Prämienberechnung. Massgebend für die Berechnung der Prämien ist: a) bei Versicherung im Rahmen der UVG-Löhne: der für die UVG-Versicherung prämienpflichtige Lohn bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, b) bei Versicherung im Rahmen der Überschusslöhne: der den gesetzlichen Höchstbetrag gemäss UVG übersteigende Lohn bis zum vertraglich vereinbarten Maximallohn pro Person und Jahr, c) für versicherte Personen mit einem festen Jahreslohn: der im Voraus vereinbarte versicherte Verdienst, d) für versicherte Personen, die sich dem UVG freiwillig angeschlossen haben: der im Voraus vereinbarte Lohn.
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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Prämienberechnung. Massgebend für die Berechnung der Prämien ist:
a) bei Versicherung im Rahmen der UVG-Löhne: der für die UVG-Versicherung prämienpflichtige Lohn bis zum gesetzlichen Höchstbetrag,
b) bei Versicherung im Rahmen der Überschusslöhne: der den gesetzlichen Höchstbetrag gemäss UVG übersteigende Lohn bis zum vertraglich vereinbarten zu einem Maximallohn von CHF 250’000 pro Person und Jahr,
c) für versicherte Personen mit einem festen Jahreslohn: der im Voraus vereinbarte versicherte Verdienst,
d) für versicherte Personen, die sich dem UVG freiwillig angeschlossen haben: der im Voraus vereinbarte Lohn.
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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)