Recht und Gerichtsstand. 25.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. 25.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwareprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwareprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwareprodukte
Recht und Gerichtsstand. 25.1 15.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL- UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
25.2 15.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich Wien, Innere Stadt, zuständig.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag