Reiseabbruch. A.3.8.8 Ist Ihnen oder einer mitversicherte Person die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise – infolge des Todes oder einer schweren Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten oder – wegen erheblicher Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ur- sprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten bis zu 2.600 EUR je Scha- denfall von uns übernommen.
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Reiseabbruch. A.3.8.8 Ist Ihnen oder einer mitversicherte Person die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise – infolge des Todes oder einer schweren Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten oder – wegen erheblicher Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ur- sprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten bis zu 2.600 EUR je Scha- denfall von uns übernommen.
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Reiseabbruch. A.3.8.8 A.3.8.9 Ist Ihnen oder einer mitversicherte Person die planmäßige Beendigung einer der Auslandsreise – • infolge des Todes oder einer schweren Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten oder – • wegen erheblicher Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ur- sprünglich geplanten ursprünglich geplan- ten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten bis zu 2.600 EUR 0.000 € je Scha- denfall von uns übernommen.
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