Rechteeinräumung. Soweit von uns erbrachte Leistungen Urheber- oder andere Leitungsrechte erfassen, gelten die nachfolgenden Regelungen: Die im Rahmen des Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben – jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung - für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etc., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
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Samples: www.dresden-complan-und-service.de
Rechteeinräumung. Soweit von uns erbrachte Leistungen Urheber- im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist, räumt der AN dem AG hiermit • das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, • frei übertragbare und sublizensierbare Recht ein, die für den AG individuell erstellten Leistungsergebnisse des AN (insbesondere Individual-Software, Dokumentationen, Präsentationen, sonstige Unterlagen etc.) auf sämtliche bekannten und derzeit noch unbekannte Nutzungsarten zu nutzen. Der AG nimmt die Rechteeinräumung an. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere, aber nicht abschließend die folgenden Nutzungsrechte: • Das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Leistungsergebnisse zu bearbeiten, abzuändern, zu arrangieren, zu übersetzen, sowohl in eine andere Sprache als auch durch (De-) Kompilieren, zu erweitern oder andere Leitungsrechte erfassenUmgestaltungen vorzunehmen sowie das Recht, gelten das bearbeitete Leistungsergebnis genauso zu nutzen wie das Original selbst. • Das Vervielfältigungsrecht, d.h. das Recht, die nachfolgenden Regelungen: Die iLeistungsergebnisse ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu laden, anzuzeigen, ablaufen zu lassen, zu übertragen oder auf andere Art und Weise zu vervielfältigen. • Das Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Leistungsergebnisse oder Vervielfältigungsstücke der Leistungsergebnisse ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend, in körperlicher oder unkörperlicher Form der Öffentlichkeit anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu vermarkten, zu vermieten, zum Abruf in internen oder externen Datennetzen zur Verfügung zu stellen und/oder zum Betrieb von Computern oder anderen informationsverarbeitenden Geräten zu nutzen. • Das Ausstellungsrecht, d.h. das Recht, die Leistungsergebnisse öffentlich zur Schau zu stellen. • Das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Leistungsergebnisse in jeder Form zu archivieren und in Datenbanken/Sammlungen einzustellen und auf allen bekannten analogen und digitalen Speichermedien zu speichern. • Das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Leistungsergebnisse, insbesondere, aber nicht abschließend der öffentlichen Zugänglichmachung, der öffentlichen Vorführung, des öffentlichen Vortrags und der öffentlichen Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger. Im Rahmen des Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben – jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung - für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang Hinblick auf Software erstrecken sich die Nutzungsrechte an von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeitenauch auf deren Objekt- und Quellcode und die zugehörigen Dokumentationen. Die Übertragung Rechteeinräumung ist mit der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an ArbeitenVergütung, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sindder AN unter dem betreffenden Leistungsschein erhält, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etcabgegolten., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
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Samples: Rahmenvertrag
Rechteeinräumung. Soweit Eine Überlassung von uns erbrachte Leistungen Urheber- Vertragssoftware zur Nutzung des Systems an den Kunden erfolgt nicht. ght räumt dem Kunden lediglich für die Dauer des Vertrags ein entgeltliches nichtausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software und Zwischenspeicherung seiner Daten auf Servern der ght in Verbindung mit der von ght gelieferten Hardware zum vertraglichen Zweck ein. Wird dem Kunden Software zur entgeltlichen Nutzung überlassen oder andere Leitungsrechte erfassenauf Systemen von ght zur Nutzung bereit gestellt, gelten so wird dem Kunden hiermit das einfache Recht eingeräumt, diese Computerprogramme oder Teile daraus auf eigenen Rechnern laufen zu lassen. Das Kopieren, Ändern, Modifizieren, Anpassen, Übersetzen, Dekompilieren, Disassemblieren oder Reverse Engineering der Software sowie das Entwickeln von Derivaten der Software ist dem Kunden untersagt. Der Kunde darf die nachfolgenden Regelungen: Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt im Falle der Bereitstellung auf Systemen der ght das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Vorhandene Schutzmechanismen gegen unberechtigte Nutzung dürfen durch den Kunden nicht entfernt oder umgangen werden. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig. Soweit ght während der Laufzeit dieses Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das Urheberrechtsgesetz geschütztvorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbartght ist zur Bereitstellung neuer Versionen, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe Upgrades oder Updates jedoch nicht erreicht ist. Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben – jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung - für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgtverpflichtet, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte oder an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter anderer Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etcin diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
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Samples: www.ght.de
Rechteeinräumung. Soweit von uns erbrachte Leistungen Urheber- oder andere Leitungsrechte erfassenDie BISS GmbH räumt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches, gelten die nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an den Produkten und ggf. der Anwenderdokumentation ein. Der Umfang der zulässigen Nutzung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Leistungsschein und den nachfolgenden RegelungenBedingungen: Die Im Falle einer Lizenzierung auf Zeit darf das Produkt nur auf dem in der Leistungsbeschreibung bezeichnetem System genutzt werden; im Rahmen Falle eines Defektes dieses Systems oder aus zwingenden sonstigen Gründen ist der Wechsel auf eine neue Hardware zulässig. Der Wechsel ist umgehend unter Nennung der wesentlichen Eigenschaften der neuen Hardware, insbesondere der Seriennummer, Prozessortyp und dessen Leistungsstärke, schriftlich mitzuteilen. Erhöht sich die Leistungsstärke des Vertrages Systems durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen den Wechsel, wird die Lizenzgebühr durch das Urheberrechtsgesetz geschütztBISS GmbH in nachvollziehbarer Weise ggf. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht istnachträglich entsprechend angepasst. Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben – jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung - für die vertraglich vereinbarte Dauer und Die gleichzeitige Nutzung des Produktes auf mehreren Hardwaresystemen und/oder im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten ArbeitenNetzwerk ist auch bei dauerhafter Überlassung nur mit vorheriger Zustimmung und gegen Zahlung einer zusätzlichen Netzwerk- bzw. Mehrplatzgebühr zulässig. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich istHöhe bestimmt die BISS GmbH. Jede Vermietung ist nur mit Einwilligung zulässig. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung Jedes kundenseitige Online-Verfügbarmachen des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etc., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software Produktes oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, Produktes gegenüber Dritten ist unzulässig. Das Kopieren von überlassenen Produkten in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfange der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig. Hierzu gehört das Installieren im Hauptspeicher und das Laden in den Arbeitsspeicher zur Nutzung. Der Kunde darf nur zu Zwecken der Datensicherung von der Anwendung mit der benutzerspezifischen Einstellung eine Sicherungskopie herstellen (Recovery-CD). Datensicherung und das Erstellen von Vervielfältigungsexemplaren der Dokumentation sind im Umfange der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig. Eine Offenlegung des Quellcodes gleich in welcher Form wird nicht geschuldet. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden zeitlich begrenzter Überlassung der Produkte ist jede Weitergabe an Dritte unzulässig. Bei zeitlich unbegrenzter Überlassung darf eine solche Weitergabe (außer Vermietung) nur in der Weise erfolgen, dass der Kunde den Originaldatenträger mit dem Lieferexemplar des Produktes weitergibt, die auf seinem System vorhandene Kopie des Produktes löscht, den Dritten schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden Überlassungsbedingungen verpflichtet und / der Kunde diese Weitergabe sowie das schriftliche Einverständnis des benannten Dritten mitteilt. Dekompilierungen und Programmänderungen sind nur in den engen Grenzen des Urheberrechts zulässig, insbesondere dann, wenn dies zur Fehlerbehebung oder Mehrfachnutzungen sindSchaffung von Interoperabilität zu einem selbstständig geschaffenen Programm notwendig ist. Der BISS GmbH ist in diesen Fällen durch schriftliche Aufforderung Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Befindet diese sich in Verzug kann der Kunde die notwendigen Maßnahmen selbst vornehmen oder durch einen Dritten, soweit der in bezug auf das Produkt mit der BISS GmbH in nicht im jeweiligen Vertrag geregeltunmittelbaren Wettbewerb steht vornehmen lassen. Soweit das Produkt Open-Source-Programme oder -Bibliotheken enthält, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Über den Umfang verpflichtet sich der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zuKunde zur Einhaltung der entsprechenden, dem Produkt beigefügten Open-Source-Lizenzen.
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Samples: www.biss-software.de