Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des AN.
5.2. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, USB-Sticks, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. In der Kommunikation mit Unternehmern verstehen sich die Preise stets in Euro exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
5.4. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom AN zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
5.5. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des AN erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des AG ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der AG die Kosten für Fahrt-, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des AN.
5.6. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.7. Der AN behält sich das Recht vor etwaige Preiserhöhungen durchzuführen (auch bei Bestehen eines längerfristigen Vertrages). Diese Preiserhöhungen werden dem AG – sofern ein laufender Vertrag davon betroffen ist – mit einer Mindestvorlaufzeit von 4 Wochen bekannt gegeben. Die Preiserhöhungen fließen auch in bestehende Verträge ein. Wird die Preiserhöhung durch den AG nicht akzeptiert, gelten laufende, dadurch betroffene, Verträge als gekündigt.
Preise, Steuern und Gebühren. 4.1. Alle Preise verstehen sich ohne gesonderte Angabe in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle der Paragraph- Software GmbH. Die Kosten von Programmträgern und sonstigen Medien sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der Paragraph-Software GmbH zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.4. Die Entgelte für regelmäßig erbrachte Leistungen (zB Entgelte für Wartungsverträge) werden auf der Basis der für den Monat des Vertragsabschlusses im Nachhinein verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder einem vergleichbaren Nachfolgeindex wertgesichert vereinbart. Schwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt. Wird die 5% - Grenze überschritten, wird die Wertsicherung voll wirksam. Die Paragraph-Software GmbH behält sich jedoch ungeachtet der Wertsicherung vor, einseitig das vereinbarte Wartungsentgelt einem allfällig veränderten wirtschaftlichem Umfeld anzupassen.
Preise, Steuern und Gebühren. 1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von Datenträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Änderungen des Stundensatzes werden im vorab angezeigt. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere auch die Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern und Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Falls abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten – die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 5% übersteigen – wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen und einen neuen Kostenvoranschlag vorlegen. Die Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber als akzeptiert, wenn er nicht binnen drei Werktagen nach Inkenntnissetzung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3 Sofern für die Leistungen des Auftragnehmers keine Listenpreise existieren und das Honorar auch nicht schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen Honorarrichtlinien für Informationstechnologien.
3.4 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisgrundlage ist eine Normalarbeitszeit und die 38,5 h-Woche.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Kostensicherung: bei Verträgen mit längerer Laufzeit als einem Jahr oder Verträgen die ohne Neuverhandlung verlängert werden behalten wir uns eine Inflationsabhängige Kostenanpassung vor. Diese orientiert sich am österreichischen Verbraucherpreisindex VPI 2015, herausgegeben von der Statistik Austria. Die Anpassung um die kumulierte Preissteigerung seit der letzten Kostenfestsetzung erfolgt erst wenn diese 5% übersteigt und wird ab der nächsten Vertragsverlängerung oder dem nächsten Jahresbeginn wirksam.
Preise, Steuern und Gebühren. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen einzelnen Vertrag. Die genannten Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz des AN. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD, DVD, USB-Stick, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die am Tag der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung gültigen Listenpreise. Die Abrechnung der vom AN erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistungen bzw. monatlich bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Monat. Bei den Preisangaben in Angeboten des AN handelt es sich – wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist - lediglich um eine Schätzung. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1 Alle Preise gelten in Euro exklusive Umsatzsteuer und werden grundsätzlich auftragsbezogen gemäß individueller Anforderung durch den Auftraggeber ermittelt und im jeweiligen Angebot von TRAFILITY angeführt bzw. im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TRAFILITY schriftlich festgelegt.
3.2 Nebenkosten werden gesondert verrechnet.
3.3 Wird nicht ausdrücklich von unserer Seite schriftlich eine andere Leistungsvergütung vereinbart, kommen für alle Leistungen sowie Zusatz- oder Mehrkosten folgende Stundensätze (netto) zur Anwendung. Anpassungen unserer Stundensätze erfolgen im Jänner jedes Jahres gemäß der kollektivvertraglichen Erhöhung der Mindestgrundgehälter des Kollektivvertrages für Angestellte in Information und Consulting. Unsere Stundensätze ab 01.01.2020: Techniker/Junior Expert 89,10 € (Faktor 1,00) Projektleiter/Expert 111,40 € (Faktor 1,25) Gutachten/Senior Expert 133,70 € (Faktor 1,50)
3.4 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.
3.2. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung ge- stellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Preise, Steuern und Gebühren. 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. - stelle des Auftragnehmers.
3.2. Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Wenn Inflation, Wechselkursschwankungen, rechtliche Rahmenbedingungen, technische Neuerungen oder ein steigender Herstellungs-, Beschaffungs- oder Personalaufwand das Äquivalenzverhältnis zu den aktuellen Preisen verzerrt haben, ist OMEGA berechtigt eine Anhebung des Preises in der Weise vorzunehmen, um das ursprüngliche Äquivalenzverhältnis wertmäßig wiederherzustellen.