Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werden. 6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist, die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit. 6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
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Samples: Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung zwischen EXW (gemäß Incoterms 2000) einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Banktransfergebühren gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
2. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3. Die Precitec Vision GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Bonität des Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu prüfen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden oder lassen Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Lage des Kunden erkennen, ist die Precitec Vision GmbH & Co. KG berechtigt, gewährte Zahlungsziele und zugesagte Liefertermine zu widerrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse vorzunehmen.
4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Ist der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann der Lieferer vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen fordern. Der Zinssatz ist von den Parteien ist festzusetzen. Mangels einer solchen Bestimmung gilt ein Zinssatz von 8 v.H. über dem Satz der Preis zum Zeitpunkt der Produkte Fälligkeit der Zahlungen anwendbaren Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Im Falle verzögerter Zahlung kann der Lieferer, nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Ist der Besteller mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oderRückstand, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werden.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist, die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, so kann der Kunde Lieferer durch schriftliche Mitteilung an den Kauf Besteller vom Vertrag zurücktreten und vom Besteller Ersatz des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall entstandenen Schadens verlangen. Der Schadensersatz darf den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten vereinbarten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitüberschreiten.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
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Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder1. Die Preise verstehen sich frei Werk (Bau-/Montagestelle) Busch, falls kein Preis angeboten worden istfertig montiert und in Be- trieb genommen inkl. Nebenkosten (Verpackungs-, der in der zum Lieferdatum wirksamenVerlade und Versandkosten etc.), veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte PreisVer- sicherung zuzüglich gesetzliche MwSt. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- Sie sind Festpreise und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD ändern sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetDauer der Durchführung des Auftrages nicht. Bei Importlieferungen gelten, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden sofern nichts anders vereinbart ist, folgende Konditionen: - bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellenLieferung aus EG-Ländern "unversteuert", solange die Geräte repariert werden- bei Lieferung aus Drittländern "unverzollt und unversteuert". Die Zollabfertigung erfolgt durch Busch im Empfangswerk.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist2. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto, soweit nicht schriftlich Anderes vereinbart ist.
a) Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
b) Bei fehlerhafter Lieferung/Leistung ist Busch berechtigt, die alle Umstände angemessen berücksichtigtZahlung bis zur ordnungs- gemäßen Erfüllung bis zur 3-fachen Höhe des Wertes der fehlerhaften Lieferung/Leis- tung zurückzuhalten.
3. Sind Teilzahlungen vereinbart, muss der Auftragnehmer Xxxxx jeweils 14 Tage vor dem vereinbarten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Vorher tritt Fälligkeit nicht ein.
4. Sind Vorauszahlungen vereinbart, stellt der Auftragnehmer Busch in Höhe der jeweiligen Vorauszahlung im Voraus spesenfreie und unbefristete Bankbürgschaften einer deutschen Großbank zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in Verfügung. Konzernbürgschaften werden nach schriftlicher Absprache ak- zeptiert. Die Bürgschaft ist selbstschuldnerisch abzugeben. Sie erstreckt sich auf die Rück- zahlung der Lage vereinbarten Anzahlung einschließlich aller Nebenforderungen unter Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB, auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB) sowie der Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Die Bürgschaft wird nach er- folgreicher Abnahme unverzüglich an Auftragnehmer zurückgegeben.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, behält Busch als Sicherheit nach der Abnahme einen Betrag in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme ein. Dieser Gewährleistungseinbehalt wird an Auftragnehmer ausgezahlt nach Ablauf der Gewährleistungszeit, sofern dann keinerlei Mängel vorliegen. Auftragnehmer kann die volle Auszahlung der Kunde vereinbarten Vergütung nach Abnahme verlangen, insoweit er Busch Zug um Zug gegen Zahlung eine den Kauf Anfor- derungen an die Anzahlungsbürgschaften gem. vorstehendem Absatz 4 entsprechende Ge- währleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme stellt. Die Rückgabe dieser Bürgschaft erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern dann keine Mängel vorliegen.
6. Auftragnehmer muss Xxxxx die Schlussrechnung innerhalb von längstens 3 Wochen nach Abnahme der Anlage erteilen.
7. Mit Zahlung des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurückvereinbarten Festpreises, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betragsvereinbarten Gewährleistungsein- behaltes von 5% der Nettoauftragssumme, geht das Eigentum an der Anlage uneinge- schränkt auf Busch über. Vorsorglich wird klargestelltAuftragnehmer garantiert, dass TFD Rechte Dritter dem nicht entge- genstehen und verpflichtet sich vorsorglich, evtl. doch entgegenstehende Rechte seiner- seits unverzüglich abzulösen. Im Übrigen wird auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober FahrlässigkeitRegelungen zu Ziff. XVI. verwiesen.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung 8. Rechnungen sind in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt 2-facher Ausfertigung einzureichen. Sie müssen – um fällig zu werden – folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte abgesetzlichen Vorschriften entspre- chen, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen das Entgelt (Nettorechnungsbetrag) und den auf das Entgelt entfallen- den Steuerbetrag gesondert ausweisen. Ferner müssen Sie Lieferantennummern, Rech- nungsnummer, Nummern und Daten der Handelsüblichkeit Bestellungen, des Einkaufsabschlusses oder Eignung für einen bestimmten Zweckdes Lieferabrufs, Zusatzdaten von Busch (Kontierung), Abladestelle, Nummern und Daten der Lieferscheine und Menge der berechneten Leistungen und Lieferungen enthalten.
9. TFD gewährleistet nichtXxxxx ist berechtigt, dass ein evtl. bestehendes Unternehmerpfandrecht des Auftragnehmers ih- rerseits gegen die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenGestellung einer spesenfreien, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank abzuwenden.
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Samples: General Terms and Conditions for the Order of Machines, Systems, and Assembly Work
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der 4.1. Der Preis der Produkte der für Lieferungen und/oder Leistungen muss im Preisangebot Vertrag festgelegt werden und bleibt während der Laufzeit des Vertrags fest.
4.2. Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, versteht sich der für Lieferungen und/oder Leistungen zu zahlende Preis wie folgt:
4.2.1. ohne Mehrwertsteuer („Mehrwertsteuer“) und
4.2.2. einschliesslich aller Kosten für Verpackung, Packen, Versand, Fracht, Versicherung und Lieferung der Ware, aller Reisekosten, Verpflegungskosten, Unterbringungskosten und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit den Leistungen und aller Abgaben, Lizenzen, Genehmigungen und Steuern (anderer Art als Mehrwertsteuer), wie sie für Lieferungen und/oder Leistungen von TFD aufgeführte Preis oderZeit zu Zeit anfallen können.
4.3. Wird im Vertrag festgelegt, falls kein Preis angeboten worden dass für Lieferungen oder Leistungen Mehrwertsteuer zu zahlen ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD muss PANGAS diese Steuer nur nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdenEingang einer ordnungsgemässen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zahlen.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist4.4. Soweit im Vertrag nicht anders festgelegt und vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des LIEFERANTEN zahlt PANGAS die Lieferungen und/oder Leistungen binnen 30 Werktagen nach Eingang der ordnungsgemäss erstellten, korrekten Rechnung des LIEFERANTEN. Der LIEFERANT kann die Rechnung erst nach Abschluss der betreffenden Lieferungen und Leistungen an PANGAS erstellen. Die Rechnung muss die offizielle Bestellnummer enthalten und allen anderen Vorgaben von PANGAS entsprechen.
4.5. PANGAS kann Zahlungen für bestrittene oder unzureichend dokumentierte Rechnungsbeträge zurückhalten. Ferner kann PANGAS vom LIEFERANTEN an PANGAS oder andere Mitglieder der Linde Group geschuldete Beträge gegen Beträge aufrechnen, die alle Umstände angemessen berücksichtigtPANGAS aus dem Vertrag an den LIEFERANTEN zu zahlen hat, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitdiese Beträge als Schuld beitreiben.
6.13 4.6. Die Zahlung einer Rechnung durch PANGAS stellt keine Abnahme der unter die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur Rechnung fallenden Lieferungen und/oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt Leistungen dar und erfolgt unbeschadet etwaiger PANGAS aus dem Vertrag gegen den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenLIEFERANTEN zustehender Ansprüche.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu sowie sonstige Steuern, Abga- ben und Zollabgaben (z.B. Quellensteuer). Alle mit einer etwaigen Zollabfertigung zusammenhän- genden Kosten trägt der Auftraggeber.
2. Die Rechnungslegung für den Servicevertrag oder Teile, die nicht im Rahmen eines Servicevertrages gelie- fert werden, erfolgt, soweit nichts Abweichendes ver- einbart ist, immer im Voraus für den vereinbarten Zeit- raum. Rechnungen sind sofort mit Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Xxxxxx & Xxxxx ist berechtigt, dem Auftraggeber an- fallende Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn sich eine diesbezügliche Verpflichtung des Auftraggebers nach Rechnungsstellung und/oder nach Bezahlung her- ausstellen sollte.
4. Zusätzliche, über den im Servicevertrag vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen werden nach Auf- wand zu den jeweils gültigen Stundensätzen bzw. Preis- listen in Rechnung gestellt.
5. Das Recht des Auftraggebers, mit Gegenansprüchen aus diesem oder anderen Vereinbarung zwischen Rechtsverhältnissen ganz o- der teilweise aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Forderungsabtretungen und sonstige Rechtsübertra- gungen des Auftraggebers an Dritte bedürfen der vor- herigen schriftlichen Zustimmung durch Xxxxxx & Bauer.
7. Ort der Gegenleistung (=Zahlung) des Auftraggebers (Erfüllungsort) ist immer der Sitz der Betriebsstätte von Xxxxxx & Bauer.
8. Die im Vertrag genannten Preise wurden auf Grund- lage der bisherigen Kalkulation von Xxxxxx & Bauer er- mittelt. Xxxxxx & Bauer wird vierteljährlich die bei Ver- tragsschluss vereinbarten Preise darüber hinaus unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen In- teressen (i.e. “billiges Ermessen”) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maftgeb- lich sind (insbesondere bei Ersatzteilen unter Berück- sichtigung des Index Industrielle Vorleistungsgüter). Eine Preiserhöhung kommt in Betracht sowie eine Preisermäftigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Rohstoffe, Produkte, Produktgruppen oder Löhne erhöhen oder absenken oder sonstige Faktoren zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. stei- gende Inflationsrate). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Parteien Rohstoffkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten im Rahmen von anderen Kostenfaktoren erfolgt.
9. Überschreitet der Auftraggeber einen vereinbarten Zahlungstermin (Verzug), so ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oderXxxxxx & Xxxxx ge- schuldete Geldbetrag ab dem Folgetag mit neun Pro- zentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Xxxxxx & Xxxxx ist berechtigt, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD einen höhe- ren Zinsschaden nachzuweisen und zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdenverlangen.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist10. Im Falle von Verzug des Auftraggebers mit einem nicht nur unerheblichen Teil der Gesamtzahlung (grobe Vertragsverletzung) ist der gesamte, die von ihm noch ge- schuldete Restbetrag – und bei Kontokorrent aufgrund laufender Geschäftsverbindungen sind alle Umstände angemessen berücksichtigtZahlungs- ansprüche von Xxxxxx & Bauer – sofort fällig und vom Tage der Fälligkeit an, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz so wie vorstehend in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage istIII. 9. vereinbart, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitzu verzinsen.
6.13 Die durch 11. a. Ist der Auftraggeber aus einem bzw. mehreren Rechtsgeschäften mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist Xxxxxx & Bauer berechtigt, - die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur Übergabe des Liefergegenstandes an den Auftrag- geber zu verweigern und den Liefergegenstand auf des- sen Kosten zu verwahren oder zum Ersatz anderweitig zu verwer- ten; - die Erfüllung eines mangelbehafteten weiteren vereinbarten Rechtsge- schäfts solange zu verweigern, bis der Auftraggeber die rückständigen Leistungen oder Mitwirkungshandlungen nachgeholt und ggf. entstandene Schäden ersetzt hat; darüber hinaus steht Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden & Bauer im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte Über- schreitung des vereinbarten Zahlungstermins durch den Auftraggeber ein bestimmtes Ergebnis erzielen.Zurückbehaltungsrecht bezüg- lich seiner eigenen Leistungen zu;
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Samples: Allgemeine Servicebedingungen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder1. Die Preise verstehen sich, falls kein Preis angeboten worden sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ab Werk zu- züglich der in der zum Lieferdatum wirksamengesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen insbesondere Zoll- und Grenz- kosten, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- Versicherungskosten, Transport- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetAblagekosten, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdensowie Verpackungskosten nicht mit ein.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist2. Der Lieferer ist berechtigt, bei Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- und Transportkosten zwischen Vertragsabschluß und Aus- lieferung die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitvereinbarten Preise entsprechend anzuheben.
6.13 3. Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 Lieferers zu leisten und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichenzwar: 1/3 nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht0/0 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Geräte Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag nach Vereinbarung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das gleiche gilt bei Stundung der Zahlung. Kann der Lieferer aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen, ist er berechtigt, höhere Zinsen geltend zu machen.
5. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein bestimmtes Ergebnis erzielenZurückbehaltungs- recht geltend machen, die unbestritten, rechtskräftig oder vom Lieferer anerkannt sind.
6. Im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Besteller ist der Lieferer berechtigt vom Besteller einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen; bei Stornierung nach Bestätigung des Auftrages in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages und bei Stornierung ab Rechnungsstellung und/oder Anzeige der Versandbereitschaft in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Teilen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien 1. Bei vereinbarter Montage ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oderZahlungsanspruch in voller Höhe bei Abnahme fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, falls kein Preis angeboten worden ist, der ist die vereinbarte Zahlung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
2. Zahlungen sind zu dem in der zum Lieferdatum wirksamenAB genannten Termin in Euro ohne Abzug und spesenfrei zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei BDW maßgeblich.
3. BDW ist berechtigt, veröffentlichten Preisliste eingehende Zahlungen nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts zustehenden Ansprüche zu verrechnen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde - ungeachtet des Ersatzes weiter gehender Schäden - für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von TFD aufgeführte Preis10 Euro, die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe gemäß §288 BGB.
5. von TFD Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei anderen ernsthaften Anzeichen einer Zahlungsgefährdung ist BDW vorbehaltlich weiter gehender Ansprüche berechtigt, für bereits ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für künftige Lieferungen nach eigener Xxxx Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung zu reparieren oder zu ersetzenverlangen. TFD hat Anspruch auf8.2 Alternativ kann BDW die Stellung ausreichender Sicherheiten verlangen.
6. Der Kunde ist für die üblichen Liefer- nicht zur Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von BDW berechtigt, es sei denn, dass der Gegenanspruch des Kunden aus eigenem Recht begründet ist und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebungentweder rechtskräftig festgestellt, von BDW schriftlich anerkannt oder unbestritten ist. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetDem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht oder eine sonstige Einrede nur zu, kann TFD nach alleinigem Ermessen wenn BDW ihre Pflichten aus dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdengleichen Vertragsverhältnis wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist7. Diese Klausel gilt, wenn der Vertragswert größer als 500.000,00 Euro ist und die Periode ab Vertragsabschluss bis zur endgültigen Auslieferung länger als sieben Monate dauert: Erhöht sich der Vormaterialeinkaufspreis für Stahl und/oder Kunststoffe ab Vertragsabschluss jeweils für sich gegenüber den Indizes: für Stahl - xxx.xxxxxxx.xxx, (sheet metal Flat Products N.Europe domestic HDG – Ex Works) für Plastik - xxx.xxxxx.xx (Preisgrafik KI Polymerpreise PP Copolymere – S.) lediglich um bis zu 10 %, bleibt der Netto-Preis für den Kaufgegenstand unverändert. Erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und der Berechnung des Auftrages der Vormaterialeinkaufspreis für Stahl und/oder Kunststoffe jeweils für sich gegenüber dem vorgenannten Ausgangspunkt um mehr als 10 %, erhöht sich der Netto-Preis (Nettowarenwert) für den Kaufgegenstand um 1,25 % für jede angefangene 5 %, die alle Umstände angemessen berücksichtigtüber der 10%-Grenze liegen, bezogen auf den jeweiligen Materialkostenanteil (Stahl: 66%, Plastik: 34 % des Nettokaufpreises für den Kaufgegenstand). Erhöht sich der Vormaterialeinkaufspreis für Stahl und/oder Kunststoffe um mehr als 15 %, aber nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in mehr als 20 % gegenüber dem Ausgangspunkt, erhöht sich der Lage ist, kann der Kunde Netto-Kaufpreis für den Kauf Kaufgegenstand um 2,5 % von 66 % bzw. von 34% des Xxxxxx (und der bestellten und Netto-Kaufpreises für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober FahrlässigkeitKaufgegenstand.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
Appears in 1 contract
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder1. Die Preise verstehen sich frei Werk (Bau-/Montagestelle) BPW, falls kein Preis angeboten worden istfertig montiert und in Be- trieb genommen inkl. Nebenkosten (Verpackungs-, der in der zum Lieferdatum wirksamenVerlade und Versandkosten etc.), veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte PreisVer- sicherung zuzüglich gesetzliche MwSt. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- Sie sind Festpreise und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD ändern sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetDauer der Durchführung des Auftrages nicht. Bei Importlieferungen gelten, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden sofern nichts anders vereinbart ist, folgende Konditionen: - bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellenLieferung aus EG-Ländern "unversteuert", solange die Geräte repariert werden- bei Lieferung aus Drittländern "unverzollt und unversteuert". Die Zollabfertigung erfolgt durch BPW im Empfangswerk.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist2. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto, soweit nicht schriftlich Anderes vereinbart ist.
a) Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
b) Bei fehlerhafter Lieferung/Leistung ist BPW berechtigt, die alle Umstände angemessen berücksichtigtZahlung bis zur ordnungs- gemäßen Erfüllung bis zur 3-fachen Höhe des Wertes der fehlerhaften Lieferung/Leis- tung zurückzuhalten.
3. Sind Teilzahlungen vereinbart, muss der Auftragnehmer BPW jeweils 14 Tage vor dem vereinbarten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Vorher tritt Fälligkeit nicht ein.
4. Sind Vorauszahlungen vereinbart, stellt der Auftragnehmer BPW in Höhe der jeweiligen Vorauszahlung im Voraus spesenfreie und unbefristete Bankbürgschaften einer deutschen Großbank zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in Verfügung. Konzernbürgschaften werden nach schriftlicher Absprache ak- zeptiert. Die Bürgschaft ist selbstschuldnerisch abzugeben. Sie erstreckt sich auf die Rück- zahlung der Lage vereinbarten Anzahlung einschließlich aller Nebenforderungen unter Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB, auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB) sowie der Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Die Bürgschaft wird nach erfolgreicher Abnahme unverzüglich an Auftragnehmer zurückgegeben.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, behält BPW als Sicherheit nach der Abnahme einen Betrag in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme ein. Dieser Gewährleistungseinbehalt wird an Auftragnehmer ausgezahlt nach Ablauf der Gewährleistungszeit, sofern dann kei- nerlei Mängel vorliegen. Auftragnehmer kann die volle Auszahlung der Kunde vereinbarten Ver- gütung nach Abnahme verlangen, insoweit er BPW Zug um Zug gegen Zahlung eine den Kauf Anforderungen an die Anzahlungsbürgschaften gem. vorstehendem Absatz 4 entspre- chende Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme stellt. Die Rückgabe dieser Bürgschaft erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, so- fern dann keine Mängel vorliegen.
6. Auftragnehmer muss BPW die Schlussrechnung innerhalb von längstens 3 Wochen nach Abnahme der Anlage erteilen.
7. Mit Zahlung des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurückvereinbarten Festpreises, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betragsvereinbarten Gewährleistungs- einbehaltes von 5% der Nettoauftragssumme, geht das Eigentum an der Anlage uneinge- schränkt auf BPW über. Vorsorglich wird klargestelltAuftragnehmer garantiert, dass TFD Rechte Dritter dem nicht entge- genstehen und verpflichtet sich vorsorglich, evtl. doch entgegenstehende Rechte seiner- seits unverzüglich abzulösen. Im Übrigen wird auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober FahrlässigkeitRegelungen zu Ziff. XVI. verwiesen.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung 8. Rechnungen sind in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt 2-facher Ausfertigung einzureichen. Sie müssen – um fällig zu werden – folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte abgesetzlichen Vorschriften entspre- chen, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen das Entgelt (Nettorechnungsbetrag) und den auf das Entgelt entfallen- den Steuerbetrag gesondert ausweisen. Ferner müssen Sie Lieferantennummern, Rech- nungsnummer, Nummern und Daten der Handelsüblichkeit Bestellungen, des Einkaufsabschlusses oder Eignung für einen bestimmten Zweckdes Lieferabrufs, Zusatzdaten von BPW (Kontierung), Abladestelle, Nummern und Daten der Lieferscheine und Menge der berechneten Leistungen und Lieferungen enthalten.
9. TFD gewährleistet nichtBPW ist berechtigt, dass ein evtl. bestehendes Unternehmerpfandrecht des Auftragnehmers ih- rerseits gegen die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenGestellung einer spesenfreien, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank abzuwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Bestellung Von Maschinen, Anlagen Und Montagearbeiten
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder2.1. Unsere Preise gelten ab Werk, falls kein Preis angeboten worden istausschließlich Zoll, der in der zum Lieferdatum wirksamenVerpackung, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte PreisVersicherung und Porto. von TFD zu reparieren oder zu ersetzenDie Preisvereinbarung gilt grundsätzlich nur für diesen Auftrag. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur MangelbehebungNebenbestellungen gelten als neue Aufträge. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdenVerpackungsmaterialien werden berechnet.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist2.2. Die Berechnung der Edelmetalle erfolgt, die alle Umstände angemessen berücksichtigtsofern kein Festpreis vereinbart wird, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie Verarbeitungspreis am Tag der Lieferung. Bei Abbuchung vom Metallkonto muss Ihre Edelmetallanlieferung 60 Tage vor Lieferung erfolgen.
2.3. Werkzeuge, Lohnarbeiten, Edelmetalle (auch in Ziffer 6.12 dargelegt verarbeiteter Form) rein netto gegen sofortige Kasse nach Erhalt der Rechnung.
2.4. Sonstige Lieferungen und Leistungen Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von mind. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
2.5. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung sind Zahlungen sofort nach Erhalt der Lage istRechnung, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig.
2.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz berechnet. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.
2.7. Für Schecks und Überweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem wir über den Betrag verfügen können. Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Abnehmers.
2.8. Mit Gegenansprüchen kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufenAbnehmer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurückes sei denn, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug es handelt sich um unbestrittene oder grober Fahrlässigkeitrechtskräftig festgestellte Ansprüche.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder2.1 Die Preise gelten, falls kein Preis angeboten worden wenn nichts Anderes vereinbart ist, ab Werk zuzüglich der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preisjeweils geltenden Mehrwertsteuer. von TFD Transportkosten ab Fabrik gehen zu reparieren Lasten des Bestellers. Eine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen schließen wir nur auf besonderen Wunsch unserer Besteller und zu ersetzenderen Lasten ab. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- Bei Materialpreis- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen Lohnänderungen gegenüber dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert Angebotstag können sie entsprechend berichtigt werden.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist2.2 Die Kosten der erforderlichen Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
2.3 Bei Ausfuhrlieferungen sind alle Abgaben, Gebühren, Steuern, Kosten für die technische Prüfung, usw., die alle Umstände angemessen berücksichtigtaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage vom Besteller zu tragen.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Kunde den Kauf sind sämtliche Rechnungen des Xxxxxx (Unternehmers sofort und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitohne Abzüge fällig.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung 2.5 Schecks und Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. 2.6 Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind ab Fälligkeit Jahreszinsen von 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, unabhängig davon, ob sich der Besteller in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur Verzug befindet oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx darnicht. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichenVerzug tritt bei Geldschulden ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nichtvorausgesetzt natürlich, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenLeistung auch zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht ist, § 286 Abs. 3 BGB.
2.7 Der Besteller kann die Erfüllung ihm obliegender Leistungen bis zur Bewirkung der vom Lieferer geschuldeten Gegenleistung nur dann verweigern, wenn Anspruch und Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Er kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2.8 Zahlungsverzögerungen oder Bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen den Lieferer, sofortige volle Bezahlung oder hinreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Amtsgericht Xxxxxx XXX 0000 pers. haftende Gesellschafterin: Xxxxxxxxx GmbH Amtsgericht Aachen HRB 7956 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxxx USt-IdNr.: DE812920044 fon: +00 0000 000 00 fax: +00 0000 000 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxx.xx
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Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung zwischen „ab Werk“, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Parteien Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung über den Kauf von Maschinen wie folgt zu leisten:
a. 2/3 Anzahlung nach Eingang der Preis der Produkte der Auftragsbestätigung,
b. 1/3 nach Lieferung bzw. Gefahrenübergang. Dies jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
3. Rechnungen über Reparaturleistungen oder Servicearbeiten sowie über Ersatzteillieferungen sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Ab Verzugseintritt kann DATRON Austria Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Das – im Preisangebot Falle eines unverschuldeten Zahlungsverzuges des Bestellers – bestehende Recht der DATRON Austria, bereits ab Fälligkeit Fälligkeitszinsen in Höhe von TFD aufgeführte Preis oder4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdenbleibt hiervon unberührt.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist6. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Sollten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und der vereinbarten Lieferung mehr als 4 Monate liegen und nachgewiesene Preiserhöhungen eingetreten sein, die alle Umstände angemessen berücksichtigtdie Gestehungskosten der DATRON Austria um mehr als 5% erhöhen, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage istist DATRON Austria berechtigt, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeiteinen entsprechend angeglichenen Preis zu verlangen.
6.13 Die durch 7. Soweit DATRON Austria den Liefergegenstand versendet, geht der Versand auf Kosten des Bestellers.
8. Hat DATRON Austria zusätzlich zur Lieferung auch Aufstellung und Montage des Liefergegenstandes übernommen, erfolgt die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder Lieferung an den Montageort ebenfalls auf Kosten des Bestellers. Der Besteller trägt neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten und Spesen des Montagepersonals.
9. Soweit DATRON Austria Schulungsleistungen durchführt, gilt die zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden Zeitpunkt der Durchführung der Schulung gültige Preisliste, wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10. Bei einem Bestellwert unter 50 Euro erhebt DATRON Austria einen Mindermengen- und Bearbeitungszuschlag von 15 Euro.
11. Gebühren im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenZahlungsverkehr gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen 1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Versendungskosten einschließlich der Kosten der Verpackung, Beladung, Verstauung und Entladung trägt der Besteller. Zu den Parteien ist Preisen kommt die zum Zeitpunkt der Preis Lieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu.
2. Soweit die lunchlist GmbH nach der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder, falls kein Preis angeboten worden Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der in Besteller die Kosten für den Rücktransport der zum Lieferdatum wirksamenverwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung. Soweit die zurückgenommene Verpackung nicht wieder verwendet werden kann, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preisträgt der Besteller die bei der lunchlist GmbH anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. von TFD Zusätzlich hat der Besteller gegebenenfalls die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallenden Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben zu reparieren oder bezahlen.
3. Der vereinbarte Preis ist sofort netto ohne jeden Abzug zu ersetzenbezahlen.
4. TFD Die lunchlist GmbH hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für auf Fälligkeits- und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen. Die Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte der lunchlist GmbH wird hierdurch nicht berührt.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der lunchlist GmbH anerkannt sind und ihre Geltendmachung mindestens einen Monat vorher der lunchlist GmbH angezeigt wurde.
6. Werden der lunchlist GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetZweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellendie lunchlist GmbH Sicherheitsleistung durch Stellung einer selbstschuldnerischen unwiderruflichen Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit unbefristeter Laufzeit in Höhe des gesamten vereinbarten Preises verlangen, solange die Geräte repariert werdenRückgabe Zug um Zug gegen Zahlung des geschuldeten Preises.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist7. Die lunchlist GmbH ist berechtigt, die alle Umstände den vereinbarten Preis angemessen berücksichtigtzu erhöhen, nicht zur Reparatur wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in Materialpreissteigerungen, eintreten. Die lunchlist GmbH wird diese dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
8. Die lunchlist GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages der Lage ist, kann Besteller Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese einen zusätzlichen Aufwand bewirken. Die lunchlist GmbH wird den zusätzlichen Aufwand dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
9. Den vereinbarten Preis hat der Kunde den Kauf des Xxxxxx (auf seine Gefahr und seine Kosten auf eines der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeitder lunchlist GmbH angegebenen Bankkonten zur Gutschrift zu bringen.
6.13 10. Die durch lunchlist GmbH kann jährlich mit einer Vorankündigung von 3 Monaten die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielenNutzungsgebühren anpassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung 1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise des Lieferanten ab Werk Lieferant (EXW Lieferant, INCOTERMS 2010). Verpackungskosten wer- den gesondert nach Aufwand berechnet.
2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Um- satzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Falls zwischen den Parteien Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Lieferung mehr als vier Monate verstreichen, ist der Preis Lieferant berechtigt, Preise entsprechend der Produkte Kosten- und Marktsituation zu erhöhen.
4. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Erstbestellungen von Neu- kunden werden gegen Vorkasse abgewickelt. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Fur die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Eingang des Betrags bei dem Lieferanten oder die Gutschrift auf dem Konto des Lieferanten an.
5. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, fallen zusätzlich zum Kaufpreis die gesetzlichen Verzugszinsen an. Andere vertragliche Rechte des Lieferanten blei- ben vorbehalten. Der Lieferant behält sich insbesondere die Geltendmachung eines hoheren Schadens vor.
6. Haben der Kunde und der Lieferant Teilzahlung vereinbart und zahlt der Kun- de mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten nicht termingerecht, kann der Lieferant nach Mahnung und angemessener Fristsetzung alle Zahlungen sofort fällig stellen.
7. Sofern zwischen dem Kunden und dem Lieferanten die Zahlung im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oderSEPA (Single Euro Payments Area) -Lastschriftverfahren vereinbart wird, falls kein Preis angeboten worden ist, erfolgt dies auf der Grundlage der schriftlichen Erteilung durch den Kunden eines SEPA Mandates. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte PreisSEPA-Last- schriftmandate umge-deutet. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist Die Frist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei Vorabankündigung (3Pre-Noti- fication) Versuche zur Mangelbehebungwird auf 1 Tag verkürzt. Wenn TFD sich Der Lieferant informiert den Kunden mit der Vorabankündigung (Pre-Notification) über das genaue Einzugsdatum. Der Kun- de sichert zu, für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetDeckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellendie aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, ge-hen zu Lasten des Kunden, solange die Geräte repariert werdenNichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Lieferanten verursacht wurde.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist, die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in 8. Der Mindestbestellwert beträgt 250,00 EUR netto. Bestellungen unter diesem Fall den Wert werden automatisch mit einem Mindermengenzuschlag von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit75,00 EUR versehen.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien 1. Bei vereinbarter Montage ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oderZahlungsanspruch in voller Höhe bei Abnahme fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenom- men, falls kein Preis angeboten worden ist, der ist die vereinbarte Zahlung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
2. Zahlungen sind zu dem in der zum Lieferdatum wirksamenAB genannten Termin in Euro ohne Abzug und spesenfrei zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei BD maßgeblich. Erfüllungswirkung tritt nur ein, veröffentlichten Preisliste wenn auf das vertraglich vereinbarte Bankkonto von TFD aufgeführte PreisBD gezahlt wird.
3. BD ist berechtigt, eingehende Zahlungen nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts zustehenden Ansprüche zu verrechnen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde - ungeachtet des Ersatzes weitergehender Schäden - für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von TFD 10 Euro, die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu reparieren bezahlen. Weitergehende Ansprüche von BD bleiben unberührt.
5. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei anderen ernsthaften Anzeichen einer Zahlungsgefährdung ist BD vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für bereits ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für künftige Lieferungen nach eigener Xxxx Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung zu ersetzenverlangen. TFD hat Anspruch auf8.2 Alternativ kann BD die Stellung ausreichender Sicherheiten verlangen.
6. Der Kunde ist für die üblichen Liefer- nicht zur Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von BD berechtigt, es sei denn, dass der Gegenanspruch des Kunden aus eigenem Recht begründet ist und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebungentweder rechtskräftig festgestellt, von BD schriftlich anerkannt oder un- bestritten ist. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidetDem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht oder eine sonstige Einrede nur zu, kann TFD nach alleinigem Ermessen wenn BD ihre Pflichten aus dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werdengleichen Vertragsverhältnis wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist7. Diese Klausel findet Anwendung, die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in wenn der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (Auftragswert 30.000,- Euro übersteigt und der bestellten Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrages und endgültiger Lieferung mehr als 6 Monate beträgt. Erhöht sich der Rohstoffeinkaufspreis für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und DienstleistungenStahl und/oder Kunststoff gemäß den Indizes: für Stahl- xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx, (1K03 - Steel galvanised (HDG) widerrufen/ Northern European), und TFD zahlt für Kunststoff- xxx.xxxxx.xx (Price Chart KI Polymer Prices PP Co- polymers - S.), seit dem Kunden in diesem Fall 1. Xxxx 2022 (Startpunkt) gegenüber dem Zeitpunkt 12 Wochen vor dem jeweiligen geplanten Lie- fertermin (Endpunkt) jeweils um nicht mehr als 5 %, so bleibt der Nettopreis für den entsprechenden Lieferanteil des Kaufge- genstandes unverändert. Ist am Endpunkt der Rohstoffeinkaufspreis für Stahl und/oder Kunststoff gemäß den Indizes um mehr als 5 % erhöht, so erhöht sich der Nettopreis (Nettowarenwert) für den entsprechenden Lieferanteil des Kaufgegenstandes um 2,50 % je ange- fangene 5 % über der 5 %-Grenze, jeweils bezogen auf den Materialkostenanteil (Stahl: 66 %, Kunststoff: 34 % des Netto- einkaufspreises für den Kaufgegenstand). Erhöht sich der Rohstoffeinkaufspreis gemäß den vorgenannten Indizes für Stahl und/oder Kunststoffe um mehr als 5 %, aber nicht mehr als 10 % gegenüber dem Startpunkt, erhöht sich der Netto-Kaufpreis für den entsprechenden Lieferanteil des Kaufgegenstandes um 2,5 % von dem Kunden 66 % bzw. von 34% des Netto-Kaufpreises für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober FahrlässigkeitKaufgegenstand.
6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
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