Common use of Rechnung und Zahlung Clause in Contracts

Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthalten. Rechnungen sind einzeln als PDF Datei auf folgende E- Mail-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben. Nur Rechnungen, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. 7.2 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren und Leistungen nach Xxxx von TYROLIT entweder innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etc. 7.3 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen an TYROLIT aufzurechnen. 7.4 Bei Anzahlungen hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatum. 7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig. 7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund ist ausgeschlossen, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden in Höhe von € 40,00.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) 13.1 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, erhält der AN Abschlagszahlungen für die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthaltenprüfbaren Rechnung beim AG. Rechnungen sind einzeln als PDF Datei auf folgende E- Mail-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben. Nur Rechnungen, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des RechnungsbetragesAbschlagsrechnun- gen können in mindestens vierwöchigem Abstand gestellt wer- den. 7.2 Sofern 13.2 Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wirdandere Zahlungsfrist vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren und Leistungen Schlusszahlung nach Xxxx von TYROLIT entweder Abnahme innerhalb von 14 Tagen 30 Kalendertagen nach Eingang von Rechnung der prüfbaren Schlussrechnung beim AG. 13.3 Sämtliche Rechnungen sind an Lithonplus GmbH & Co. KG Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 67360 Lingenfeld unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nr. und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT des Leistungs- empfängers einzureichen, falls im Zusammenhang Vertrag nichts anderes ver- einbart ist. 13.4 Der AN ist verpflichtet, in Rechnungen und allen übrigen Schrift- stücken exakt die Bestellnummer des AG anzugeben. Unter- lässt er dies, so gehen gegebenenfalls entstehende Nachteile zu Lasten des AN. 13.5 Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) sind mit kumulierten Leistungsständen zu erstellen und in prüf- barer Form beim AG einzureichen. Sie müssen den umsatz- steuerlichen Vorschriften der §§ 14, 14 a UStG entsprechen. 13.6 Beim Pauschalpreisvertrag ist für Abschlagsrechnungen hierbei eine mit den Beauftragten des AG (in der Regel der örtlichen Bauleitung) vorab bestätigte Leistungsstandbewertung beizufü- gen. Beim Einheitspreisvertrag ist der Rechnung ein mit den Beauftragten des AG vorab abgestimmtes Aufmaß beizufügen. 13.7 Mit der Schlussrechnung sind 3 Satz Massenberechnungen bei Einheitspreisverträgen sowie je 3 Ausfertigungen von Zeichnun- gen mit maßgerechten Eintragungen aller tatsächlich ausgeführ- ten Leistungen (Bestandspläne) einzureichen. Spätestens mit der VertragserfüllungSchlussrechnung sind die in Ziff. 10.5 ge- nannten Unterlagen vorzulegen. Der AG bietet die Möglichkeit, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etc. 7.3 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen an TYROLIT aufzurechnen. 7.4 Bei Anzahlungen hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatum. 7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig. 7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbartRechnungen per E-Mail in PDF- Format einzureichen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund ist ausgeschlossen, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden Rechnungen sind zu senden an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx 13.8 Die Zahlung auf die fällige Schlussrechnung („Schlusszahlung“) wird in Höhe von € 40,0095 % des geprüften Rechnungsbetrages und abzüglich der vertraglich vereinbarten Kostenbeteiligungen ge- leistet. Der Einbehalt von Gegenforderungen des AG nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Der AG ist berech- tigt, die restlichen 5 % der fälligen Vergütung als Bar- Gewährleistungssicherheit einzubehalten. Für diese Bar- Gewährleistungssicherheit und ihre Auszahlung gilt nachste- hende Ziff. 15.2.

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Samples: Bauvertrag

Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthalten. 19.1 Die Rechnungen sind einzeln als PDF Datei auf folgende E- Mailnur elektronisch zu übermitteln (ERechV § 5 und § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG i. V. m. Nr. 14.4 UStAE) über das Portal des Bundes xxxx://xxxxxxxxx-xxx.xx / und unter Angabe unserer Leitweg- ID 000-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben. Nur Rechnungen, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des Rechnungsbetrages00000-00. 7.2 19.2 Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen müssen in den Rechnungen folgende Angaben enthalten sein (Nr. 14.5 UStAE): • Name und Anschrift des Leistungsempfängers • Leitweg-ID • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers • Bestell-/Referenznummer der Bundeskunsthalle • Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistungen • Zeitpunkt der Leistung und Vereinnahmung des Entgelts • Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts • Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung • Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers • [nur VOB/B:] der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des zuständigen Finanzamtes • 19.3 Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens am Tag nach einwandfreier Gesamt- lieferung oder -leistung und Eingang der entsprechenden Rechnung. Teillieferungen oder -leistungen werden grundsätzlich nur dann abgerechnet, wenn diese vertraglich vereinbart sind. Die Skontofrist beträgt 14 Tage. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdkein Skonto vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren Begleichung von Rechnungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Leistungen nach Xxxx von TYROLIT entweder innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto Zugang der Rechnung. 19.4 Fristen beginnen nicht zu laufen, wenn Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung durch die Nichtangabe oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungunvollständige Angabe durch die Auftragnehmerin eintre- ten, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etcFehlen der Referenznummer der Bundeskunsthalle oder Fehlen der Ust.-Ident.- Nr. der Auftragnehmerin. 7.3 Der Lieferant 19.5 Durch eine Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Auf- tragnehmerin nicht bestätigt. Die Auftragnehmerin ist unter keinen Umständen berechtigtverpflichtet, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen Überzahlungen an TYROLIT aufzurechnendie Bundeskunsthalle zurückzuerstatten. Sie kann sich nicht auf Verjährung oder Entreicherung berufen. 7.4 Bei Anzahlungen hat 19.6 Soweit Sie nicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen verpflichtet sind, bitten wir Sie, Rechnungen weiterhin über den Postweg an Kunst- und Ausstellungshalle der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) Bundesrepublik Deutschland GmbH, Beschaffung und Vergabe / Rechnungseingang, Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0 xx 00000 Xxxx zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatumsenden. 7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig. 7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund ist ausgeschlossen, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden in Höhe von € 40,00.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) 14.1 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, erhält der AN Abschlagszahlungen für die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthaltenprüfbaren Rechnung beim AG. Rechnungen sind einzeln als PDF Datei auf folgende E- Mail-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben. Nur Rechnungen, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des RechnungsbetragesAbschlagsrechnun- gen können in mindestens vierwöchigem Abstand gestellt wer- den. 7.2 Sofern 14.2 Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wirdandere Zahlungsfrist vereinbart sind, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren und Leistungen Schlusszahlung nach Xxxx von TYROLIT entweder Abnahme innerhalb von 14 Tagen 30 Kalendertagen nach Eingang von der prüfbaren Schlussrechnung beim AG. 14.3 Rechnungen sind nach ihrem Zweck als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Sie sind durchlaufend zu nummerieren und kumulierend aufeinander aufzubauen. Der Rechnungsbetrag ist in der Rechnung ent- sprechend der Vergütungsgliederung des Vertrages bzw. den Vorgaben eines etwaigen Zahlungsplans prüfbar darzustellen. Auf Anforderung des AG hat der AN seine Leistungen getrennt nach Bauteilen, Teilprojekten oder Bauabschnitten abzurech- nen. 14.4 Sämtliche Rechnungen sind an Lithonplus GmbH & Co. KG Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 67360 Lingenfeld unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nr. und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT des Leistungs- empfängers einzureichen, falls im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etcVertrag nichts anderes ver- einbart ist. 7.3 14.5 Der Lieferant AN ist unter keinen Umständen berechtigtverpflichtet, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen an TYROLIT aufzurechnenin Rechnungen und allen übrigen Schrift- stücken exakt die Bestellnummer des AG anzugeben und die Rechnungen müssen den umsatzsteuerlichen Vorschriften der §§ 14, 14 a UStG entsprechen. Unterlässt er dies, so gehen ge- gebenenfalls entstehende Nachteile zu Lasten des AN. 7.4 Bei Anzahlungen hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatum. 7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig. 7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbart14.6 Der AG bietet die MöglichkeitRechnungen per e-mail in PDF- Format einzureichen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund ist ausgeschlossenRechungen sind zu senden an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx 14.7 Stundenlohnarbeiten dürfen nur dann ausgeführt werden, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden in Höhe von € 40,00wenn dies je Einzelfall zuvor zwischen dem AG und dem AN verein- bart wird.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Für Planend Oder Beratend Tätige

Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthalten. 19.1 Die Rechnungen sind einzeln als PDF Datei nur elektronisch zu übermitteln (ERechV und § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG i. V. m. Nr. 14.4 UStAE) an xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx 19.2 Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen müssen in den Rechnungen folgende Angaben enthalten sein (Nr. 14.5 UStAE): • Name und Anschrift des Leistungsempfängers • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers • Referenznummer der Bundeskunsthalle • Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistun- gen • Zeitpunkt der Leistung und Vereinnahmung des Entgelts • Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts • Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf folgende E- Mail-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen eine Steuerbefreiung • Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers • [nur VOB/B:] der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des zuständigen Finanzamtes 19.3 Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens am Tag nach einwandfreier Gesamt- lieferung oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben-leistung und Eingang der entsprechenden Rechnung. Nur RechnungenTeillieferungen oder -leistungen werden grundsätzlich nur dann abgerechnet, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. 7.2 wenn diese vertraglich vereinbart sind. Die Skontofrist beträgt 14 Tage. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdkein Skonto vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren Begleichung von Rechnungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Leistungen nach Xxxx von TYROLIT entweder innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto Zugang der Rechnung. 19.4 Fristen beginnen nicht zu laufen, wenn Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung durch die Nichtangabe oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungunvollständige Angabe durch die Auftragnehmerin eintre- ten, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etcFehlen der Referenznummer der Bundeskunsthalle oder Fehlen der Ust.-Ident.- Nr. der Auftragnehmerin. 7.3 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen an TYROLIT aufzurechnen. 7.4 Bei Anzahlungen hat 19.5 Durch eine Zahlung wird die Erfüllung der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatum. 7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig. 7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbartvertraglichen Verpflichtungen der Auf- tragnehmerin nicht bestätigt. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund Auftragnehmerin ist ausgeschlossenverpflichtet, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden in Höhe von € 40,00Überzahlungen an die Bundeskunsthalle zurückzurstatten. Sie kann sich nicht auf Verjährung oder Entreicherung berufen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen