Rechteeinräumung. 6.1 Der Kunde erhält ein nichtausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des SaaS-Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von safechat nach Maßgabe des im Angebot eingeräumten Umfangs (im Folgenden: „Lizenzübersicht“). 6.2 Der Kunde ist, mit Ausnahme eines etwaig in der Lizenzübersicht eingeräumten Umfangs, nicht berechtigt, safechat zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, safechat drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 6.3 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, safechat zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Provider dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat. 6.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde während der Laufzeit des SaaS- Vertrags an vom Provider explizit gegenüber dem Kunden bereitgestellten Aktualisierungen, d.h. an geänderter oder erweiterter Software von safechat, dieselben Rechte wie an der bisherigen Standardsoftware safechat. 6.5 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von safechat entfernt oder verändert werden.
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