Prüfung und Abnahme Musterklauseln

Prüfung und Abnahme. 19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von der Leistungs- erbringerin sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme).
Prüfung und Abnahme. 20.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von AEK sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme).
Prüfung und Abnahme. 8.1 Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie deren Bedingun- gen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Prüfung und Abnahme. 4.1 Soweit NeurologIQ für den Besteller Werkleistungen im Sinne von Ziff. 1.4 erbringt, sind diese vom Kunden zu prüfen und abzunehmen.
Prüfung und Abnahme. (a) Die Prüfung der LEISTUNGEN ist an keine bestimmte Frist gebun- den. Sie erfolgt jedoch, sobald dies den Umständen entsprechend als sinnvoll und angemessen erscheint.
Prüfung und Abnahme. 9.2.1. Bei Dienstleistungen händigt die BWS nach Erledigung von Regieaufträgen dem Besteller einen Servicerapport aus. Der Besteller hat die Arbeiten innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen ab Unterzeichnung des Servicerapports zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich der BWS schriftlich und dokumentiert anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Prüfung und/oder die Anzeige, so gelten die Lieferung bzw. die Arbeit der BWS als mängelfrei und genehmigt.
Prüfung und Abnahme. 16.1 Die Lieferung wird bei Jenny Science AG soweit üblich vor Versand geprüft.
Prüfung und Abnahme. 10.1. HOLBORN ist zur Überprüfung der Leistungen und Termine innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Zutritt zur Baustelle, zu den Werkstätten und Büros des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer zu gestatten.
Prüfung und Abnahme. Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und Reasco allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzuge- ben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als abge- nommen und genehmigt. Für nicht erkennbare Mängel haftet Reasco im Rahmen der Gewährleistung gemäss Ziff. 12 jedoch nur, sofern solche Mängel sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Feststellung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn die vereinbarte Abnahme- prüfung aus Gründen, die Reasco nicht zu vertreten hat, am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann oder wenn der Kunde die Ab- nahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein, oder wenn der Kunde sich weigert, ein den Tatsachen entsprechendes Abnahmeprotokoll zu un- terzeichnen. Die Abnahme gilt immer spätestens dann als erfolgt, sobald der Kunde Lieferungen oder Leistungen von Reasco nutzt oder diese von Dritten verwendet werden.
Prüfung und Abnahme. 19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von ISP sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme).