Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich Soxxxx xich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Prämienzahlung. Die Prämien sind jährlich zu entrichten und zum Voraus an dem in der Police festgesetzten Datum zahlbar. Die Helvetia kann bei der Änderung der Prämientarife von der Fäl- ligkeit der nächsten Jahresprämie an die neuen Tarife anwenden. Zu diesem Zweck hat sie dem Versicherungsnehmer die neue Prämie spätestens 25 Tage vor ihrer Fälligkeit bekanntzugeben. Der Versicherungsnehmer hat hierauf das Recht, den Vertrag zu kündigen. Macht er davon Gebrauch, so hat die Helvetia die von ihr geleistete Bürgschafts- bzw. Garantieverpflichtung gegenüber dem Bürgschafts- bzw. Garantieempfänger auf den nächstmöglichen Termin ebenfalls zu kündigen. Der Versicherungsvertrag erlischt erst mit dem Ablauf der ge- kündigten Bürgschafts- / Garantieverpflichtung. Die Prämie ist bis zum Ablauf auf Basis des bisherigen Prä- mientarifs geschuldet. Die Kündigung des Versicherungsnehmers infolge Prämienan- passung muss, um gültig zu sein, spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Helvetia eintreffen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Kündigung, so gilt dies als Zustimmung zur Anpassung des Vertrages an den neuen Prämientarif. Bei vorzeitiger Auflösung oder Prämienraten sowie Beendigung des Vertrages ist die gesetzlich zulässigen KostenPrämie nur für die Zeit bis zur Vertragsauflösung geschuldet. Die auf die laufende Versicherungsperiode entfallene Prämie ist jedoch ganz geschuldet, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind wenn
a) die Helvetia im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors)Totalschadenfall Leistungen erbringt. Die Pauschalprämie wurde auf Erbringung der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten gesamten Bürgschafts- / Garantieleistung gilt in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehndiesem Sinne als Totalschadenfall.
b) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den Vertrag im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag Teilschadenfall kündigt und der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die Vertrag im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung Zeitpunkt der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % Kündigung we- niger als ein Jahr in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandtKraft war.
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Prämienzahlung. a) Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange Versicherungsprämie (so genannter Vorbeitrag) wird – soweit nicht anders vereinbart – jeweils für ein Versicherungsjahr erho- ben; sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme Dauer des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten Vertrags alljährlich zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag Versicherer ist berechtigt, die Prämie in Teilbeträgen zu erhe- ben und Vorauszahlungen zu verlangen; er kann unterschiedliche Zahlungstermine festlegen.
b) Der Versicherer benachrichtigt den Versicherungsnehmer jeweils unter Nennung des Fälligkeitsdatums und der Höhe des zu zah- lenden Betrages. Die Versicherungsprämie wird – soweit nicht anders geregelt – nach der jeweils maßgeblichen Versicherungssumme berechnet.
c) Dazu kommen die geschuldeten weiteren Beträge (z.B. Versiche- rungsteuer).
d) Alle Versicherungsprämien sowie gesetzliche Abgaben (z.B. Versi- cherungsteuer) und – soweit vereinbart – Nebenleistungen (z.B. gesonderte Beiträge) sind sofort nach Zugang der Zahlungsauf- forderung (z.B. Prämienrechnung) fällig.
e) Die Fälligkeit der ersten JahresprämiePrämie oder einmaligen Prämie ergibt sich aus § 11 Nr. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben 2, die Fälligkeit der Folgeprämie oder eines Teils davon (z.B. Anzahlungsbetrag oder Ratenbetrag) aus nachfolgender Nr. 2.
f) Der Jahresbeitrag und gesetzliche Abgaben (siehe vorstehend c) und eventuelle Nebenleistungen sind am letzten Wohnsitz oder am letztbekannten Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers angepassteinforderbar. Alle vorgenannten Beträge sind – soweit nicht anders vereinbart – eine Bringschuld des Versicherungsnehmers, der binnen 15 zahlbar am Sitz des Versicherers (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wirddessen Niederlassung oder Hauptsitz). Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich die Prämie ganz Die Versicherungsprämie – oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahltFalle einer Aufteilung der Prämie deren Teile – sowie Steuern/Abgaben und eventuelle Nebenleistungen sind an den Versicherer oder an den zu diesem Zweck benannten Bevollmächtigten zahlbar. Ist kein Lastschrifteinzugsverfahren eingerichtet worden, sowie in dem Fallsendet der Versicherer bei jeder Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Prämienbetrages an den Versicherungsnehmer.
g) Ist zur Einziehung der Prämie ein Lastschriftverfahren vereinbart worden, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung Mitteilung über den Fälligkeitszeitpunkt der Prämie und die Höhe des zu zahlenden Betrages. Der Versicherungsnehmer hat dann zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für sämtliche Versicherungen eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Mit diesem Zahlungsverfahren verbundene Bankgebühren hat der Versicherungsnehmer zu tragen. Hat der Versicherungsnehmer es zu vertreten, dass die Prämie nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, das Lastschriftverfahren außer Kraft zu setzen; der Versiche- rungsnehmer hat dann die ausstehende Prämie und bezahlt diese mit einem einzigen Betragzukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Dieser Betrag kann je nach Von Banken erhobene Bearbei- tungsgebühren, die dem Versicherer für den geltenden Zahlungsmodalitäten fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug in halbjährlicheRechnung gestellt werden, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandtkönnen vom Versicherungsnehmer angefordert werden.
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Samples: Insurance Agreement