Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich, und beide Parteien vereinbaren, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte in Wien zu unterwerfen. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) sowie die Verweisungsnormen sind ausgeschlossen.
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Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Republik Österreich, und beide Parteien vereinbaren, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte in Wien zu unterwerfen. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) sowie die Verweisungsnormen sind ausgeschlossen.
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