Common use of Ratenzahlung Clause in Contracts

Ratenzahlung. Der Kunde hat das Recht, eine Ratenzahlung innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Rechnung zu verlangen, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 3 (drei) Mal so hoch ist wie der durchschnittliche Rechnungsbetrag jener Rechnungen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor der Ausstellung der betroffenen Rechnung ausgestellt wurden. Die Ratenzahlung kann per E-Mail beim Wärmelieferanten unter der folgenden Adresse angefordert werden: xxxx@x-xxxx-xxxx.xx. In diesem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten offiziellen Referenzzinssatzes berechnet, der unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar ist und ab dem Tag des Ablaufs der Zahlungsfrist der Rechnung berechnet wird. Die Beträge, die Gegenstand der Ratenzahlungen sind, werden in eine Anzahl von aufeinanderfolgenden Raten mit konstantem Betrag aufgeteilt, die höchstens den in den letzten 12 (zwölf) Monaten ausgestellten Rechnungen entspricht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Raten, die nicht kumuliert werden können, haben eine Häufigkeit, die der Periodizität der Rechnungsstellung entspricht, unbeschadet des Rechts des Wärmelieferanten, die Raten mit anderen Dokumenten als der Rechnung anzulasten. Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Wärmelieferant das Recht, den Kunden zur sofortigen Zahlung der noch nicht fälligen Raten aufzufordern.

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Ratenzahlung. Der Kunde hat das Recht, eine Ratenzahlung innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Rechnung zu verlangen, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 3 (drei) Mal so hoch ist wie der durchschnittliche Rechnungsbetrag jener Rechnungen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor der Ausstellung der betroffenen Rechnung ausgestellt wurden. Die Ratenzahlung kann per E-Mail beim Wärmelieferanten Fernheizwerk unter der folgenden Adresse xxxx@xxx.xx.xx, angefordert werden: xxxx@x-xxxx-xxxx.xx. In diesem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten offiziellen Referenzzinssatzes berechnet, der unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar ist und ab dem Tag des Ablaufs der Zahlungsfrist der Rechnung berechnet wird. Die Beträge, die Gegenstand der Ratenzahlungen sind, werden in eine Anzahl von aufeinanderfolgenden Raten mit konstantem Betrag aufgeteilt, die höchstens den in den letzten 12 (zwölf) Monaten ausgestellten Rechnungen entspricht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Raten, die nicht kumuliert werden können, haben eine Häufigkeit, die der Periodizität der Rechnungsstellung entspricht, unbeschadet des Rechts des WärmelieferantenFernheizwerkes, die Raten mit anderen Dokumenten als der Rechnung anzulasten. Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Wärmelieferant das Fernheizwerk das Recht, den Kunden zur sofortigen Zahlung der noch nicht fälligen Raten aufzufordern.

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Ratenzahlung. Der Kunde hat das Recht, eine Ratenzahlung innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Rechnung zu verlangen, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 3 (drei) Mal so hoch ist wie der durchschnittliche Rechnungsbetrag jener Rechnungen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor der Ausstellung der betroffenen Rechnung ausgestellt wurden. Die Ratenzahlung kann per E-Mail beim Wärmelieferanten unter der folgenden Adresse angefordert werden: xxxx@x-xxxx-xxxx.xxxxxx@xxx.xx. In diesem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten offiziellen Referenzzinssatzes berechnet, der unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar ist und ab dem Tag des Ablaufs der Zahlungsfrist der Rechnung berechnet wird. Die Beträge, die Gegenstand der Ratenzahlungen sind, werden in eine Anzahl von aufeinanderfolgenden Raten mit konstantem Betrag aufgeteilt, die höchstens den in den letzten 12 (zwölf) Monaten ausgestellten Rechnungen entspricht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Raten, die nicht kumuliert werden können, haben eine Häufigkeit, die der Periodizität der Rechnungsstellung entspricht, unbeschadet des Rechts des Wärmelieferanten, die Raten mit anderen Dokumenten als der Rechnung anzulasten. Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Wärmelieferant das Recht, den Kunden zur sofortigen Zahlung der noch nicht fälligen Raten aufzufordern.

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