im Werk, ausschließlich Verpackung und ohne Montage. Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Niederlegung.
3. Zahlungen sind rechtswirksam nur unmittelbar frei Zahlstelle an uns zu leisten, und zwar gemäß den Zahlungsbedingungen in der dem Auftrag des Verkäufers Bestellers zugehörigen Auftragsbestätigung.
4. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem über den Betrag verfügt werden kann. Sofern wir aufgrund besonderer Vereinbarungen Wechsel unter Vorbehalt des Eingangs an Zahlungsstatt annehmen, werden der uns berechnete Diskont, bei Wechseln auf Nebenplätzen außerdem noch Einzugsspesen, weiterberechnet.
5. Diese Bedingungen gelten nur bei genügenden Referenzen und wenn die Auskunft zur Bonität befriedigend sind.
6. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Zinsen entsprechend BGB jedoch mindestens 9% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder bei Versen- dung die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
8. Sollte uns nach einer von uns nach dem Vertragsabschluss über den Besteller eingeholten Auskunft unsere Forderung gefährdet erscheinen, dann behalten wir uns Rücktritt vom Herstellerwerk aus Vertrag vor, und zwar unter Ausschluss der Haftung für Schadenersatz.
9. Unsere Preise für das Ausland verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, incl. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- Verladung im Werk auf LKW oder Container. Eventuelle notwendige (seemäßige) Verpackung wird in Rechnung gestellt und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung verbleibt Eigentum des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarung ist erfolgt die Zahlung Lieferung gegen Gestellung eines teilbaren unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt unserer Außenhandelsbank auf die Dauer von drei Monaten der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den FallGestalt, dass 1/3 bei Auftragserteilung, 2/3 bei Vorlage der Versanddokumente auszahlbar sind.
10. Befindet sich der Käufer ein Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetausdrücklichen Erklärung, dass wir nach vergeblichem Ablauf der Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können. Bleibt die Nachfrist zur Zahlung ungenützt, so steht uns ein Anspruch auf Herausgabe des Lieferungsgegenstandes zu, unbeschadet unseres sonstigen Rechtes, für die inzwischen eingetretene Wertminderung des Liefergegenstandes und außerdem für unseren Verdienstausfall Ersatz des Schadens zu verlangen bzw. gegen die geleisteten Anzahlungen in Höhe dieses Schadens aufzurechnen.
311. Der Verkäufer nimmt nur Besteller bietet bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber der Vergabe das Ablösen des Gewährleistungeinbehalts durch eine Gewährleistungsbürgschaft an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
412. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Teilrechnungen sind sofort zahlbar, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Sicher- heitseinbehalt oder andere Abzüge auf Teilrechnungen sind nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaftzulässig.
13. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Bei der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenLieferung von Produkten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steheneinen hohen Anteil an Material enthalten, das starken Preisschwankungen am Markt unterworfen ist, werden Teuerungszuschläge erhoben. Dies sind unter anderem Kupfer, Eisenwerkstoff und Kältemittel.
514. Zahlungen dürfen Für den Auftrag nach Vertragsschluss gelten die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien, Komponenten und Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern nicht über 5 % von dem Preis zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes abweichen. In diesem Fall hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegen- ständlichen Materialien, Komponenten und Leistungen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisendie aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 8 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Versand- kosten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, . ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vorlieferan- ten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, berechtigt Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – ‒ gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte ver- steuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, . an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, . die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – –jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der geltenden jeweils gültigen Umsatzsteuer. Soll Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur Auftragnehmerin zur entsprechenden Preisanpassung; dies gilt nicht für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenLeistungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, sofern der Auftraggeber kein Unternehmer und keine juristische Person des Käufers entstehenöffentlichen Rechts ist. Falls der Auftraggeber allerdings Bauunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, kann er vom Käufer ersetzt verlangenrechnet die Auftragnehmerin entsprechend § 13 b UStG Bauleistungen ohne Umsatzsteuer ab.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Auftragnehmerin über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Hingabe von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt erst als erfolgt, wenn der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenWechsel bzw. Scheck eingelöst wird. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch Auftragnehmerin ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fallverpflichtet, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetetwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Verkäufer nimmt nur Für alle Zahlungen, die für Bauleistungen der Auftragnehmerin vorgenommen werden, gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), in der bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannVertragsschluss gültigen Fassung.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers Auftragnehmerin ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenberechtigt, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenAuftraggebers, auch im Falle anders lautender Bestimmung durch den Auftraggeber, zu nächst auf dessen älteste Zahlungsverbindlichkeit anzurechnen, wobei sie den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren wird. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenZahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur erfolgenberechtigt, wenn diese die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Bei vertragswidrigen Verhalten und bei Zahlungsverzug, insbesondere auch mit Abschlagszahlungen, ist die Auftragnehmerin zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch die Auftragnehmerin außer Stande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB) oder wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftraggeber ist vorher durch die Auftragnehmerin eine Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht zu setzen und es ist ihm zugleich mitzuteilen, dass die Auftraggeberin nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen wird.
7. Für Zusatzleistungen, die objektiv notwendig waren oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, wird eine zusätzliche Vergütung für Material- und Lohnkosten berechnet. Die Zusatzleistungen und die damit verbundenen Kosten werden zuvor durch den Auftraggeber angekündigt. Liegt den Zusatzleistungen kein separates Angebot zugrunde, werden die jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze der Auftragnehmerin berechnet. Soweit Bauleistungen durch die Auftragnehmerin erbracht werden, wird aufgrund eines Aufmasses zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
8. Abgesehen von Verträgen über Instandhaltung gelten die Preise nur bei Bestellung der gesamten Anlage.
9. Abgesehen von Verträgen über Instandhaltung erhält die Auftragnehmerin binnen zwei Wochen nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 1/3 der Brutto-Auftragssumme.
10. Xxxxxx die Arbeiten aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
11. Bei Instandhaltungen sind in Pauschalpreisen die Kosten für die Arbeiten des Servicepersonals, Fahrt- und Transportkosten sowie Wegezeiten bereits enthalten.
12. Auf die detaillierte Darstellung kann bei der Rechnungslegung dann verzichtet werden, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde oder Bezug genommen werden kann auf einen verbindlichen Kostenvoranschlag.
13. Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, berechtigen die Auftragnehmerin, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Instandhaltung, Umbauten Und Vertrieb Von Anlageteilen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vo r- behaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer Ve r- käufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise werden in EUR angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkCPT vereinbarter Bestimmungsort Incoterms® 2010 zuzüglich Fracht- und Ver- packungskosten und der ggf. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden anfallenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Bei Lieferfristen von mehr als 2 Monaten ist der Lieferer berechtigt, die vereinbar- ten Preise entsprechend zu erhöhen, soweit nach Vertragsabschluss erhebliche Änderungen der Gehalts-, Material-, Energie- oder Rohstoffkosten eingetreten sind und er diese Änderungen nicht zu vertreten hat. Sollte eine Preiserhöhung 10 % über- schreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen, sofern er die Kosten- überschreitung nicht genehmigt hat.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungszugang ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle auf das Bankkonto des Verkäufers Lieferers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen Zahlungen gelten nur für den Fallin dem Umfang als geleistet, dass sich wie der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur Lieferer bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert seiner Bank frei darüber verfügen kann.
4. Die Aufrechnung Es kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart sein, dass der Kunde über seine Bank oder eine für den Lieferer akzeptable andere Bank ein unwiderrufliches und unübertragbares Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist fest- gelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht den ICC Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive ERA 600 vorgenommen wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen dürfen an Angestellte oder zur Aufrechnung mit Gegen- ansprüchen des Verkäufers Kunden nur erfolgenberechtigt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisensoweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind sowie die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Art. 120 ff. Schweizerisches Obligationenrecht erfüllt sind.
6. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist der Lieferer berechtigt – unbeschadet der weiteren ihm zustehenden Rechte und Ansprüche – Zinsen in Höhe von 18 % p.a. zu verlangen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Lieferer ist berechtigt, einen ihm durch die Zahlungsverzögerung entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, sofern er den entsprechenden Nachweis erbringen kann. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge der Zahlungsverzögerung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten ) Soweit im Einzelfall nicht die Liefer- und Versandkosten.ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Die Preise verstehen sich zuzüglich die Preise als Nettopreise „Frei Frachtführer (FCA) [benannter Lieferort: Anschrift des jewei- ligen Gerresheimer-Werkes], INCOTERMS® 2010“, ausschließlich Verpackung und zu- züglich Mehrwertsteuer in der geltenden Umsatzsteuergesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenSoweit im Einzelfall vereinbart ist, die dem Verkäufer durch Ware an den Annahmeverzug des Käufers entstehenBesteller oder andere Orte auszuliefern, kann er vom Käufer ersetzt verlangenhat der Besteller die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
2) Bestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen berechnet. Mangels besonderer Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder eine Auf- tragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises.
3) Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Lieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher An- stieg von Material-, Energie- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Veränderungen der Beziehungen zu unseren (Vor-) Lieferanten nötig ist.
4) Der Kaufpreis ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenzahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtwir über den Kaufpreis verfügen können. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber und vorbehaltlich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Diskontfähigkeit angenommen. Sämtliche für die Einlösung von Wechseln und Schecks sowie für Überweisungen anfal- lende Spesen trägt der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenBesteller.
5) Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Zahlungen dürfen an Angestellte zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Scha- dens ist nicht ausgeschlossen.
6) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Verkäufers Bestellers beeinträchtigen, wie z.B. Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit, Wechselproteste oder Vollstreckungsmaßnahmen, werden sämtli- che Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lie- ferungen und Leistungen nur erfolgengegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzu- treten und Schadensersatz zu verlangen (z.B. gemäß §§ 323 ff. BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8) Wir behalten uns vor, die Rechnungen über die Warenlieferungen nach unserer jederzeit widerruflichen Xxxx (als Alternative zum postalischen Versand von Rechnungen in Pa- pierform) und unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben als elektronische Doku- mente (bspw. pdf.-Dateien) per E-mail an den Besteller zu übersenden. Für den Fall einer solchen Wahlausübung wird der Verkäufer den Besteller unter Hinweis auf die nachfolgend beschriebene Rechtsfolge schriftlich auffordern, innerhalb von 3 Wochen seine Zustimmung zu einer solchen elektronischen Rechnungsstellung zu erklären oder diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenabzulehnen. Sofern der Besteller innerhalb der vorgenannten Frist keine ausdrück- liche Ablehnungserklärung erteilt, gilt seine Zustimmung als erteilt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Ver- sendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll Xxxx die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgener- folgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen Steige- rungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten zurück- gehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Landwirtschaftlichen Maschinen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- für den beauftragten Leistungs- und Versandkosten., Die Preise Lieferumfang verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – ab Werk zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerUmsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, ausschließlich Verpackung, Fracht, Reisekosten und Spesen, Zuschlägen, Versicherungen und sonstiger Neben- kosten. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenBei Lieferungen ins Ausland sind sämtliche gegebenenfalls zu erbringenden Steuern, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- Zölle und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises sonstigen öffentlichen Abgaben – soweit nicht anders vereinbart – vom Besteller zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangentragen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde, sind darin insbesondere Wartezeiten, Verzögerungen und zusätzliche Anfahrten, die Zahlung bei Lieferung der Lieferer nicht zu vertreten hat, sowie vom vereinbarten Lieferum- fang abweichende oder Bereitstellung und Erhalt der zusätzliche Leistungen nicht enthalten. Diese werden gesondert in Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetgestellt.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Ergeben sich für Waren oder Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen, so ist Westfalia berechtigt, eine entsprechende Preisangleichung vorzunehmen. Technische Änderungen der Maschinen und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel Aggregate gegenüber dem schriftlichen Angebot, die die Funktionsfähigkeit und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesLeistung nicht beein- trächtigen, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannführen nicht zu Preisänderungen.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Sofern keine einzelvertraglichen Regelungen vorliegen, sind die Zahlungen sofort fällig und ohne jeden Abzug auf das Konto des Lieferers zu leisten und zwar
a) 1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 0/0 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, sowie 1/3 nach Unterzeichnung des Abnahmeproto- kolls durch den Besteller oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen durch einen seiner Bevollmächtigen, spätestens jedoch 30 Tage, nachdem dem Besteller die Versandbereitschaft der Hauptteile mitgeteilt worden ist.
b) für Anlagen in Sonderkonstruktion: 50% bei Auftragsbestätigung und 50% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind. Allfällige Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenBestellers.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers Nebenkosten und Montageberechnungen sind jeweils sofort nach Rechnungslegung zu erstatten. Westfalia kann die Nebenkosten gegen Nachweis detailliert abrechnen oder eine angemessene Pauschale verlangen. Zu den Nebenkosten gehören zum Beispiel Reisekosten, Vervielfältigungs- kosten, Telekommunikationsgebühren sowie sonstige amtliche Gebühren.
6. Sofern es zu Unterbrechungen der Lieferungen und Leistungen kommt, welche vom Lieferer nicht zu verantworten sind, so ist Westfalia berechtigt, unabhängig vom vorgenannten oder vereinbarten Zahlungsplan den tatsächlichen Leistungsstand abzurechnen.
7. Bei Überschreitung der vereinbarten oder gesetzlichen Zahlungsfristen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, mindestens jedoch gemäß den gesetz- lichen Vorschriften. Die Berechnung eines höheren Verzugsschadens bleibt Westfalia vorbehalten.
8. Der Besteller kann nur erfolgenmit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Westfalia ist berechtigt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenmit Verpflichtungen seiner Schwesterfirma aufzurechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 111.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Unsere Preise verstehen sich zuzüglich ab Werk ohne Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Transportversiche- rung trägt der geltenden UmsatzsteuerBesteller. Soll Für Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Transportversicherung gelten die Liefe- rung mehr Preise unserer Preisliste am Liefer- tag. Eine Änderung der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Transportversicherung berechtigt den Besteller nicht zum Rück- tritt vom Vertrag.
11.2. Liegt der Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehenVertragsab- schluss, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur angemessene Preiserhöhung erfolgen, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich der Einkaufs-, Rohmate- rial- und Hilfsstoffpreise, Löhne, Gehälter, Frachten, öffentlichen Abgaben und sonstigen für die Kalkulation maßgeblichen Umstände eintreten. Die Preiserhöhung können wir nach billigem Ermessen vornehmen. Eine Preiserhöhung bis zu 5% können wir in den vorge- nannten Fällen ohne Nachweis der ihrer Angemessenheit zugrunde- liegenden Umstände vornehmen.
11.3. Übersteigt die Erhöhung 10% des vereinbarten Preises und be- absichtigt der Kunde, den Vertrag auf der Grundlage des erhöhten Preises nicht durchzuführen, hat er uns diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenAbsicht innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf einer Frist von weiteren zwei Wochen ist er zum Rücktritt vom Vertrag durch eingeschriebene Er- klärung berechtigt, wenn wir ihm nicht zuvor die Lieferung zum bis- herigen Preis anbieten.
11.4. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung fällig und ohne Abzug zahlbar. 11.5.Der Zugang der Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsauffor- derung ist vorbehaltlich des Nachweises eines früheren Zugangs drei Tage nach Rechnungsdatum erfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager In den zwischen den Parteien vereinbarten Beträgen und in den in diesen allgemeinen Bedingungen genannten Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten. Der Kunde vergütet die vom technischen Dienstleister im Rahmen des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Vertrages zu zahlende Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Alle Preise und Tarife basieren auf einer üblichen Ar- beitswoche von Montag bis Xxxxxxx. Alle Arbeiten, die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt außerhalb der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers normalen Arbeitszeiten je Kalendertag ausgeführt werden, werden zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetVertrag festge- legten Tarifen und Zuschlägen verrechnet, wobei von den üblichen Arbeitszeiten des technischen Dienstleis- ters ausgegangen wird. Alle vom Kunden verursachten Wartezeiten bzw. Ausfallzeiten für Personal bzw. Material des technischen Dienstleisters werden auf der Grundla- ge der im Vertrag festgelegten Tarife verrechnet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Die Verrechnung von Änderungen von Löhnen, Sozial- abgaben, Preisen, Mieten und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich Frachten erfolgt entspre- chend der Auslagen mit Wertstellung des TagesRisikoregelung für die Installationstechnik, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannsofern nicht anders vereinbart.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers Parteien vereinbaren Ratenzahlung. Der technische Dienstleister ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenberechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenRechnung für die End- abrechnung einzureichen, sobald die Ergebnisse der Ar- beiten übergeben worden sind bzw. an dem Tag, an dem der Vertrag gemäß Artikel 11 gekündigt oder aufgelöst wurde. Die Einreichung dieser Rechnung impliziert keinen Verzicht auf weitere Ansprüche des technischen Dienstleisters im Rahmen des Vertrages.
5. Die Zahlung erfolgt ohne Einbehaltung oder Aufrech- nung, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der betreffenden Rechnung.
6. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, für den techni- schen Dienstleister oder in dessen Namen Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgendessen selbständige Hilfspersonen vorzunehmen.
7. Zahlungen werden zunächst auf alle geschuldeten Kosten und Zinsen angerechnet und danach auf fällige Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisender Kunde angeben sollte, dass sich die Zahlung auf spätere Rechnungen bezieht.
8. Der technische Dienstleister kann seinen Anspruch auf Zahlung völlig oder teilweise übertragen (abtreten) oder verpfänden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. 4.1 Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk aus- schließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4.2 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ändern sich bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin die Kostenfaktoren, z.B. die maßgeblichen Tariflöhne oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk die Materialpreise, kön- nen wird die Preise um den Betrag der tatsächlich ent- standenen Mehrkosten erhöhen, wenn die Lieferung bzw. die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung bzw. Leistung aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht Gründen, die Liefer- und Versandkosten.der Bestel- ler zu vertreten hat, Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenVertrags- schluss erfolgt. Erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteu- er, ist so trägt die Mehrkosten der Verkäufer Besteller.
4.3 Mangels besonderer Vereinbarung werden – ohne Abzug – folgende Abschlagszahlungen fällig: - 20 % bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vertragsschluss - 40 % bei Lieferung oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- Versand - 30 % nach Fertigstellung - 10 % nach Abnahme.
4.4 Unsere Forderungen sind 14 Tage nach Rechnungsda- tum ohne Abzug fällig. Sofern unsere Auftragsbestäti- gung kein Recht zum Skontoabzug vorsieht, bedarf ein solcher der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zah- lungseingang an. Befindet sich der Besteller in Zah- lungsverzug, so berechnen wir gesetzliche Verzugszin- sen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.5 Wir können ungeachtet der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag zurücktreten und Transportkosten berechtigtdie Kaufsache zur Sicherung unserer Rechte zurücknehmen, Verhandlungen über wenn der Be- steller mit der Zahlung in Verzug gerät. Wir werden dem Besteller diese Maßnahme ankündigen und ihm eine Neufestsetzung angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Im Falle vereinbarter Teilzahlungen sind wir bei Verzug mit einer fälligen Rate oder bei Wechselprotest, bei Zahlungsein- stellung des Preises Bestellers oder bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Bestellers, die zu einer konkreten Gefährdung unserer Ansprüche führen, be- rechtigt, sofortige Zahlung des noch ausstehenden Auf- tragspreises zu verlangen. An den vereinbarten Preis Als Nachweis einer wesentli- chen Vermögensverschlechterung gilt insbesondere ei- ne eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger des Bestellers, die Hingabe ungedeckter Schecks, Wechsel- proteste, die Abgabe einer eidesstattlichen Versiche- rung, die Nichtzahlung einer fälligen Rate oder eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftei.
4.6 Aufrechnungs- Zurückbehaltungs- und Leistungsverwei- gerungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Verkäufer Bestel- ler zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungenin- soweit befugt, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Ver- sendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen Stei- gerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer Käu- fer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten zurückge- halten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 14.1. Wenn der Auftraggeber in einem Zusatzvertrag einen Preis angibt, den er für eine Dienstleistung zu zahlen bereit ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer einem Verkauf zu solch einem Preis zugestimmt hat, wenn er den Zusatzvertrag annimmt und/oder die Dienstleistung bereitstellt. Ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftraggebers werden keine zusätzlichen Kosten erhoben.
4.2. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt in der in dem jeweiligen Zusatzvertrag (gegebenenfalls) angegebenen Währung. Ist keine solche Währung angegeben, kann der Auftraggeber die Zahlung in der am Ort des Auftraggebers geltenden Währung leisten.
4.3. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der Bereitstellung der in dem jeweiligen Zusatzvertrag aufgeführten Dienstleistungen Rechnungen vor. Der Auftraggeber muss nur Dienstleistungen begleichen, die tatsächlich bereitgestellt wurden. Der Auftraggeber zahlt jegliche und sämtliche unstrittigen Beträge innerhalb von neunzig (90) Tagen oder der nach geltendem Recht zulässigen Höchstanzahl an Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung beim Auftraggeber. Ficht der Auftraggeber die gesamte Rechnung oder einen Teil davon an, ist er nur zur Zahlung des unstrittigen Betrags verpflichtet. In solch einem Fall benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer über Höhe und Art der Streitigkeit. Eine von dem Auftraggeber geleistete Zahlung hat keinen Verzicht auf Rechte des Auftraggebers zur Folge, die er im Rahmen dieses Vertrages über Dienstleistungen besitzt.
4.4. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass jegliche und sämtliche seiner Konten bei dem Auftraggeber auf Nettobasis geführt werden. Der Auftraggeber kann Belastungen und Guthaben (einschließlich Rechtsanwaltshonoraren und Vollstreckungskosten des Auftraggebers) gegen jegliche Abrechnungen des Auftragnehmers, ungeachtet der Basis solcher Belastungen und Guthaben und ohne den Auftragnehmer zuvor benachrichtigen zu müssen, verrechnen und einbehalten, sofern es nach geltendem Recht nicht untersagt ist. Der Verkäufer stimmt jeglicher Verrechnung oder Einziehung von Belastungen und Guthaben zu und vereinbart zu diesem Zweck, sich nach besten Kräften um deren Vollstreckbarkeit zu bemühen, wozu unter anderem jegliche notwendigen Schritte bei Banken und jeglichen sonstigen juristischen Personen gehören.
4.5. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers enthalten jegliche und sämtliche Steuern mit Ausnahme von Mehrwertsteuer oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht Steuer auf Waren und Dienstleistungen oder jegliche sonstigen Verkaufs- und Gebrauchssteuern, die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer von Rechts wegen von dem Käufer einzuziehen hat. Jegliche und sämtliche solche Steuern werden in der Rechnung des Auftragnehmers separat ausgewiesen und dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber gezahlt, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht den Nachweis einer Ausnahme erbringt. Ausschließlich der Verkäufer ist für die rechtzeitige Zahlung jeglicher und sämtlicher solcher Steuern an die entsprechende staatliche Behörde verantwortlich, und er erbringt dem Käufer den Nachweis, sie bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Fälligkeit und in angemessener Höhe gezahlt zu haben. Der Auftragnehmer zahlt (ohne dass eine Rückerstattung durch den Auftraggeber erfolgt) jegliche und sämtliche solche Steuern termingerecht und hält den Auftraggeber schadlos in Bezug auf jegliche Strafen, Aufschläge und Zinsen, die im Ergebnis des Versäumnisses oder unerwarteten Steigerungen Rückstands des Auftragnehmers bei der Zahlung solcher Steuern erhoben oder bemessen werden können. Der Auftraggeber ist von Lohn- und Transportkosten Rechts wegen auch berechtigt, Verhandlungen jegliche Abzüge oder Steuern, einschließlich Quellensteuer, von dem Preis für im Rahmen dieses Vertrages über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangenDienstleistungen und eines Zusatzvertrages erbrachte Dienstleistungen einzubehalten.
4.6. An Ausschließlich der Auftragnehmer haftet für sämtliche Gebühren/ Aufwendungen in Verbindungen mit der Erbringung der Dienstleistungen für den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur Auftraggeber durch den Auftragnehmer. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Arbeitskräfte, Materialien, Rohstoffe, Verpackungsmaterialien und von für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenErbringung der Dienstleistungen erforderliche Komponenten, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehenKosten für Standardqualitätskontrolle und Qualitätssicherung, kann er vom Käufer ersetzt verlangenPrüfung, Dokumentation, Verpackung, Kennzeichnung und entsprechende Steuern.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Service Agreement
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – - jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Annahmverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer von diesem ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 8 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § §320 BGB zustehenden zustehen- den Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. SkontiSkonto-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Zubehör
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. 14.1 Mangels besonderer Vereinbarung ist gelten sämtliche unserer Preise ab Werk in EURO zuzüg- lich der Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Zusätzliche Kosten, wie insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll usw. werden ggf. gesondert berechnet. Sämtliche in- und ausländischen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, sind vom Besteller zu tragen.
14.2 Die Zahlung bei Lieferung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche Kosten für die Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
14.3 Zur rechtzeitigen Vorlage von Xxxxxxxx und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wird ein Scheck nicht oder Bereitstellung und Erhalt nicht rechtzeitig eingelöst oder ein Wechsel nicht diskontiert oder nicht recht- zeitig eingelöst, so hat der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers Besteller dafür Sorge zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Falltragen, dass sich unsere gesamte Forderung oder Restforderung unverzüglich beglichen wird.
14.4 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. durch erhebliche Zahlungsver- zögerungen - auch gegenüber Dritten - Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB), wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Besteller nicht eine Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft in Höhe unserer gesamten Zahlungsansprüche, auch wenn sie noch nicht fällig sind, erbringt.
14.5 Von einem nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Inland ansässigen Besteller können wir Zahlung durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv verlangen, welches von einer deutschen Bank/Sparkasse unserer Xxxx zu unseren Gunsten und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht ohne dass uns hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, dürfen Zahlungen des Käufers in welches uns eine Teilversendung der Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den aufgetretenen Mängeln stehenverbleibenden zwei Dritteln (2/3) gegen Vorlage der Dokumente fällig wird.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Rechtliche Grundlagen Anlagenbau
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung Vereinbarungen ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 10 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 14.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung gelten, wenn nichts anderes vereinbart wird, ab Lager Werk, unversichert, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, ARA-Kosten sowie etwaiger sonstiger Abgaben, Gebühren und Umsatzsteuer. Die im Angebot des Verkäufers, in der Bestellung des Kunden und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angeführten Preise schließen keine Leistungen und Verpflichtungen ein, die nicht ausdrücklich erwähnt sind.
4.2. Der Verkäufer behält sich eine Preisanpassung ausdrücklich vor: bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung; bei einer Änderungsbestellung durch den Kunden; bei Waren oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht Dienstleistungen, deren Preis von Entwicklungen, auf die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer keinen Einfluss hat, abhängen; bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten einer Änderung gesetzlicher oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung sonstiger Vorschriften betreffend die Leistungserbringung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenVerkäufers.
24.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung bar, oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung mittels bestätigter Banküberweisung, ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten, und zwar bei Aufträgen ohne Montageanteil: (a) 30% Anzahlung sieben Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung; (b) 60% sieben Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft der im Liefervertrag angeführten Gegenstände und (c) 10% innerhalb eines Monats nach Legung der Schlussrechnung bei Aufträgen mit Montageanteil: (a) 30% Anzahlung sieben Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung, (b) 40% sieben Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft der im Liefervertrag angeführten Gegenstände, (c) 20% sieben Tage nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft der fertig montierten Anlage und (d) 10% innerhalb eines Monats nach Legung der Schlussrechnung
4.4. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Verbindung stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
4.5. Sconti sind nicht vereinbart.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder, mit welchen Ansprüchen auch immer, gegen Forderungen des Verkäufers aufzurechnen.
4.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Verkäufer berechtigt, beginnend vom ersten Tag des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in der Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p.a. geltend zu machen. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtGeltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt davon unberührt. Skonti-Zusagen gelten nur für Weiters ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung der Liefer- und Montagepflichten aufzuschieben, bis der Kunde den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3Verzug behoben hat. Der Verkäufer nimmt nur ist berechtigt, jede Zahlungsvereinbarung aufzuheben und die offenen Beträge sofort fällig zu stellen, wenn sich die Vermögenslage des Vertragspartners erheblich verschlechtert, insbesondere bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anVerzug mit 1/3 oder mehr des Preises, bei nachteiliger Änderung der rechtlichen Verhältnisse, bei Einstellung der Zahlungen, bei ergebnisloser Exekution sowie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Abweisung eines darauf gerichteten Antrages mangels Kostendeckung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Bei allen diesen Ereignissen ist der Verkäufer über berechtigt, von den Gegenwert verfügen kannabgeschlossenen Verträgen zur Gänze, oder hinsichtlich des noch nicht ausgelieferten Lieferumfanges zurückzutreten, oder nach eigener Xxxx Vorauszahlung oder Sicherstellung für die noch offenen Auslieferungen zu verlangen. Der Kunde hat Schadenersatz zu leisten, insbesondere aber alle Auslagen zu ersetzen.
44.8. Die Aufrechnung Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit etwaigen der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung länger als zwei Wochen im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer bestrittenen oder Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung, steht ihm jedenfalls eine Entschädigung in Höhe von zumindest 15 % des Verkaufspreises als pauschalierter Schadenersatz zu, wobei dieser nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenrichterlich mäßigbar ist; darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt unberührt.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: General Terms and Conditions of Delivery and Assembly
Preis und Zahlung. 1. 5.1 Die vereinbarten Preise gelten mangels nur dann als verbindlich vereinbart, sofern die diesseitigen Lieferungen und Leistungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden. Im Übrigen sind sie stets freibleibend und werden berechnet unter Zugrundelegung der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.
5.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, in Euro. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
5.3 Anfallende Transportkosten werden gesondert im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart bzw. ausgewiesen.
5.4 Alle Nebenkosten wie z.B. Transportversicherung, Zollkosten, TÜV-Gebühren hat der Kunde zu tragen.
5.5 Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen netto. Gesonderte Einzelabrechnung bleibt vorbehalten.
5.6 Wir sind berechtigt die gesamten Forderungen dem Kunden gegenüber sofort fällig zu stellen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Zahlungstermin überschritten wird, der Kunde die Zahlung einstellt oder Wechsel- oder Scheckproteste vorliegen, Anträge auf Durchführung eines gerichtlichen Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gestellt oder entsprechende außergerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.
5.7 Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit 2% p.a. Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz, mindesten aber 10% p.a. berechnet, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche. Sämtliche Zahlungstermine gelten als nach dem Kalender bestimmt im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB. Bei Nichteinhaltung eines solchen Termins kommt demnach der Kunde (Käufer) ohne Mahnung in Verzug.
5.8 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkund nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs-Statt (als Erfüllung) angenommen. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- Wechsel müssen diskontfähig sein, etwaige Einziehungs- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die Diskontspesen werden dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenKunden belastet.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung 5.9 Der Kunde kann uns gegenüber Aufrechnungs- und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit wenn es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu sich bei den aufgetretenen Mängeln stehenGegenansprüchen um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt handelt.
5. 5.10 Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweiseneinstellen.
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Preis und Zahlung. 13.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers (unser Ausliefe- rungslager) oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließ- lich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer sind wir bei Preiserhöhungen seiner unserer Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung Neufestset- zung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenMehraufwen- dungen, die dem Verkäufer uns durch den Annahmeverzug des Käufers Bestellers entstehen, kann er können wir vom Käufer Besteller ersetzt verlangen.
23.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung Bereitstel- lung und Erhalt der Rechnung Rechnungserstellung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 10 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer Besteller aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Skonti- Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
33.3. Der Verkäufer nimmt Wir nehmen nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß ordnungs- gemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung Wert- stellung des Tages, an dem der Verkäufer wir über den Gegenwert verfügen kannkönnen.
43.4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten fest- gestellten Gegenansprüchen des Käufers Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehal- tungsrecht kann der Käufer Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen dür- fen Zahlungen des Käufers Bestellers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
53.5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers unsere Angestellten nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk einschließlich Verladung und
2. Verpackung im Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Alle Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei Zahlungen gelten erst dann als bewirkt und somit als rechtzeitig, wenn ein entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des Eingangs abzüglich Auftragnehmers zu verzeichnen ist oder wenn der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer Auftragnehmer in sonstiger Weise frei über den Gegenwert Betrag verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaftPreise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der durch den Auftragnehmer erteilten Auftragsbestätigung. Ein Zurückbehaltungsrecht Ändern sich bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin die Kostenfaktoren, wie etwa Transport- und Lagerkosten, Lohnkosten, Material- und Rohstoffpreise sowie Vertriebskosten, kann der Käufer nur geltend machenAuftragnehmer den Preis bis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruhtsofern nicht die Lieferung bzw. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht Erbringung der Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern die Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, . Im Falle der Vereinbarung eines Pauschalpreises gelten die in einem angemessenen Verhältnis gesetzlichen Regelungen. Das Währungsrisiko ist grundsätzlich vom Auftraggeber zu den aufgetretenen Mängeln stehentragen.
5. Alle Zahlungen dürfen sind auf die im Briefbogen angegebenen Kontenverbindungen des Auftragnehmers in Euro zu leisten. Im Falle vereinbarter Teilzahlungen ist der Auftragnehmer bei Nichtzahlung auch nur einer fälligen Rate, ebenso bei Wechselprotest, bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder bei sonstigen Umständen, die ernste Zweifel an Angestellte des Verkäufers der Einhaltung der Teilzahlungsvereinbarung durch den Auftraggeber begründen, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Fälligkeiten berechtigt, Ihre Leistung insoweit zu verweigern, als der Auftraggeber keine angemessene Vorleistung erbringt. Kommt der Auftraggeber mit der Teilzahlung in Verzug und hat den Auftragnehmer bereits seine Leistungen im vollen Umfang erbracht, so werden sämtliche Restraten auf einmal und sofort fällig.
6. Es gilt das vereinbarte Zahlungsziel, bei Nichteinhaltung befindet sich der Auftraggeber bereits in Verzug und es bedarf keiner nochmaligen Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (derzeit nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz) zu entrichten. Darüber hinaus gehende Schäden bleiben unberührt.
7. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur erfolgenmit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. ´
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und Entladung. Die angegebenen Preise enthalten nicht Zu den Preisen kommt die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur Lieferer berechtigt, nach seiner Xxxx entweder für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht im Rückstand befindetabgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Die Aufstellung, Montage und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel Inbetriebnahme ist im Preis nicht enthalten und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannkann auf Wunsch gegen Berechnung durchgeführt werden.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Ungeachtet des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus volle Rechnungsbetrag unwiderruflich dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht Konto des Lieferers gutgeschrieben wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen sind mangels besonderer Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
6. Bei Zahlungen in bar, per Nachnahme, durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Lieferer Skonto in Höhe von 2%, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs beim Lieferer.
7. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt Zinsen zu berechnen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach den Kosten für ungedeckte Kontokorrent-Kredite der jeweiligen Hausbank des Lieferers. 8. Im Falle verzögerter Zahlung kann der Lieferer, nach schriftlicher Mitteilung an Angestellte den Besteller, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Ist der Besteller mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand, so kann der Lieferer durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrag zurücktreten und vom Besteller Ersatz des Verkäufers entstandenen Schadens verlangen. Der Schadenersatz darf den vereinbarten Kaufpreis nicht überschreiten.
9. Für Aufträge, die einen Auftragswert von EUR 5.000,-- überschreiten, kann der Lieferer eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes fordern.
10. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur erfolgeninsoweit zu, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenals seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Preis und Zahlung. 14.1 Unsere Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab unserem jeweiligen Fertigungswerk, einschließlich Verladung, jedoch ohne Verpackung und ohne Transportversicherung. Zu den Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Etwaige Zölle und Gebühren bei Exportlieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung Ausstellung der Rechnung erfolgt am Tage der Lieferung, bei Vorausrechnung am Tage der Bestellung der Ware. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und – sofern nicht anders vereinbart - innerhalb 14 Tagen ab Lager des Verkäufers Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkspätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Die angegebenen Preise enthalten Kundendienst- und andere lohnbezogene Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Großaufträgen sowie geminderter Kreditwürdigkeit von Xxxxxx behalten wir uns die Forderung einer Anzahlung vor.
4.3 Hält der Kunde diese (oder andere schriftlich vereinbarte) Zahlungsbedingungen nicht die Liefer- und Versandkosten.ein, Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuerso gerät er ohne Mahnung in Verzug. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Wir sind berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung ohne gesonderten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des Preises für uns jeweils gültigen Bankbruttozinssatzes für Kredite in laufender Rechnung zu verlangenfordern. An Im Falle des Verzugs werden ferner unsere sämtlichen Forderungen gegen den vereinbarten Preis ist Kunden sofort fällig; der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenKunde befindet sich dann auch mit diesen Zahlungen in Verzug.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung 4.4 Ergeben Auskünfte oder andere Umstände eine Gefährdung unserer Ansprüche aus dem Liefervertrag, so sind wir ohne jede Entschädigungsverpflichtung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprüche aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetTeilleistungen zum Rücktritt berechtigt.
3. Der Verkäufer nimmt 4.5 Wechsel werden nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte für eine Höchstlaufzeit von 90 Tagen nach Rechnungsdatum angenommen. Die etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber und ohne unsere Verpflichtung zur Wahrnehmung von wechsel- und scheckmäßigen Rechten. Diskont, Spesen, Wechselsteuer usw. gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Wechsel zahlungshalber annicht rechtzeitig eingelöst, so gilt die Regelung gemäß Pkt. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann4.3.
4. Die Aufrechnung 4.6 Beanstandungen gegen die Rechnung müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungseingang geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Richtigkeit der Rechnung als vom Kunden anerkannt.
4.7 Der Kunde darf nur mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen oder von uns unbestrittenen Forderungen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenzurückhalten oder aufrechnen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Liegt zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenvier Monaten, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung den Preis für die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Lieferant des Preises zu verlangenVerkäufers den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder aufgrund Höherer Gewalt erhöht hat. An den vereinbarten Preis ist Erhöht der Verkäufer nur aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Dieses muss durch den Käufer binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verkäufer für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundenFristwahrung maßgeblich ist. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenNach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die 3.Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vorliefe- ranten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 14 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgenWir sind berechtigt, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenunsere Leistungen auf elektronischem Wege abzurechnen. Der Kunde stimmt der Zusendung von Rechnungen, Gutschriften und ggf. Mahnungen per E-Mail im pdf-Format zu und verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns seine E-Mail Adresse mitzuteilen, um den Empfang dieser elektronisch versendeten Dokumente sicherzustellen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Die angegebenen Preise enthalten nicht Zu den Preisen kommt die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Ändern sich in der Zeit nach Auftragseingang bis zur Herstellung der bestellten Ware ohne unser Verschulden die Zahlung bei Lieferung von uns zu entrichtenden Lohn- und/oder Bereitstellung Materialkosten, so dass die von uns nachzuweisenden und Erhalt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Herstellkosten für das Produkt um mehr als 33% gegenüber dem Zeitpunkt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus Auftragserteilung steigen, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen (§ 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet315 BGB) neu festzusetzen.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Verkäufer nimmt Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tagesausüben, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannwenn sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsvertragsverhältnis beruht.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Der Käufer hat während des Käufers ist nicht statthaftVerzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto/Kasse fällig. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Im übrigen haben die Zahlungen dürfen an Angestellte gemäß den vereinbarten Bedingungen zu erfolgen.
6. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Wechselkosten und Diskontzinsen trägt der Käufer. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge in Euro zu zahlen.
7. Tritt nach Vertragsschluss, z.B. durch Vermögensverfall des Verkäufers nur erfolgenAuftraggebers eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf die uns zustehende Gegenleistung ein oder werden uns Rückstände bekannt, wenn diese welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir vom Käufer eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenVorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe der vereinbarten Gegenleistung binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung dieses Verlangens verweigern. Bei Verweigerung der Vorausleistung bzw. der Sicherheitsleistung durch den Käufer oder nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
8. Wir gewähren 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, 1% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen unter der Voraussetzung, dass alle vorangegangenen Rechnungen vollständig bezahlt sind.
9. Für Aufträge unter einem Netto-Warenwert von € 50,- wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von € 15,- berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Liegt zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenvier Monaten, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung den Preis für die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Lieferant des Preises zu verlangenVerkäufers den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder aufgrund Höherer Gewalt erhöht hat. An den vereinbarten Preis ist Erhöht der Verkäufer nur aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Dieses muss durch den Käufer binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verkäufer für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundenFristwahrung maßgeblich ist. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenNach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gelten- den Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen Preiserhöhun- gen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- rechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lie- ferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen Zah- lungen des Käufers in einem Umfange Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln Män- geln stehen.
54. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Die angegebenen Preise enthalten nicht Zu den Preisen kommt die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der geltenden Umsatzsteuerjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. MehraufwendungenAlle Arbeiten, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehenmit der Aufstellung bzw. Montage und/oder Inbetriebnahme einer Anlage verbunden sind, kann er vom Käufer ersetzt verlangensind nicht im Preis inbegriffen und werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle auf das Konto des Verkäufers Lieferers zu leis- ten. Die leisten, und zwar: 30 % nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 00 % sobald dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den FallBesteller mitgeteilt wird, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetdie Hauptteile versandbereit sind und 10 % innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
3. Der Verkäufer nimmt Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber aninsoweit zu, als seine Gegenansprüche un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesEin Recht auf Zurückbehaltung steht dem Besteller nur zu, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannwenn es auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Den genannten Preisen liegen die bei Abgabe des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machenAngebots gültigen Bezugspreise, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wirdRohstoff- und Energiepreise, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werdenLöhne, Sozialabgaben, Frachtsätze und öffentlichen Abgaben, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehendie Warenkosten unmittelbar und mittelbar beein- flussen, zugrunde. Bei Änderungen dieser Bezugsgrößen behält der Lieferer eine entsprechende Preisberichtigung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Herstellungs-/Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgenTeillieferungen sind zulässig, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisensie für den Besteller zumutbar sind; sie verpflichten den Besteller zur Erbringung entsprechender Teilzahlungen
6. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
7. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Be- steller ernstlich in Zweifel zu ziehen, so ist der Lieferer berechtigt, weitere Leistungen davon abhängig zu machen, dass der Besteller innerhalb angemessener Frist ausreichend Sicherheiten leistet. Kommt der Besteller dem Verlan- gen nach Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig nach, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Kommt der Besteller bei vereinbarten Ratenzahlungen mit mehr als 10 Tagen in Rückstand, so wird der gesamte dann noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
9. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu fordern. Daneben und soweit in Folge des Zahlungsverzuges des Bestellers ein höherer Schaden entstanden ist, ist der Lieferer berechtigt, diesen geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
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Preis und Zahlung. 16.1 Sofern der Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht, sind die vereinbarten Kaufpreise Festpreise, sie bleiben bis zum Abschluss des Vertrags unverändert und umfassen die Verpackungs- und Frachtkosten sowie alle Steuern und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer.
6.2 Mehrwertsteuern und sonstige vergleichbare auf Verkäufe erhobene Steuern wie z.B. Verkaufssteuern, Verpackungskosten und Frachtkosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Das Format der Rechnung muss scan-bar sein und den Vorschriften des anwendbaren Rechts entsprechen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung Rechnung muss die Nummer der Bestellung enthalten, Teillieferungen müssen angegeben werden, und sofern dies im Vertrag vorgesehen ist auch die einzelnen Vertragspositionen.
6.3 Das Zahlungsziel ist 90 Tage netto ab Lager dem Ende des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkMonats in dem der Lieferumfang erhalten wurde und der Akzeptanz der Rechnung durch den Käufer. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich Sofern in der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenBestellung nichts anderes geregelt ist, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Käufer berechtigt, Verhandlungen über 1% Skonto bei Zahlungen innerhalb von 60 Tagen und 2% Skonto bei Zahlungen innerhalb von 30 Tagen in Abzug zu bringen.
6.4 Sofern der Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht, hat der Lieferant im Falle von Vorauszahlungen durch den Käufer eine Neufestsetzung von einer für den Käufer akzeptablen erstklassigen Bank ausgestellte, unwiderrufliche und unbedingte Bankgarantie auf erstes Verlangen in Höhe der Vorauszahlungen mit einem zwischen den Parteien vereinbarten Geltungsdatum zu stellen.
6.5 Bei Verzögerungen von angeforderten Materialbescheinigungen, Qualitätsunterlagen oder sonstigen Unterlagen, die Bestandteil des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis Lieferumfangs sind, ist der Verkäufer nur für Käufer berechtigt, das vereinbarte Zahlungsziel um die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Dauer der Verzögerung zu verlängern.
6.6 Der Käufer behält sich das Recht zur Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers entstehenoder seiner verbundenen Unternehmen mit den dem Lieferanten geschuldeten Zahlungen vor. Der Lieferant darf Forderungen gegenüber dem Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers an Dritte abtreten, kann er vom wobei der Käufer ersetzt verlangendiese Zustimmung nicht ohne guten Grund verweigern darf.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich 6.7 Zahlungen welche der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Rahmen des Vertrags leistet stellen keine Abnahme des Lieferumfangs oder von Teilen davon dar, und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder Lieferant wird durch eine solche Zahlung nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen von seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenVertrag freigestellt.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte ver- einbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung Rech- nung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte ver- steuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Ge- genansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht ge- macht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovoll- macht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten unerwartete n Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. 1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. 2 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § §320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. 3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. 4 Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen auftretenden Mängeln stehen.
5. 5 Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk Hersteller- werk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens min- destens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung Lie- ferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers Ver- käufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden zusteh- enden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührtbe- rührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gel- tend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen angemes- senen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgenerfol- gen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuerzzgl. Mehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Ver- tragsabschluß erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und u. Transportkosten berechtigt, . Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt er- setzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden jene Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch hier- durch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass daß sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß ord- nungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert Gegenstand verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag Kauf- vertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis Ver- hältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder Werk einschließlich Verladung im Werk EXW Incoterms 2020 ®, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab WerkExportlieferungen ferner Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangengesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug sofort proto- und spesenfrei an den Lieferer zu leisten, spätestens innerhalb von 12 30 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetnach Rechnungsdatum.
3. Der Verkäufer nimmt Soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung der bestellten Ware vom Lieferer nicht vertret- bare und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Marktpreis-, Material- und Rohstoffpreisänderungen, eintreten, die dazu führen, dass der Lieferer die Ware bzw. dazu benötigte Materialien und Leistungen nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige zu schlechteren wirtschaft- lichen Bedingungen beziehen kann, als dies im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Besteller absehbar war, ist er berechtigt, die mit dem Besteller vereinbarten Preise im Rahmen der verän- derten Umstände und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen, wenn die Ware – auch teilweise - erst mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden soll. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich Beträgt die Erhöhung des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tagesdem Besteller vereinbarten Kaufpreises mehr als 10%, an kann dieser innerhalb von einer Woche nach ihm gegenüber dazu erfolgter Mitteilung von dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kanngeschlossenen Vertrag zurücktreten.
4. Die Aufrechnung Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Be- steller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag demselben Vertragsver- hältnis wie die Kaufpreisforderung beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Ab einem Mindestbestellwert von EUR 50,00 erfolgen Lieferungen an den Besteller innerhalb Deutschlands kostenfrei. Bei Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von EUR 50,00 wird dem Besteller ein Mindermengenzuschlag von EUR 20,00 berechnet. Im Übrigen schuldet der Käufer die Verpackungs- und Transportkosten.
6. Gerät der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Zahlungsverzug, ist der Lieferer je Rechnung be- rechtigt Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich einer Verzugspauschale von EUR 40,00, angemessener Inkassokosten und Anwaltsge- bühren zu erheben und alle ausstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Außerdem ist der Lieferer zu weiteren Lieferungen aus laufenden Lieferverträgen nicht mehr verpflichtet.
7. Der Lieferer ist berechtigt, Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur Bestellers zunächst auf dessen älteste Schuld anzu- rechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Lieferer berechtigt, die Zahlung zu- nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8. Bei Rücksendungen von Ersatzteilen deren Rücksendungsgrund nicht der Lieferer zu vertreten hat bzw. denen nicht ein Mangel der gelieferten Ware zu Grunde liegt, werden Wiedereinlage- rungsgebühren sowie die entstandenen Versandkosten bei der Gutschrift wie folgt in Abzug ge- bracht: Nettowarenwert bis 100,00 EURO = 20%, Nettowarenwert ab 100,00 EURO = 15%, Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Bestellungen, wenn diese die per Paketdienst versendet werden, müssen bis spätestens 11.30 Uhr beim Lieferer eintreffen. Bestellungen, die per Spedition versen- det werden, müssen bis spätestens 10.30 Uhr beim Lieferer eintreffen.
9. Bei Zahlungsverzug oder drohender Zahlungsunfähigkeit der Vermögensverhältnisse des Bestellers kann der Lieferer nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus einem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts steht dem Lieferer ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 15 % des Netto- Warenwertes zu, soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
10. Nimmt der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist gekaufte Waren nicht ab (Annah- meverzug), tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereit- schaft ein. Zugleich kann der Lieferer ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenAufwands- pauschale für Lagerhaltungskosten verlangen. Diese beträgt ohne besonderen Nachweis 0,5 % der Kaufpreissumme je angefangener Woche und ist auf 5 % der Kaufpreissumme begrenzt. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtabnahme von Waren keine, geringere oder höhere Lagerkosten entstanden sind. Sons- tige Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager sind Festpreise bis zum vereinbarten Festpreiszeitpunkt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung entsprechend der Preisgleitklausel des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenAuf- tragnehmers.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung Die Preise gelten frei Baustelle einschließlich Verpackung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetMontage.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Während der Auftragsabwicklung eintretende Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber annoch hinzukommende öffentliche Abgaben, welche die Lieferung mittelbar oder un- mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich Soweit § 13 UStG zur Anwendung kommt, ist der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Leistungsempfänger (Auftraggeber) Steuerschuldner der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannUmsatzsteuer.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist komplett zu bezahlen, Abzüge sind nur in dem zuvor vereinbarten Umfange zulässig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehenZahlungsverzu- ges.
5. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Zinsen in Höhe des Zinssatzes von Großbanken für unge- deckte Kredite berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen dürfen an Angestellte wegen irgendwelcher vom Auftragnehmer nicht anerkannter Gegenansprüche des Verkäufers nur erfolgenAuftraggebers ist nicht statthaft; ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an dem Liefergegenstand noch so genannte Rest- und Nacharbeiten erforder- lich sind, unabhängig davon, ob diese zu den Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers gehören oder nicht.
7. Treten Lieferverzögerungen auf, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, so verschieben sich entsprechend die Fälligkeiten für alle bei Eintritt seines Verzuges noch offenen Zahlungen. Bei Lieferverzögerungen, die durch Hindernisse entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten ha t, ist der Auftraggeber verpflich- tet, die Zahlung zu leisten, wie sie bei Liefermöglichkeit fällig gewesen wäre.
8. Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht nur unter den Voraussetzungen gemäß Abschnitt VI auf den Auftraggeber über. Bis dahin hat der Auftraggeber den Liefergegenstand gegen Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl, Einbruch und Beschädigung zu versichern.
9. Die Einleitung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Nachrichten über eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisenerhebliche Verschlechterung seiner Vermögenslage berechtigen den Auftragnehmer, anstelle der vereinbarten Zahlungen, sofortige Zahlungen zu verlangen, sein Eigentumsrecht an den gelieferten Waren geltend zu machen, diese wegzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. In diesem Fall hat der Auftrag- geber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unberührt bleiben die weiteren Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Abschnitt VII.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden UmsatzsteuerUmsatz- steuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vor- lieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten Trans- portkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug An- nahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder o- der Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb in- nerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige diskont- fähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
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Preis und Zahlung. 1. Die vereinbarten Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werkunserem Betriebshof in Kelkheim im Taunus. Sie verstehen sich rein netto. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs- , Verladungs- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangenVersandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung Wir sind zur Kaufpreiserhöhung berechtigt, wenn der Kaufgegenstand vertragsgemäß oder Bereitstellung aufgrund eines nachträglichen Wunsches des Käufers erst später als vier Monate nach Vertragsabschluss ausgeliefert werden soll und Erhalt zwischen Vertragsabschluss und Übergabe des Kaufge- genstands an unseren Käufer sich der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle Preis des Verkäufers zu leis- tenHerstellers des Kaufge- genstands und damit unser Einkaufspreis ändern. Die dem Kaufpreiserhöhung gegenüber unserem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch darf hierbei die prozentuale Erhöhung unse- res Einkaufspreises nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindetübersteigen.
3. Der Verkäufer nimmt Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, sofort, spätes- tens bei Übergabe des Kaufgegenstandes, und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Er ist entweder in bar oder per bankbestätigtem Scheck zu entrich- ten. Skonti werden nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tagesgewährt, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kannsofern sie zuvor schriftlich vereinbart worden sind.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden von uns nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehennach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und stets nur erfüllungshalber angenommen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgenDer Käufer ermächtigt uns, bei allen Geschäften, bei denen der Kaufpreis nicht in bar oder per bankbestätigtem Scheck zu entrichten ist, Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit einzuholen.
6. Haben wir mit dem Käufer Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbar- ter Zinsen sofort zur Zahlung fällig, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisender Käufer mit der Zahlung einer Rate oder eines Teils einer Rate mehr als 7 Kalendertage in Rück- stand gerät. Einer zusätzlichen Mahnung unsererseits bedarf es nicht. Die gesamte Restschuld wird ferner sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim für ihn zuständigen Amts- gericht gestellt wird, sei es von ihm selbst oder von einem Gläubiger des Käufers.
7. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers verpflichtet sich dieser zur Zahlung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe.
8. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sofern wir nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erlangen, dass unser Zahlungs- anspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen in Abänderung der bislang bestehenden Zahlungsabrede nur gegen Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise Nicht enthalten nicht im Preis sind die Liefer- und Versandkosten., . Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung Liegt zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgenvier Monaten, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung den Preis für die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Lieferant des Preises zu verlangenVerkäufers den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder aufgrund Höherer Gewalt erhöht hat. An den vereinbarten Preis ist Erhöht der Verkäufer nur aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Dieses muss durch den Käufer binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verkäufer für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundenFristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers Lieferanten oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer Lieferant bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung die Preise entsprechend anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Preises zu verlangenvereinbarten Preises, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer Lieferant nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 vier Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer Lieferanten durch den Annahmeverzug des Käufers Bestellers entstehen, kann er vom Käufer Besteller ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden unter Abzug von 2 % Skonto innerhalb von 12 acht Tagen, rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Verkäufers Lieferanten zu leis- tenleisten. Die dem Käufer Besteller aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Skonti- Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer Lieferant nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel gegen Berechnung der Wechsel- und Diskontspesen zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer Lieferant über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer Lieferanten bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers Bestellers nur in einem Umfange zurückgehalten dem Umfang zurückbehalten werden, die der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehensteht.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers Lieferanten nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen.
6. Der Lieferant ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises zu verlangen.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers Ver- käufers oder bei Versen- dung Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, aus- schließlich Verpackung. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden UmsatzsteuerMehrwertsteuer. Soll die Liefe- rung Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten Vor- lieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebundenge- bunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug Annahme- verzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- tenleisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch hier- durch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber zahlungshal- ber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung Aufrech- nung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig rechtskräf- tig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange Um- fange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht Inkassovollmacht vorweisen. Lieferfristen und – termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lie- ferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten An- zahlung. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rah- men rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussper- rung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers oder seiner Erfüllungs- gehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Liefe- rung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung vom Verkäu- fer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug). Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung Schaden erwächst, so ist der Ver- käufer aus den gesetzlichen Bestimmungen haftbar. Für durch Ver- schulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer – ausgenommen Aus- xxxx- oder Überwachungsverschulden – nicht einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer nach Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist der Verkäufer verpflich- tet, den Käufer schadlos zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen kann. Der Verkäufer kann neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB und der Mahnung den Käufer auch abweichend von der Frist nach Ziffer III.2. durch ein anderes nach dem Kalender bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug setzen.
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