Common use of Preis und Zahlung Clause in Contracts

Preis und Zahlung. 3.1. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preis und Zahlung. 3.14.1 Die Vergütung von Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Leistungserbringung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind Vereinbaren die in Parteien Teilzahlungen, so erfolgen Teilzahlungen nur nach vollständiger Erbringung der BESTELLUNG angegebenenjeweiligen Teilleistung. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt Vereinbarte Fälligkeitsabreden bleiben hiervon unberührt. 4.2 Es gilt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche StundensatzKATHREIN ausdrücklich bestätigte Preis. Sämtliche Von KATHREIN bestätigte Preise verstehen sich ohne Mehrwert-Umsatzsteuer, Umsatz-sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. 4.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, Verbrauchs- schließt der von KATHREIN bestätigte Preis alle Leistungen und Aufwandsteuern Nebenleistungen des Auftragnehmers (z.B. Montage, Einbau) sowie vergleichbare Steuern alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und AbgabenHaftpflichtversicherung, Reisekosten, Spesen) ein. Sofern kein niedrigerer Preis Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer auf Verlangen KATHREINs auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen. Für Angebote, Entwürfe, Kostenvoranschläge und Muster seitens des Auftragnehmers ist keine Vergütung geschuldet. 4.4 Rechnungen sind KATHREIN in zweifacher Ausfertigung nach erfolgter Leistung in ordnungsgemäßer Form einzusenden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst zum Zeitpunkt ihrer Richtigstellung als bei KATHREIN eingegangen. Im Falle des Versands von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurdeWaren oder Gegenständen, muss die Rechnung inhaltlich mit dem Lieferschein und der Versandanzeige übereinstimmen. Die Zahlungsfrist für einschlägige Rechnungen beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Dokumente. Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellenIhre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. a4.5 KATHREIN steht es nach eigenem Ermessen frei, die Zahlung an den Auftragnehmer vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von zehn (10) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 Tagen unter Abzug von 3% am Datum der BESTELLUNGSkonto, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von sechzig (60) Tagen ohne Abzug zu leisten. KATHREIN leistet die Zahlungen für Preisestets unbeschadet des Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme von Liefergegenständen, beginnt die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich Zahlungsfrist ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung ab Rechnungseingang zu stellen, laufen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintrittwelches Datum das spätere ist. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leistenBei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor erfolgreicher Abnahme. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank eingeht. Für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist KATHREIN nicht verantwortlich. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. 4.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs einer mangelhaften Lieferung ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN KATHREIN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenZahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, bis die offenen Skonti und fälligen Rechnungen beglichen wurdenähnlichem zurückzuhalten. 3.74.7 Zahlungen für bestrittene oder unzureichend dokumentierte Rechnungsbeträge kann KATHREIN zurückhalten. Haben Ferner kann KATHREIN vom Auftragnehmer an KATHREIN oder andere Mitglieder der KUNDE Kathrein BCA Gruppe geschuldete Forderungen gegen Forderungen aufrechnen, welche KATHREIN aus dem Vertrag an den Auftragnehmer zu zahlen hat, oder diese Beträge als Schuld beitreiben. 4.8 Die Zahlung einer Rechnung durch KATHREIN stellt kein Anerkenntnis der unter die Rechnung fallenden Leistung dar und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch erfolgt unbeschadet etwaiger Rechte von KATHREIN aus dem Vertrag gegen den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder LagerscheinsAuftragnehmer.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Preis und Zahlung. 3.11.) 1Die Preise gelten – zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzli- cher Höhe am Tag der Rechnungstellung - mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versicherung, Entladung sowie Fracht- und Montagekosten. Die Bei Bestellun- gen im Rechnungswert von unter € 100,- (€uro einhundert) hat der Lieferer Anspruch auf eine zusätzliche Bearbeitungs- pauschale von 20 (zwanzig) v.H. des Rechnungswertes. 2.) 1 Treten nach Abschluß des Verkaufs- oder Lie- fervertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen ein, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder geänder- ten Rohstoffkosten, so ist der Lieferer berechtigt aber nicht verpflichtet die Preise für angemessen zu ändern. 2Im Falle sol- cher nachträglicher Preisänderungen des Lieferers sind dem Besteller die Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen nachzuweisen. 3.) 1Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. 2Die Gewäh- rung von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Verein- barung. 3Für den LIEFERGEGENSTAND sind Zahlungsverzug des Bestellers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.) 1Gerät der Besteller in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurdeZahlungsverzug, ist OERLIKON AM der Lieferer berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung Vorauszahlung zu stellenverlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zu- rückzubehalten. 2Ist der Zahlungsanspruch des Lieferers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefähr- det, kann der Lieferer vom Besteller eine angemessene Vor- auszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen. 3Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. 4Nach erfolglosem Ablauf einer Frist nach Satz 2 ist der Lie- ferer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. a5.) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG1Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNGwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatumunbestrit- ten oder vom Lieferer anerkannt sind. 2Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be- ruht. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preis und Zahlung. 3.11.Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab dem Lager der Fa. REMA oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluß erfolgen, ist die Fa. REMA bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist die Fa. REMA nur für die vereinbarte Lieferzeit - jedoch mindestens vier Monate - gebunden. Mehraufwendungen, die der Fa. REMA durch den Annahmeverzug des Bestellers entstehen, kann sie vom Besteller ersetzt verlangen. 2.Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle an die Fa. REMA zu leisten. Skonti-Zusagen gelten nur für den LIEFERGEGENSTAND sind Fall, daß sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 3.Die Fa. REMA nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs zuzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die Fa. REMA über den Gegenwert verfügen kann. 4.Die Aufrechnung mit etwaigen von der Fa. REMA bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfange nur in einem angemessenen Verhältnis zurückbehalten werden. 5.Zahlungen dürfen an Angestellte der BESTELLUNG angegebenenFa. Für ArbeitenREMA nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen. 0.Xxx der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand Fa. REMA vom Tag der in Fälligkeit an Verzugszinsen sowie Ersatz der BESTELLUNG spezifizierten StundensätzeBetreibungskosten verlangen. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt Mangels abweichender Vereinbarung der Parteien gilt ein Zinssatz von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) 8 Prozentpunkten über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate)Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die zu ersetzenden Betreibungskosten betragen 1 v.H. des Betrages, sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6für den die Verzugszinsen fällig werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM verzögerter Zahlung oder im Falle einer nicht fristgerecht Gestellung einer vereinbarten Sicherheit durch den Besteller kann die Fa. REMA, nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigtMitteilung an den Besteller, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenErfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen bzw. bis zur Gestellung der Sicherheit einstellen. Ist der Besteller mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand, bis so kann die offenen Fa. REMA vom Vertrag zurücktreten und, zusätzlich zu den Zinsen und fälligen Rechnungen beglichen wurdenBetreibungskosten gemäß dieser Ziffer, vom Besteller Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. Ein solcher Schadensersatz darf den vereinbarten Kaufpreis nicht überschreiten. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: General Terms and Conditions

Preis und Zahlung. 3.11. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Zoll und Einfuhrnebenabgaben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind Euro-Preise. Fakturierung erfolgt auch im Exportgeschäft in Euro. 2. Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den LIEFERGEGENSTAND sind Rücktransport der verwendeten Verpackung und die in der BESTELLUNG angegebenen. Für ArbeitenKosten ihrer Verwertung oder - soweit dies möglich und von uns für zweckmäßig erachtet wird - die angemessenen Kosten, die auf Zeitbasis ausgeführt werdenzusätzlich für eine erneute Verwendung der Verpackung anfallen. 3. Preiserhöhungen hat der Besteller zu tragen, erfolgt sofern die Festsetzung Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. In anderen Fällen ist der Besteller verpflichtet, sich mit uns über eine Anpassung der Preise zu verständigen, wenn sich nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die Kostenfaktoren, insbesondere Lohn-, Material- und Kapitalkosten wesentlich ändern. Bei einer unerheblichen Änderung steht uns ein einseitiges Preiserhöhungsrecht zu. 4. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen rein netto fällig. 5. Skonto wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind. 6. Montagekosten, Reparaturkosten, und Seminargebühren sind sofort netto zahlbar. 7. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, den Verzugsschaden in Höhe des Preises anhand von uns beanspruchten Bankkredites geltend zu machen. 8. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers zulässig. 9. Bei Exportaufträgen hat der in Besteller zu unseren Gunsten 10 Tage vor dem vereinbarten Versandtermin ein unwiderrufliches, zu bestätigendes und abtretbares Akkreditiv bei der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätzedem Besteller zu benennenden Bank über eine Außenhandelsbank seines Landes zu eröffnen, dass Zahlung bei Sicht gegen folgende Dokumente erfolgt: Übliche Handelsrechnung 4-fach, Spezifikation über die Zahl und Art der Wareneinheiten, Speditionsübernahmebescheinigung mit dem Nachweis des unwiderruflichen Versandauftrages an Empfänger und Frachtbriefduplikat. 10. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt Euro-Paletten sind während der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer Warenübergabe kostenfrei zu tauschen oder werden nachträglich in Rechnung zu stellengestellt. Die spätere Rückgabe durch den Kunden an die Langmatz GmbH erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Vergütung des Pfandbetrages setzt einen unbeschädigten, einwandfreien, gebrauchstauglichen und uneingeschränkt wieder verwendbaren Zustands der Paletten voraus. a11. Einweggebinde, Verpackungsmaterial und Umverpackungen sind Bestandteil der bestellten Ware und gehen in das Eigentum des Bestellers über. Ebenso unterliegt die Abfallentsorgung aller mit der bestellten Ware verbundenen sonstigen Materialien (Verpackung etc.) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach RechnungsdatumEntsorgungspflicht des Bestellers. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Sales Contracts

Preis und Zahlung. 3.11. Die Preise für gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Entladung. Zu den LIEFERGEGENSTAND sind Preisen kommt die Umsatzsteuer in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.32. Zahlungen für Preise, Mangels besonderer Vereinbarung ist die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Verkäuf ers zu leisten. 3.43. Hält Bei sofortiger Anlieferung der KUNDE Ware ist die vereinbarten Zahlungstermine am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Bei den in Katalogen angegebenen Preisen bzw. den diesen beigefügten Preislisten behält sich der Verkäufer Preisänderungen grundsätzlich vor. Die Preise gelten zum Zeitpunkt des Drucks der Kataloge bzw. Preislisten. 4. Die Rechnungen des Verkäufers gelten als genehmigt, soweit sie nicht eininnerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Käufer innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist. 5. Die Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung genannt oder vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. 6.Sollten Umstände bekannt werden, die die Bonität des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtetder Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen. In diesem Fall ist der Zahlung Verkäufer weiterhin berechtigt, nach seiner Xxxx Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 7. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Verzugszinsen zu zahlen, deren in Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) von 8 % p.a. über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate)Basiszinssatz berechnet.Zahlungen gelten grundsätzlich erst dann als erfolgt, sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässtwenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Das Recht Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lastendes Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheckbetrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5ältere Schulden des Käufers anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der Dies gilt auch im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6Falle anderslautender Bestimmungen des Käufers. Im Falle eines Zahlungsverzugs Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN der Verkäufer berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenZahlung zunächst auf die Kosten, bis dann auf die offenen Zinsen und fälligen Rechnungen beglichen wurdenzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 3.78. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbartDas Recht, muss dieses Akkreditiv unwiderruflichZahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs steht dem Käufer nur insoweit zu,als seine Gegenansprüche unbestritten oder Lagerscheinsrechtskräftig festgestellt sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preis und Zahlung. 3.11. Die Preise für gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschl. Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpa- ckung. Zu den LIEFERGEGENSTAND sind Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der BESTELLUNG angegebenenje- weiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Für ArbeitenSollten Änderungen, Abweichungen und Toleranzen in den Werkstücken entstehen, die auf Zeitbasis ausgeführt werdenbei der Angebotsabgabe nicht entstanden bzw. nicht zu erkennen waren, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatzbehalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor. 3. Sämtliche Preise verstehen sich Rechnungen sind sofort und ohne Mehrwert-jeden Abzug zahlbar. Wir können jedoch auch die Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig machen. Wir gewähren keine Zahlung per Nachnahme, Umsatz-, Verbrauchs- Zahlung in bar oder durch Scheck. Bei Sondermaschinen und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern Anlagen der Zufuhr- und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 Handha- bungstechnik erfolgt Zahlung netto Kasse 60 % am Datum der BESTELLUNGbei Bestel- lung, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 erfolgtem Probelauf und gemeinsamer Ab- nahme bei uns oder spätestens 10 Tage nach Versandbereit- schaftsmeldung und 10 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatumerfolgter Inbetriebnahme. 3.34. Zahlungen für PreiseWird die Rechnung vom Vertragspartner nicht binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, gerät der Vertrags- partner in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszins- satz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges bleibt unberührt. Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Ge- genanspruch auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leistendemselben Auftragsverhältnis beruht. 3.45. Hält der KUNDE Über die vereinbarten Zahlungstermine nicht einHereinnahme von Wechseln behalten wir uns vor, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur un- ter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die bank- üblichen Diskont- und Einzugsspesen. 6. Die Zurückhaltung der Zahlung Verzugszinsen zu zahlenoder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlos- sen. Das gilt auch dann, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN wenn sie in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte ein kauf-männisches Kontokorrent aufgenommen worden sind. 7. Verschaffen wir dem Besteller die Mittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, dass wir ihm einen von uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel indossieren (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered RateScheck-Wechsel- Verfahren), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehaltenso gilt die Kaufpreiszahlung erst als erfolgt, wenn die Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preis und Zahlung. 3.1. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-Umsatz--, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer tieferer Preis von OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von CHF 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 % vor dem Versand, 10 % nach der ENDABNAHME, jedoch nicht später als 90 Tage nach Ankündigung der Versandbereitschaft. Die Zahlungen sind binnen einer Frist von dreissig (30) Tagen b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt jedoch in jedem Fall mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.5 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM METCO AG, WOHLEN vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preis und Zahlung. 3.16.1 Die sich aus dem Angebot ergebenden Preise sind verbindlich. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders lautend vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für gelten die genannten Preise ab Werk. Mehrwertsteuer und andere Kunden gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur AnwendungTransportversicherungen werden vom Auftraggeber zusätzlich berechnet, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellensofern nichts anderes vereinbart wird. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) 6.2 Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Preise, die Zenk SystemPartner kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Zenk SystemPartner ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) von 2 % über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässtjeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehaltenunberührt. 3.56.3 Zenk SystemPartner ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN Zenk SystemPartner berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenZahlung zunächst auf die Kosten, bis dann auf die offenen Zinsen und fälligen Rechnungen beglichen wurdenzuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 3.76.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 6.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Zenk SystemPartner über den Betrag verfügen kann. Haben Bei Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der KUNDE und OERLIKON AM Scheck eingelöst ist. 6.6 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Auftraggebers erkennen lassen, kann Zenk SystemPartner jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbartZenk SystemPartner Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheinswerden sofort fällig.

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Samples: General Terms and Conditions

Preis und Zahlung. 3.16.1. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Lieferung, die erst nach mehr als 4 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen soll, gelten abweichend von unserer Auftragsbestätigung die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. 6.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Mehrwert-Abzug fällig, Umsatz-, Verbrauchs- bei Teillieferungen und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und AbgabenMängelrügen ist ein entsprechender Abschlag fällig. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM Wir sind berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag bei allen späteren Zahlungen als 14 Tagen nach Datum der Rechnung, die uns tatsächlich entstehenden Zinsen, mindestens aber in Höhe von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, einer achten. Geraten wir infolge unvorhergesehener oder unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, nicht rechtzeitige oder nicht einwandfreie Selbstbelieferung von Rohstoffen sowie sonstige Betriebsstörungen, in Rechnung Verzug, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu stellensetzen, es sei denn, der Käufer hat wegen des Verzugs kein Interesse mehr an der Lieferung. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate 3.2. Bei höherer Gewalt werden wir die Bestellung nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach RechnungsdatumWegfall des Hindernisses unverzüglich ausführen. 3.3. Zahlungen für PreiseEine uns im Verzugsfall gesetzte Frist ist nur versäumt, wenn wir nicht innerhalb derselben die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich Lieferung ausführen oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leistennicht die Versandbereitschaft dem Kunden anzeigen. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht einSchadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtetes sei denn, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehaltenvertreten. 3.5. Sämtliche Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern uns betriebliche Notwendigkeiten dazu zwingen. Ersatzansprüche des Käufers können 6.1. besonderen Verzugssetzung bedarf es nicht. Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet. Skontoabzug wird nur nach Bezahlung fälliger Schulden anerkannt. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht das nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlagen der in Zahlung gegebenen Urkunden. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht. Unsere Fahrer und Außendienstmitarbeiter sind ohne Abzüge in schriftliche Vollmacht nicht zur Annahme von Zahlungen und sonstigen Vergütungen befugt. daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der im VERTRAG angegebenen Währung zu leistenRestlieferung. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Käufer wegen des Verzuges hinsichtlich des ausstehenden Teiles der Lieferung kein Interesse an der Leistung insgesamt mehr hat. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigtDie Gefahren aus der Lieferung (Gewichtsverlust, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenVolumenverlust, bis die offenen Unfälle, Beschlagnahme, Brand usw.) und fälligen Rechnungen beglichen wurdenderen Folgen, gehen grundsätzlich bei Übergabe der Ware in unseren Werken auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier bzw. cif Lieferung bei der Abholung der Ware. 3.7. Haben der KUNDE In allen Fällen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, rollt die Ware auf Rechnung und OERLIKON AM Gefahr des Käufers. Bei Lieferung mit unseren eigenen Lastzügen erfolgt die Ausstellung eines Akkreditivs Zufuhr zur Verwendungsstelle nur soweit, wie die Straße oder das Betriebsgelände für den eingesetzten Lastzug befahrbar ist. Entsteht an Gebäuden, baulichen Anlagen, Anpflanzungen oder sonstigen Gegenständen durch den KUNDEN Lkw ein Schaden, so sind wir dafür nicht haftbar, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Gunsten OERLIKON AM vereinbartvertreten. Diese Regelung gilt dann, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf wenn der Abladeort auf ausdrücklichen Wunsch des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder LagerscheinsKäufers angefahren wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Kompost Und Kompostprodukten

Preis und Zahlung. 3.11. Die Preise für gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch aus- schließlich Verpackung und Transportkosten. Zu den LIEFERGEGENSTAND sind Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME2. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Liegen zwischen dem Vertragsab- schluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, sind Preis- änderungen zulässig. Es gilt dann der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. 3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug an uns frei Zahlstelle München zu leisten, und zwar: 30 % am Datum der BESTELLUNG1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 30 % 2 Monate nach 0/0 sobald dem Datum der BESTELLUNGKäufer mitgeteilt ist, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) dass die Hauptteile versandbereit sind. Der Restbetrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für PreiseRechnungserhalt, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder spätes- tens jedoch 30 Tage nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum Lieferung zu leisten. 3.44. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich Wechsel und Schecks werden nur nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehaltenbesonderer Vereinbarung und zah- lungshalber entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 3.55. Sämtliche Zahlungen Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte (§ 369 HGB, §§ 273, 320 BGB) stehen uns uneingeschränkt zu. Wir sind ohne Abzüge in insbesondere berechtigt, die Lie- ferung nur gegen Erfüllung der im VERTRAG angegebenen Währung fälligen Zahlungsverpflichtungen zu leistenüber- geben. 3.66. Im Falle Fall des Zahlungsverzugs stehen uns die gesetzlichen Rechte zu, ins- besondere auf Geltendmachung von Verzugszinsen und eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung weiterge- henden Verzugsschadens. Unser Anspruch auf kaufmännischen Fällig- keitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 7. Befindet sich der Käufer mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, die im Zeitpunkt des KUNDEN Verzugs mindestens 25 % unserer gesamten Forde- rungen aus der Geschäftsbeziehung ausmachen, und bezahlt er diese For- derung nicht vollständig innerhalb einer zu setzenden Nachfrist von min- destens zwei Wochen, werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Ge- schäftsbeziehung mit Ablauf der Nachfrist sofort zur Zahlung fällig. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Setzen der Nachfrist ausdrücklich hin- weisen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel oder Schecks des Käufers nicht eingelöst werden. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND weitere Erfüllung unserer Vertragspflichten nur Zug um Zug gegen Zahlung der jeweils geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurdenVergütung vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte des Verkäufers bei Verzug des Käufers bleiben unberührt. 3.78. Haben Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der KUNDE Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder, im Fall prozessualer Gel- tendmachung, entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen hinsicht- lich des reklamierten Teils und OERLIKON AM soweit dieses Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht, die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbartder Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder, muss dieses Akkreditiv unwiderruflichim Fall prozessualer Geltendmachung, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs entscheidungsreif ist oder Lagerscheinsein rechtskräftiger Titel vorliegt.

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Samples: Sales Contracts

Preis und Zahlung. 3.11. Die Preise für gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpa- ckung und Entladung. Zu den LIEFERGEGENSTAND sind Preisen kommt die Umsatzsteuer in der BESTELLUNG angegebenenjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu sowie sonstige Steu- ern, Abgaben und Zollabgaben (z. B. Quellensteuer). Nicht enthalten sind beispielsweise die Kosten für vom Kunden gewünschtes Versenden, Überführen, Aufladen, Verladen, Verpackung, Umrüsten von Transportfahrzeugen sowie für staatliche Abgaben etc. Diese werden dem Kunden von dem Lieferanten gesondert berechnet. 2. Alle mit der Zollabfertigung zusammenhängenden Kosten (inklusive Standzeiten für LKW, Container, etc.) trägt der Kunde. 3. Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden anfallende Umsatz- /Mehrwertsteuer nach zu berechnen, wenn sich eine diesbe- zügliche Verpflichtung des Kunden nach Rechnungsstellung und/oder nach Bezahlung herausstellen sollte. 4. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne je- den Abzug á Konto des Lieferanten zu leisten, und zwar: - 35% Anzahlung spätestens eine Woche nach Eingang der Auf- tragsbestätigung bzw. Unterzeichnung des Kauf/Werkliefe- rungsvertrages; - 65% sobald dem Kunden mitgeteilt ist, dass die Hauptteile/- aggregate versandbereit sind; 5. Das Recht des Kunden, mit Gegenansprüchen aus diesem oder anderen Rechtsverhältnissen ganz oder teilweise aufzu- rechnen, steht ihm nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Gegenforderung mit der Forderung gegen die der Kunde aufrechnen möchte synallag- matisch verknüpft ist (Mängelbeseitigungs- oder Fertigstel- lungskosten, Schadensersatzansprüche etc.). 6. Die Zahlung an den Lieferanten hat spesenfrei durch Bank- überweisung von einem Geschäftskonto des Kunden an dessen Hauptsitz oder einer Niederlassung in dem Land, in welchem der Kunde seinen Hauptsitz hat oder durch ein unwiderrufli- ches, vom Kunden rechtzeitig vor Versandbereitschaft eröffne- tes Akkreditiv einer vom Lieferanten bestätigten internationa- len Großbank zu erfolgen. Ort der Gegenleistung (=Zahlung) des Kunden (Erfüllungsort) ist immer der Sitz der Betriebsstätte des Lieferanten. 7. Finanziert der Kunde die Bezahlung des Liefergegenstandes durch Inanspruchnahme von Kredit oder über Leasingverein- barungen, so tritt er die ihm hieraus gegen die finanzierende Bank oder Leasinggesellschaft zustehenden Zahlungsansprü- che und alle sonstigen weiteren Rechte hiermit an den dies an- nehmenden Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt ebenso wie die Annahme von Wechseln oder Schecks durch den Lieferan- ten nur erfüllungshalber. Die in diesem Fall entstehenden Kos- ten trägt der Kunde. Der Lieferant ist immer berechtigt, das Bankinstitut/die Leasinggesellschaft von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, das Finanzie- rungsinstitut vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und dies dem Lieferanten auf Verlangen nachzuweisen. Für Arbeitenden Fall, die auf Zeitbasis ausgeführt werdendass eine Leasinggesellschaft in den Vertrag zwi- schen dem Lieferanten und dem Kunden eintritt, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand wird der in Ver- trag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden als ruhend be- trachtet. Wird der BESTELLUNG spezifizierten StundensätzeVertrag zwischen der Leasinggesellschaft und dem Kunden (sowie ggf. Wurden keine Stundensätze vereinbartdem Lieferanten) – aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund – aufgelöst oder beendet, kommt so lebt der von OERLIKON AM Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wieder auf, sofern der Lieferant hierzu schriftlich seine Zustim- mung erklärt. 8. Überschreitet der Kunde einen vereinbarten Zahlungstermin (Verzug), so ist der dem Lieferanten geschuldete Geldbetrag ab dem Folgetag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils gel- tenden Basiszinssatz zu verzinsen, mindestens jedoch mit dem nachweislich für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls Kontokorrentschulden banküblich zu bezah- lenden Zins; der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, Lieferant ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung höheren Ver- zugsschaden nachzuweisen und zu stellenverlangen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEME: 30 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (5 %) über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate), sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im VERTRAG angegebenen Währung zu leisten. 3.69. Im Falle von Verzug des Kunden mit einem nicht nur uner- heblichen Teil der Gesamtzahlung (grobe Vertragsverletzung) ist der gesamte, von ihm noch geschuldete Restbetrag - und bei Kontokorrent aufgrund laufender Geschäftsverbindungen sind alle Zahlungsansprüche des Lieferanten - sofort fällig und vom Tage der Fälligkeit an, so wie vorstehend in Ziffer II. 8. ver- einbart, zu verzinsen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein von dem Lieferanten angenommener Wechsel oder Scheck des Kunden aus von diesem zu vertretenden Umständen nicht ein- gelöst wird, für welchen Fall weitere mit Wechselannahme ein- gegangene Stundungsvereinbarungen gegenstandslos wer- den. 10 a. Ist der Kunde aus einem bzw. mehreren Rechtsgeschäften mit seinen Zahlungspflichten in Verzug oder eröffnet er trotz Verpflichtung ein Akkreditiv nicht oder nicht ordnungsgemäß, wie in diesem Abschnitt II. beschrieben, so ist der Lieferant be- rechtigt, - die Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden zu ver- weigern und den Liefergegenstand auf dessen Kosten zu ver- wahren oder anderweitig zu verwerten; - die Erfüllung eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzenweiteren vereinbarten Rechtsgeschäftes oder einer hieraus obliegenden Gewährleistungsverpflichtung solange zu verweigern, bis der Kunde die offenen rückständigen Leis- tungen oder Mitwirkungshandlungen nachgeholt und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7ggf. Haben ent- standene Schäden ersetzt hat; darüber hinaus steht dem Liefe- rant im Fall der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs Überschreitung des vereinbarten Zahlungster- mins durch den KUNDEN Kunden ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner eigenen Leistungen zu; - einzelne Funktionen des Liefergegenstandes nicht zuzulassen oder ggf. zurückzufahren solange der Kunde nicht nachweist, dass diese Funktionseinschränkung in einem unangemesse- nem Verhältnis zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheinsden nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen steht.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preis und Zahlung. 3.1Der Preis ergibt sich aus dem Vertrag. Bei Maßänderungen ändert sich der Preis im Verhältnis zur Mehr- oder Minderleistung. Der Unternehmer gewährt eine Preisgarantie von 4 Monaten ab Vertragsabschluss. Bei Aufträgen, die erst nach Ablauf dieser 4 Monate zur Ausführung kommen, gelten die zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preise. Die Preise für den LIEFERGEGENSTAND sind die in der BESTELLUNG angegebenen. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der BESTELLUNG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von OERLIKON AM für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung, anderenfalls der übliche Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie vergleichbare Steuern und Abgaben. Sofern kein niedrigerer Preis von OERLIKON AM in schriftlicher Form offeriert wurde, ist OERLIKON AM berechtigt, einen Mindestrechnungsbetrag von € 150 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung Bezahlung hat zu stellen. a) Zahlungsbedingungen für SYSTEMEerfolgen: 30 abzüglich 2 % am Datum der BESTELLUNG, 30 % 2 Monate nach dem Datum der BESTELLUNG, 30 b) Zahlungsbedingungen für alle anderen LIEFERGEGENSTÄNDE: 100 % binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3. Zahlungen für Preise, die auf Zeitbasis berechnet werden, sind monatlich Skonto bei Anlieferung oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintrittRechnungslegung rein netto. Alle Zahlungen sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 3.4. Hält der KUNDE die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zu zahlenberechnet, deren Höhe sich nach den üblichen Zinsbedingungen am Geschäftssitz Xxxx des KUNDEN in Deutschland richtet; der Verzugszins liegt mindestens fünf Prozentpunkte (Unternehmers auf einen Zinsfuß mit 5 %) % über dem 3- Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate)jeweiligen Diskontsatz der Deut- schen Bundesbank, sofern das anwendbare zwingende Recht dies zulässtoder auf die vom Unternehmer selbst zu zahlenden Bankzinsen beziffert. Das Recht auf weitere Schadenersatzansprüche Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist maßgebend nicht die Absendung, sondern der Eingang. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselposten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Unternehmer stellt für eingebaute Teillieferungen eine Vorabrech- nung, hierfür gelten die gleichen Zahlungsbedingungen. Der Vertreter und Monteure des Unternehmers sind nicht inkassoberechtigt. Vereinba- rungen der Vertreter des Unternehmers mit dem Besteller über die Zahlung von Vermittlungsprovision schließen diese in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Diese sind nicht Bestandteil des Vertrages. Bei Annahmeverzug ist der Besteller zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet, da es sich bei der Ware um anderweitig nicht verwendbare Maßfenster handelt. Kündigt der Besteller den Vertrag, gilt § 649 BGB. Wir können auch 15% des Vertrags- wertes pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten fordern, wenn die Kündigung vor dem Produktionsbeginn erfolgt. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. 3.5. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Sofern der Dritte nicht in der im VERTRAG angegebenen Währung Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu leistenerstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Schaden. 3.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist OERLIKON AM nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN berechtigt, die unter dem LIEFERGEGENSTAND geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und fälligen Rechnungen beglichen wurden. 3.7. Haben der KUNDE und OERLIKON AM die Ausstellung eines Akkreditivs durch den KUNDEN zu Gunsten OERLIKON AM vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verlängerbar und von einer erstklassigen, weltweit tätigen Bank bestätigt sein. Der Abruf des Geldes erfolgt gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung und eines entsprechenden Frachtbriefs oder Lagerscheins.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Ausführungsbedingungen