Garantien und Haftung Musterklauseln

Garantien und Haftung. Durch nichts in diesem Abschnitt wird eine gesetzlich implizierte Garantie eingeschränkt oder ausgeschlossen, deren Einschränkung oder Ausschluss rechtswidrig wäre. Diese Website und alle Inhalte der Website werden "wie sie sind" und "wie verfügbar" bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Wir lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art hinsichtlich der Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts ab. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass: Diese Website oder unser Inhalt wird deinen Anforderungen entsprechen. Diese Website wird ununterbrochen, zeitnah, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein. Nichts auf dieser Website stellt eine rechtliche, finanzielle oder medizinische Beratung jeglicher Art dar oder soll diese darstellen. Wenn du eine Beratung benötigst, solltest du einen geeigneten Fachmann konsultieren. Die folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts gelten im gesetzlich zulässigen Höchstmaß und schränken unsere Haftung in Bezug auf Angelegenheiten, die für uns rechtswidrig oder rechtswidrig wären, unsere Haftung einzuschränken oder auszuschließen, nicht ein oder aus. In keinem Fall haften wir für direkte oder indirekte Schäden (einschließlich Schäden für entgangenen Gewinn oder Umsatz, Verlust oder Beschädigung von Daten, Software oder Datenbank oder Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Daten), die dir oder Drittparteien entstehen, die sich aus deinem Zugriff auf oder deiner Nutzung unserer Website ergibt. Sofern in einem zusätzlichen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haften wir dir gegenüber maximal für alle Schäden, die aus der Website oder mit Produkten und Dienstleistungen entstehen oder damit in Verbindung stehen, die über die Website vermarktet oder verkauft werden, unabhängig von der Form der rechtlichen Schritte, die eine Haftung auferlegen ( Ob vertraglich, nach Billigkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Verhalten, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise) wird auf den Gesamtpreis begrenzt, den du an uns gezahlt hast, um solche Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen oder die Website zu nutzen. Diese Begrenzung gilt insgesamt für alle deine Ansprüche, Handlungen und Klagegründe jeglicher Art und Art.
Garantien und Haftung. 12.1 Das Unternehmen garantiert vorbehaltlich der folgenden Bedingungen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Auslieferung ihren Spezifikationen entsprechen und für 30 Tage ab dem Datum der Auslieferung keine Defekte in Material und Verarbeitung aufweisen, und das Unternehmen garantiert weiterhin, dass Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt ausgeführt werden. 12.2 Die obigen Garantien werden vom Unternehmen unter den folgenden Bedingungen gegeben: 12.2.1 Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vermieteten Waren nach Anmeldung eines Garantieanspruchs weiterhin verwendet; 12.2.2 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls die Waren von ihrer Spezifikation aufgrund von Änderungen abweichen, die gemacht wurden, um gesetzliche und behördliche Standards einzuhalten; 12.2.3 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls ein Defekt auf eine Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation des Kunden zurückzuführen ist; 12.2.4 das Unternehmen kann nicht für Verbrauchsmaterial in den Waren haftbar gemacht werden, wie zum Beispiel Batterien, Druckertoner usw.; 12.2.5 das Unternehmen kann nicht für Defekte haftbar gemacht werden, die durch Verschleiß, mutwillige Beschädigung, Unachtsamkeit, ungewöhnliche Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der (sowohl mündlichen als auch schriftlichen) Betriebsanleitungen des Unternehmens, zweckentfremdeten Einsatz oder Abänderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Unternehmens entstehen; 12.2.6 das Unternehmen kann nicht für Defekte oder Fehler an den Systemen des Kunden haftbar gemacht werden, mit denen zusammen die Waren genutzt werden, oder für Probleme, die auf die jeweilige Arbeitsweise der Systeme des Kunden zurückzuführen sind, die zusammen mit den Waren genutzt werden; und 12.2.7 das Unternehmen kann unter den obigen Garantien (oder unter jeglicher anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung) nicht haftbar gemacht werden, so lange nicht der gesamte Preis für die Waren und/oder jegliche damit verbundenen Dienstleistungen fristgerecht bezahlt wurde. 12.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen anderweitig festgelegt, und abgesehen von den Fällen, in denen die Waren und/oder Dienstleistungen an eine Person verkauft werden, die als Endverbraucher handelt (entsprechend dem britischen Gesetz über unfaire Vertragsbedingungen „Unfair Contract Terms Act“ von 1977) werden alle Garantien, Bedingungen oder andere Konditionen, die per Gesetz ...
Garantien und Haftung. 1. Der Kunde entschädigt und hält das Unternehmen und seine Geschäftsführer, Beamten, Mitarbeiter oder Vertreter gegen jegliche direkte oder indirekte Haftung schadensfrei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verluste, Schäden, Schadensansprüche, Kosten oder Ausgaben), die dem Unternehmen oder jedem Dritten bei jeglichen Handlungen oder Unterlassungen durch den Kunden bei Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag und/oder der Liquidation jeglicher Finanzinstrumente des Kunden bei Beilegung jeglicher Schadensansprüche gegenüber dem Unternehmen entstehen können, es sei denn, diese Haftungsansprüche erwachsen aus grober Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Unterlassung oder Betrug durch das Unternehmen. Dieser Schadenersatzanspruch überdauert die Beendigung dieses Vertrages. 2. Das Unternehmen haftet nicht für jegliche direkte und/oder indirekte Verluste, Ausgaben, Kosten oder Haftungsansprüche, die dem Kunden in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, es sein denn, diese Verluste, Ausgaben, Kosten oder Haftungsansprüche sind Ergebnis groben Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Unterlassung oder Betrugs durch das Unternehmen. Ungeachtet der Verfügungen in Abschnitt 8.1 oben haftet das Unternehmen nicht gegenüber dem Kunden, sei es bei rechtswidrigen Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für jegliche Gewinnverluste oder jegliche indirekte oder Folgeverluste, die sich gemäß oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben. 3. Das Unternehmen haftet nicht für jegliche entgangene Geschäftsmöglichkeiten, in Folge derer der Wert der Finanzinstrumente des Kunden hätte wachsen können, oder für jegliche Wertabnahmen der Finanzinstrumente des Kunden, ungeachtet des Grundes, es sei denn, diese Verluste sind direkt auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Unterlassung oder Betrug von seiten des Unternehmens zurückzuführen. 4. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die infolge einer Verfälschung und Verdrehung des Sachverhalts, fehlerhafter Beurteilung oder sonstiger Handlung oder Versäumnis seitens der Gesellschaft unabhängig eingetreten sind, es sei denn, dass solche Handlung oder Versäumnis auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder bösen Willen seitens der Gesellschaft zurückzuführen ist. 5. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für jegliche Handlung oder Versäumnis beziehungsweise, mangelnde Handlungsfähigkeit einer jeglichen Gegenpartei, Bank, des Beauftragten oder ...
Garantien und Haftung. Durch nichts in diesem Abschnitt wird eine gesetzlich implizierte Garantie eingeschränkt oder ausgeschlossen, deren Einschränkung oder Ausschluss rechtswidrig wäre. Diese Website und alle Inhalte der Website werden "wie sie sind" und "wie verfügbar" bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Wir lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art hinsichtlich der Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts ab. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass: Die folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts gelten im gesetzlich zulässigen Höchstmaß und schränken unsere Haftung in Bezug auf Angelegenheiten, die für uns rechtswidrig oder rechtswidrig wären, unsere Haftung einzuschränken oder auszuschließen, nicht ein oder aus. In keinem Fall haften wir für direkte oder indirekte Schäden (einschließlich Schäden für entgangenen Gewinn oder Umsatz, Verlust oder Beschädigung von Daten, Software oder Datenbank oder Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Daten), die dir oder Drittparteien entstehen, die sich aus deinem Zugriff auf oder deiner Nutzung unserer Website ergibt.
Garantien und Haftung. 8.1 ARONET führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann ARONET jedoch keinerlei Haftung übernehmen. 8.2 ARONET haftet nicht für Fehler der Software, welche für den Verlust oder die Veränderung von E-Mail-Nachrichten, für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. 8.3 Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von ARONET , entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter u. dgl.. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden auch hier ausdrücklich ausgeschlossen. 8.4 ARONET steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und fachgerecht erbracht wird. ARONET kann jedoch nicht garantieren, dass die Webseite des Kunden ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden.
Garantien und Haftung. 1. Dataloft steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und auf einer nach dem aktuellen Stand der Technik unterhaltenen Infrastruktur erbracht wird. dataloft kann jedoch nicht garantieren, dass der dataloft-Dienst für den Endbenutzer ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Endbenutzer angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden. 2. Störungsmeldungen der Basisdienstleistung sind durch den Endbenutzer mittels schriftlicher Mängelrüge mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu erheben. dataloft steht zur Behebung berechtigter Mängel eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu. 3. Dataloft schützt die Serverinfrastruktur des dataloft-Dienstes mittels Anti-Malware- Software und Passwortsicherungen gegen Missbräuche und Beschädigungsversuche. Sie hält die Schutzsoftware auf einem aktuellen Stand. Darüber hinaus übernimmt sie keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte. dataloft übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Endbenutzer oder dessen Endbenutzern entstehen, weil ein Datenverlust oder eine vorübergehend eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit eintritt oder kein Zugang zum Internet besteht. 4. Die Haftung von dataloft wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und ist im Übrigen auf eine Jahresgebühr der erworbenen Dienstleistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn setzt voraus, dass dieser der dataloft vorgängig bekannt war und sie sich ausdrücklich zu der entsprechenden Haftungsübernahme verpflichtet hat. 5. Der Endbenutzer haftet gegenüber dataloft für sämtliche direkten Schäden und Aufwendungen der dataloft, die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind. Beeinträchtigt er in Verletzung der User Policies die Diensterbringung an Dritte, so haftet er diesen für deren daraus folgende Schäden.
Garantien und Haftung. 6.1. Atrix steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und fachgerecht erbracht wird. Atrix kann jedoch nicht garantieren, dass die Website des Kunden ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt wer- den. Atrix gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von Atrix und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den vom Kunden beabsichtigten wirt- schaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.
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  • Haftung / Gewährleistung 10.1 Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

  • Gewährleistung und Haftung 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

  • Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach internationalen Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit (i) Transport, Landausflügen, Unterkünften und Betreuung auf Flügen und an Land, die von Dritten geleistet wird (z. B. Waren und Dienstleistungen, die von Ärzten auf dem Festland, Luftrettungseinheiten, Hotels, Restaurants, Fluggesellschaften, Eisenbahn, Landausflugs- und Reiseveranstaltern, die nicht mit dem Reiseveranstalter in Verbindung stehen, Anbietern von Hubschrauberrundflügen, Betreibern von Vergnügungsparks, Veranstaltern von Bootsausflügen oder Reisebusunternehmen erbracht werden), oder (ii) den Handlungen oder Versäumnissen seitens des Schiffsarzts, der Schiffskrankenschwester, des Ladenpersonals, des Gesundheits- und Wellnesspersonals, von Fotografen oder beliebigen anderen dritten Personen, von denen Leistungen erbracht werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung in der Broschüre des Reiseveranstalters bzw. auf der Website oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden deutlich erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Im Gegensatz zu den oben genannten Situationen haftet der Reiseveranstalter jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

  • Haftungsumfang 1.13.1. Der Anbieter haftet dem Betreiber gegenüber auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 1.13.2. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Ziffer 1.13.4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betreiber regelmäßig vertrauen darf (so genannte „Kardinalpflicht“) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.13.3 ausgeschlossen. 1.13.3. Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer vom Anbieter über- nommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen unberührt. 1.13.4. Eine Haftung des Anbieters für Schäden des Betreibers resultierend aus Verlust von Daten, ist insoweit ausgeschlossen, als der Schaden darauf beruht, dass der Betreiber es unterlassen hat, in seinem Verantwortungsbereich liegende Datensicherungen regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können. 1.13.5. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines (1) Jahres ab Kenntnis oder grob fahr- lässiger Unkenntnis des Betreibers von den anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch ein (1) Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Regelungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen. 1.13.6. Soweit die Haftung des Anbieters nach dem Vertrag und/oder diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Organen des Anbieters, seiner Mitarbeiter und seiner Erfüllungsgehilfen.

  • Haftung und Gewährleistung 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

  • Nachhaftung 12.1 Endet das Versicherungsverhältnis wegen des vollständigen oder dauernden Wegfalls des versicherten Risikos oder durch Kündigung des Versicherers oder des Versicherungsnehmers, so besteht der Versicherungsschutz für solche Umweltschäden weiter, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht festgestellt waren, mit folgender Maßgabe: Der Versicherungsschutz – gilt für die Dauer von 3 Jahren vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet; – besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Beendigung des Versiche- rungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahrs, in dem das Versicherungsverhältnis endet. 12.2 Die Regelung der Ziffer 12.1 gilt für den Fall entsprechend, dass während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses ein versichertes Risiko teilweise wegfällt, mit der Maßgabe, dass auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen ist.

  • Gewährleistung/Haftung 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

  • Haftungsausschlüsse SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER EINGESCHRÄNKTEN HARDWARE-GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 17.1 (HARDWARE-GARANTIE) VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ERBRACHT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST SAMSARA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS, EBENSO WIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR EIN SICHERES UND GESETZESKONFORMES FAHREN ODER EIN ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ SIND. Samsara bietet keine Gewährleistung, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Samsara bietet keine Gewährleistung bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Rechtzeitigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten. Keine Folgeschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE ODER EIN ANDERES, AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTES UNTERNEHMEN HAFTET FÜR NEBEN-, SONDER-, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE, EGAL OB AUF GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, UND EGAL OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, AUCH WENN EIN HIERIN EINGERÄUMTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. GEWISSE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN RECHTLICH HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BESCHRÄNKUNGEN FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, WESHALB DIE VORHERIGEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG FINDEN. Haftungsobergrenze. MIT AUSNAHME (i) DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT, (ii) DES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 5 (LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN) UND (iii) DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN EINES AUFTRAGSFORMULARS, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER JEWEILIGEN PARTEIEN, AUCH GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE KEINESFALLS DEN BETRAG ÜBERSCHREITEN, DEN DER KUNDE AN SAMSARA WÄHREND DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, HIERUNTER GEZAHLT HAT, ODER, WENN DER KUNDE GEGENÜBER SAMSARA KEINEN ZAHLUNGSPFLICHTEN UNTERLAG (BEISPIELSWEISE IM FALLE EINES KOSTENLOSEN TESTS), EINHUNDERT DOLLAR (100 $). DIE ZUVOR FESTGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN BILDEN WESENTLICHE BESTANDTEILE DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN SAMSARA UND DEM KUNDEN. Beilegung von Streitigkeiten.

  • Unsere Haftung Wir werden Ihnen den Betrag in voller Höhe zurückzahlen und haften für Schäden, die unmittelbar und bei Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vorhersehbar auf Grund eines falsch oder nicht ausgeführten Zahlungsvorgangs entstanden sind, unter der Voraussetzung, dass Sie uns über diesen Zahlungsvorgang unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung informiert haben, und in jedem Fall nur bis zum Ablauf von dreizehn (13) Monaten nach Ausführung der Transaktion, es sei denn, wir haben es versäumt, Ihnen die Informationen bezüglich der Transaktion zur Verfügung zu stellen. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir und unsere Verbundenen Unternehmen (sowie die jeweiligen gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen) nicht für entgangenen Gewinn (direkt oder indirekt) oder für sonstige Folgeschäden (insbesondere Schäden aufgrund von Datenverlusten), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen oder der Nutzung der Zahlungsdienste (einschließlich der Unmöglichkeit, die Zahlungsdienste zu nutzen) ergeben. Die Gesamthaftung von uns oder unseren Verbundenen Unternehmen (und den jeweiligen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen, den hierin vorgesehenen Zahlungstransaktionen oder der Nutzung der Zahlungsdienste ergibt, ist, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf den tatsächlichen Betrag des unmittelbaren Schadens (wozu entgangener Gewinn nicht gehört), unabhängig davon, ob dieser aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einem anderen Haftungsgrund), einer Garantie oder anderweitig entstanden ist. Ungeachtet dessen haften wir oder unsere Verbundenen Unternehmen Ihnen gegenüber in keinem Fall für eine Pflichtverletzung oder einen Verzug durch uns (oder unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen) bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, wenn eine solche Pflichtverletzung oder ein solcher Verzug durch ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände verursacht wird, die sich unserer Kontrolle entziehen und deren Folgen trotz aller angemessenen Bemühungen unvermeidbar gewesen wären, oder durch andere, nach geltendem Recht für uns anwendbare rechtliche Verpflichtungen verursacht wird.

  • Haftung / Verjährung Die Haftung des Versicherungsmaklers für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf die Pflichtversicherungssumme begrenzt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt hierzu eine Empfehlung ab. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus §§ 60 oder 61 VVG.