Rechte des Kunden an der Software Musterklauseln

Rechte des Kunden an der Software. FOC SOLUTIONS GMBH räumt dem Kunden und seinen Schwester- sowie Tochtergesellschaften für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrages ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unter lizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung.
Rechte des Kunden an der Software. 4.1 Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die AZTEKA dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich AZTEKA bzw. dem Hersteller der Software zu.
Rechte des Kunden an der Software. 4.1 Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software stehen dem Rechtsinhaber (idR der Softwarehersteller) zu. RIZ IT-Motion hat entsprechende Verwertungsrechte.
Rechte des Kunden an der Software mtMax räumt dem Kunden für in der Laufzeit des Updatevertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software und der zuge- hörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Der Kunde speichert die Software auf einem nach den Spezifikationen von mtMax geeigneten Gerät seiner Xxxx. Der Kunde erkennt durch die Installation mtMax als alleinigen Lizenzgeber der Software und In- haber aller damit verbundenen Urheberrechte an. Diese Rechte als alleiniger Lizenzgeber bezie- hen sich auch auf alle Erweiterungen der Software, die dem Kunden bereitgestellt werden.
Rechte des Kunden an der Software. Sage räumt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrages ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von Sage genutzten Rechenzentrums zum Internet. Wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt: (a) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige Umarbeitung der Software und zugehörigen Dokumentation, es sei denn dies ist durch anwendbare Rechtsnormen gestattet; (b) Modifikation, Dekompilieren, Nachahmung, sog. Reverse- Engineering oder Erstellung einer abgeleiteten Version
Rechte des Kunden an der Software. 4.1 Der Kunde ist nur berechtigt, mit der Software eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für ei- gene Zwecke zu verarbeiten. deviceTRUST räumt hiermit die für diese Nutzung notwendi- gen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein. Die Nutzungsbeschränkung auf die jeweils be- stellte Anzahl Lizenzen ist einzuhalten.
Rechte des Kunden an der Software. 7.1.1 Sage räumt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrages ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von Sage genutzten Rechenzentrums zum Internet. Wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt: (a) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige Umarbeitung der Software und zugehörigen Dokumentation, es sei denn dies ist durch anwendbare Rechtsnormen gestattet; (b) Modifikation, Dekompilieren, Nachahmung, sog. Reverse- Engineering oder Erstellung einer abgeleiteten Version der Software oder von Teilen hiervon; (c) Vervielfältigung der Software und Dokumentation, wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt. (d) Entfernung oder Änderung von Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerken von der Software und der Dokumentation. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, die Software weiterzuverbreiten, insbesondere nicht an Dritte zu übertragen oder zu vermieten, Dritten dafür Unterlizenzen zu erteilen, sie Dritten weiterzuveräußern oder zu verpfänden.
Rechte des Kunden an der Software. REALTECH räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router- Ausgang des von REALTECH beauftragten Rechenzentrums. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht zu „Reverse Engineering“, zu „Dekompilierung“ oder zur Vervielfältigung der gesamten oder Teilen der Software berechtigt. Der Kunde erkennt hiermit REALTECH als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. REALTECHs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von REALTECH dem Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde erkennt hiermit REALTECHs Marken, Namen und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, ändern oder anderweitig modifizieren.
Rechte des Kunden an der Software. 360° Medical räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von 360° Medical genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde erkennt hiermit 360° Medical als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. 360° Medical Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von 360° Medical dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Der Kunde erkennt hiermit 360° Medical Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
Rechte des Kunden an der Software. INFO ist Inhaber und Lizenzgeber der Software. INFO räumt seinen Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Funktionen ein. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und sie in sonstiger Art und Weise niemals Dritten zugänglich zu machen. Verkauf, Vermietung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht möglich. Der Kunde erkennt hiermit INFO als alleinigen Lizenzgeber der Software einschließlich Erweiterungen und die damit verbundenen Urheberrechte an. Copyright- Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation dürfen weder entfernt, noch modifiziert werden.