Rechtsverhältnis Musterklauseln

Rechtsverhältnis. (1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.
Rechtsverhältnis. Dieser Treuhandvertrag und der Prospekt regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Anteilinhabern, dem OGAW und der Verwaltungsgesellschaft. Soweit der Treuhandvertrag und der Prospekt keine Vorschriften für einen bestimmten Sachverhalt enthalten, bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Anteilinhabern und im Auftrag des OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft durch das UCITSG, die UCITSV und – soweit diese Gesetze keine anwendbaren Bestimmungen enthalten – durch die Bestimmungen des Liechtensteiner Personen- und Gesellschaftsrechts („PGR“) betreffend Treuhänderschaften. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehend genannten Gesetze und Rechtsvorschriften jeweils geändert und ergänzt und/oder ersetzt werden können.
Rechtsverhältnis. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Einrichtungsträger und der Patientin sind privatrechtlicher Natur. Die AGB werden für Patientinnen wirksam, wenn diese jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen konnten sowie sich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt haben.
Rechtsverhältnis. (1) Frau/Herr wird
Rechtsverhältnis. (1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem KWM und dem Patienten sind privatrecht- licher Natur.
Rechtsverhältnis. Die Rechtsbeziehungen zwischen den freiberuflich tätigen Hebammen des Geburtshauses Paderborn und der Leistungsempfängerin sind jeweils privatrechtlicher Natur.
Rechtsverhältnis. (1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Kreisklinik Groß-Gerau GmbH und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.
Rechtsverhältnis. Die Rechtsbeziehungen zwischen TREMP PLASTIC SURGERY AG und dem Kunden sind privatrechtlicher Natur.
Rechtsverhältnis. 3.1 Zwischen Lyoness und dem Mitglied wird kein wie auch immer geartetes Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis (insbesondere keine Vereinsmitgliedschaft) begründet. Die Teilnahme am Lyoness Treueprogramm bzw. die Empfehlung von weiteren Mitgliedern erfolgt ausschließlich im Rahmen einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und rechtlich von Lyoness unabhängigen Tätigkeit.
Rechtsverhältnis. Famillionaires räumt dem Vertriebspartner ein nicht exklusives Recht ein, nach Maßgabe dieser Famillionaires Vereinbarung vertrieblich für Famillionaires tätig zu werden. Der Vertriebspartner unterliegt im Hinblick auf die Ausübung seiner vertrieblichen Tätigkeit keinen regionalen Beschränkungen, hat aber stets eigenverantwortlich sicherzustellen, dass er die in dem jeweiligen Land hierfür bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt; von allfälligen Ansprüchen Dritter hält der Vertriebspartner Famillionaires vollumfänglich schad- und klaglos. Der Vertriebspartner handelt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer. Zwischen Famillionaires, d.h. der FPConsulting & Associates GmbH, und dem Vertriebspartner wird kein wie auch immer geartetes Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis begründet. Der Vertriebspartner erbringt seine vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich im Rahmen einer eigenverantwortlichen, selbstständigen, rechtlich von Famillionaires unabhängigen Tätigkeit und ist insbesondere nicht an Weisungen von Famillionaires gebunden. Es ist dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, dass er Angestellter oder sonstiger Beschäftigter von Famillionaires, d.h. der FPConsulting & Associates GmbH, oder eines mit dieser verbundenen Unternehmens ist. Es ist dem Vertriebspartner untersagt, Famillionaires zu vertreten, insbesondere ist er nicht berechtigt, im Namen von Famillionaires, d.h. der FPConsulting & Associates GmbH Verträge abzuschließen oder Leistungen entgegenzunehmen. Gleichfalls ist es dem Vertriebspartner untersagt, andere Konzerngesellschaften der Famillionaires bzw. FPC Gruppe zu vertreten. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 3.4 berechtigt Famillionaires zur Kündigung dieser Famillionaires Vereinbarung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der Ziffer 13.2. Für jede natürliche oder juristische Person ist jeweils nur eine Registrierung (d.h. eine Identifikationsnummer) zulässig. Die Registrierung hat unter Angabe der Wohn- bzw. Geschäftsadresse (Sitz) des Vertriebspartners zu erfolgen. Die zur Erzielung unberechtigter Vorteile nach dem Famillionaires Compensation Plan vorgenommene Mehrfachregistrierung berechtigt Famillionaires zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund sowie zur Aberkennung der auf diesem Wege erlangten Vorteile. Bei Mehrfachregistrierungen werden die zuletzt registrierten Identifikationsnummern gelöscht. Vorteile nach dem Famill...