Schichtzulage Musterklauseln

Schichtzulage. 1. Arbeitnehmer, die in vollkontinuierlicher oder teilkontinuierlicher Wechselschichtarbeit einge- setzt sind und die regelmäßig in ihrem Schichtenturnus Nachtschichten leisten, erhalten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Schichtzulage. Als vollkontinuierlich im Sinne dieser Bestimmungen gelten solche Arbeitsplätze, die auch in der Zeit von Samstag 14 Uhr bis Montag 6 Uhr ganz oder zeitweise besetzt sind. Als teilkontinuierlich gelten solche kontinuierlich besetzten Arbeitsplätze, die von Samstag 14 Uhr bis Montag 6 Uhr nicht, auch nicht zeitweise, besetzt sind. Sind die Arbeitsplätze an einzelnen Samstagen länger als bis 14 Uhr besetzt, wird aber diese Zeit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen am Xxxxxxx oder am Samstag vor 14 Uhr ausgeglichen, so gilt die Teilkontinuität als gegeben. Der in den Absätzen 2 und 3 genannte Zeitraum von Samstag 14 Uhr bis Montag 6 Uhr kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aus Verkehrsgründen am Samstag und am Montag geringfügig verkürzt werden; die Teilkontinuität der Arbeitsplätze bleibt in diesem Fall erhal- ten.
Schichtzulage. Bei Arbeit in Wechselschicht wird, was den Gesamtbetrag betrifft, im Einklang mit den für Schichtarbeit geltenden Bestimmungen gezahlt. Die Form der Wochenzulage wird beibehalten. Für Arbeit in Wechselschicht wird folgende Zulage gezahlt: Für Wochen mit Arbeitszeit wie folgt: von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 914,21 von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 1.243,32 26. Februar 2018 von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 928,83 von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 1.263,21 25. Februar 2019 von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 943,70 von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 1.283,42 Erfolgt während einer Woche ein Wechsel von einer Dienstzeit zu einer anderen oder von Ta- gesarbeit zu einer Dienstzeit mit geänderter Arbeitszeit, wird für die versetzte Dienstzeit eine Zulage in Höhe eines Stundenlohns (tarifmäßigen Normallohns) gezahlt. Bei Schichtarbeit erfolgt der Schichtwechsel normalerweise am Montag, und die Arbeitswoche der 3. Schicht endet am Samstagmorgen. Einigkeit vorausgesetzt, können vor Ort auch Tur- nusperioden vereinbart werden. Die Arbeitszeit der 1. Schicht wird in die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 16:00 Uhr gelegt. Die Anzahl der wöchentlichen Normalarbeitsstunden der 1. Schicht entspricht der Zahl der regulä- ren Effektivstunden des Tarifvertrags. Die Anzahl der wöchentlichen Normalarbeitsstunden der 2. und 3. Schicht beträgt 34 Effektiv- stunden, für die der volle Wochenlohn gezahlt wird. Das entspricht 34 Stunden plus Aus- gleichszulage je Arbeitsstunde. Die Ausgleichszulage entspricht 3 Stunden multipliziert mit dem tarifvertraglichen Normallohn, dividiert durch 34. Für alle Stunden wird gemäß den Regeln von Kapitel 2 des Tarifvertrags, § 12, Sonderbestim- mung für die Veredelung, eine Zulage gezahlt. Im Regelfall wird die Arbeitszeit so gelegt, dass sie an das vorangegangene Schichtende direkt anschließt. Im Einzelfall ist eine Überlappung oder Unterbrechung möglich. Wenn Zwei- oder Dreischichtbetrieb eingeführt wird, können nur die für die Schichten einge- stellten Arbeitskräfte dafür verwendet werden. Der Betrieb hat jedoch das Recht, zu Beginn der Arbeitswoche Arbeitskräfte von einer Schicht in eine andere zu verlegen. Sofern das Unternehmen aus Produktionsgründen innerhalb der Arbeitswoche Belegschaft aus einer Schicht zur Arbeit in die Tagesschicht verlegt - oder umgekehrt -, wird eine Zusatzzah- lung für die Schicht in Höhe von 280,00 DKK geleistet. Für den Wechsel zurück ins normale Team wird keine Zulage gezahlt. Die einzelnen Schichtbelegungen bei Zwei- oder Dreischichtbetrieb müssen nicht...
Schichtzulage. Mit Wirkung ab 1. April 2020 erhält § 11 Ziff. 5 S. 1 MTV folgende Fassung: „Angestellte, die regelmäßig in Wechselschicht arbeiten, erhalten eine monatliche Schichtzu- lage in Höhe von 200 € bei Zweischichtbetrieb und von 380 € bei Dreischichtbetrieb.
Schichtzulage. Mit Wirkung ab 1. September 2024 erhält § 11 Ziff. 5 S. 1 MTV folgende Fassung: „Angestellte, die regelmäßig in Wechselschicht arbeiten, erhalten eine monatliche Schichtzulage in Höhe von 212 € bei Zweischichtbetrieb und von 403 € bei Dreischichtbetrieb.“

Related to Schichtzulage

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.