Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbändern, Floppy Disks, Streamer Tapes, CDs, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listen preise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem der Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält der Auftragnehmer ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die des von Auftragnehmers schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt d...
Preise, Steuern und Gebühren. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B.: CD´s, Magnetbändern, Magnetplatten, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten, etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden, können jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere auch die Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern und Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Preise, Steuern und Gebühren. 4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle CELUMs ohne Installation, Einschulung oder sonstige über die Übergabe des Lizenzmaterials und Einräumung der Lizenz hinausgehende Leistungen.
4.2. Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von CELUM zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem KUNDEN gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Reisekosten im Rahmen der beauftragten Leistungen werden gegen Vorlage der Belege ersetzt. Fahrtspesen werden mit EUR 0,42/km ersetzt. Zur Abrechnung der Reisekosten wird das „CELUM Reisekostenformular“ verwendet. Für die An- und Rückreisezeit wird eine nach km gestaffelte Pauschale pro Tag vereinbart: Bis 50 km EUR 69,00 Bis 250 km EUR 349,00 Bis 500 km EUR 699,00 Über 500 km EUR 999,00
4.4. CELUM ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die angeführten Beträge entsprechend zu erhöhen und dem KUNDEN ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom KUNDEN von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
Preise, Steuern und Gebühren. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen einzelnen Vertrag. Die genannten Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz des AN. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD, DVD, USB-Stick, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die am Tag der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung gültigen Listenpreise. Die Abrechnung der vom AN erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistungen bzw. monatlich bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Monat. Bei den Preisangaben in Angeboten des AN handelt es sich – wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist - lediglich um eine Schätzung. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisgrundlage ist eine Normalarbeitszeit und die 38,5 h-Woche.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Kostensicherung: bei Verträgen mit längerer Laufzeit als einem Jahr oder Verträgen die ohne Neuverhandlung verlängert werden behalten wir uns eine Inflationsabhängige Kostenanpassung vor. Diese orientiert sich am österreichischen Verbraucherpreisindex VPI 2015, herausgegeben von der Statistik Austria. Die Anpassung um die kumulierte Preissteigerung seit der letzten Kostenfestsetzung erfolgt erst wenn diese 5% übersteigt und wird ab der nächsten Vertragsverlängerung oder dem nächsten Jahresbeginn wirksam.
Preise, Steuern und Gebühren. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Euro netto ohne Steuer. Sie gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern, gedruckten Schulungsunterlagen etc., sowie allfällige Vertragsgebühren können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Abweichungen von dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.2 Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, sind Transport- und Verpackungskosten sowie allfällige Vertragsgebühren vom Auftraggeber zu tragen. Kosten für Barauslagen, Spesen, Reisekosten, usw. werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1 Alle Preise gelten in Euro exklusive Umsatzsteuer und werden grundsätzlich auftragsbezogen gemäß individueller Anforderung durch den Auftraggeber ermittelt und im jeweiligen Angebot von TRAFILITY angeführt bzw. im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TRAFILITY schriftlich festgelegt.
3.2 Nebenkosten werden gesondert verrechnet.
3.3 Wird nicht ausdrücklich von unserer Seite schriftlich eine andere Leistungsvergütung vereinbart, kommen für alle Leistungen sowie Zusatz- oder Mehrkosten folgende Stundensätze (netto) zur Anwendung. Anpassungen unserer Stundensätze erfolgen im Jänner jedes Jahres gemäß der kollektivvertraglichen Erhöhung der Mindestgrundgehälter des Kollektivvertrages für Angestellte in Information und Consulting. Unsere Stundensätze ab 01.01.2020: Techniker/Junior Expert 89,10 € (Faktor 1,00) Projektleiter/Expert 111,40 € (Faktor 1,25) Gutachten/Senior Expert 133,70 € (Faktor 1,50)
3.4 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von Datenträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Änderungen des Stundensatzes werden im vorab angezeigt. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere auch die Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern und Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Falls abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten – die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 5% übersteigen – wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen und einen neuen Kostenvoranschlag vorlegen. Die Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber als akzeptiert, wenn er nicht binnen drei Werktagen nach Inkenntnissetzung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.