Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen. 3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor. 4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben. 5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen. 6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerktSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich gelten die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungenexklusive Umsatzsteuer, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgengesondert berechnet wird.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% SkontoPreise für Waren gelten „ex works“ (Incoterms 2000) ausschließlich Transportkosten, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenjedoch einschließlich üblicher Verpackung.
3. Reisezeiten und -kosten des Personals von MNS bei Leistungen am vom Auftraggeber bestimmten Ort sind zusätzlich zu angemessenen Sätzen zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Die Zurückhaltung Preise von Zahlungen oder die Aufrechnung mit GegenansprüchenMNS sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes Schriftliches erklärt ist, keine Festpreise. MNS ist insbesondere berechtigt, bei vereinbarten Lieferzeiten von über 4 Wochen nach Abschluss des Vertrages den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preis zu berechnen. Insbesondere ist MNS in einem solchen Fall berechtigt, Preise für noch nicht ausgelieferte Ware aufgrund von Währungsschwankungen anzupassen, soweit es sich um Waren handelt, die weder MNS in ausländischer Währung beschafft.
5. MNS ist berechtigt, Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages zu verlangen (§ 632 a BGB), soweit MNS im Rahmen eines Werkvertrages erbringt. Abgeschlossene Teile sind insbesondere solche, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert oder Gebrauchswert haben.
6. Sofern auf den Rechnungen von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindMNS nichts anderes vermerkt ist, ist ausgeschlossensind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach
7. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistetRechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechteist MNS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu verlangen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist MNS berechtigt, bereits ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnetzu verlangen.
8. Ist MNS zur Vorleistung verpflichtet, ohne dass es und werden ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer Fristsetzung bedarfwesentlichen Vermögensverschlechterung des Auftraggebers auszugehen ist, so kann MNS nach ihrer Xxxx entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Erfüllung der Leistung verlangen. Verweigert sich Auftraggeber diesem Verlangen, so ist MNS vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MNS anerkannt sind. Die Geltendmachung Ausübung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- Auftraggeber ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenansprüchen erfüllt sind und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN voraußerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
410. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erhebenSchecks und Wechsel akzeptiert MNS grundsätzlich nicht.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Liefer , Leistungs Und Zahlungsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Angebot nicht anders vermerktWerk, verstehen sich jedoch aus- schließlich Verpackung und Transportkosten. Zu den Preisen kommt die Preise von XXXX Mehrwertsteuer in Euro zzgl. der jeweils gültigen jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenHöhe hinzu.
2. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Liegen zwischen dem Vertragsab- schluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, sind Preis- änderungen zulässig. Es gilt dann der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto bar ohne jeden Abzug zahlbaran uns frei Zahlstelle München zu leisten, und zwar: 1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 0/0 sobald dem Käufer mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind. Zur Entgegennahme Der Restbetrag ist innerhalb von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen 15 Tagen nach Rechnungserhalt, spätes- tens jedoch 30 Tage nach Lieferung zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorleisten.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erhebenWechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zah- lungshalber entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Zahlungen Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte (§ 369 HGB, §§ 273, 320 BGB) stehen uns uneingeschränkt zu. Wir sind mit befreiender Wirkung insbesondere berechtigt, die Lie- ferung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisengegen Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen zu über- geben.
6. Bei Teillieferungen trägt Im Fall des Zahlungsverzugs stehen uns die gesetzlichen Rechte zu, ins- besondere auf Geltendmachung von Verzugszinsen und eines weiterge- henden Verzugsschadens. Unser Anspruch auf kaufmännischen Fällig- keitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
7. Befindet sich der Besteller Käufer mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, die anfallenden Kostenim Zeitpunkt des Verzugs mindestens 25 % unserer gesamten Forde- rungen aus der Geschäftsbeziehung ausmachen, und bezahlt er diese For- derung nicht vollständig innerhalb einer zu setzenden Nachfrist von min- destens zwei Wochen, werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Ge- schäftsbeziehung mit Ablauf der Nachfrist sofort zur Zahlung fällig. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Setzen der Nachfrist ausdrücklich hin- weisen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel oder Schecks des Käufers nicht eingelöst werden. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, die weitere Erfüllung unserer Vertragspflichten nur Zug um Zug gegen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte des Verkäufers bei Verzug des Käufers bleiben unberührt.
8. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder, im Fall prozessualer Gel- tendmachung, entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen hinsicht- lich des reklamierten Teils und soweit dieses Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht, die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder, im Fall prozessualer Geltendmachung, entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 1Vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Lieferanten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages zahlt Wienerberger die Preise gemäß diesem Punkt 10. Xxxxxx Wienerberger hat im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich Zusammenhang mit der Belieferung mit der Ware und der Erbringung der Leistungen ausschließlich die Preise von XXXX zu bezahlen, welche, außer in Euro zzglFällen, in denen Wienerberger vom Wahlrecht gemäß Punkt 6.3 Gebrauch macht, sämtliche dem Lieferanten entstandenen Kosten und Auslagen enthalten, inklusive der Kosten für Verpackung, Versicherung, Transport, Lieferung und Entladung sowie sämtlicher Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten. Der Lieferant ist berechtigt, Wienerberger die Preise für die Ware nach erfolgter Lieferung und Bereitstellung der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich Dokumentation gemäß Punkt 7 in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2Der Lieferant ist berechtigt, Wienerberger die Preise für die Leistungen nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Vereinbarung ist Rechnungen dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden. Der Lieferant übermittelt Rechnungen an die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leistenin der Bestellung angegebene Adresse. Die Rechnung des Lieferanten muss die Bestellnummer enthalten und in Bezug auf die Sprache, die Reihenfolge des Textes, die Positionen und Preise der Bestellung entsprechen. Mehr- oder Minderlieferungen bzw. - leistungen sind in der Rechnung gesondert anzuführen. Bei Zahlungen Sendungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung EU hat jede Rechnung die Zolltarifnummer und das Eigengewicht der Ware sowie die UID-Nummern der Vertragsparteien zu enthalten. Für den Fall, dass die Rechnung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% SkontoLieferanten nicht den Punkten 10.5 und 10.6 entspricht, wenn dies vorher explizit kann Wienerberger die Neuausstellung der Rechnung in Übereinstimmung mit Punkt 10.5 und 10.6 verlangen. Zahlungsfristen beginnen zum festgelegten Zeitpunkt, frühestens jedoch nach Wareneingang bzw. Abschluss der Leistungserbringung und nach Einlangen der Rechnungen in Übereinstimmung mit Punkt 10.5 und 10.6 sowie Erfüllung der Bedingungen zu CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung gemäß Punkt 4.7. Bei Reklamationen oder falls Wienerberger einen Teil des vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrages bestreitet, beginnt die Zahlungsfrist erst nach vollständiger Erledigung der Reklamationen bzw. des Streits. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 60 Tage ab dem Ende des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Vorstehender Skonto darf Eine Zession von Rechnungsbeträgen ist nur unter mit der Voraussetzung vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wienerberger zulässig. Eine von Wienerberger geleistete Zahlung stellt keine Abnahme oder Genehmigung der Ware bzw. Leistungen oder eines vom Lieferanten in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen Rechnung gestellten Betrages dar und beeinträchtigt auch keine Rechte oder die Aufrechnung mit GegenansprüchenRechtsbehelfe, die weder Wienerberger möglicherweise gegenüber dem Lieferanten zustehen, insbesondere das Recht, zu viel oder irrtümlich an den Lieferanten bezahlte Beträge zurückzubekommen. Für Zahlungsverzug seitens Wienerberger vereinbaren die Vertragsparteien Verzugszinsen von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz höchstens 5% p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorab Fälligkeit.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1.) 1Die Preise gelten – zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzli- cher Höhe am Tag der Rechnungstellung - mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versicherung, Entladung sowie Fracht- und Montagekosten. Xxxxxx Bei Bestellun- gen im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise Rechnungswert von XXXX in Euro zzgl. unter € 100,- (€uro einhundert) hat der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert Lieferer Anspruch auf eine zusätzliche Bearbeitungs- pauschale von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten 20 (zwanzig) v.H. des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenRechnungswertes.
2.) 1 Treten nach Abschluß des Verkaufs- oder Lie- fervertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen ein, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder geänder- ten Rohstoffkosten, so ist der Lieferer berechtigt aber nicht verpflichtet die Preise angemessen zu ändern. Mangels besonderer Vereinbarung ist 2Im Falle sol- cher nachträglicher Preisänderungen des Lieferers sind dem Besteller die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenKostensenkungen oder Kostenerhöhungen nachzuweisen.
3.) 1Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung 2Die Gewäh- rung von Zahlungen oder Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Verein- barung. 3Für den Zahlungsverzug des Bestellers gelten die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorgesetzlichen Bestimmungen.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 .) 1Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist JAHN der Lieferer berechtigt, einen Zuschlag von mindVorauszahlung zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zu- rückzubehalten. 30% zu erheben2Ist der Zahlungsanspruch des Lieferers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefähr- det, kann der Lieferer vom Besteller eine angemessene Vor- auszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen. 3Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. 4Nach erfolglosem Ablauf einer Frist nach Satz 2 ist der Lie- ferer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung .) 1Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkungzu, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisenseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrit- ten oder vom Lieferer anerkannt sind. 2Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be- ruht.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Preis und Zahlung. 13.1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerktDie Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich die Preise ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von XXXX OERLIKON AM in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30
b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum.
3.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlungen für Preise, die Zahlung innerhalb von 30 auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen ab nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
33.4. Die Zurückhaltung von Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
3.5. Sämtliche Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchensind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten.
3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindunter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, ist ausgeschlossenbis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden.
3.7. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung Ausstellung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen Akkreditivs durch den Besteller keine rechtsverbindliche WirkungKUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Weitere Rechts- Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN voreines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 18.1 Der Kaufpreis der Sachen/Dienstleistungen ist der Preis, der in der Bestellung genannt wird und, wenn nicht von Syngenta schriftlich anderes vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer, aber inklusive aller übrigen Kosten. Xxxxxx Falls zutreffend wird die zu bezahlende Umsatzsteuer nach der vor Ort geltenden Gesetzgebung berechnet. Wenn in der Bestellung kein Preis genannt wird, gilt der zuletzt angegebene Preis oder der Marktpreis zum Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, welcher Preis der niedrigste ist. Alle Preise sind fest und gelten Delivered Duty Paid gemäß den Incoterms (aktuellste Version), wie sie von der Internationalen Industrie- und Handelskammer verfasst wurden, und inklusive einer soliden Verpackung und aller übrigen Kosten des Verkäufers im Angebot Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn nicht anders vermerktschriftlich anderes vereinbart wurde.
8.2 Syngenta hat das Recht, verstehen sich die Preise von XXXX passende Preisanpassungen durchzuführen (unter der Voraussetzung, dass dies nach den geltenden Rechnungsstellungsregeln/Steuerregeln möglich ist), und zwar in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und LeistungenBezug auf Handlungen, die später Syngenta im Rahmen des Vertrages zu verrichten gezwungen ist und erst hat ausführen müssen, nachdem der Vertrag geschlossen war. Beispiele solcher Handlungen sind das Einsammeln, Trocknen und Wiegen der Sachen. Diese Preisanpassung gilt als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht ein Rabatt auf den Kaufpreis, den Syngenta dem Verkäufer für die Sachen schuldet. Syngenta verfasst selbst eine Rechnung und sendet diese an den Verkäufer (dadurch ist keine separate Rechnung von Syngenta notwendig). Die Weise, auf die Syngenta im Namen des Verkäufers die Rechnung anpasst, wird
8.3 Jede Preiserhöhung, ungeachtet des Grundes, erfordert eine explizite, vorherige und schriftliche Genehmigung von Syngenta.
8.4 Wenn es nicht sonst wie schriftlich vereinbart wurde, stellt der Verkäufer Dienstleistungen auf der Grundlage der Zahl der Arbeitsstunden in Rechnung. Syngenta hat das Recht, eine Rechnung abzulehnen, wenn dieser nicht die betreffende Bestellung von Syngenta sowie eine unterzeichnete Stundenspezifikation beigefügt ist.
8.5 Dort, wo die Parteien vereinbart haben, dass bestimmte Zahlungen über selfbilling stattfinden, gilt das Folgende: Syngenta als Kunde und selfbiller stimmt zu:
(i) im Namen von und für den Verkäufer Rechnungen zu erstellen und alle erforderlichen Details in der Rechnung zu nennen, sodass diese als Umsatzsteuerrechnung gilt;
(ii) in der Rechnung eine Erklärung aufzunehmen, dass „jede genannte Mehrwertsteuer von der verkaufenden Partei an das Finanzamt abgeführt werden muss“;
(iii) ein Register mit den Namen, Adressen und Umsatzsteuernummern aller Verkäufer, die sich mit dem selfbilling einverstanden erklärt haben, zu führen;
(iv) den Verkäufer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Syngenta ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer ändert, ihre Umsatzsteuerregistrierung einstellt oder ihr Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens als laufendes Unternehmen verkauft;
(v) den Verkäufer darüber zu informieren, wenn die Ausgabe der Eigenrechnungen an eine dritte Partei in Auftrag gegeben wird;
(vi) notfalls die unterzeichnete Mitteilung aufzubewahren, in der der Verkäufer die Eigenrechnung akzeptiert. Der Verkäufer stimmt zu:
(i) Syngenta Zustimmung zu erteilen, mittels selfbilling im Namen des Verkäufers und für ihn Rechnungen auszustellen, zu erneuern und Kopien der Rechnungen zu fertigen;
(ii) solche Rechnungen von Syngenta zu akzeptieren und aufzubewahren und anschließend keine weiteren Verkaufsrechnungen auszustellen für die Transaktionen, die unter den Vertrag fallen;
(iii) den Vertrag zu unterzeichnen und eine von beiden Parteien unterzeichnete Xxxxx des Vertrages aufzubewahren;
(iv) Syngenta unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er seine Umsatzsteueridentifikationsnummer ändert, seine Umsatzsteuerregistrierung einstellt oder sein Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens als laufendes Unternehmen verkauft;
(v) beim Finanzamt für die vom Verkäufer geschuldete Umsatzsteuer, die auf der ihm von Syngenta versandten Rechnung genannt wird, eine Erklärung einzureichen;
(vi) für die richtige Berechnung der Umsatzsteuer in jeder Rechnung, die Syngenta im Namen des Verkäufers unter selfbilling fertigt, haftbar zu bleiben und zudem für den Inhalt der Rechnung haftbar zu bleiben, sodass diese eine gültige Umsatzsteuerrechnung bildet.
(vii) Die Regeln, die für das selfbilling gelten, sind nicht anwendbar, wenn es sich beim Einkauf von Sachen um eine Handlung handelt, die laut dem belgischen Umsatzsteuergesetz in Belgien stattfindet, oder wenn diese Handlung außerhalb der Europäischen Union stattfindet und von einem in Belgien niedergelassenen Lieferanten verrichtet wird. In diesen beiden Fällen kann das selfbilling nur angewandt werden, behält sich JAHN vorwenn beide Parteien diesbezüglich vorab einen schriftlichen Vertrag gemäß dem belgischen Umsatzsteuergesetz geschlossen haben, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgendem alle Modalitäten und Regeln zum selfbilling enthalten sind.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist 8.6 Wenn nicht speziell anderes vereinbart wurde, findet die Zahlung Bezahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum Empfang einer gültigen Rechnung statt. Dies ist jedoch keine Endfrist.
8.7 Unvermindert anderer Rechte oder Rechtsmittel behält sich Syngenta das Recht vor, einen Betrag, den der Verkäufer zu leistenirgendeinem Zeitpunkt Syngenta oder einer Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaft von Syngenta schuldet, mit einem Betrag, den Syngenta aufgrund des Vertrages dem Verkäufer schuldet, zu verrechnen.
8.8 Keine einzige von Syngenta verrichtet Bezahlung bedeutet die Akzeptanz der gelieferten Sachen/Dienstleistungen und beinhaltet auf keine einzige Weise eine Beschränkung eventueller anderer Ansprüche oder Rechte von Syngenta gegenüber dem Verkäufer.
8.9 Syngenta hat jederzeit das Recht, Subunternehmer und Lieferanten direkt zu bezahlen. Bei Die so verrichteten Zahlungen innerhalb werden von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skontoden Zahlungen abgezogen, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen die dem Verkäufer geschuldet werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenbeziehungsweise vom Verkäufer Syngenta erstattet werden.
3. 8.10 Die Zurückhaltung von Zahlungen Nichterfüllung der in der Bestellung angegebenen oder die Aufrechnung sonst wie vereinbarten Anforderungen hinsichtlich der Rechnungsangaben, Versandempfehlungen und Packlisten sowie das nicht vollständige Ausfüllen dieser Dokumente mit Gegenansprüchenallen notwendigen Angaben berechtigt Syngenta, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindZahlungsverpflichtung an den Verkäufer auszusetzen.
8.11 Die Bezahlung durch Syngenta beinhaltet auf keine einzige Weise einen Rechtsverzicht.
8.12 Syngenta hat immer das Recht, zum am Rechnungsdatum geltenden Kurs in Euro zu zahlen.
8.13 Wenn der Verkäufer eine vereinbarte oder eine ihm aufgrund irgendeiner gesetzlichen Bestimmung zukommende Befugnis zur Preiserhöhung ausübt, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistetSyngenta befugt, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechteden Vertrag zwischen dem Verkäufer und Syngenta ohne Inverzugsetzung und ohne dazu schadensersatzpflichtig zu sein, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vormit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Angebot nicht anders vermerktWerk, verstehen sich jedoch ausschließlich Entladung. Zu den Preisen kommt die Preise von XXXX Umsatzsteuer in Euro zzgl. der jeweils gültigen jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenHöhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Verkäuf ers zu leisten.
3. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Bei den in Katalogen angegebenen Preisen bzw. den diesen beigefügten Preislisten behält sich der Verkäufer Preisänderungen grundsätzlich vor. Die Preise gelten zum Zeitpunkt des Drucks der Kataloge bzw. Preislisten.
4. Die Rechnungen des Verkäufers gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Käufer innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist.
5. Die Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung genannt oder vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leistenerfolgen. 6.Sollten Umstände bekannt werden, die die Bonität des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, ist der Verkäufer berechtigt, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen. In diesem Fall ist der Verkäufer weiterhin berechtigt, nach seiner Xxxx Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so nach Fälligkeit werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten 8 % p.a. über dem Basiszinssatz p.a. berechnet.Zahlungen gelten grundsätzlich erst dann als erfolgt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarfwenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lastendes Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer haftet nicht beglichen sindfür rechtzeitige Vorlegung. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheckbetrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Verkäufer ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtetgrundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. In einem solchen Dies gilt auch im Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während anderslautender Bestimmungen des Ruhens Käufers. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
48. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigtDas Recht, einen Zuschlag von mind. 30% zu erhebenZahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu,als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Angebot Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis.
8.2 Der Kunde trägt auch die Kosten der Standardlieferung und – soweit solche anfallen - für das Handling. Die preise der Produkte von TED beinhalten diese Kosten nicht, sofern nicht anders vermerktausdrücklich angegeben, verstehen Bei Fragen zu Liefer- und Handlingkosten wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kunden Service Team oder Ihren Key Account Manager.
8.3 Übersteigt die Vertragsdauer ein Jahr, kann TFD die Preise von XXXX jederzeit für die Produkte durch Benachrichtigung des Kunden erhöhen.
8.4 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien versteht sich der Preis der Produkte ausschließlich Mehrwertsteuer (MWSt) in Euro zzgl. der Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto gesetzlich geltenden Satzes, Zöllen und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen Verbrauchsteuern und Leistungenaller sonstigen Zuschläge, Steuern und Zölle, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht (mittelbar oder unmittelbar) auf den Verkauf, die Lieferung und Verwendung der Produkte erhoben werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/die sämtlich vom Kunden zusätzlich zu dem Preis der Produkte zu zahlen sind.
8.5 Vorbehaltlich geltenden zwingenden Rechts kann TFD dem Kunden die Produkte zum Zeitpunkt der Verladung an den Frachtführer (oder Materialpreis- und/wenn die Produkte gemäß Ziffer 5.6 oben als geliefert gelten) oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich jederzeit danach in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2. Mangels besonderer 8.6 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung ist zwischen den Parteien zahlt der Kunde die Zahlung Rechnung in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leistennach dem Rechnungsdatum. Bei Zahlungen innerhalb Die Zahlung erfolgt auf das von 14 Tagen – unter TFD schriftlich benannte Bankkonto. Die Rechtzeitigkeit der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln Zahlung ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenein wesentlicher Vertragsbestandteil.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird 8.7 Wenn der Kunde eine im Rahmen des Vertrags fällige Zahlung später als vereinbart geleistetan TFD nicht bis zum Fälligkeitstermin der Zahlung leistet, so werden für zahlt der Kunde unbeschadet weiterer Rechte von TFD auf den überfälligen Betrag Zinsen in der gesetzlichen Höhe sowie gegebenenfalls Schadensersatz und sonstige jeweils zutreffende Kosten. Darüber hinaus ist TFD berechtigt, in Bezug auf jeglichen Vertrag zwischen dem Kunden und TFD die Zwischenzeit unter Vorbehalt Lieferung der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX der Versendung befindlichen Produkte zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- stoppen und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorSendungen ganz oder teilweise wie in Ziffer 5.2 oben dargelegt zurückzuhalten.
48.8 Der Kunde zahlt alle nach dem Vertrag fälligen Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung (außer nach Gesetz erforderlicher Abzug oder Einbehaltung). Bei Mindermengen bis TFD kann jederzeit – ohne Begrenzung sonstiger TFD gegebenenfalls zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe – jeden TFD vom Kunden geschuldeten Betrag gegen einen von TFD an den Kunden zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erhebenzahlenden Betrag aufrechnen.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 13.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung EXW ab Werk des Lieferanten (Incoterms 2020) inklusive Transportverpackung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und Versand sowie Zöllen und sonstigen Steuern. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich Glen Dimplex Deutschland GmbH Kontakt Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx
3.2 Bei Teillieferungen oder -leistungen nach Ziffer 4.2 steht dem Lieferanten ein Anspruch auf entsprechende Teilzahlungen zu.
3.3 Der Lieferant wird die Preise entsprechend anpassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung unvorhersehbare wesentliche Kosten- erhöhungen oder -senkungen hinsichtlich preis- relevanter Bestandteile eintreten, die der Lieferant nicht zu vertreten hat und die Bestandteil der ursprünglichen Preiskalkulation waren. Solche wesentlichen Kostenerhöhungen oder -senkungen können insbesondere auf neu erhobenen Gebühren, zusätzlichen oder geänderten Abgaben oder Steuern, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, Änderungen der Material- oder Herstellungskosten, insbesondere der Energiekosten, Transport-/ Frachtkosten einschließlich Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Änderungen infolge von XXXX Wechselkursschwankungen beruhen. Der Preis wird in Euro zzgl. Abhängigkeit von der Preisänderung der preis- relevanten Komponente entsprechend dem jeweiligen Bezugspunkt und dem Anteil der preis- relevanten Komponente am Endprodukt angepasst.
3.4 Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerHöhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Bei Lieferungen und LeistungenLeistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Besteller zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer recht- zeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der recht- zeitigen und vollständigen Mitteilung behält sich der Lieferant die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der Europäischen Union ist der Lieferant berechtigt, die später als drei Monate gesetzliche Umsatzsteuer nachzu- berechnen, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgendem jeweiligen Versand einen Ausfuhr- nachweis an den Lieferanten übersendet.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter 3.5 Rechnungen sind dreißig (30) Tage nach Erhalt der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen Rechnung durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vorfällig.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 3.6 Der Besteller ist JAHN zur Aufrechnung und Zurück- behaltung nur berechtigt, einen Zuschlag von mindwenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 30% zu erhebenDie Abtretung bestehender Ansprüche gegen den Lieferanten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.
53.7 Tritt nach Abschluss des Vertrags eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers ein, die den Anspruch des Lieferanten auf Zahlung gefährdet, so kann der Lieferant die Leistung von der Vorleistung des Bestellers oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte Dem Besteller steht der Beweis offen, dass dies dem Lieferant schon vor Abschluss des Vertrags bekannt war oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisenbekannt hätte sein müssen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Angebot Die Preise der Preisliste und der Angebote des Lieferanten, soweit dort nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise von XXXX netto Kasse (ohne Abzüge) ab Werk, jedoch zuzüglich etwa Versand und MwSt in Euro zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen gesetzlichen MehrwertsteuerHöhe.
2. Bis zu einem Warenwert Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber dem Lieferanten auch aus anderen Verträgen voraus.
3. Bei Bestellung von 5.000,00 Euro gehen Porto Kataloggeräten sind die jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preislisten des Lieferanten maßgeblich. Liegt zwischen Bestellung und Verpackung zu Lasten Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so ist der im Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis des BestellersLieferanten maßgeblich.
4. Ab einem Warenwert Bei Bestellung von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen Sondergeräten und LeistungenAnlagen hat der Lieferant das Recht, die später als drei Monate Lohn- und Materialpreiserhöhungen, soweit sie nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werdenAngebotsabgabe bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung eintreten, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem entsprechenden angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenBeträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Vertragspartner ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
25. Mangels besonderer Vereinbarung Nicht veranschlagte Arbeiten werden nach den vom Vertragspartner zu bescheinigenden Lohnstunden zuzüglich etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen und nach dem verbrauchten Material zu Tagespreisen berechnet. Sonder- oder Änderungswünsche des Vertragspartners nach Auftragsbestätigung oder nach begonnener Fertigung werden ebenfalls gesondert berechnet.
6. Gerät der Vertragspartner mit der Abnahme der Ware oder einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, ist der Lieferant berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
7. Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Zahlung Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Lieferanten durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
8. Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn dem Lieferanten nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners ergibt. Tritt der Lieferant aus diesem Grund berechtigt zurück, hat der Vertragspartner die gelieferte Xxxx auf Kosten des Vertragspartners zu kennzeichnen, gesondert zu lagern und abholen zu lassen. Anstatt zurückzutreten, kann er dem Vertragspartner Verkauf, Vermischung, Be- und Verarbeitung untersagen, weitere Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen verlangen. Ansprüche des Lieferanten auf Schadensersatz bleiben unberührt.
9. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbarzu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Zur Entgegennahme von Wechseln Maßgebend für das Datum der Zahlung ist XXXX nicht verpflichtetder Eingang beim Lieferanten. Etwaige Wechselspesen gehen Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu Lasten verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenVerzugs bleibt unberührt.
310. Die Zurückhaltung Zahlungen erfolgen in EURO bzw. in dem im Zeitpunkt der Zahlung in Deutschland gesetzlichen Zahlungsmittel, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Vereinbarung.
11. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1Der Preis ergibt sich aus dem Vertrag. Xxxxxx Bei Maßänderungen ändert sich der Preis im Angebot Verhältnis zur Mehr- oder Minderleistung. Der Unternehmer gewährt eine Preisgarantie von 4 Monaten ab Vertragsabschluss. Bei Aufträgen, die erst nach Ablauf dieser 4 Monate zur Ausführung kommen, gelten die zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preise. Die Bezahlung hat zu erfolgen: abzüglich 2 % Skonto bei Anlieferung oder nach Rechnungslegung rein netto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, deren Höhe sich nach Xxxx des Unternehmers auf einen Zinsfuß mit 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deut- schen Bundesbank, oder auf die vom Unternehmer selbst zu zahlenden Bankzinsen beziffert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist maßgebend nicht anders vermerktdie Absendung, verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzglsondern der Eingang. der jeweils gültigen gesetzlichen MehrwertsteuerSchecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro Wechselposten gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei HausDer Unternehmer stellt für eingebaute Teillieferungen eine Vorabrech- nung, hierfür gelten die gleichen Zahlungsbedingungen. Für Lieferungen Der Vertreter und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen Monteure des Unternehmers sind nicht inkassoberechtigt. Vereinba- rungen der Vertreter des Unternehmers mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist dem Besteller über die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leistenVermittlungsprovision schließen diese in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Diese sind nicht Bestandteil des Vertrages. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter Annahmeverzug ist der Voraussetzung Besteller zur Zahlung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2vollen Preises verpflichtet, da es sich bei der Ware um anderweitig nicht verwendbare Maßfenster handelt. Kündigt der Besteller den Vertrag, gilt § 649 BGB. Wir können auch 15% Skontodes Vertrags- wertes pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten fordern, wenn dies vorher explizit vereinbart wurdedie Kündigung vor dem Produktionsbeginn erfolgt. Vorstehender Skonto darf nur unter Dem Käufer bleibt der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt niedrigeren Schadens vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Sofern der Dritte nicht beglichen sindin der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens haftet der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch Käufer für den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN voruns entstandenen Schaden.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Ausführungsbedingungen
Preis und Zahlung. 13.1 Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in dem VERTRAG angegebenen, diese sind bis zur Erfüllung des VER- TRAGS fest und verbindlich. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerktFür Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in dem VERTRAG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von POHLAND AG für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung. Sämtliche Preise verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto ohne Aufwand-, Umsatz-, Mehrwertsteuern oder vergleichbare Steuern und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenAbgaben.
2. Mangels besonderer Vereinbarung 3.2 Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist die vollständige Zahlung für den LIEFERGEGENSTAND innerhalb von 30 dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenRechnungsstellung durch POHLAND AG fällig.
33.3 Wenn der KUNDE einem in der Rechnung aufgeführten Posten oder einer dort aufgeführten Gebühr widerspricht, hat der KUNDE den strittigen Posten oder den Betrag der strittigen Gebühr und die Gründe für diesen Widerspruch innerhalb dieses Zeitraums von dreissig (30) Tagen schriftlich anzugeben. Die Zurückhaltung Alle unstrittigen Beträge bleiben allerdings wie oben angegeben fällig.
3.4 Nach Ermessen von Zahlungen oder die Aufrechnung POHLAND AG werden mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen Wirkung ab dem Fälligkeitsdatum des Saldos Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über sechs Prozent (6 %) pro Jahr auf einen ausstehenden Saldo berechnet.
3.5 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind sämtliche unstrittigen Zahlungen gemäss den vereinbarten Zahlungsbe- dingungen ohne Abzüge für Nachlässe oder Aufrechungen oder anderweitige Abzüge zu leisten.
3.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist POHLAND AG nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem Basiszinssatz p.a. berechnetLIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, ohne dass es einer Fristsetzung bedarfbis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. Die Geltendmachung POHLAND AG ist nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die Herstellung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX VER- TRAG zu stoppen, welcher nicht Bestandteil des LIEFERGEGENSTAND der geschuldeten Leistung ist, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens wurden.
3.7 Haben der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen KUNDE und POHLAND AG die Ausstellung eines Akkreditivs durch den Besteller keine rechtsverbindliche WirkungKUNDEN zu Gunsten von XXXXXXX AG vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, unbedingt und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank ausge- stellt sein. Weitere Rechts- Das Akkreditiv bleibt bis zur Lieferung der Gesamtheit des LIEFERGEGENSTANDS und Schadensersatzansprüche neunzig (90) Tage danach gültig. POHLAND AG behält sich JAHN das Recht zur Genehmigung der ausstellenden Bank vor. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage der einvernehmlich schriftlich vereinbarten Dokumente.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerkt3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, gelten die Preise des AN „ex works“ (Incoterms 2010), zuzüglich Verpackungskosten in marktüblicher Höhe und Kosten für etwaige Montageleistungen sowie bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungennetto ohne Umsatzsteuer, die später vom AG zusätzlich zu vergüten ist.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der AN berechtigt, bei Lieferterminen von mehr als drei Monate sechs Wochen nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werdendem Datum der Auftragsbestätigung den Preis gemäß tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen, behält sich JAHN vorwie z.B. von Lohn-, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- Material-, Energie- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung Transportkosten, anzupassen und dem AG zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgenberechnen, insgesamt jedoch höchstens um fünf Prozent des Lieferwertes.
23.4 Die durch Änderungswünsche des AG entstehenden Mehrkosten kann der AN dem AG auch dann belasten, wenn der AN den Änderungen zugestimmt hat.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis netto Kasse (ohne Abzug) unmittelbar nach Erhalt der gelieferten Ware bzw. bei Werkverträgen nach dessen Abnahme und Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
3.6 Mangels besonderer Vereinbarung ist bei Aufträgen im Wert von über EUR 100.000,- die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug a-conto des AN zu leisten. Bei Zahlungen , und zwar: 1/3 Anzahlung nach Zugang der Auftragsbestätigung, 1/3 sobald dem AG mitgeteilt wurde, dass die Hauptteile versandbereit sind; 1/3 vor Versand innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung nach Gefahrübergang gemäß nachstehender Regelung in Ziffer 5.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem AG gegen Forderungen des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% SkontoAN nur zu, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werdenseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt unbestritten oder vom AN anerkannt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro Das Recht zur Aufrechnung steht dem AN uneingeschränkt zu. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den AG ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenansprüchen erfüllt sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbaroder bei Mängeln der Lieferware diese Mängel festgestellt, vom AN anerkannt oder vom AG wenigstens glaubhaft gemacht sind (z.B. durch schriftliche Bestätigung einer unabhängigen, sachkundigen Person) und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führenAN.
33.9 Ist der AN zur Vorleistung verpflichtet und werden ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des AG auszugehen ist, so kann der AN nach seiner Xxxx entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, ist der AN vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden bis dahin für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarfden AG erbrachten Leistungen sind vom AG zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, Vermutung einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des AG ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkunginsbesondere gegeben, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisener Wechsel oder Schecks aus von ihm zu vertretenden Umständen nicht einlöst.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Preis und Zahlung. 16.1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerkt, Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Lieferung, die erst nach mehr als 4 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen soll, gelten abweichend von unserer Auftragsbestätigung die Preise von XXXX in Euro zzgl. zum Zeitpunkt der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenLieferung.
26.2. Mangels besonderer Vereinbarung Der Rechnungsbetrag ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei Teillieferungen und Mängelrügen ist ein entsprechender Abschlag fällig. Wir sind berechtigt, bei allen späteren Zahlungen als 14 Tagen nach Datum der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit GegenansprüchenRechnung, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sinduns tatsächlich entstehenden Zinsen, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen mindestens aber in Höhe von acht Prozentpunkten 2 % über dem Basiszinssatz p.ajeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, einer achten. berechnetGeraten wir infolge unvorhergesehener oder unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, nicht rechtzeitige oder nicht einwandfreie Selbstbelieferung von Rohstoffen sowie sonstige Betriebsstörungen, in Verzug, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, es sei denn, der Käufer hat wegen des Verzugs kein Interesse mehr an der Lieferung.
3.2. Bei höherer Gewalt werden wir die Bestellung nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich ausführen.
3.3. Eine uns im Verzugsfall gesetzte Frist ist nur versäumt, wenn wir nicht innerhalb derselben die Lieferung ausführen oder nicht die Versandbereitschaft dem Kunden anzeigen.
3.4. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern uns betriebliche Notwendigkeiten dazu zwingen. Ersatzansprüche des Käufers können
6.1. besonderen Verzugssetzung bedarf es nicht. Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet. Skontoabzug wird nur nach Bezahlung fälliger Schulden anerkannt. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht das nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlagen der in Zahlung gegebenen Urkunden. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht. Unsere Fahrer und Außendienstmitarbeiter sind ohne dass es einer Fristsetzung bedarfschriftliche Vollmacht nicht zur Annahme von Zahlungen und sonstigen Vergütungen befugt. daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Käufer wegen des Verzuges hinsichtlich des ausstehenden Teiles der Lieferung kein Interesse an der Leistung insgesamt mehr hat.
3.6. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenGefahren aus der Lieferung (Gewichtsverlust, Volumenverlust, Unfälle, Beschlagnahme, Brand usw.) und deren Folgen, gehen grundsätzlich bei Übergabe der Ware in unseren Werken auf den Käufer über. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Dies gilt auch bei frachtfreier bzw. cif Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtetbei der Abholung der Ware.
3.7. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während allen Fällen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, rollt die Ware auf Rechnung und Gefahr des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen Käufers. Bei Lieferung mit unseren eigenen Lastzügen erfolgt die Zufuhr zur Verwendungsstelle nur soweit, wie die Straße oder das Betriebsgelände für den eingesetzten Lastzug befahrbar ist. Entsteht an Gebäuden, baulichen Anlagen, Anpflanzungen oder sonstigen Gegenständen durch den Besteller keine rechtsverbindliche WirkungLkw ein Schaden, so sind wir dafür nicht haftbar, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende WirkungDiese Regelung gilt dann, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisender Abladeort auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers angefahren wurde.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Kompost Und Kompostprodukten
Preis und Zahlung. 18.1 Der Kaufpreis der Sachen/Dienstleistungen ist der Preis, der in der Bestellung genannt wird und, wenn nicht von Syngenta schriftlich anderes vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer, aber inklusive aller übrigen Kosten. Xxxxxx Falls zutreffend wird die zu bezahlende Umsatzsteuer nach der vor Ort geltenden Gesetzgebung berechnet. Wenn in der Bestellung kein Preis genannt wird, gilt der zuletzt angegebene Preis oder der Marktpreis zum Zeitpunkt der Lieferung, je nachdem, welcher Preis der niedrigste ist. Alle Preise sind fest und gelten Delivered Duty Paid gemäß den Incoterms (aktuellste Version), wie sie von der Internationalen Industrie- und Handelskammer verfasst wurden, und inklusive einer soliden Verpackung und aller übrigen Kosten des Verkäufers im Angebot Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn nicht anders vermerktschriftlich anderes vereinbart wurde.
8.2 Syngenta hat das Recht, verstehen passende Preisanpassungen durchzuführen (unter der Voraussetzung, dass dies nach den geltenden Rechnungsstellungsregeln/Steuerregeln möglich ist), und zwar in Bezug auf Handlungen, die Syngenta im Rahmen des Vertrages zu verrichten gezwungen ist und erst hat ausführen müssen, nachdem der Vertrag geschlossen war. Beispiele solcher Handlungen sind das Einsammeln, Trocknen und Wiegen der Sachen. Diese Preisanpassung gilt als ein Rabatt auf den Kaufpreis, den Syngenta dem Verkäufer für die Sachen schuldet. Syngenta verfasst selbst eine Rechnung und sendet diese an den Verkäufer (dadurch ist keine separate Rechnung von Syngenta notwendig). Die Weise, auf die Syngenta im Namen des Verkäufers die Rechnung anpasst, wird
8.3 Jede Preiserhöhung, ungeachtet des Grundes, erfordert eine explizite, vorherige und schriftliche Genehmigung von Syngenta.
8.4 Wenn es nicht sonst wie schriftlich vereinbart wurde, stellt der Verkäufer Dienstleistungen auf der Grundlage der Zahl der Arbeitsstunden in Rechnung. Syngenta hat das Recht, eine Rechnung abzulehnen, wenn dieser nicht die betreffende Bestellung von Syngenta sowie eine unterzeichnete Stundenspezifikation beigefügt ist.
8.5 Dort, wo die Parteien vereinbart haben, dass bestimmte Zahlungen über selfbilling stattfinden, gilt das Folgende: Syngenta als Kunde und selfbiller stimmt zu:
(i) im Namen von und für den Verkäufer Rechnungen zu erstellen und alle erforderlichen Details in der Rechnung zu nennen, sodass diese als Umsatzsteuerrechnung gilt;
(ii) in der Rechnung eine Erklärung aufzunehmen, dass „jede genannte Mehrwertsteuer von der verkaufenden Partei an das Finanzamt abgeführt werden muss“;
(iii) ein Register mit den Namen, Adressen und Umsatzsteuernummern aller Verkäufer, die sich mit dem selfbilling einverstanden erklärt haben, zu führen;
(iv) den Verkäufer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Syngenta ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer ändert, ihre Umsatzsteuerregistrierung einstellt oder ihr Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens als laufendes Unternehmen verkauft;
(v) den Verkäufer darüber zu informieren, wenn die Preise Ausgabe der Eigenrechnungen an eine dritte Partei in Auftrag gegeben wird;
(vi) notfalls die unterzeichnete Mitteilung aufzubewahren, in der der Verkäufer die Eigenrechnung akzeptiert. Der Verkäufer stimmt zu:
(i) Syngenta Zustimmung zu erteilen, mittels selfbilling im Namen des Verkäufers und für ihn Rechnungen auszustellen, zu erneuern und Kopien der Rechnungen zu fertigen;
(ii) solche Rechnungen von XXXX Syngenta zu akzeptieren und aufzubewahren und anschließend keine weiteren Verkaufsrechnungen auszustellen für die Transaktionen, die unter den Vertrag fallen;
(iii) den Vertrag zu unterzeichnen und eine von beiden Parteien unterzeichnete Xxxxx des Vertrages aufzubewahren;
(iv) Syngenta unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er seine Umsatzsteueridentifikationsnummer ändert, seine Umsatzsteuerregistrierung einstellt oder sein Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens als laufendes Unternehmen verkauft;
(v) beim Finanzamt für die vom Verkäufer geschuldete Umsatzsteuer, die auf der ihm von Syngenta versandten Rechnung genannt wird, eine Erklärung einzureichen;
(vi) für die richtige Berechnung der Umsatzsteuer in jeder Rechnung, die Syngenta im Namen des Verkäufers unter selfbilling fertigt, haftbar zu bleiben und zudem für den Inhalt der Rechnung haftbar zu bleiben, sodass diese eine gültige Umsatzsteuerrechnung bildet.
(vii) Die Regeln, die für das selfbilling gelten, sind nicht anwendbar, wenn es sich beim Einkauf von Sachen um eine Handlung handelt, die laut dem belgischen Umsatzsteuergesetz in Belgien stattfindet, oder wenn diese Handlung außerhalb der Europäischen Union stattfindet und von einem in Belgien niedergelassenen Lieferanten verrichtet wird. In diesen beiden Fällen kann das selfbilling nur angewandt werden, wenn beide Parteien diesbezüglich vorab einen schriftlichen Vertrag gemäß dem belgischen Umsatzsteuergesetz geschlossen haben, in dem alle Modalitäten und Regeln zum selfbilling enthalten sind.
8.6 Unvermindert anderer Rechte oder Rechtsmittel behält sich Syngenta das Recht vor, einen Betrag, den der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt Syngenta oder einer Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaft von Syngenta schuldet, mit einem Betrag, den Syngenta aufgrund des Vertrages dem Verkäufer schuldet, zu verrechnen.
8.7 Keine einzige von Syngenta verrichtet Bezahlung bedeutet die Akzeptanz der gelieferten Sachen/Dienstleistungen und beinhaltet auf keine einzige Weise eine Beschränkung eventueller anderer Ansprüche oder Rechte von Syngenta gegenüber dem Verkäufer.
8.8 Syngenta hat jederzeit das Recht, Subunternehmer und Lieferanten direkt zu bezahlen. Die so verrichteten Zahlungen werden von den Zahlungen abgezogen, die dem Verkäufer geschuldet werden, beziehungsweise vom Verkäufer Syngenta erstattet werden.
8.9 Die Nichterfüllung der in der Bestellung angegebenen oder sonst wie vereinbarten Anforderungen hinsichtlich der Rechnungsangaben, Versandempfehlungen und Packlisten sowie das nicht vollständige Ausfüllen dieser Dokumente mit allen notwendigen Angaben berechtigt Syngenta, die Zahlungsverpflichtung an den Verkäufer auszusetzen.
8.10 Die Bezahlung durch Syngenta beinhaltet auf keine einzige Weise einen Rechtsverzicht.
8.11 Syngenta hat immer das Recht, zum am Rechnungsdatum geltenden Kurs in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgenzahlen.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter 8.12 Wenn der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht Verkäufer eine vereinbarte oder eine ihm aufgrund irgendeiner gesetzlichen Bestimmung zukommende Befugnis zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindPreiserhöhung ausübt, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistetSyngenta befugt, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechteden Vertrag zwischen dem Verkäufer und Syngenta ohne Inverzugsetzung und ohne dazu schadensersatzpflichtig zu sein, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vormit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 13.1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerktDie Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON METCO AG, WOHLEN für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung. Sämtliche Preise verstehen sich die Preise ohne Mehrwert-, Umsatz--, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein tieferer Preis von XXXX OERLIKON METCO AG, WOHLEN in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON METCO AG, WOHLEN berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich CHF 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 % vor dem Versand, 10 % nach der ENDABNAHME, jedoch nicht später als 90 Tage nach Ankündigung der Versandbereitschaft. Mangels besonderer Vereinbarung ist Die Zahlungen sind binnen einer Frist von dreissig (30) Tagen
b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum.
3.3. Zahlungen für Preise, die Zahlung innerhalb von 30 auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreissig (30) Tagen ab nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
33.4. Die Zurückhaltung von Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN richtet; der Verzugszins liegt jedoch in jedem Fall mindestens fünf Prozentpunkte (5
3.5. Sämtliche Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchensind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten.
3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON METCO AG, WOHLEN nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindunter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, ist ausgeschlossenbis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden.
3.7. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistetHaben der KUNDE und OERLIKON METCO AG, so werden für WOHLEN die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung Ausstellung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen Akkreditivs durch den Besteller keine rechtsverbindliche WirkungKUNDEN zu Gunsten OERLIKON METCO AG, WOHLEN vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Weitere Rechts- Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN voreines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Zoll und Einfuhrnebenabgaben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind Euro-Preise. Fakturierung erfolgt auch im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise von XXXX Exportgeschäft in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenEuro.
2. Mangels besonderer Vereinbarung Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die Kosten ihrer Verwertung oder - soweit dies möglich und von uns für zweckmäßig erachtet wird - die angemessenen Kosten, die zusätzlich für eine erneute Verwendung der Verpackung anfallen.
3. Preiserhöhungen hat der Besteller zu tragen, sofern die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. In anderen Fällen ist der Besteller verpflichtet, sich mit uns über eine Anpassung der Preise zu verständigen, wenn sich nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leistenKostenfaktoren, insbesondere Lohn-, Material- und Kapitalkosten wesentlich ändern. Bei Zahlungen einer unerheblichen Änderung steht uns ein einseitiges Preiserhöhungsrecht zu.
4. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skontorein netto fällig.
5. Skonto wird nicht gewährt, wenn dies vorher explizit vereinbart wurdesonstige Forderungen überfällig sind.
6. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werdenMontagekosten, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro Reparaturkosten, und Seminargebühren sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
37. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, den Verzugsschaden in Höhe des von uns beanspruchten Bankkredites geltend zu machen.
8. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit Gegenansprüchenanerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers zulässig.
9. Bei Exportaufträgen hat der Besteller zu unseren Gunsten 10 Tage vor dem vereinbarten Versandtermin ein unwiderrufliches, zu bestätigendes und abtretbares Akkreditiv bei der dem Besteller zu benennenden Bank über eine Außenhandelsbank seines Landes zu eröffnen, dass Zahlung bei Sicht gegen folgende Dokumente erfolgt: Übliche Handelsrechnung 4-fach, Spezifikation über die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sindZahl und Art der Wareneinheiten, ist ausgeschlossenSpeditionsübernahmebescheinigung mit dem Nachweis des unwiderruflichen Versandauftrages an Empfänger und Frachtbriefduplikat.
10. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so Euro-Paletten sind während der Warenübergabe kostenfrei zu tauschen oder werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen nachträglich in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarfRechnung gestellt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen spätere Rückgabe durch den Besteller keine rechtsverbindliche WirkungKunden an die Langmatz GmbH erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Weitere Rechts- Die Vergütung des Pfandbetrages setzt einen unbeschädigten, einwandfreien, gebrauchstauglichen und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN voruneingeschränkt wieder verwendbaren Zustands der Paletten voraus.
411. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigtEinweggebinde, einen Zuschlag von mindVerpackungsmaterial und Umverpackungen sind Bestandteil der bestellten Ware und gehen in das Eigentum des Bestellers über. 30% zu erhebenEbenso unterliegt die Abfallentsorgung aller mit der bestellten Ware verbundenen sonstigen Materialien (Verpackung etc.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen) der Entsorgungspflicht des Bestellers.
6. Bei Teillieferungen trägt der Besteller die anfallenden Kosten.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 11.Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab dem Lager der Fa. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerktREMA oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen zuzüglich Mehrwertsteuer. Bis Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluß erfolgen, ist die Fa. REMA bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellersverlangen. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei HausAn den vereinbarten Preis ist die Fa. Für Lieferungen und LeistungenREMA nur für die vereinbarte Lieferzeit - jedoch mindestens vier Monate - gebunden. Mehraufwendungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werdender Fa. REMA durch den Annahmeverzug des Bestellers entstehen, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellenkann sie vom Besteller ersetzt verlangen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen.
2. Mangels 2.Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle an die Fa. REMA zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, daß sich der Voraussetzung Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 3.Die Fa. REMA nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% SkontoEingangs zuzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, wenn dies vorher explizit vereinbart wurdean dem die Fa. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sindREMA über den Gegenwert verfügen kann. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die 4.Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder etwaigen von JAHN anerkannt noch der Fa. REMA bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarfnicht statthaft. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenZurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sindWenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtetdürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfange nur in einem angemessenen Verhältnis zurückbehalten werden. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen 5.Zahlungen dürfen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben der Fa. REMA nur dann befreiende Wirkungerfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
6. Bei Teillieferungen trägt 0.Xxx der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann die anfallenden KostenFa. REMA vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen sowie Ersatz der Betreibungskosten verlangen. Mangels abweichender Vereinbarung der Parteien gilt ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die zu ersetzenden Betreibungskosten betragen 1 v.H. des Betrages, für den die Verzugszinsen fällig werden. Im Falle verzögerter Zahlung oder im Falle einer nicht fristgerecht Gestellung einer vereinbarten Sicherheit durch den Besteller kann die Fa. REMA, nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen bzw. bis zur Gestellung der Sicherheit einstellen. Ist der Besteller mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand, so kann die Fa. REMA vom Vertrag zurücktreten und, zusätzlich zu den Zinsen und Betreibungskosten gemäß dieser Ziffer, vom Besteller Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. Ein solcher Schadensersatz darf den vereinbarten Kaufpreis nicht überschreiten.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Der Preis richtet sich nach dem Vertrag, in Ermangelung dessen nach dem Angebot. Falls kein Vertrag vorliegt und kein Angebot nicht anders vermerkterfolgt ist bzw. darüber hinausgehende Leistungen erbracht wurden, verstehen richtet sich der Preis nach den als Anlage 1 beigefügten Stundenverrechnungssätzen. Ge- und Verbrauchsmaterialien und sonstige Leistungen werden in diesem Fall nach den gültigen Großhandelslisten abgerechnet. Fehlt eine solche, ist die Preise von XXXX ortsübliche Vergütung in Euro zzglAnsatz zu bringen. Bei den Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise. Zu den Nettopreisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgenam Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung DEAXO ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu leistenverlangen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.DEAXO GmbH Xxx Xxxxxxxxxxx 00 Xxxx 000/X Telefon +00 (0) 000 0000000 Telefax +00 (0) 000 000000-00 xxxx@xxxxx.xxx Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXX00 Handelsregister Amtsgericht Dresden HRB 33041
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Bei der Berechnung der Dienstleistung sind die Aufrechnung mit GegenansprüchenPreise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleitungen, die weder Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Dienstleistung aufgrund eines Vertrages oder Angebotes ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf diese, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
4. Zahlungen sind innerhalb von JAHN anerkannt noch 10 Kalendertagen nach durchgeführter Dienstleistung und Rechnungszugang zu leisten.
5. Zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrechten ist der Besteller nur befugt, wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sindZurückbehaltungsrechts setzt weiter voraus, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung dass die Ansprüche aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4demselben Vertragsverhältnis stammen. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mindMängeln der Lieferung bzw. 30% zu erheben.
5Leistung bleiben die Gegenrechte des Bestellers insbesondere gemäß Ziff. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisenIX und X dieser Bedingungen unberührt.
6. Bei Teillieferungen trägt Dem Montage- und Wartungspersonal ist die aufgewendete Arbeits-, Reise und Wartezeit auf seinem Arbeitszeitnachweis zu bescheinigen. Etwaige Unrichtigkeiten sind seitens des Auftraggebers schriftlich zu vermerken. Die Angaben der Besteller Arbeitszeit- nachweise werden der Rechnung zugrunde gelegt und sind für beide Teile maßgebend. Verweigert der Auftraggeber die anfallenden KostenBescheinigung des Nachweises oder ist es dem Montage- und Wartungspersonal aus anderen Gründen nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, wird diese in der vom DEAXO-Mitarbeiter ausgefüllten Form der Rechnung zugrunde gelegt. Das Montage- und Wartungspersonal ist angewiesen, dem Auftraggeber eine Durchschrift des Arbeitszeitnachweises zu überlas- sen.
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Samples: Dienstleistungsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschl. Verladung im Angebot nicht anders vermerktWerk, verstehen sich jedoch ausschließlich Verpa- ckung. Zu den Preisen kommt die Preise von XXXX Mehrwertsteuer in Euro zzgl. der jeweils gültigen je- weiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei SukzessivlieferungsverträgenHöhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Sollten Änderungen, Abweichungen und Toleranzen in den Werkstücken entstehen, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei der Angebotsabgabe nicht entstanden bzw. nicht zu leistenerkennen waren, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor.
3. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Sämtliche Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto und ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme Wir können jedoch auch die Lieferung von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtetsofortiger Zahlung abhängig machen. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3Wir gewähren keine Zahlung per Nachnahme, Zahlung in bar oder durch Scheck. Die Zurückhaltung von Zahlungen Bei Sondermaschinen und Anlagen der Zufuhr- und Handha- bungstechnik erfolgt Zahlung netto Kasse 60 % bei Bestel- lung, 30 % nach erfolgtem Probelauf und gemeinsamer Ab- nahme bei uns oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat spätestens 10 Tage nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- Versandbereit- schaftsmeldung und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor10 % nach erfolgter Inbetriebnahme.
4. Bei Mindermengen bis Wird die Rechnung vom Vertragspartner nicht binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, gerät der Vertrags- partner in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszins- satz gemäß § 247 BGB zu einer Stückzahl von 2.000 verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges bleibt unberührt. Eine Aufrechnung ist JAHN berechtigtnur möglich, einen Zuschlag von mindwenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 30% zu erhebenEin Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Ge- genanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.
5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung Über die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns vor, von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur an JAHN möglichun- ter üblichem Vorbehalt. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisenFür Wechsel berechnen wir die bank- üblichen Diskont- und Einzugsspesen.
6. Bei Teillieferungen trägt Die Zurückhaltung der Zahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlos- sen. Das gilt auch dann, wenn sie in ein kauf-männisches Kontokorrent aufgenommen worden sind.
7. Verschaffen wir dem Besteller die anfallenden KostenMittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, dass wir ihm einen von uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel indossieren (Scheck-Wechsel- Verfahren), so gilt die Kaufpreiszahlung erst als erfolgt, wenn die Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Angebot nicht anders vermerktWerk, verstehen jedoch ausschließlich Verpa- ckung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu sowie sonstige Steu- ern, Abgaben und Zollabgaben (z. B. Quellensteuer). Nicht enthalten sind beispielsweise die Kosten für vom Kunden gewünschtes Versenden, Überführen, Aufladen, Verladen, Verpackung, Umrüsten von Transportfahrzeugen sowie für staatliche Abgaben etc. Diese werden dem Kunden von dem Lieferanten gesondert berechnet.
2. Alle mit der Zollabfertigung zusammenhängenden Kosten (inklusive Standzeiten für LKW, Container, etc.) trägt der Kunde.
3. Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden anfallende Umsatz- /Mehrwertsteuer nach zu berechnen, wenn sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten eine diesbe- zügliche Verpflichtung des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate Kunden nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- Rechnungsstellung und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgennach Bezahlung herausstellen sollte.
24. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne je- den Abzug á Konto des Lieferanten zu leisten, und zwar: - 35% Anzahlung spätestens eine Woche nach Eingang der Auf- tragsbestätigung bzw. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung Unterzeichnung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2Kauf/Werkliefe- rungsvertrages; - 65% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werdensobald dem Kunden mitgeteilt ist, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt die Hauptteile/- aggregate versandbereit sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor.
4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben.;
5. Zahlungen Das Recht des Kunden, mit Gegenansprüchen aus diesem oder anderen Rechtsverhältnissen ganz oder teilweise aufzu- rechnen, steht ihm nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Gegenforderung mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte der Forderung gegen die der Kunde aufrechnen möchte synallag- matisch verknüpft ist (Mängelbeseitigungs- oder Vertreter von JAHN haben nur dann befreiende WirkungFertigstel- lungskosten, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisenSchadensersatzansprüche etc.).
6. Bei Teillieferungen Die Zahlung an den Lieferanten hat spesenfrei durch Bank- überweisung von einem Geschäftskonto des Kunden an dessen Hauptsitz oder einer Niederlassung in dem Land, in welchem der Kunde seinen Hauptsitz hat oder durch ein unwiderrufli- ches, vom Kunden rechtzeitig vor Versandbereitschaft eröffne- tes Akkreditiv einer vom Lieferanten bestätigten internationa- len Großbank zu erfolgen. Ort der Gegenleistung (=Zahlung) des Kunden (Erfüllungsort) ist immer der Sitz der Betriebsstätte des Lieferanten.
7. Finanziert der Kunde die Bezahlung des Liefergegenstandes durch Inanspruchnahme von Kredit oder über Leasingverein- barungen, so tritt er die ihm hieraus gegen die finanzierende Bank oder Leasinggesellschaft zustehenden Zahlungsansprü- che und alle sonstigen weiteren Rechte hiermit an den dies an- nehmenden Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt ebenso wie die Annahme von Wechseln oder Schecks durch den Lieferan- ten nur erfüllungshalber. Die in diesem Fall entstehenden Kos- ten trägt der Besteller Kunde. Der Lieferant ist immer berechtigt, das Bankinstitut/die anfallenden KostenLeasinggesellschaft von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, das Finanzie- rungsinstitut vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und dies dem Lieferanten auf Verlangen nachzuweisen. Für den Fall, dass eine Leasinggesellschaft in den Vertrag zwi- schen dem Lieferanten und dem Kunden eintritt, wird der Ver- trag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden als ruhend be- trachtet. Wird der Vertrag zwischen der Leasinggesellschaft und dem Kunden (sowie ggf. dem Lieferanten) – aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund – aufgelöst oder beendet, so lebt der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wieder auf, sofern der Lieferant hierzu schriftlich seine Zustim- mung erklärt.
8. Überschreitet der Kunde einen vereinbarten Zahlungstermin (Verzug), so ist der dem Lieferanten geschuldete Geldbetrag ab dem Folgetag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils gel- tenden Basiszinssatz zu verzinsen, mindestens jedoch mit dem nachweislich für Kontokorrentschulden banküblich zu bezah- lenden Zins; der Lieferant ist berechtigt, einen höheren Ver- zugsschaden nachzuweisen und zu verlangen.
9. Im Falle von Verzug des Kunden mit einem nicht nur uner- heblichen Teil der Gesamtzahlung (grobe Vertragsverletzung) ist der gesamte, von ihm noch geschuldete Restbetrag - und bei Kontokorrent aufgrund laufender Geschäftsverbindungen sind alle Zahlungsansprüche des Lieferanten - sofort fällig und vom Tage der Fälligkeit an, so wie vorstehend in Ziffer II. 8. ver- einbart, zu verzinsen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein von dem Lieferanten angenommener Wechsel oder Scheck des Kunden aus von diesem zu vertretenden Umständen nicht ein- gelöst wird, für welchen Fall weitere mit Wechselannahme ein- gegangene Stundungsvereinbarungen gegenstandslos wer- den.
10 a. Ist der Kunde aus einem bzw. mehreren Rechtsgeschäften mit seinen Zahlungspflichten in Verzug oder eröffnet er trotz Verpflichtung ein Akkreditiv nicht oder nicht ordnungsgemäß, wie in diesem Abschnitt II. beschrieben, so ist der Lieferant be- rechtigt, - die Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden zu ver- weigern und den Liefergegenstand auf dessen Kosten zu ver- wahren oder anderweitig zu verwerten; - die Erfüllung eines weiteren vereinbarten Rechtsgeschäftes oder einer hieraus obliegenden Gewährleistungsverpflichtung solange zu verweigern, bis der Kunde die rückständigen Leis- tungen oder Mitwirkungshandlungen nachgeholt und ggf. ent- standene Schäden ersetzt hat; darüber hinaus steht dem Liefe- rant im Fall der Überschreitung des vereinbarten Zahlungster- mins durch den Kunden ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner eigenen Leistungen zu; - einzelne Funktionen des Liefergegenstandes nicht zuzulassen oder ggf. zurückzufahren solange der Kunde nicht nachweist, dass diese Funktionseinschränkung in einem unangemesse- nem Verhältnis zu den nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen steht.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen