Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.2. Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet jedoch des Rechts des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Für sonstige Personen gilt: Hat der Mieter in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
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Samples: Mietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Für Unternehmer ist Erfüllungsort Errullungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet jedoch des Rechts des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Für sonstige Personen gilt: Hat der Mieter in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung Zivilprozeßordnung (ZPO).
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Samples: Mietvertrag
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet jedoch des Rechts des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Für sonstige Personen gilt: Hat der Mieter in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, unbeschadet des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung Zivilprozeßordnung (ZPO).
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Samples: Mietvertrag
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1. Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechtes ausschließlich 11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2. Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 11.2 Ist der Sitz Kunde Kaufmann im Sinne des VermietersHandelsgesetzbuches, unbeschadet jedoch juristische Person des öffentlichen Rechts des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Für sonstige Personen gilt: Hat der Mieter in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstandoder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für die Lieferung der jeweilige Versandort der Ware und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Laufen. Letzteres gilt auch, wenn der Sitz Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vermieters, unbeschadet des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage Kunden zu erheben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen