Überprüfungen Musterklauseln

Überprüfungen. Der Auftragnehmer unterhält ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Überprüfungen. 10.1 Avaya hat dem Kunden auf schriftliche Anforderung alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser ADV durch Avaya wirksam zu überprüfen. 10.2 Avaya hat dem Kunden nach rechtzeitiger, schriftlicher Anforderung innerhalb angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des normalen Betriebsablaufs Zugang zu den für die Verarbeitungstätigkeiten maßgeblichen Datenverarbeitungsanlagen, Datenbeständen und Dokumentation zu gewähren. Es wird klargestellt, dass Avaya nicht verpflichtet ist, dem Kunden Zugang zu jenen Systemen zu gewähren, die personenbezogene Daten anderer Kunden/Partner von Avaya (Verantwortlichen) verarbeiten. Die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung der Überprüfung im Auftrag des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Avaya, die nur aus berechtigtem Grund verweigert werden darf, sowie einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung zwi- schen dem Dritten, dem Kunden und Avaya. Der Kunde hat Avaya den/die im Zusammenhang mit einer Überprüfung gemäß Ziffer 10.2 erstellten Prüfbericht(e) zukommen zu lassen. Der Kunde darf den/die Prüfbericht(e) ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner gesetzlichen Prüfungspflicht und/oder zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen dieser ADV verwenden. Der/die Prüfbe- richt(e) stellen vertrauliche Informationen der Parteien gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrags dar.
Überprüfungen. Während der Laufzeit des Abonnements hat der Datenverantwortliche einmal im Jahr das Recht, vom Datenverarbeiter Informationen einzuholen, die das Handeln im Einklang mit den Pflichten aus Artikel 28 der DSGVO darlegen und der Datenverarbeiter ist verpflichtet, den Datenverantwortlichen bei dieser Überprüfung zu unterstützen. Der Datenverarbeiter ist nicht verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen oder preiszugeben, die gegen geltendes Recht, eine Verschwiegenheitserklärung oder andere Pflichten Dritten gegenüber verstoßen.
Überprüfungen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die mit einer angemessenen Vorlaufzeit bei ATOSS anzumelden sind, von der Einhaltung der gesetzlichen und in dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen von ATOSS in den Geschäftsbetrieb zu den üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen. Er kann diese Überprüfungen selbst durchführen oder durch von ihm zu benennende, auf Vertraulichkeit nach § 5 dieser Vereinbarung zu verpflichtende, Dritte auf seine Kosten durchführen lassen. Dritte in diesem Sinne dürfen keine Vertreter von Wettbewerbern von ATOSS sein. ATOSS kann der Überprüfung durch einen externen Prüfer widersprechen, wenn der vom Auftraggeber ausgewählte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu ATOSS steht.
Überprüfungen. Überprüfungen der Objektschlüssel haben mindestens jährlich zu erfolgen. Der Betreiber ist für diese jährliche Kontrolle zuständig. Ein entsprechender Termin mit der Feuerwehr ist zu vereinbaren.
Überprüfungen. 10.1 Savecall hat dem Kunden auf schriftliche Anforderung alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser ADV durch Savecall wirksam zu überprüfen. 10.2 Savecall hat dem Kunden nach rechtzeitiger, schriftlicher Anforderung innerhalb angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des normalen Betriebsablaufs Zugang zu den für die Verarbeitungstätigkeiten maßgeblichen Datenverarbeitungsanlagen, Datenbeständen und Dokumentation zu gewähren. Es wird klargestellt, dass Savecall nicht verpflichtet ist, dem Kunden Zugang zu jenen Systemen zu gewähren, die Personenbezogene Daten anderer Kunden/Partner von Savecall (Verantwortlichen) verarbeiten. Die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung der Überprüfung im Auftrag des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Savecall, die nur aus berechtigtem Grund verweigert werden darf, sowie einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Dritten, dem Kunden und Savecall. Der Kunde hat Savecall den/die im Zusammenhang mit einer Überprüfung gemäß Ziffer 10.2 erstellten Prüfbericht(e) zukommen zu lassen. Der Kunde darf den/die Prüfbericht(e) ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner gesetzlichen Prüfungspflicht und/oder zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen dieser ADV verwenden. Der/die Prüfbericht(e) stellen vertrauliche Informationen der Parteien gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrags dar.
Überprüfungen. 161. Die Landesregierung wird Anfragen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gemäß StUG und der Änderungsgesetze nicht mehr generell und ohne Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit des Bewerbers für das Ministerium der Staatssicherheit der DDR stellen. Im übrigen verbleibt es in den zu treffenden Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung der bisher von der Landesregierung einheitlich zugrunde gelegten Verfahrensweise und Entscheidungshilfen, die auch auf den übrigen öffentlichen Dienst des Landes übertragen werden sollen.
Überprüfungen. 10.1 Avaya hat dem Kunden auf schriftliche Anforderung alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser ADV durch Avaya wirksam zu überprüfen. 10.2 Avaya hat dem Kunden nach rechtzeitiger, schriftlicher Anforderung innerhalb angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des normalen Betriebsablaufs Zugang zu den für die Verarbeitungstätigkeiten maßgeblichen Datenverarbeitungsanlagen, Datenbeständen und Dokumentation zu gewähren, um dem Kunden die Überprüfung der Erfüllung der Pflichten von Avaya nach dieser ADV zu ermöglichen. Es wird klargestellt, dass Avaya nicht verpflichtet ist, dem Kunden Zugang zu jenen Systemen zu gewähren, die Personenbezogene Daten anderer Kunden/Partner von Avaya (Verantwortlichen) verarbeiten. Die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung der Überprüfung im Auftrag des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Avaya, die nur aus berechtigtem Grund verweigert werden darf, sowie einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Dritten, dem Kunden und Avaya. Der Kunde hat Avaya den/die im Zusammenhang mit einer Überprüfung gemäß Ziffer 10.2 erstellten Prüfbericht(e) zukommen zu lassen. Der Kunde darf den/die Prüfbericht(e) ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner gesetzlichen Prüfungspflicht und/oder zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen dieser ADV verwenden. Der/die Prüfbericht(e) stellen vertrauliche Informationen der Parteien gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrags dar. Dieses Recht zur Überprüfung kann einmal jährlich ausgeübt werden, soweit nicht durch den Kunden darzulegende besondere Umstände weitere Überprüfungen rechtfertigen.
Überprüfungen. Abweichend von Artikel 28.1 der CCAG-FCS erfolgen die einfachen Überprüfungen innerhalb einer Frist von maximal zwei Werktagen ab dem Datum der Lieferung oder der Ausführung der Dienstleistungen. Die eingehenden Überprüfungen erfolgen gemäß Artikel 28.2 der CCAG-FCS innerhalb einer Frist von fünfzehn Tage. Abweichend von Artikel 27.3 der CCAG-FCS teilt die Einrichtung dem Auftragnehmer das für die Überprüfungen festgelegte Datum und Uhrzeit nicht automatisch mit. Der Auftragnehmer kann sich jedoch mit der Einrichtung in Verbindung setzen, um das für die Überprüfungen festgelegte Datum und Uhrzeit zu erfahren, um diesen beizuwohnen oder sich dabei vertreten zu lassen. Der Abschluss der Überprüfungen ohne Ablehnung oder Vorbehalt gilt als Zulassung der Lieferungen oder Leistungen. Der Eigentumsübergang erfolgt gemäß den Bestimmungen der CCAG-FCS.
Überprüfungen. Der Verkäufer ist verpflichtet, WeWork oder seinen Vertretern auf Verlangen während der Vertragslaufzeit und für den gesetzlich maximal zulässigen Zeitraum zu den üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener Vorankündigung zu gestatten, die Aufzeichnungen oder Einrichtungen des Verkäufers zu inspizieren, zu untersuchen und/oder zu prüfen, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung dieses Vertrags durch den Verkäufer zu beurteilen. Solche Audits können die Überprüfung der Aufzeichnungen des Verkäufers und der von WeWork angeforderten Belege beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt, um festzustellen, ob die Gebühren gemäß dieser Vereinbarung korrekt sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen. Sollte sich bei einer Prüfung herausstellen, dass der Verkäufer WeWork zu viel berechnet hat, so ist er verpflichtet, nach Bekanntgabe des Betrags der zu viel berechneten Kosten: (a) WeWork unverzüglich den Betrag der zu viel berechneten Gebühren zuzüglich Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags zu erstatten; und (b) wenn der Betrag der zu viel berechneten Gebühren mehr als 10 % der Summe der gültigen Gebühren beträgt, die während des von der Prüfung erfassten Zeitraums fällig waren, WeWork unverzüglich die angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Prüfung entstanden sind, zu erstatten.