Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang ein. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2). b) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen. c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden. d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt. e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen. f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechteeinräumung. a) Wir räumen 3.1 wiko räumt dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts die im Lizenzschein genannte Vergütung das nicht- ein- fache (nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare unterlizensierbare Recht zur ein, die Programme zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu nutzen. Über dieses einfache Nutzungsrecht hinaus erhält der Kunde keinerlei Rechte an den Programmen. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei wiko.
3.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung der Software Programme im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang einRahmen des erworbenen Lizenzumfanges erfolgt. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger Die Vermietung, die Verleihung, die sonstige Verbreitung sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter EigentumsvorbehaltZurverfügung- stellung der Programme an eine prinzipiell unbegrenzte Anzahl von Nutzern über ein öffentliches Netz (z.B. Internet) sind nicht gestattet.
3.3 Die Anfertigung von Kopien, Abschriften und Vervielfältigungen von überlassenen Programmen, Dokumentationen und Unterlagen ist ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen Solche Duplikate dürfen nicht an Dritte wei- tergegeben werden und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich isind vom Kunden bei Nutzungsende unaufgefordert an wiko herauszugeben.
3.4 Im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).
b) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.
c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich lediglich dann berechtigt, die Software Programme zu vervielfältigenvervielfälti- gen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dannnotwendig ist, um die In- teroperabilität der Programme mit anderen Softwareprogrammen herzustellen o- der Fehler der Programme zu beseitigen, sofern die hierzu notwendigen Informationen Informati- onen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich wiko binnen angemessener Frist zu- gänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten Pro- gramme zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußernbearbeiten, zu verleihenübersetzen, zu vermieten verändern oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich anderer Form zu machenmo- difizieren. Gesetzliche Rechte des Kunden gemäß §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
f) Verstößt 3.5 Der Einsatz der Kunde gegen Programme in Umgebungen, bei denen nach menschlichem Er- messen eine der vorstehenden BestimmungenGefahr für Leib und Leben von Personen infolge von regulären, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellenun- erwarteten oder fehlerhaften Programmresultaten nicht auszuschließen ist, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigenwird hiermit ausdrücklich untersagt.
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Samples: Software License Agreement
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließlichegemäß Ziff. 6 dieses Kaufvertrags ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare unbeschränktes Recht zur Nutzung der untermStrich-Software im nach Maßgabe des in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang einder Leistungsübersicht eingeräumten Umfangs.
3.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate 6 dieses Kaufvertrags stehen sämtliche Datenträger sowie die etwaig von dem Verkäufer übergebene Benutzerdokumentation Datenträger, Dokumentationen oder sonstige Vertragsgegenstände unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Darüber hinaus erhält der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. 6 dieses Kaufvertrags lediglich ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung umfasst die Installation sowie das Ladender untermStrich-Software. Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)erlischt dieses zeitlich befristete Nutzungsrecht.
b) 3.3 Der Kunde ist, mit Ausnahme eines etwaig in der Leistungsübersicht eingeräumten Umfangs, nicht berechtigt, die untermStrich-Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, die untermStrich-Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers der untermStrich-Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde hat auf Auf der erstellten Sicherungskopie wird der Kunde (i) den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie (ii) einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Verkäufers sichtbar anzubringenanbringen.
c) Darüber hinaus 3.5 Der Kunde ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die untermStrich-Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn soweit dies gesetzlich zulässig ist und vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur dannunter der Voraussetzung, sofern dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat.
3.6 Nutzt der Kunde die untermStrich-Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte entgeltlich erwerben. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers für die unberechtigte Nutzung bleiben hiervon unberührt.
3.7 Sofern in den Anlagen zu diesem Kaufvertrag nicht abweichend geregelt, erwirbt der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung an geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software der untermStrich-Software dieselben Rechte wie an der Standardsoftware untermStrich-Software.
3.8 Die untermStrich-Software verwendet ggf. Drittsoftware oder Open-Source-Software. Diese Komponenten sind ggf. urheberrechtlich geschützt und unterliegen eigenen Lizenzbedingungen, welche den Bestimmungen dieses Kaufvertrags vorgehen. Die verwendeten Komponenten und deren jeweiligen Lizenzbedingungen werden innerhalb der untermStrich-Software ausgewiesen; können auf Wunsch des Kunden allerdings auch gesondert bereitgestellt werden. Soweit dies in den Open-Source-Lizenzbedingungen ausgeschlossen ist, wird für die Verschaffung von Nutzungsrechten an Open-Source-Software keine Lizenzgebühr erhoben. Die zwischen den Parteien nach Maßgabe des Kaufvertrags vereinbarte Vergütung erstreckt sich in diesen Fällen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht die Open-Source-Software.
3.9 Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der untermStrich- Software entfernt oder verändert werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 3.10 Der Kunde ist nicht berechtigtkann das Nutzungsrecht an der untermStrich-Software auf einen Dritten übertragen, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
fwenn (i) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde er die Nutzung der untermStrich-Software unverzüglich vollständig und vollständig einzustellendauerhaft einstellt, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien (ii) er dem Dritten alle Originalkopien der untermStrich-Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigen.übergeben und alle von ihm angefertigten
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Samples: Software Purchase Agreement
Rechteeinräumung. aDurch von uns als Ihr Vertragspartner bzw. unsere Mitarbeiter individuell programmierte oder angepasste Software, Datenbanken, Dokumentationen, Designs und Konzepte sowie damit zusammenhängende Unterlagen und Texte und sonstige Arbeitsergebnisse (im Folgenden „geschützte Leistungen“) Wir räumen sind im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen durch Mitarbeiter für uns als Vertragspartner geschaffen worden und unterliegen unseren gewerb- lichen, urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Schutzrechten und Nutzungs- befugnissen. Die Weitergabe von Quellcodes durch uns an Sie wird nicht pauschal zugesichert. Auf den Kunden werden vorbehaltlich ausdrücklicher – regelmäßig schriftlicher –Vereinba- rungen keinerlei dieser Schutzrechte übertragen, sondern dem Kunden gegen vollständige Bezahlung ausschließlich im Um- fang des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließlicheVertragszwecks einfache Nutzungsrechte zur eigenen Nutzung eingeräumt. Hierzu gelten die folgenden Regelungen der Nutzungsrechtseinräumung.
9.1 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung gewährt Ihr Vertragspartner Ihnen als Kunde an den geschützten Arbeitsleistungen, zeitlich insbesondere programmierter Software und/oder Datenbanken und sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht an Dritte unterlizenzierbares Nutzungsrecht im zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendigen Umfang.
9.2 Vorbehaltlich einer vertraglichen Regelung ist die Nutzung auf die Laufzeit des Vertrags beschränkteAnzahl an Personen oder Arbeitsplätzen beschränkt, nicht übertragbare für die gem. der Vereinbarung eine Vergütung erfolgt ist. Eine Einzelnutzung ist stets eine solche auf einem Einzelarbeitsplatz und nicht unterlizenzierbare Recht auf einem Server. Eine Nutzung auf Servern oder mehreren Arbeitsplätzen bedarf gesonderter Vereinbarung.
9.3 Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse ausschließlich innerhalb des eigenen Betriebes und zur Unterstützung der Prozesse in seinem Unternehmen berechtigt. Eine Weitergabe der Nutzung, Nutzungsbefugnisse oder von Arbeitsergebnissen an Dritte außerhalb des Betriebes ist, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist, untersagt. Dies gilt insbesondere für jede öffentliche Wiedergabe, Vermietung, Verleih oder öffentliche Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen, insbesondere im Internet. Solche Nutzungen sind ausschließlich auf Basis vorheriger schriftlich zu erteilender Zustimmung durch uns als Ihr Vertragspartner zulässig.
9.4 Vervielfältigungen mit Ausnahme der Anfertigung einer für die Sicherung zukünftiger Nutzung erforderlichen Sicherungskopie sind unzulässig. Dies gilt nicht, sofern die Kopie der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang einRahmen der Sicherung der dort enthaltenen Daten notwendig ist. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)Darüberhinausgehende Vervielfältigungen sind untersagt.
b) Der Kunde ist berechtigt9.5 Die Vornahme von Änderungen, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellenUmprogrammierungen, Einbindungen in Fremdsoftware oder sonstige verändernde Maßnahmen an den geschützten Arbeitsergebnissen sind untersagt. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.
c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dannDies gilt nicht, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage Bearbeitung notwendig ist, um die bestimmungsgemäße Nutzung von Software im Umfang des Kunden durch Vertragszwecks möglich zu machen. Hierzu ist jedoch zunächst uns zugänglich gemacht werdenals Ihr Vertragspartner die Beseitigung von Fehlern oder die Anpassung an die Systemumgebung zu ermöglichen.
d) Über die 9.6 Die Änderung, Entfernung oder Unkenntlichmachung von Urheberrechtsvermerken, virtuellen Wasserzeichen oder sonstigen Kennzeichen zur Identifikation von geschützten Leistungsergebnissen und deren Zuordnung zu unserem Unternehmen ist untersagt. Dies gilt auch für berechtigt hergestellte Kopien und dort enthaltene Kennzeichnungen. Sofern solche Kennzeichen bei Vornahme einer berechtigten Vervielfältigung unkenntlich werden, verpflichtet sich der Kunde, diese mittels üblichen Vermerks – im Zweifel in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich gleicher Form des Vermerks auf dem Original – kenntlich zu machen.
f) Verstößt 9.7 Jegliche über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere die Nutzung für oder durch Dritte oder durch eine mehr als die vereinbarte Anzahl an Personen oder Arbeitsplätzen festgelegte Nutzung, ist unzulässig. Für den Fall, dass eine solche Nutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig, verpflichtet sich der Kunde gegen eine Kunde, die hierfür üblichen Entgelte zzgl. eines Verletzeraufschlages von bis zu 100% auf das für die jeweilige Nutzung vertraglich geschuldete, nach unserer Xxxx alternativ das übliche Lizenzentgelt zu zahlen. In jedem Fall stehen uns die aus dem Urheberrechtsgesetz folgenden Rechte der vorstehenden BestimmungenUnterlassung, werden sämtliche Beseitigung, Schadens- und Aufwendungsersatz zu.
9.8 Sämtliche Einräumungen von Nutzungsrechten gemäß vorbenannten Regelungen sowie im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam der vertragsgemäßen Leistungserbringung erfolgen ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung des Ausgleichs der fälligen Rechnungen, die wir als Vertragspartner Ihnen gegenüber aus der Erbringung von Dienste und fallen automatisch an uns zurückLeistungen haben. In diesem Fall hat Vor Ausgleich der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigen.Rechnungen steht Ihnen das Nutzungsrecht ausschließlich zum Zwecke der
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Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 4.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang eindiesem Vertrag eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen Ablaufenlassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen DatenträgerSoftware. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
b) 4.2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringen.
c) 4.3. Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns AZTEKA zugänglich gemacht werden.
d) 4.4. Über die in den litAbs. a) 1 bis c) 3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Siche- rungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zugäng- lich zu machen.
f) 4.6. Der Kunde darf den Betrieb der Software durch ein drittes Unternehmen durchführen lassen (Outsourcing oder Hosting). AZTEKA ist hiervon im Voraus schriftlich zu verständigen. Sie kann verlangen, dass der Dritte sich ihr gegenüber schriftlich verpflichtet, die Belange von AZTEKA zu schützen, insbesondere die Software geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke des Kunden zu nutzen.
4.7. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns AZTEKA zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software unwiederbringlich zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte erstellte Sicherungskopie zu löschen oder uns AZTEKA auszuhändigen. Der Kunde hat die Löschung gegenüber AZTEKA schriftlich zu bestätigen.
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Rechteeinräumung. a) Wir räumen 3.1. emteria räumt dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, die Software (nachfolgend "Softwarelizenz" genannt), die räumlich unbegrenzt und inhaltlich gemäß dieser Ziffer 3 begrenzt ist, entweder mit vollständiger Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 10 oder mit dem Erwerb einer Produktlösung von emterias Vertragspartnern mit vorinstallierter Software zu nutzen. Die Softwarelizenz berechtigt den Nutzer, die Software im Objektcode auf einem einzelnen Endgerät zu installieren oder in eine Produktlösung einzubetten und sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Sobald eine Softwarelizenz auf einem Endgerät aktiviert wurde, ist das nicht- ausschließliche, zeitlich Nutzungsrecht auf die Laufzeit des Vertrags beschränkteNutzung auf diesem spezifischen Endgerät beschränkt.
3.2. emteria räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbare übertragbares und widerrufliches Recht ein, die Produktlösung mit vorinstallierter Software zu vertreiben, sofern der Nutzer:
a. die Software nur in Verbindung mit und als Teil der Produktlösung vertreibt, die für den Betrieb mit kompatibler Hardware ausgelegt ist;
b. keine Namen, Logos oder Warenzeichen von emteria für die Vermarktung seiner Produktlösungen verwendet, es sei denn, emteria hat dem vorher schriftlich zugestimmt;
c. angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass alle Endnutzer der Lösung sich mit der Einhaltung dieser EULA für die Software und der verbundenen Dienste einverstanden erklären;
d. sich verpflichtet, emteria unverzüglich nach Bekanntwerden von Handlungen, die gegen die Bestimmungen dieser EULA verstoßen, zu informieren.
3.3. Bei Erhalt der Software eingebettet in, vorinstalliert auf, als Teil oder als Zusatz zu einer Produktlösung erwirbt der Nutzer nicht unterlizenzierbare die Software selbst, sondern erhält ein Recht zur Nutzung der Software im und der verbundenen Dienste in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang einVerbindung mit der entsprechenden Produktlösung gemäß dieser EULA. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter EigentumsvorbehaltDer Erwerb von begleitender oder zugehöriger Hardware kann jedoch durch zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters oder des Vertragspartners von emteria geregelt sein.
3.4. Die vertragsgemäße Nutzung der Software umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen Betrachten und Ablaufen- Ablaufen lassen der installierten Software. Der Nutzer darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen gehören insbesondere die Installation der Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen DatenträgerEndgerät sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
3.5. Art und Umfang Darüber hinaus kann der Nutzung bestimmen sich Nutzer eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Der Nutzer darf von der Software Sicherungskopien im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 notwendigen Umfang herstellen. Die Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen und 2)mit dem Urheberrechtsvermerk von emteria zu versehen.
b) Der Kunde 3.6. Das Recht des Nutzers an der durch den Download-Link bereitgestellten Software ist in der gleichen Weise erfüllt, wie wenn der Nutzer die Software auf einem physischen Datenträger oder als Teil einer Produktlösung erhalten hätte.
3.7. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von emteria ist der Nutzer nicht berechtigt:
a. die Software von einem Computer auf eine andere Hardware über ein Netzwerk oder einen anderen Datenübertragungskanal zu übertragen, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers wenn die Übertragung nicht vom Umfang dieser EULA abgedeckt ist;
b. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und andere Merkmale zu erstellen. Der Kunde hat entfernen, die zur Identifizierung der Software und der entsprechenden Produktlösung dienen, auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.sie ursprünglich installiert war;
c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, c. die Software zu vervielfältigenbearbeiten, insbesondere zu ändern, zu bearbeiten o- übersetzen, zurückzuentwickeln und weiterzuentwickeln, zu dekompilieren und zu disassemblieren;
d. die Software oder ihre Sicherungskopien Dritten anders als Teil der Produktlösung zur Verfügung zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern stellen;
e. die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigtSoftware, die ihm übergebene Kopie verbundenen Dienste oder Teile davon außerhalb der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten Produktlösung zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußernverkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder unterzulizenzieren.
3.8. Der Nutzer erkennt an, dass die OSS den Bedingungen der jeweiligen OSS-Lizenz eines Dritten unterliegt und stimmt zu, dass die OSS-Lizenz nur zwischen ihm und dem jeweiligen Lizenzgeber der OSS gilt. Soweit ein Konflikt zwischen den Lizenzbedingungen für die OSS oder OSS-Komponenten und den Bedingungen dieser EULA besteht, gelten die Bedingungen dieser OSS-Lizenzen anstelle dieser EULA. Falls die Bedingungen der anwendbaren OSS-Lizenzen eine der Einschränkungen in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder dieser EULA verbieten, gelten diese Einschränkungen nicht für die jeweilige OSS und die OSS-Komponenten. Falls die Bedingungen der anwendbaren OSS-Lizenzen es erfordern, dass emteria ein Angebot zur Überlassung des Quellcodes der jeweiligen OSS in Verbindung mit der Software macht, wird ein solches Angebot hiermit gemacht. emteria stellt dem Nutzer den Quellcode der jeweiligen OSS und OSS-Komponenten auf schriftlichen Antrag des Nutzers gegen eine Gebühr zur Verfügung, die die Kosten für den physischen Datenträger und die Lieferung deckt.
3.9. Vorbehaltlich der sich aus OSS-Lizenzen ergebenden Verpflichtungen von emteria bleibt emteria Inhaber aller Rechte an der Software und dem Quellcode, auch wenn der Nutzer die Software öffentlich wiederzugeben ändert oder zugänglich zu machenmit eigenen Anwendungen oder denen eines Dritten verbindet.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche 3.10. Stellt emteria dem Nutzer im Rahmen der Gewährleistung Ergänzungen (z. B. Patches) oder eine neue Version der Software (z. B. Update, Upgrade) zur Verfügung, so unterliegen diese den Bestimmungen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam EULA.
3.11. Im Falle eines irreparablen Mangels und fallen automatisch an uns zurückdem daraus resultierenden Austausch des Endgerätes, auf dem eine Softwarelizenz durch den Nutzer installiert und manuell aktiviert wurde, kann der Nutzer unter Vorlage der Original-Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich bei emteria einen kostenlosen Ersatz der Softwarelizenz beantragen. In Mit der schriftlichen Genehmigung der Ersatz- Softwarelizenz erlischt die bisherige Softwarelizenz für das defekte Endgerät. Der Nutzer hat in diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen alle installierten Kopien der Software von seiner defekten Hardware zu löschen sowie entfernen. Sollte es nicht möglich sein, die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie Software von dem defekten Endgerät zu löschen entfernen, wird emteria das Recht eingeräumt, anstelle der vollständigen Löschung der Software eine eidesstattliche Versicherung des Nutzers zu verlangen. emteria behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch oder uns auszuhändigenvorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung des Defekts am Endgerät Anträge auf Bereitstellung einer Ersatzsoftwarelizenz abzulehnen.
3.12. Etwaige Unklarheiten oder Lücken sind nach dem Vertragszweck gemäß § 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu beurteilen und auszulegen.
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Samples: End User License Agreement
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 4.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang eindiesem Vertrag eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen Ablaufenlassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen DatenträgerSoftware. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
b) 4.2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringen.
c) 4.3. Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns FREICON zugänglich gemacht werden.
d) 4.4. Über die in den litAbs. a) 1 bis c) 3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Siche- rungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zugäng- lich zu machen.
f) 4.6. Der Kunde darf den Betrieb der Software durch ein drittes Unternehmen durchführen lassen (Outsourcing oder Hosting). FREICON ist hiervon im Voraus schriftlich zu verständigen. Sie kann verlangen, dass der Dritte sich ihr gegenüber schriftlich verpflichtet, die Belange von FREICON zu schützen, insbesondere die Software geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke des Kunden zu nutzen.
4.7. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns FREICON zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten instal- lierten Kopien der Software unwiederbringlich zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte erstellte Sicherungskopie zu löschen oder uns FREICON auszuhändigen. Der Kunde hat die Löschung gegenüber FREICON schriftlich zu bestäti- gen.
Appears in 1 contract
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, auf das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Gebiet der Europäischen Union beschränktes Recht zur Nutzung der Software Vertragssoftware für seine internen Zwecke und den in diesem Vertrag und dem Leistungsschein eingeräumten Umfang. Im Falle von Kaufsoftware ist das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt, im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen Falle von zeitweiser Überlassung ist es beschränkt auf die Dauer der Überlassung (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang ein. z.B. Mietzeit).. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie des Entgelts steht die übergebene Benutzerdokumentation gelieferte Software unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den
b) 3.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde hat wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.Vermerk
c) Darüber hinaus 3.3 Der Kunde ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigenVertragssoftware umzuarbeiten, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden.dekompilieren und/oder zu
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 3.4 Der Kunde ist nicht bei zeitlich unbeschränkt überlassener Software berechtigt, die ihm übergebene erworbene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder an PBD übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von PBD wird der Kunde ihr die vollständige Durchführung der genannten
3.5 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird PBD die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
3.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale oder Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von PBD dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden. Sofern die Software unverzüglich kopiergeschützt sowie bestimmungsgemäß mit hardware- und/oder softwaretechnischen Schutzmechanismen versehen ist (Hard- bzw. Soft-Lock), dürfen vorgenannte Schutzmechanismen nicht deaktiviert und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigennicht umgangen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließliche1. Der Nutzer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare örtlich unbeschränktes Recht zur Nut- zung der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Nutzer erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung beinhaltet die Installation der Software im Vertragssoftware, das Laden in diesen AGB den Arbeitsspei- cher sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer darf die erwor- bene Vertragssoftware nicht vervielfältigen, ändern, bearbeiten, vermieten oder in sonstiger Weise unterlizensieren, sie (Anlage 1 drahtlos oder drahtgebunden) öffentlich wiedergeben oder zugäng- lich machen oder Dritten zur Verfügung stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen in Punkten II. 3. und 2) nieder- gelegten Umfang ein. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)4.
b) 2. Der Kunde ist berechtigt, Nutzer darf von der Vertragssoftware eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, sofern diese zur Si- cherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde hat Nutzer verpflichtet sich, auf der erstellten vorgenannten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sichtbar anzubringen sowie einen Urheberrechtsvermerk Urheber- rechtsvermerk, der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringenauf den Lizenzgeber verweist.
c) Darüber hinaus 3. Der Nutzer ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, wenn es notwendig ist, um die Interoperabilität der Vertragssoftware mit anderen Programmen zu bearbeiten o- erhal- ten. Dies jedoch nur unter der zu dekompilierenVoraussetzung, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern dass der Lizenzgeber dem Nutzer die hierzu notwendigen not- wendigen Informationen auf Aufforderung des Nutzers nicht auf Anfrage des Kunden durch uns innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht werdenmacht.
d) Über 4. Der Nutzer darf die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene erworbene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Vertragssoftware einem Dritten zu dauerhaft überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattetEr verpflichtet sich, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem vorgenannten Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und Vertragssoftware vollständig einzustellenaufzuge- ben, sämtliche installierte Xxxxxx von seinem Rechner zu entfernen und sämtliche auf seinen Systemen installierten anderen Datenträgern befindliche Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigendem Lizenzgeber zu übergeben, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur längeren Aufbewahrung besteht. Der Nutzer ist verpflichtet, auf Anforderung des Lizenzgebers diesem die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen schriftlich zu bestätigen und ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung nachzuweisen. Im Übrigen verpflichtet sich der Nutzer, mit dem Dritten, der die Vertragssoftware von ihm erhält, ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinräumung gemäß diesen Lizenzbedingungen zu vereinbaren.
5. Der Nutzer ist nicht berechtigt Marken, Markenelemente oder Logos, die von Springer verwendet werden, ohne Zustimmung von Springer zu nutzen.
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Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 5.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts gemäß dem Software-Mietvertrag das nicht- nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Q-DAS-Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 Allgemeinen Mietbedingungen und 2) nieder- gelegten Umfang eindem Lizenzschein eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die eine gegebenenfalls übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße zulässige Nutzung umfasst die Installation der Q-DAS-Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)dem Lizenzschein. Soweit im Lizenzschein nicht weiter spezifiziert, ist nur eine Lizenz vermietet.
b) 5.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Eine Sicherungskopie ist eine Kopie des Computerprogramms, die für Fälle bereitgehalten wird, in denen die eigentliche Programmkopie versehentlich beschädigt oder zerstört wird, verloren geht oder aus anderen Gründen nicht mehr genutzt werden kann. Die Sicherungskopie darf nicht als zusätzliches Produktivsystem betrieben werden. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringen.
c) 5.3 Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Q-DAS-Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern Q-DAS dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht auf Anfrage des Kunden durch uns innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht werdenhat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Kunde dabei über die Q-DAS- Software erhält, gilt Ziffer 15. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde Q-DAS eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar Q-DAS gegenüber zur Einhaltung der in Ziffer 5 und Ziffer 15 festgelegten Regeln verpflichtet.
d) 5.4 Über die in den lit. a) Ziffern 5.1 bis c) 5.3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Q-DAS-Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten weiterzuvermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software unterzulizenzieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machenmachen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.
f) 5.6 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten des Software-Mietvertrages erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns Q-DAS zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Q-DAS-Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Q-DAS-Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte erstellte Sicherungskopie zu löschen oder uns dem Lizenzgeber auszuhändigen.
5.7 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Q-DAS-Software entfernt oder verändert werden.
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Samples: Software Rental Agreement
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 5.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließlichegemäß dem Software-Kaufvertrag ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software Q-DAS®-Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 Nutzungsbedingungen und 2) nieder- gelegten Umfang eindem Lizenzschein eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die eine gegebenenfalls übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße zulässige Nutzung umfasst die Installation der Q-DAS®-Software, das Xxxxx in den Arbeitsspeicher sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2)dem Lizenzschein. Soweit im Lizenzschein nicht weiter spezifiziert, ist nur eine Lizenz verkauft. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Q-DAS®-Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Das Recht zur dauerhaften Überlassung der erworbenen Q-DAS®-Software bleibt unberührt; hierfür gelten jedoch die Einschränkungen gemäß Ziffern 5.4 bis 5.7.
b) 5.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Eine Sicherungskopie ist eine Kopie des Computerprogramms, die für Fälle bereitgehalten wird, in denen die eigentliche Programmkopie versehentlich beschädigt oder zerstört wird, verloren geht oder aus anderen Gründen nicht mehr genutzt werden kann. Die Sicherungskopie darf nicht als zusätzliches Produktivsystem betrieben werden. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringenanbringen. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten.
c) Darüber hinaus 5.3 Der Kunde ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software Q-DAS®-Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern Q-DAS dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht auf Anfrage des Kunden durch uns innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht werdenhat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Kunde dabei über die Q-DAS®-Software erhält, gilt Ziffer 14.1. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde Q-DAS eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar Q-DAS gegenüber zur Einhaltung der in Ziffer 5 und Ziffer 14 festgelegten Regeln verpflichtet.
d) Über 5.4 Soweit für die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus Q-DAS®-Software kein Wartungsvertrag besteht, ist der Kunde berechtigt, die erworbene Kopie der Q-DAS®-Software einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins, dieser Nutzungsbedingungen und der Benutzerdokumentation dauerhaft zu überlassen. Eine Überlassung darf somit nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigterfolgen, soweit für die Q-DAS®-Software ein Wartungsvertrag besteht.
e) 5.5 Im Falle einer dauerhaften Überlassung der Q-DAS®-Software an einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Programms vollständig aufzugeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien zu löschen oder Q-DAS zu übergeben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
5.6 Im Falle einer dauerhaften Überlassung der Q-DAS®-Software an einen Dritten ist der Kunde außerdem verpflichtet, mit dem Dritten ausdrücklich zu vereinbaren, dass dieser den Umfang der Rechtseinräumung gemäß dieser Ziffer 5 beachtet.
5.7 Der Kunde ist nicht berechtigtverpflichtet, Q-DAS über die ihm übergebene Kopie Überlassung der Software Q-DAS®-Software an einen Dritten vollumfassend, inklusive Name und Adresse des Erwerbers, schriftlich zu informieren, und auf Anforderung von Q-DAS die vollständige Durchführung der in Ziffern 5.4 bis 5.6 genannten Maßnahmen schriftlich zu bestätigen oder gegebenenfalls die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassenGründe für eine längere Aufbewahrung darzulegen.
5.8 Nutzt der Kunde die Q-DAS®-Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Insbesondere ist es ihm nicht gestattetDie Kosten hierfür belaufen sich auf Grund der zuvor rechtswidrigen Nutzung auf 150% des dann aktuellen Listenpreises. Unterlässt der Kunde den Nacherwerb, so wird Q-DAS die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu ihr zustehenden Rechte geltend machen.
f) Verstößt 5.9 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Kunde gegen eine Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen Q-DAS®-Software entfernt oder uns auszuhändigenverändert werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechteeinräumung. a) Wir räumen Erfolgt die Rechteeinräumung direkt vom Hersteller an den Kunden, richtet sich der Umfang der eingeräumten Rechte nach den maßgeblichen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde übergibt dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts bei Vertrags- schluss eine physische und/oder elektronische Kopie der maßgeblichen Lizenzbestimmungen oder macht sie dem Kun- den auf sonstige Weise zugänglich. Erfolgt die Rechteeinräumung durch den Dienstleister, räumt der Dienstleister dem Kunden die im jeweiligen Überlassungsvertrag beschriebenen Rechte ein. Soweit im Überlassungsvertrag nicht abweichend geregelt, gilt folgen- des: Der Dienstleister räumt dem Kunden das nicht- einfache (d.h. nicht-ausschließliche), zeitlich auf nicht sublizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Laufzeit Vertragssoftware im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen und des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang ein. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehaltzu nutzen. Die vertragsgemäße bestimmungsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen Ablaufenlassen der installierten Software Vertragssoftware. Dabei sind jedoch die sich aus dem Vertrag ergebenden Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Installationen und der Lizenzart einzuhalten. Bei On-Premise- Produkten erfolgt die Nutzungsrechteeinräumung ohne zeitliche Beschränkung, d.h. dauerhaft. Bei Online-Produkten erfolgt die Nutzungsrechteeinräumung zeitlich beschränkt für die Dauer des Vertrags. Soweit nicht anderweitig verein- bart, wird dem Kunden durch die Lizenzierung der Vertragssoftware gestattet,
(a) bei einem On-Premise-Produkt, die Vertragssoftware pro Lizenz auf einem (1) Arbeitsplatz zu installieren und Nutzern auf diesem Arbeitsplatz Zugriff auf die Vertragssoftware zu gewähren; eine Installation auf mehr als einem (1) Arbeitsplatz, in einem Netzwerk und/oder auf einem zentralen Server (Client-Server-Model) ist dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen Kunden nicht gestat- tet;
(Anlage 1 und 2).
b) bei einem Online-Produkt, der vereinbarten Anzahl an Nutzern Zugriff auf die Vertragssoftware zu gewähren, die auf Servern des Dienstleisters oder von ihm beauftragter Dritter betrieben wird; die Anzahl der Lizenzen definiert die maximale Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig auf die Vertragssoftware zugreifen dürfen. Der Kunde ist bei On-Premise-Produkten berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers angemessene Anzahl von Sicherungskopien zu erstellenerstel- len. Der Kunde hat auf jedem physischen Exemplar bzw. im Dateinamen der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des jeweiligen Herstellers sichtbar anzubringen.
c) Darüber hinaus ist . Zu einer darüberhinausgehenden Nutzung der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus Vertragssoftware ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigen.
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Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, auf das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Gebiet der Europäischen Union beschränktes Recht zur Nutzung der Software Vertragssoftware für seine internen Zwecke und den in diesem Vertrag und dem Leistungsschein eingeräumten Umfang. Im Falle von Kaufsoftware ist das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt, im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen Falle von zeitweiser Überlassung ist es beschränkt auf die Dauer der Überlassung (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang ein. z.B. Mietzeit).. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie des Entgelts steht die übergebene Benutzerdokumentation gelieferte Software unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem erteilten Auftrag. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten, zu verleihen oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung unter den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage Voraussetzungen des § 69 d Abs. 1 und 2)UrhG bleibt unberührt. Die Nutzung Dritter oder zugunsten von Dritten ist nur für die internen Zwecke von Tochtergesellschaften des Kunden zulässig, an denen der Kunde mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % des stimmberechtigten Kapitals hält. Der Kunde erhält keine Rechte an dem Quellcode der Software oder an dazugehörigen Programmbibliotheken.
b) 3.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde hat wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringenanbringen.
c) Darüber hinaus 3.3 Der Kunde ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software Vertragssoftware umzuarbeiten, zu dekompilieren und/oder zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn soweit dies gesetzlich zulässig ist und vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur dannunter der Voraussetzung, sofern dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht auf Anfrage des Kunden durch uns innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat. Die Dekompilierung des Programms ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden. Der Kunde darf mit Umarbeitungs- oder Dekompilierungsmaßnahmen keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber von PBD sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von PBD (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist. Eine Vervielfältigung ist im Übrigen dann zulässig, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger (bzw. das Herunterladen des Programms aus dem Internet zur Installation) auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, sowie zwingend notwendige und abgesonderte Kopien für Archivzwecke (endgültige Auslagerung von Daten und Software, die für den Geschäftsbetrieb nicht mehr vonnöten sind). Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von PBD zulässig.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 3.4 Der Kunde ist nicht bei zeitlich unbeschränkt überlassener Software berechtigt, die ihm übergebene erworbene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder an PBD übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von PBD wird der Kunde ihr die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihr gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Regelung vereinbaren.
3.5 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird PBD die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
3.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale oder Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von PBD dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden. Sofern die Software unverzüglich kopiergeschützt sowie bestimmungsgemäß mit hardware- und/oder softwaretechnischen Schutzmechanismen versehen ist (Hard- bzw. Soft-Lock), dürfen vorgenannte Schutzmechanismen nicht deaktiviert und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigennicht umgangen werden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Rechteeinräumung. a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige 3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des jeweils geschuldeten vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, auf das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Gebiet der Europäischen Union beschränktes Recht zur Nutzung der Software Vertragssoftware für seine internen Zwecke und den in diesem Vertrag und dem Leistungsschein eingeräumten Umfang. Im Falle von Kaufsoftware ist das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt, im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen Falle von zeitweiser Überlassung ist es beschränkt auf die Dauer der Überlassung (Anlage 1 und 2z.B. Mietzeit), im Falle von Application Service Providing (ASP) nieder- gelegten Umfang einauf die Dauer des Zugangsrechts. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).dem Lizenzschein. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene
b) 3.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde hat wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH des Herstellers sichtbar anzubringenanbringen.
c) Darüber hinaus 3.3 Der Kunde ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software Vertragssoftware umzuarbeiten, zu dekompilieren und/oder zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn soweit dies gesetzlich zulässig ist und vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur dannunter der Voraussetzung, sofern dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht auf Anfrage des Kunden durch uns innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat. Die Dekompilierung des Programms ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden. Der Kunde darf mit Umarbeitungs- oder Dekompilierungsmaßnahmen keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber von PBD sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von PBD (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist. Eine Vervielfältigung ist im Übrigen dann zulässig, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger (bzw. das Herunterladen des Programms aus dem Internet zur Installation) auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher, sowie zwingend notwendige und abgesonderte Kopien für Archivzwecke (endgültige Auslagerung von Daten und Software, die für den Geschäftsbetrieb nicht mehr vonnöten sind). Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von PBD zulässig.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) 3.4 Der Kunde ist nicht bei zeitlich unbeschränkt überlassener Software berechtigt, die ihm übergebene erworbene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder an PBD übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von PBD wird der Kunde ihr die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihr gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Regelung vereinbaren.
3.5 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird PBD die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
3.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale oder Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von PBD dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden. Sofern die Software unverzüglich kopiergeschützt sowie bestimmungsgemäß mit hardware- und/oder softwaretechnischen Schutzmechanismen versehen ist (Hard- bzw. Soft-Lock), dürfen vorgenannte Schutzmechanismen nicht deaktiviert und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigennicht umgangen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechteeinräumung. a) Wir räumen 2.1 Entsprechend der Anzahl der bestellten und vom GH bestätigten Lizenzen nimmt der GH die Freischaltung für die entsprechende Benutzeranzahl vor. Innerhalb einer Be- triebsstätte darf der Kunde die Vertragssoftware durch beliebige Mitarbeiter nutzen; dabei ist eine gleichzeitige Nutzung jedoch immer nur entsprechend der Anzahl der sich aus der Lizenz ergebenden Benutzeranzahl zulässig („Concurrent user“-Modell).
2.2 GH räumt dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließliche, zeitlich auf für die Laufzeit des Vertrags beschränktedieses Vertrages das entgeltliche, nicht übertragbare und aus- schließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software ein, die Vertragssoft- ware zusammen mit den Datenbanken auf dem System im von GH genutzten Rechen- zentrum im in diesen AGB sowie Ziffer 2.1 beschriebenen Nutzungsumfang zu verwenden. Eine Überlas- sung der Vertragssoftware an den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang einKunden erfolgt mit Ausnahme des ggfs. Vor vollständiger Bezahlung lokal zu in- stallierenden Client nicht. Soweit GH während der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter EigentumsvorbehaltLaufzeit dieses Vertrages Updates, Upgrades oder neue oder andere Versionen der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).
b) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.
c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle Zwecke dieses Ver- trages hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software Vertragssoftware oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten andere als sei- ne eigenen Daten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußernnutzen, zu verleihenvervielfältigen, zu vermieten herunterzuladen oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder Dritten außer- halb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
f) Verstößt 2.3 Der Kunde wird die Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird die Nutzer der Kunde gegen eine der vorstehenden BestimmungenVertragssoftware eingehend über die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten informieren und durch geeignete vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtli- cher aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten verpflichten. Jeder Verlust einer Zu- gangsberechtigung ist GH unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat damit GH diese Kennung sperren kann.
2.4 Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software Vertragssoftware und/oder Datenbanken durch nicht von dem Kunden benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft er- möglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von GH bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
2.5 Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem GH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprü- che gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und vollständig einzustellenAnschrift mitzuteilen.
2.6 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware und/oder der Datenbanken ohne Verschulden von GH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, sämtliche so ist GH berech- tigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. GH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls seine Daten er- stellte Sicherungskopie zu löschen möglichen. Der Kunde ist diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprü- che oder uns auszuhändigenRechte des Kunden bleiben unberührt.
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Rechteeinräumung. a) Wir räumen 4.1 Das in Ziff. 1.1 von scope eingeräumte Recht ist weder übertragbar noch unterlizenzierbar und berechtigt den Kunden, die SW-Produkte lediglich für eigene Zwecke zu nutzen. Über dieses Nutzungsrecht hinaus erhält der Kunde keinerlei Rechte an den SW-Produkten. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte an den SW-Produkten verbleiben bei scope.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der SW-Produkte im Rahmen des erworbenen Lizenzumfangs erfolgt. Die SW-Produkte können im Umfang der eingeräumten Rechte durch alle mit dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen verbundenen Unternehmen (Anlage 1 und 2Affiliates) nieder- gelegten Umfang eingenutzt werden. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter EigentumsvorbehaltEine Benutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).
b) Der Kunde ist berechtigtverpflichtet, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers scope über zusätzlich benötigte Lizenzen zu erstellen. informieren und diese zu erwerben.
4.3 Der Kunde hat kann die SW-Produkte auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringeneinem Datenbank-Schema einsetzen und auf einem zusätzlichen Schema für Test- und Schulungszwecke installieren. Dieses Schema darf in Notlagen vorübergehend auch als Back-up-System verwendet werden.
c4.4 Es ist dem Kunden nicht gestattet, die SW-Produkte an eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern über ein öffentliches Netz (z.B. das Internet) Darüber hinaus zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Art und Weise zu verbreiten oder zur Verfügung zu stellen.
4.5 Die Anfertigung von Kopien, Abschriften und Vervielfältigungen von überlassenen SW-Produkten, Dokumentationen und Unterlagen ist der ausschliesslich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Solche Duplikate dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden bei Nutzungsende unaufgefordert an scope herauszugeben oder dauerhaft zu löschen.
4.6 Der Kunde ausschließlich ist lediglich dann berechtigt, die Software SW-Produkte zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der oder zu dekompilieren, wenn wenn
i. dies gesetzlich zulässig ist und nur dannnotwendig ist, um die Interoperabilität der SW-Produkte mit anderen Softwareprogrammen herzustellen oder
ii. Fehler der SW-Produkte zu beseitigen, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns scope binnen angemessener Frist zugänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten SW-Produkte zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußernbearbeiten, zu verleihenübersetzen, zu vermieten verändern oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich anderer Form zu machenmodifizieren.
f) Verstößt 4.7 Der Einsatz der Kunde gegen SW-Produkte in Umgebungen, bei denen nach menschlichem Ermessen eine der vorstehenden BestimmungenGefahr für Leib und Leben von Personen infolge von regulären, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellenunerwarteten oder fehlerhaften Programmresultaten nicht auszuschliessen ist, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigenwird hiermit ausdrücklich untersagt.
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Samples: Software Usage Agreement