Regress. Gemäß dem Französischen Versicherungsgesetz können die Ersatzansprüche der leistungsberechtigten Person auf den Versicherer übergehen, um jegliche Regressverfahren gegen einen Dritten durchführen zu können.
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Regress. Gemäß dem des Französischen Versicherungsgesetz Versicherungsgesetzes können die Ersatzansprüche Ersatzansprü- che der leistungsberechtigten Person auf den Versicherer übergehen, um jegliche Regressverfahren gegen einen Dritten durchführen zu können.
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