Rechtsberatung. Der Versicherer gewährt in Schadenfällen aus diesem Vertrag eine rechtliche Erstberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Beratung erfolgt auf telefonischem Weg oder über elektronische Medien (E- Mail, Internet) und ist beschränkt auf eine Dauer von höchstens einer halben Stunde. Der Beratungsgegenstand erstreckt sich auf Rechtsfragen, die sich aus dem Besitz oder Eigentum an Gebäuden oder Grundstücken ergeben (insbesondere dem Miet-, Bau- oder Nachbarschaftsrecht), mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbst. Zur Durchführung der Beratung übermittelt der Versicherungsnehmer die für den Sachverhalt bedeutsamen Informationen telefonisch oder elektronisch vorab an den Versicherer. Sofern sich die Rechtsfragen in einem ersten Telefonat nicht abschließend klären lassen, gewährt der Versicherer wahlweise eine zweite telefonische Beratung gleicher Art oder die Ausarbeitung einer kurzen schriftlichen Darstellung.
Rechtsberatung. Ansprüche, die auf eine fehlerhafte Einschätzung rechtlicher Fragen zurückzuführen sind, sofern diese nicht unter die versicherte Tätigkeit A.3.12 Rechtsberatung und A.3.13 Mediation fällt,
Rechtsberatung. Der Versicherungsschutz umfasst telefonische anwaltliche Erstberatungs- gespräche. Die Kosten je Beratung bestimmen sich nach der zur Zeit des Eintritts des Rechtsschutzfalls gültigen Fassung des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes (RVG) und sind begrenzt durch die für die Beratung eines Verbrauchers geltende Obergrenze (derzeit: § 34 Absatz 1 Satz 3,
Rechtsberatung. Versicherungsschutz besteht für die rechtliche Prüfung des dem Versicherungsfall zugrunde liegenden Sachver- halts einschließlich einer Empfehlung zur weiteren rechtlichen Vorgehensweise zur Minderung der negativen Folgen einer Informationssicherheitsverletzung. Der Versicherungsschutz umfasst die Honorare und Auslagen der über die im Versicherungsschein genannte Notrufnummer vermittelten Rechtsanwaltskanzlei. Für die Einschaltung anderer Rechtsanwälte werden vorgenannte Kosten übernommen, sofern der Versicherer deren Beauftragung im Vorfeld zugestimmt hat.
Rechtsberatung. Service einer telefonischen Beratung durch einen Rechtsanwalt, im Vorgriff auf Rechtsstreitigkeiten, über den Umfang der Rechte, die dem Versicherten im Allgemeinen im Rahmen seines persönlichen Lebens helfen, sowie über die bestmöglichste Form seiner Verteidigung. Ebenfalls enthalten sind telefonische Rechtsberatungen im Zusammenhang mit dem Tod der durch die Police versicherten Person, wie • Steuerliche Aspekte, Erbschafts- und Schenkungssteuer. • Fragen zu Testamenten, Erbscheinen oder letzten Willenserklärungen. • Fragen zu Renten und Leistungen der Sozialversicherung oder Lebensversicherung. • Und im Allgemeinen Beratungen zur Gesetzgebung in Erbfällen und zur Verwaltung des Xxxxx: Testamentseröffnung, Bestimmung des Erbvermögens, Vergabe und Annahme des Xxxxx, berechtigte Forderungen, Vertragsübermittlung, etc. Die Beratungen, die auf mündliche Art erfolgen, sind gedeckt. Zahlungspflichtige Beratungen werden nicht übernommen. Die Beratungsdienstleistungen, die eine Rechtstextsuche und zusätzliche Beratung erfordern, werden innerhalb einer Frist von maximal 48 Stunden erledigt. Im Anschluss daran setzt sich das Versicherungsunternehmen direkt mit dem Versicherten in Verbindung, um etwaige Fragen zu beantworten.
Rechtsberatung. Im Rahmen unseres Zuständigkeits- bereichs bieten wir eine gebührenfreie rechtliche Beratung an. Tel. 0000 00 00000 · Xxxxxxxx Xxxxxx xxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxx bis 10 Jahre haben in Begleitung eines Elternteils in der Mensaria Anspruch auf kostenloses warmes Mittagessen. Die Mensa-Kids-Ausweise erhalten Sie an der Kasse der Mensaria. xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxx Wie kann ich meinen Studienerfolg verbessern? Wie schaffe ich Hindernisse aus dem Weg? Gebe ich auf oder starte ich durch? Wie verfolge ich meine Ziele? Wenn Sie sich von diesen Fragen angesprochen fühlen, kann Ihnen das Studien-Coaching helfen. Sie finden hier Unterstützung in der Gruppe bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ziele, sowie gegenseitige Ermutigung bei Krisen und Zweifeln. Das Angebot richtet sich an alle Studierenden, die gerne gemeinsam mit anderen ihren Studienverlauf optimieren wollen. Interessenten melden sich bitte im Sekretariat oder bei xxxxxxx.xxx@xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx, um einen Termin für ein kurzes Vorgespräch zu vereinbaren.
Rechtsberatung. Sie haben Anspruch auf telefonische anwaltliche Beratung durch einen von R+V vermittelten Rechtsanwalt in rechtlichen Fragen rund um das Internet, sofern diese Ihre privaten Angelegenheiten betreffen oder die einer versicherten Person.
Rechtsberatung. Eine rechtliche Beratung über die Ausgestaltung der Abschlussvereinbarung ist wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nur Anwälten erlaubt. Falls Sie rechtsberatend tätig werden dürfen Sie dies nur aus einer neutralen Position heraus und nur kautelarjuristisch wie ein Notar. Im Gegensatz zur WATNA/BATNA-Phase konzentriert sich die rechtliche Überprüfung jetzt lediglich auf die Formulierung der Abschlussvereinbarung. Eine rechtliche Kontrolle der Lösung sollte mit der WATNA/BATNA-Phase bereits stattgefunden haben. Auch wenn der Mediator oder die Mediatorin keine Anwälte sind, müssen sie bei der Abschlussvereinbarung mit darauf achten, dass sie umsetzbar und nachhaltig ist. Hier hilft der gesunde Menschenverstand. Als Faustregel mag gelten: Dokumentation Ob und inwieweit die Abschlussvereinbarung dokumentiert wird, ist eine Frage der Vereinbarung mit den Parteien. §2 Abs. 6 Mediationsgesetz besagt, dass die Abschlussvereinbarung mit Zustimmung der Parteien dokumentiert werden kann. Obwohl die Dokumentation einer Protokollierung nahe kommt, verwendet der Gesetzgeber nicht den Begriff protokollieren, sondern dokumentieren. Die Worteashl hebt hervor, dass es ncht darauf ankommt das Zustandekommen, sondern den Inhalt festzuhalten. Nähere Ausführungen und Abgrenzungen zur Protokollierung enthält der Beitrag Protokolle.
Rechtsberatung. Der Mandant erhält Rechtsberatung in nachfolgend dargestellten Umfang:
2.1. Der mündliche und/oder in Textform erteilte Rechtsrat gegenüber dem Mandanten ist durch das jeweils abgeschlossene Mitgliedschaftspaket begrenzt und erfolgt im „Premium“ und „Unlimited“- Mitgliedschaftspaket ausschließlich zu folgenden Themen im Fernabsatzhan- del, soweit der Mandant selbst betroffen ist: • allgemeines Vertragsrecht in Bezug auf die Rechtsbeziehungen zu Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B); • Fernabsatzrecht; • Wettbewerbsrecht; • allgemeines Urheber- und Markenrecht; • AGB-Recht; • allgemeine Fragen zum Datenschutz; • allgemeine Fragen zu Warenkennzeichnungen.
Rechtsberatung. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Beauftragung einer externen Rechtsberatung zur rechtlichen Prüfung des zugrundeliegenden versicherten Schadenereignisses inklusive der Prüfung der geltenden Anzeige- und Meldepflichten sowie Handlungsempfehlungen zur weiteren rechtlichen Vorgehensweise sowie um negative Folgen des versicherten Schadenereignisses zu mindern oder zu vermeiden. Hiervon umfasst sind auch die Kosten für gerichtliche Maßnahmen für eine Unterlassungsklage oder zwecks Widerruf einer falschen öffentlichen Berichterstattung über ein versichertes Schadenereignis bei Versicherten. Berkley Cyber Risk Protect – Deutschland Versicherungsbedingungen • Stand: 05/2022 9