Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufen
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Ist 00.0.Xxx der Mieter KaufmannXxxxxx Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gerichts- stand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar mittel- bar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Vermieters (Amtsgericht Tecklenburg) Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz Ge- schäftssitz des Mieters anzurufen.
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Samples: Mietvertrag
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufen.
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Samples: Mietvertrag
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufendes
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Samples: Mietvertrag