Common use of Reisekosten Clause in Contracts

Reisekosten. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tat- sächlich entstehenden Kosten und Spesen für Die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nicht dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: ab 50 km je gefahrenem km 0,50 EUR. Der zweite Fotograf ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportagelänge ab 6 h hinzukommt. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Fotografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist, zu erscheinen. Die Fotografin ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden. Sollte der Fotografin aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt als alleiniger Fotograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Second Shooter ist von der Fotografin geschult und kann eine Begleitung gewährleisten. Die Fotografin bemüht sich auch hier einen zweiten Fotografen zu organisieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Reisekosten. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tat- sächlich entstehenden Kosten und Spesen für Die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nicht dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: ab 50 km je gefahrenem km 0,50 EUR. Der zweite Fotograf ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportagelänge ab 6 h hinzukommtgeleistet wird. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Fotografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist, zu erscheinen. Die Fotografin ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden. Sollte der Fotografin aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt als alleiniger Fotograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Second Shooter ist von der Fotografin geschult und kann eine Begleitung gewährleisten. Die Fotografin bemüht sich auch hier einen zweiten Fotografen zu organisieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Reisekosten. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tat- sächlich entstehenden Kosten und Spesen für Die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nicht dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: ab 50 km je gefahrenem km 0,50 EUR00 xx xx xxxxxxxxxx xx 0 XXX. Bei Hochzeiten sind 100 Km frei – und anschließend 1 Euro pro Kilometer. Der zweite Fotograf ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportagelänge ab 6 h hinzukommt. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Fotografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist, zu erscheinen. Die Fotografin ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden. Sollte der Fotografin aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt als alleiniger Fotograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Second Shooter ist von der Fotografin geschult und kann eine Begleitung gewährleisten. Die Fotografin bemüht sich auch hier einen zweiten Fotografen zu organisieren.

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