Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
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Rechnung und Zahlung. Über Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung für jede Lieferung unter genauer Angabe des Bestellers und Bestellnummer sowie der Positionsnummer des einzelnen Postens einzusenden. Rechnungen sind durch die Post oder Leistung hat als PDF-Datei auf ein bekanntes E-Mail Postfach zuzustellen, sie dürfen nicht den Sendungen beigefügt werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung als eingegangen. Sofern der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichenbereits am elektronischen Rechnungsstellungsprozess teilnimmt, sind Rechnungen zwingend elektronisch zu stellen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit Der Besteller behält sich das Recht vor, weitere Lieferanten nach Bedarf in den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthaltenelektronischen Rechnungsprozess einzubinden. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben Falls nicht enthaltenanders vereinbart, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet Rechnungen per Überweisung innerhalb von 10 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 3% Skonto oder innerhalb von 90 60 Tagen netto ab Rechnungsdatum beglichen. Geht die bestellte Ware oder die zur Bestellung gehörenden Unterlagen zeitlich erst nach der Rechnung beim Besteller ein, so kommt es für den Fristbeginn auf diesen Zeitpunkt an. Nebenkosten, die durch Aufmaßblätter, Stundennachweise usw. nachzuweisen sind, werden erst nach Prüfung und Freigabe durch den Besteller anerkannt. Der Lieferant kann die Kaufpreisforderung nur mit vorheriger Zustimmung des Bestellers abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne Abzugwichtigen Grund versagt werden. Im Falle der Minderung durch den Besteller, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationenkann der Kaufpreis bis zu einer Einigung über den herabgesetzten Kaufpreis zurückgehalten werden. Bei vorzeitiger Annahme Im Falle des Rücktritts vom Vertrag, wird der Liefergegenstände beginnt Besteller die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdemerhaltene Ware nach Erhalt eventuell bereits geleisteter Zahlungen an den Lieferanten auf dessen Kosten und Risiko zurücksenden, welches Datum das spätere soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor AbnahmeDer Besteller ist berechtigt mit Ansprüchen auf Rückgewähr auf den Kaufpreis geleisteter Zahlungen gegen Ansprüche des Lieferanten aufzurechnen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen ZahlungsvergünstigungenErfüllungsort für Zahlungen ist Illertissen.
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Rechnung und Zahlung. Über jede a) Rechnungen müssen der Reihenfolge des Textes und der Preise der Bestellung entsprechen und sind X.XXXXXXXX unverzüglich nach erfolgter Lieferung oder Leistung hat unter Angabe der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthaltenBestelldatum in 1-facher Ausfertigung einzureichen Abschlags-, Teil-, Teilschluss- und Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Rechnungen ohne gesonderte Bezeichnung werden als Schlussrechnung behandelt.
b) Etwaige Mehr- oder Minderleistungen sind in der Rechnung gesondert aufzuführen. Zusätzliche und/oder Mehrleistungen ist X.XXXXXXXX nur dann zu vergüten verpflichtet, wenn hierüber vor Ausführung der Leistung eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.
c) Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführengesetzliche Umsatzsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Rechnungen, die diese nicht die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben nicht enthalten, werden ist X.XXXXXXXX zurückzuweisen berechtigt.
d) Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst zum Zeitpunkt des Eingangs der Richtigstellung als bei X.XXXXXXXX eingegangen.
e) Die Fälligkeit von uns zurückgesandt Forderungen tritt erst nach vollständigem Wareneingang und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet ordnungsgemäß erstellten Rechnungsunterlagen ein.
f) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zahlt X.XXXXXXXX den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto21 Tagen, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 90 30 Tagen ohne Abzugnach Lieferung und Rechnungserhalt.
g) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Übergabe des Überweisungsauftrags an die Bank/Kreditinstitut bzw. der Tag der Absendung des Schecks maßgeblich. § 286 Abs. 3 BGB gilt für den Verzug X.XXXXXXXX mit der Maßgabe, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationendass es in jedem Fall einer Mahnung des Lieferanten Bedarf.
h) Der Lieferant darf über seine gegenüber X.XXXXXXXX bestehenden Forderungen durch Abtretung, Verpfändung oder in sonstiger Weise nur verfügen, wenn er zuvor die schriftliche Zustimmung X.XXXXXXXX eingeholt hat
i) Soweit Qualitäts- oder Ursprungsnachweise (z. B. Prüfbescheinigungen) vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an X.XXXXXXXX zu übertragen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung Die für den Liefergegenstand vereinbarten Regelungen gelten auch für diese Nachweise:
j) Dem Lieferanten stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus früheren oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen anderen Rechtsgeschäften mit X.XXXXXXXX beruhen.
k) Der Lieferant darf nur mit unbestrittenen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
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Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden auftraggebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthaltenenthal- ten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 60 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab RechnungseingangRechnungseingang zu laufen – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten vereinbar- ten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Erfüllung zurückzuhalten zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen. Rechnungen sind zu richten an: Techem Energy Services GmbH, General Accounting, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.
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Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht bestehtbesteht oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden entsprechende Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab RechnungseingangRechnungseingang zu laufen – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
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Rechnung und Zahlung. Über jede 6.1 Rechnungen müssen der Reihenfolge des Textes und der Preise der Bestellung entsprechen und sind uns nach erfolgter Lieferung unter Angabe von Bestellnummer und Bestelldatum in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
6.2 Etwaige Mehr- oder Leistung hat Minderleistungen sind in der Lieferant eine Rechnung getrennt gesondert aufzuführen.
6.3 Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst zum Zeitpunkt des Eingangs der Richtigstellung als bei uns eingegangen.
6.4 Die Fälligkeit von Forderungen tritt erst nach vollständigem Wareneingang und nach Eingang der Sendung einzureichenordnungsgemäß erstellten Rechnungsunterlagen ein. Die Rechnung muss Dazu zählen im Wortlaut mit Falle von Entsorgungsleistungen die vollständigen Nachweise der ordnungsgemäßen Entsorgung.
6.5 Sofern nichts anderes schriftlich worden ist, zahlen wir den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2% Skonto oder innerhalb von 90 30 Tagen ohne Abzugnach Lieferung und Rechnungserhalt.
6.6 Der Lieferant kann über seine Forderungen uns gegenüber durch Abtretung, unbeschadet unseres Rechtes späterer ReklamationenVerpfändung oder in sonstiger Weise nur verfügen, wenn er zuvor unsere schriftliche Zustimmung eingeholt hat.
6.7 Soweit Qualitätsnachweise (Werksbescheinigungen, Atteste, Abnahmeberechtigungen etc.) vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an uns zu übergeben. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung Die für den Liefergegenstand vereinbarten Regelungen gelten auch für diese Nachweise.
6.8 Sofern Forderungen oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung Rechte gegenüber dem Lieferanten bestehen sind wir berechtigt, hinsichtlich der Ansprüche des Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben bzw. die Aufrechnung zu erklären.
6.9 Sofern wir bei einer Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabattenoder Aufrechnung keine Tilgungsbestimmung treffen, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungenwird wie folgt getilgt: verzinsliche Hauptforderung, verzinsliche Nebenforderung, unverzinsliche Hauptforderung, unverzinsliche Nebenforderung, Zinsen auf Hauptforderung, Zinsen auf Nebenforderung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung und Zahlung. Über jede 4.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an folgende Anschrift zu senden: Dural GmbH Xxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx-Xxxxxxxxxx
4.2. Die Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, Anforderungsnummer und dem Besteller bei Dural einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.
4.3. Bei Rechnungen, die nicht hinreichend identifizierbar sind, insbesondere bei Fehlen der vollständigen Zeichen und Nummern der Bestellung, beginnt die Frist für das Erreichen der Zahlungsfälligkeit erst nach vollständiger Klarstellung durch den Lieferanten zu laufen, soweit dieser von uns unverzüglich nach Erhalt der Rechnung auf die unzureichende Identifizierbarkeit hingewiesen worden ist. Liegen Zeugnisse, Dokumentationen o. ä., die ausdrücklich Gegenstand der Bestellung sind, der Rechnung oder Lieferung oder Leistung hat nicht bei, beginnt die Frist für das Erreichen der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichenZahlungsfälligkeit mit dem vollständigen Erhalt dieser Unterlagen. Die Rechnung muss im Wortlaut Dural mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthaltenAbgang der Sendung – auch bei Teillieferung – gesondert zugeschickt werden.
4.4. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, Zahlung leistet Dural innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 Kalendertagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen 60 Kalendertagen ohne AbzugAbzüge ab vollständiger Lieferung und Leistung und Rechnungseingang beim Besteller. Abweichungen davon müssen mit dem Besteller schriftlich vereinbart sein. Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf Bank-/Postscheckkonto. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel bzw. das Belastungsdatum bei Überweisungen.
4.5. Hat die gelieferte Ware Mängel, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationenbeginnt die Frist für das Erreichen der Zahlungsfälligkeit mit der Abnahme der mangelfreien Ware. Zahlungen durch Dural bedeuten keine Anerkennung der Vertragsgemäßheit der Leistung oder der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Betrages.
4.6. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände früherer Anlieferung als vereinbart beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß erst mit dem Tage, an dem die Lieferung/Leistung fällig gewesen wäre.
4.7. Sind ausnahmsweise keine Preise angegeben, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdembekannt gegebenen Listenpreise des Lieferanten mit den oben genannten Abzügen.
4.8. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, welches Datum das spätere istist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis die von Dural genannte Versandstelle. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust Ansonsten ist Erfüllungsort der Sitz von Rabatten, Skonti und ähnlichen ZahlungsvergünstigungenDural.
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Samples: Einkaufs Und Lieferbedingungen
Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION HEPRO fest, dass die Pflicht bestehtbesteht oder wird HEPRO dazu von entsprechenden Behörden aufge- fordert, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION HEPRO berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag Rech- nungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden entsprechende Freistellung verfügenverfü- gen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab RechnungseingangRechnungseingang zu laufen – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
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Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und enthalten sowie das Datum des Auftrages sind ist anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere Spätere ist. Stellt KION festFalls nichts anderes vereinbart, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehengilt: Rechnungen mit Rechnungseingangsdatum 01.-15. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügendes Monats, sind diese unaufgefordert vorzulegenzahlbar am 15. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen folgenden Monats unter Abzug von 3 3% Skonto, innerhalb von bzw. 30 Tagen Tage nach Ablauf der Skontofrist netto. Rechnungen mit Rechnungseingangsdatum 16.-31. des Monats, sind zahlbar am 30. des folgenden Monats unter Abzug von 2 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne AbzugSkonto, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationenbzw. Bei vorzeitiger Annahme 30 Tage nach Ablauf der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor AbnahmeSkontofrist netto. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen. Der Lieferant übernimmt die Gewähr, dass der Liefergegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Wir sind berechtigt, die Ware nach anerkannten Stichprobenverfahren im ordentlichen Geschäftsgang zu untersuchen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge, wenn ihm die im genannten Ablauf entdeckten Mängel unverzüglich bzw. die nicht entdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand 24 Monate ab Inbetriebnahme/Benutzung des Endprodukts, soweit nicht nach § 438 Abs.1 und Abs.3 BGB eine längere Verjährungsfrist besteht Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an dem Liefergegenstand auf, so hat der Lieferant nach schriftlicher Anzeige mit angemessener Fristsetzung nach unserer Xxxx unentgeltlich Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. In dringenden Fällen und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden haben wir das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Lieferant den Mangel nach erfolglosem Ablauf einer von uns schriftlich gesetzten angemessenen Frist nicht beseitigt hat. Die gesetzlichen Ansprüche nach § 437 Nr.2 und Nr.3 bleiben davon unberührt. Kann der Liefergegenstand im Zuge der Nacherfüllung ganz oder teilweise nicht genutzt werden, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Nutzungsunterbrechung. Hat der Lieferant nach zwei Versuchen den Mangel am Liefergegenstand nicht beseitigt, so sind wir nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Schadensersatz oder den Ersatz unserer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
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