Common use of Rechteeinräumung Clause in Contracts

Rechteeinräumung. 7.1. Der Kunde räumt dem Verlag im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. 7.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt. 7.3. Wenn und soweit der Verlag dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und dem Verlag bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte

Rechteeinräumung. 7.1. 8.1 Der Kunde räumt dem Verlag Penta im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist der Verlag Penta berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. 7.2. 8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag Xxxxx die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt. 7.3. 8.3 Wenn und soweit der Verlag penta dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und dem Verlag Penta bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

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Samples: Sonderbedingungen Für Listingprodukte

Rechteeinräumung. 7.1. 11.1 Sofern die Leistung die Zurverfügungstellung von Software zum Gegenstand hat, räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe dieser AGB, sowie der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Software bestim- mungsgemäß und nur für interne Geschäftsprozesse zu nutzen. 11.2 Quellcode von Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilie- rung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist. 11.3 Der Kunde räumt dem Verlag im darf bereitgestellte Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder nach zwingenden Gesetzesvor- schriften erlaubt. Dokumentationen dürfen ausschließlich zum internen Ge- brauch vervielfältigt werden. 11.4 Der Kunde ist zur Einräumung von Nutzungsrechten an zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge gestellter Software, Dokumentation und sonstigen Begleitmaterialien an Dritte nicht befugt. Ausgenommen hiervon ist die Überlassung der Erbringung Nutzung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die vollständige Einräumung hin- sichtlich der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist Nutzung der Verlag berechtigt, die vom Software den Weisungen des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbindenunterliegen. 7.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden11.5 Keine Partei ist berechtigt Name, Marke, Logo und Designs der anderen Partei zu verwenden, es sei denn, dass der Verlag die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutztandere Partei ihre ausdrückliche Zustim- mung dazu erteilt hat. 7.3. Wenn und soweit der Verlag dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und dem Verlag bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telefondienste