Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt am Urlaubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen
Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt am Urlaubsziel Ur- laubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist.
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Samples: Reiseversicherung
Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt am Urlaubsziel aufgrund eines ver- sicherten Ereignisses endgültig beendet und nach Hause zurückreist.
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Samples: Versicherungsbestätigung
Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt Auf- enthalt am Urlaubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist.
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Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt Aufent- halt am Urlaubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist.
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