Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Maschinen Teilversicherung, Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) denn - der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) oder - für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Aktivas Kurzzeit Premium Versicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige anderweitig berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern Mitarbeiter von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.,
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Samples: Versicherungsbedingungen
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern Mitarbeiter von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des ErsatzanspruchesErsatzan- spruches, es sei denn
a) 9.1. der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) 9.2. für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung beansprucht werden.
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Samples: Multicopter Kaskoversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt herbei- geführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.. – Gilt nur, sofern ausdrücklich vereinbart –
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Samples: Elektronik Versicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des ErsatzanspruchesErsatzanspruchs, es sei denn
a) denn der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) oder für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Maschinenversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Photovoltaik Programm
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des ErsatzanspruchesErsatzanspru- ches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob groß fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Elektronikversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern Mitarbeiter von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.
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Samples: Photovoltaik Anlagenversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des ErsatzanspruchesErsatzanspru- ches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung beansprucht werden.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Regressverzicht. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen aus- genommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern Mitarbei- tern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches, es sei denn
a) der Verursacher hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) für den Schaden kann Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden.:
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Samples: Maschinenversicherung