Qualitätssicherungssystem. Alle Händler, die Rapssaat an ADM liefern, müssen eine aktuelle TASCC-Registrierung von einem anerkannten land- wirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemanbieter besitzen. Jegliche an ADM über Dritte oder direkt ab landwirtschaftlichem Betrieb gelieferte Rapssaat muss von einem landwirtschaftlichen Betrieb geliefert wer- den, der eine aktuelle solche Registrierung für land- wirtschaftliche Betriebe („farm assurance registra- tion“) besitzt.
Qualitätssicherungssystem. Ich unterhalte ein Qualitätssicherungssystem und verpacke zu versendende Arzneimittel so, dass deren Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt. Die Lieferung kühlpflichtiger Arzneimittel erfolgt bei Bedarf aus Gründen der Arzneimittelsicherheit in speziellen Kühlbehältern. Die erfolgreiche Zustellung von Arzneimittellieferungen wird durch Unterschrift quittiert. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit werden Arzneimittellieferungen nur an volljährige Personen ausgehändigt.
Qualitätssicherungssystem. Programm zur Arzneimittelüberwachung, — Überwachung/Monitoring der Durchführung der Korrekturmaßnahmen.
Qualitätssicherungssystem. Wachsamkeitsprogramm, — Überwachung/Monitoring der Durchführung der Korrekturmaßnahmen.
Qualitätssicherungssystem. Der Auftragnehmer unterhält ein Qualitätssicherungssystem gemäß DIN EN ISO 9001 in seiner aktuellen Fassung. Sollte der Auftragnehmer kein Qualitätssicherungssystem unterhalten, muss er mindestens nach- weisen können, nach diesen Standards zu arbeiten. Zudem hat er dem Auftraggeber einen Akti- onsplan mit Zeitschiene zur Erlangung der Zertifizierung vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, in Anlehnung an die Anforderungen der ISO 9001 ein Risikomanagement einzuführen und aufrechtzuerhalten, das interne und externe Risiken ermittelt, bewertet und Maßnahmenpläne zu Minimierung dieser Risiken vorsieht. Interne Risiken sind z.B. der Grad der Gefährdung durch Feuer, Naturgewalten und entsprechende Deckung durch Versiche- rungen. Externe Risiken sind z.B. der Grad der Sicherheit der Lieferkette und die Zuverlässigkeit von Unterlieferanten.
Qualitätssicherungssystem. 13.1 Der Lieferant hat ein nach Art und Umfang geeignetes, dem neuesten Stand der Technik entsprechendes, dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten. Er hat Aufzeichnungen, insbesondere über seine Qualitätsprüfungen, zu erstellen und TT diese auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
13.2 Der Lieferant willigt hiermit in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems durch TT oder einen von TT Beauftragten ein. TT kann gegen nicht sachgemäße Ausführungen Einwände erheben und Teile, die nicht entsprechend einem geeigneten Qualitätssicherungssystem hergestellt wurden, von vornherein zurückweisen.
Qualitätssicherungssystem. Der Generaldirektor hat ein Qualitätssicherungssystem zu erstellen, das unter besonderer Berücksichtigung der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter, der Freiheit der journalistischen Berufsausübung sowie der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Direktoren und Landesdirektoren Kriterien und Verfahren zur Sicherstellung der Erfüllung des gemäß § 4 erteilten öffentlich-rechtlichen Kernauftrages definiert.
Qualitätssicherungssystem. 24.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte so herzustellen und zu testen, dass sie in Überein- stimmung mit den vereinbarten Eigenschaften/Spezifikationen geliefert werden. Zu diesem Zweck wird er in eigener Verantwortung ein geeignetes Qualitätssicherungssystem einführen und praktizieren. Der Lieferant ist gehalten, ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem auch mit seinen Zulieferan- ten zu vereinbaren.
24.2 Stellt sich heraus, dass das Qualitätssicherungssystem unvollständig oder ineffizient ist, so dass Qualität oder Wettbewerbsfähigkeit der Produkte beeinträchtigt wird, so ist der Lieferant nach ent- sprechender Mitteilung an Atlas verpflichtet, das System zu ändern.
24.3 Die Kennzeichnung der Lieferdokumente und Transportverpackungen ist so zu gestalten, dass die sofortige Zuordnung zur Bestellung möglich ist. Der Lieferant wird durch geeignete Kennzeichnung der Vertragsgegenstände sicherstellen, dass bei Erkennen eines Fehlers sofort festgestellt werden kann, welche Vertragsgegenstände insgesamt (sowohl bereits gelieferte als auch noch beim Lieferan- ten befindliche Vertragsgegenstände) von einem solchen Fehler betroffen sind oder betroffen sein können. Über sein Kennzeichnungssystem wird der Lieferant Atlas soweit aktuell informieren, dass diesem eine eigene Feststellung jederzeit möglich ist.
Qualitätssicherungssystem. Der Auftragnehmer hat ein nach Art und Umfang geeignetes, dem neuesten Stand der Technik entsprechendes, dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten – Mindestanforderung ist eine Zertifizierung nach ISO 9001 für alle Vormaterialien und die Qualität beeinflussenden Betriebsmittel und Hilfsstoffe. Der Auftragnehmer hat die Qualität seiner Leistungen ständig zu überwachen. Vor der jeweiligen Lieferung der Liefergegenstände wird der Auftragnehmer sich vergewissern, dass die zur Lieferung bestimmten Materialien oder Produkte frei von Mängeln sind und den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen und dies dem Auftraggeber schriftlich versichern. Der Auftragnehmer hat Aufzeichnungen, insbesondere über seine Qualitätsprüfungen, zu erstellen und gemäß den geltenden Normen zu archivieren und diese dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer willigt in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems durch den Auftraggeber oder einen von diesem Beauftragten ein.
Qualitätssicherungssystem. Der Auftragnehmer unterhält ein Qualitätssicherungssystem gemäß DIN EN ISO 9001 aktuellste Fassung. Sollte der Auftragnehmer kein Qualitätssicherungssystem unterhalten, muss er mindestens nachweisen kön- nen, nach diesen Standards zu arbeiten. Zudem hat er dem Auftraggeber einen Aktionsplan mit Zeitschiene zur Erlangung der Zertifizierung vorzulegen.