Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt am Urlaubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist. Reisegepäck Unter Reisegepäck versteht man alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs, einschließlich Ge- schenke und Reiseandenken. – aufgegeben Als aufgegebenes Gepäck wird Gepäck bezeichnet, das einem Beförderungsunternehmen, ei- nem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung in Obhut gegeben wird (z. B. auch Zimmersafe im Hotel). – mitgeführt Als mitgeführtes Gepäck zählt Gepäck, das während der Reise nicht aufgegeben oder an ein Beförderungsunternehmen in Obhut gegeben wurde und sich im Zugriff der versicherten Per- son befindet (z. B. Handgepäck).
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Samples: Jahresversicherung, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Reiseabbruch. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn die versicherte Person den Aufenthalt am Urlaubsziel endgültig beendet und nach Hause zurückreist. Reisegepäck Unter Reisegepäck versteht man alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs, einschließlich Ge- Ge schenke und Reiseandenken. – aufgegeben Als aufgegebenes Gepäck wird Gepäck bezeichnet, das einem Beförderungsunternehmen, ei- ei nem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung in Obhut gegeben wird (z. B. auch Zimmersafe im Hotel). – mitgeführt Als mitgeführtes Gepäck zählt Gepäck, das während der Reise nicht aufgegeben oder an ein Beförderungsunternehmen in Obhut gegeben wurde und sich im Zugriff der versicherten Per- Per son befindet (z. B. Handgepäck).
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