Common use of Regress Clause in Contracts

Regress. 19.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer hat den Regressanspruch gegen den Dritten sicherzustellen, dem Versicherer die zur Verfolgung des Anspruches etwa erforderliche Hilfe zu gewähren, insbesondere auf Verlangen den Anspruch im eignen Namen gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten hat der Versicherer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen. Auf Teil D Ziffer 4.1.9 wird hingewiesen. 19.2 Bleibt im Fall einer grob fahrlässigen Schadenverur- sachung des Versicherungsnehmers der Versicherer aufgrund und im Rahmen besonderer Vereinbarungen – z. B. Sicherungsschein oder Sicherungsvereinbarung – Dritten zur Leistung verpflichtet, hat der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer insoweit einen Rückzahlungs- bzw. Regressanspruch.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Regress. 19.1 C4-2.1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer hat den Regressanspruch gegen den Dritten sicherzustellen, dem Versicherer die zur Verfolgung des Anspruches etwa erforderliche Hilfe zu gewähren, insbesondere auf Verlangen den Anspruch im eignen Namen gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten hat der Versicherer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen. Auf Teil D Ziffer 4.1.9 A5-1. wird hingewiesen. 19.2 C4-2.2. Bleibt im Fall einer grob fahrlässigen Schadenverur- sachung grobfahrlässigen Schadenverursachung des Versicherungsnehmers der Versicherer aufgrund und im Rahmen besonderer Vereinbarungen – z. z.B. Sicherungsschein oder Sicherungsvereinbarung – Dritten zur Leistung verpflichtet, hat der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer insoweit einen Rückzahlungs- bzw. Regressanspruch.

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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms

Regress. 19.1 B4-2.1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer hat den Regressanspruch gegen den Dritten sicherzustellen, dem Versicherer die zur Verfolgung des Anspruches etwa erforderliche Hilfe zu gewähren, insbesondere auf Verlangen den Anspruch im eignen eigenen Namen gerichtlich geltend gel- tend zu machen. Die Kosten hat der Versicherer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen. Auf Teil D Ziffer 4.1.9 A5-1. wird hingewiesen. 19.2 B4-2.2. Bleibt im Fall einer grob fahrlässigen Schadenverur- sachung grobfahrlässigen Schadenverursachung des Versicherungsnehmers der Versicherer aufgrund und im Rahmen besonderer Vereinbarungen – z. z.B. Sicherungsschein oder Sicherungsvereinbarung – Dritten zur Leistung verpflichtet, hat der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer insoweit einen Rückzahlungs- bzw. Regressanspruch.

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Samples: Drohnen Kaskoversicherung